Nationalrat bereinigt erste Differenzen beim RTVG
Fixe Gebühren für Private, fixe Beiträge für Swissinfo, Limiten für die Medienkonzentration und Alkohol nur für Lokalsender.
beschlossen, dass die privaten Radio- und Fernsehstationen je einen
fixen Anteil von 4 % der Empfangsgebühren erhalten. Er sprach sich
damit gegen die vom Ständerat bevorzugte, offenere Lösung von 3 bis 5 %
für
Radios und 2 bis 5 % für TV-Stationen aus. Bundesrat Leuenberger
widersetzte sich der vom Nationalrat schliesslich akzeptierten Lösung:
«Es ist Giesskannenpolitik, wenn Sie unbedingt einen Mindestbetrag
festschreiben wollen, der, ungeachtet der Bedürfnisse, ausgeschüttet
werden muss.»
Viel zu diskutieren bei der Bereinigung der Differenzen zum Ständerat gaben die Werberegelungen. Der Nationalrat
entschied, dass diejenigen Formen der Werbung, welche die Trennung vom
redaktionellen Teil oder die Erkennung als Werbung gefährden, vom
Bundesrat untersagt oder bestimmten Bedingungen unterworfen werden
können. Er bleibt damit bei der Fassung des Ständerates.
Alkoholwerbung bleibt Lokalen vorbehalten
Der Nationalrat beharrte zudem darauf, dass Personen, die regelmässig im
redaktionellen Teil eines schweizerischen Senders mitwirken, nicht in
der Werbung dieses Programmes auftreten dürfen. Ausgeschlossen davon
sind allerdings die lokalen und regionalen Veranstalter mit
beschränkten finanziellen Mitteln. Die Nationalräte verschärften damit
die Formulierung des Ständerates – zum Bedauern von Duri Bezzola (FDP,
GR), der sich dagegen sträubte, dass zum Beispiel Bernhard Russi keine Skirennen mehr kommentieren könnte: «Das wäre sicher
ein Verlust».
Mit einem Verhältnis von 124:51 sprachen sich die Räte dafür aus, dass
alkoholische Getränke auf nationaler oder sprachregionaler Ebene weder
von in- noch von ausländischen Veranstaltern beworben werden dürfen.
Damit kriegen die lokalen Sender ein Privileg, ganz im Sinne von Moritz
Leuenberger: «Diese Lockerung der Werbevorschriften ist für die
Privaten zentral.» Dagegen sprach sich neben anderen Ruedi Aeschbacher (EVP,
ZH) aus: «Wir wissen, dass die elektronischen Medien sehr stark prägen,
wesentlich mehr als irgendwelche Inserate in irgendwelchen Zeitungen.
Es ist nicht einzusehen, dass wir auf der einen Seite Prophylaxe gegen
Alkoholmissbrauch und alles Mögliche betreiben und auf der anderen
Seite für diese Dinge dann zusätzlich wieder Werbefenster auftun.»
Abgeschmettert wurde vom Nationalrat der Mehrheitsvorschlag, politische
Werbung in Privatradios zuzulassen. Argumentiert wurde hier vorwiegend
staatspolitisch, denn diese Form der Werbung würde die ungleich langen
Spiesse in Abstimmungskämpfen zusätzlich betonen.
«Werbung überschreitet oft Grenzen!»
Ganz knapp, durch den Stichentscheid der Präsidentin Thérèse Meyer
(CVP, FR), wurde dem Bundesrat ein Mittel in die Hand zu geben, um
Werbesendungen «zum Schutz der Jugend und Gesundheit» zu verbieten.
Dafür hatte sich Hans-Jürg Fehr (SP, SH) mit folgender Begründung
eingesetzt: «Werbung ist erfinderisch, Werbung ist innovativ, Werbung
überschreitet aber auch oft Grenzen. Wir wissen noch nicht, welche
Grenzüberschreitungen die Werbung in Zukunft machen kann.»
In der Frage der Unterbrecherwerbung folgte der Nationalrat der
Mehrheit der Kommission, die den vom Ständerat beschlossenen Artikel
übernahm. Peter Vollmer (SP, BE) legte im Namen der Kommissionsmehrheit
die Auffassung dar, dass man in einem Gesetz doch gewisse Grundsätze
festhalten sollte, beispielsweise den Grundsatz, dass Werbung
grundsätzlich zwischen einzelnen Sendungen eingefügt werden und nicht
die Sendungen direkt zerschneiden solle. Dem Bundesrat werde sehr viel
Spielraum in Bezug auf mögliche Ausnahmen gelassen.
Der Nationalrat schloss sich in der Sache des Schutzes von
Minderjährigen der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat an. Eine
Minderheit hatte sich für eine ganz knapp gehaltene Bestimmung
ausgesprochen, die lediglich Werbung und Sponsoring verbietet, welche
sich an Minderjährige richten. Der Rat übernahm nun die zusätzlichen
Bestimmungen, welche der Bundesrat vorgeschlagen hatte.
Mit 105 zu 54 Stimmen lehnte der Nationalrat ein Sponsoringverbot für
die Programme der SRG ab. Sponsoring von Herstellern alkoholischer
Getränke bleibt der SRG aber untersagt.
Gegen Medienkonzentration, für Swissinfo
Die vom Ständerat gekippte Bestimmung, dass ein Veranstalter maximal
zwei Fernseh- und zwei Radiokonzessionen innehaben kann, wurde vom
Nationalrat wieder ins RTVG aufgenommen.
Mit 97 zu 63 Stimmen entschied der Nationalrat ausserdem, dass der Bund
die Hälfte der Kosten des von ihm bei der SRG bestellten
publizistischen Angebots für das Ausland übernimmt.
Die Debatte zur Bereinigung der Differenzen zwischen National- und Ständerat wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.
