Die Redaktion der Presseagentur SDA hat an
einer Generalversammlung beschlossen, sich nötigenfalls mit
Kampfmassnahmen für einen Firmen-Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
einzusetzen. Sie wird in diesen Besterbungen unterstützt von der
Gewerkschaft Comedia und dem Berufsverband Impressum. Kritisiert wird
das Projekt der Geschäftsleitung, die Arbeitsverhältnisse neu einem vom
Verwaltungsrat erlassenen Firmenreglement zu unterstellen, welches den
ausgelaufenen GAV ersetzt. «Die Redaktionskommission der SDA fühlt sich
bei den Verhandlungen von der Geschäftsleitung übergangen», sagte Urs
Thalmann, Zentralsekretär von Impressum, gegenüber der Werbewoche. Sie
sei zwar – in unverbindlicher Weise – konsultiert und die Kritikpunkte
an den allgemeinen Arbeitsbedingungen im grossen und ganzen erhört
worden. Die Geschäftsleitung weigere sich aber, mit der
Redaktionskommission und den Berufsverbänden einen für beide Seiten
verbindlichen Vertrag abzuschliessen. «Ein GAV, zumindest auf
Firmenebene, ist wichtig, denn er ist viel verbindlicher als ein
Reglement, das einseitig erlassen wurde», führte Thalmann weiter aus.
Man befürchte, dass ein solches Reglement jederzeit umgeschrieben
werden könne, wenn «sich die Wetterlage mal wieder ändert». Das
geplante Reglement soll für die SDA-Redaktionsmitarbeitenden den
Presse-GAV 2000 ablösen, der zwar bereits im August 2004 von den
Verlegern gekündigt wurde, aber noch gilt für jene Journalisten, die
ihren Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit abgeschlossen hatten.
Thalmann will im Moment nicht kommunizieren, welche Kampfmassnahmen
möglicherweise eingeleitet werden. Zuerst wollen die Gewerkschaften
eine einvernehmliche Lösung mit der Agenturleitung suchen. «Wenn diese
nicht zu Stande kommt, wovon wir leider ausgehen müssen, werden wir
weitere Schritte einleiten», sagte Thalmann.
Bernard Maissen, Chefredaktor und Mitglied der Geschäftsleitung der
SDA, kann die Vorwürfe nicht völlig verstehen. «Wir müssen ein neues
Reglement haben, da das bisherige und die alten Arbeitsverträge noch
auf den GAV 2000 Bezug nehmen, den es ja nicht mehr gibt», erklärte er
gegenüber der Werbewoche. Inhaltlich sei das neue Reglement sogar
besser als der alte Gesamtarbeitsvertrag. Die SDA wolle eine Regelung,
die für alle Bereiche des Betriebs gültig sei, auch für die
Mitarbeitenden in der Administration oder der IT. Dies sei einer der
Gründe, warum die Comedia und Impressum nicht als
unterschriftsberechtigt einbezogen würden: «Mit welcher sollten wir
denn verhandeln? Den Mediengewerkschaften oder dem kaufmännischen
Verband?», so Maissen. Die Redaktionskommission sei bei der
Formulierung miteinbezogen worden. Maissen empfindet es deshalb als
bedauerlich, dass die Redaktion nun mit den Gewerkschaften dagegen
vorgehen will. Auch das Argument, ein Reglement sei viel
unverbindlicher als ein Firmen-GAV, wehrt er ab. Das ausgearbeitete
Papier beinhalte den Passus, dass Änderungen nur in Absprache mit dem
Personal angebracht werden könnten. «Ich sehe nicht ein, wieso jetzt
auf die formalen Bedingungen so viel Gewicht gelegt wird, denn
inhaltlich haben die Redaktionsmitglieder ja nichts auszusetzen»,
meinte Maissen.
Die SDA-Redaktoren lehnten ausserdem ein neues Lohnreglement ab, das
die Geschäftsleitung ihnen vorgelegt hatte. Es beinhaltet
Leistungslohnkomponenten. Die Redaktion ist in dieser Frage gespalten:
Ein Teil der Redaktoren, die in einer Abstimmung der
Redaktionskommission dazu befragt wurden, kann sich ein Bonussystem
vorstellen, sofern es zusätzlich zum bisherigen Lohn angewendet würde.
Eine knappe Mehrheit lehnt Leistungslöhne ganz ab. Man wartet nun das
weitere Vorgehen der Geschäftsleitung in diesem Punkt ab. «Es ist sehr
fraglich, welche Kriterien für diesen Leistungslohn überhaupt
angewendet werden können», begründet Thalmann die Skepsis.
Zu den Kritikpunkten am Lohnreglement sagte SDA-Chefredaktor Maissen,
dass es aufgrund der Rückmeldungen aus der Redaktionskommission nicht
sofort mit dem Mitarbeiterpapier in Kraft treten solle, sondern dass
darüber nochmals diskutiert werde. Ein Lohnmodell mit
Leistungskomponente werde anvisiert, da im alten GAV auch Formen der
Lohnabstufung enthalten gewesen seien, die nun verfeinert würden.
«Welche Formen genau gewählt werden und wie viel der Leistungsanteil am
Gesamtlohn ausmacht, ist noch unklar», so Maissen. Eine Beurteilung der
Mitarbeiter würde schon jetzt anhand von Mitarbeitergesprächen
vorgenommen, dieses Instrument solle neben anderen auch in der
Festsetzung der Leistungskomponente des Lohnes zum Zuge kommen.
Carole Scheidegger