Presserat: Kürzen gehört zur journalistischen Arbeit

Die Aargauer Zeitung hatte im vergangenen Jahr über die Strafanzeige einer Privatperson gegen den Aargauer SVP-Nationalrat Lieni Füglistaller berichtet. Dabei hat sie keine wichtigen Informationen unterschlagen, wie der Schweizer Presserat festhält.

 Die Aargauer Zeitung hatte im vergangenen Jahr über die Strafanzeige einer Privatperson gegen den Aargauer SVP-Nationalrat Lieni Füglistaller berichtet. Dabei hat sie keine wichtigen Informationen unterschlagen, wie der Schweizer Presserat festhält. Das Gremium wies deshalb eine Beschwerde gegen drei Berichte in der Regionalausgabe der Aargauer Zeitung (AZ) für das Freiamt ab. Die Beschwerde stammte von der gleichen Person, die die besagte Strafanzeige eingereicht hatte. Darin waren Verstösse gegen die Vorschriften des Kantons Aargau zur Aufstellung von Wahlplakaten gerügt worden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mittlerweile eingestellt.
Der Anzeigeerstatter beschwerte sich beim Presserat, dass die AZ nicht über alle in der Strafanzeige genannten Verstösse berichtet habe. Etwa sei unterschlagen worden, dass die SVP-Plakate für die eidgenössischen Wahlen auch in der Verbotszone ausserorts aufgestellt worden seien.
Der Presserat ist anderer Ansicht: Ein wesentlicher Teil der journalistischen Tätigkeit bestehe darin, die vorhandenen Informationen zu bearbeiten und in eine verständliche Form zu bringen. Dieser Prozess sei «zwangsläufig mit einer Beschränkung auf den Sachverhaltskern und der Weglassung von Details verbunden». Die Auswahl der Informationen stehe grundsätzlich im freien journalistischen Ermessen.

Ruzicka vor deutschem Gericht

Ruzicka-Prozess Aleksander Ruzickas Firmen sind über die Barterfirma Emerson FF von Aegis Meida beauftragt gewesen.

Ruzicka-Prozess Aleksander Ruzickas Firmen sind über die Barterfirma Emerson FF von Aegis Meida beauftragt gewesen.
Joachim Lüdeke, der Geschäftsführer Emerson FF, sagte am Montag 28. Januar im Prozess gegen Aleksander Ruzicka und Aegis Media in Wiesbaden aus. Lüdeke gilt als Schlüsselzeuge: Es sollen gemäss Anklage Freispots im Wert von 40 Millionen Euro über das vom ihm geführte Barterunternehmen in die Taschen der Angeklagten geflossen sein.Lüdeke schilderte das Bartergeschäft (Tauschgeschäft) als festen Bestandteil verschiedener Wirtschaftszweige. Für seine Emerson FF gehören dazu auch nicht gebuchte Plätze in TV-Werbeblöcken. 80 Prozent der Bezahlung erfolge durch Medialeistung wie Inserate oder TV-Spots.
Im Jahr 2003 habe er nach ersten Gesprächen mit Aleksander Ruzicka, dem damaligen CEO von Aegis Media, die Firma Emerson FF gegründet. Wegen Aegis Media, aber nicht mit Ruzicka, so Lüdeke. Wie viele andere Media-Agenturen sei auch Aegis Media damals wegen rückläufiger Etats auf der Suche nach neuen Einnahmequellen gewesen. Nach einer Präsentation des Emerson-FF-Barter-Modells beim damaligen Aegis-Media-Worldwide-CEO Doug Flynn in London habe Ruzicka den Auftrag erhalten, ein europaweites Barternetzwerk aufzubauen. Emerson FF habe dafür von Aegis Media ein jährliches Budget von 250 000 Euro erhalten und sei «Preferred Partner» geworden. Pro Kunde und Jahr seien weitere 50 000 Euro vereinbart gewesen. Lüdeke habe das Modell danach quer durch Europa bei allen Aegis-Länderchefs präsentiert. Aegis habe das Bartermodell ausprobieren, jedoch das Risiko nicht selbst tragen wollen.
Lüdeke habe dann Verträge mit den Firmen Camaco und Watson abgeschlossen, die ihm von Aleksander Ruzicka vorgestellt wurden. «Natürlich sind diese Verträge auch unterschrieben worden», widersprach er der Angabe von Ruzickas Nachfolger Andreas Bölte. Zu Beginn habe in den Verträgen mit Emerson FF sogar «Aegis/Camaco» beziehungsweise «Aegis/Watson» gestanden. Nicht nur deshalb habe er beide Firmen der Aegis-Gruppe zugeordnet: «Wo sollten die Freispots sonst auch herkommen?», sagte Lüdeke wörtlich. Die TV-Werbezeiten-Vermarkter hatten dagegen in der Vorwoche bezeugt, dass sie zu keinem Zeitpunkt Kunden namens Camaco oder Watson hatten. Beide Firmen konnten demnach auch keine Freispots von den TV-Sendern direkt bekommen. Lüdeke geht davon aus, dass Aegis Media den Firmen Camaco und Watson kleine Teile der agenturbezogenen Freispotkontingente zur Kapitalisierung überschrieben habe.
Über Camaco und Watson seien zwischen 2003 und 2005 Freispots im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro zu Emerson FF gekommen – was nur einem kleinen Teil der Freispotkontingente von Aegis Media entsprechen würde, so Lüdeke. Auf Nachfrage des Richters erklärte der Zeuge, dass 25 Prozent an Emerson FF von Emerson Communications gehalten wurden, weitere 25 Prozent von der Firma Life2Solutions und 50 Prozent in einem Treuhandbesitz standen. Es sei geplant gewesen, dass die 50 Prozent später von Aegis Media übernommen werden sollten. Life2Solutions sei eine Art Controlling auf operativer Ebene gewesen. Emerson FF habe an diese Firma sämtliche Reportings und Ex-Post-Analysen geschickt. Aegis Media muss laut Lüdeke involviert gewesen sein, weshalb auch Aegis-Einkaufschef David Linn zuständig gewesen sei. Sendebestätigungen, Abrechnungen und Eingangsrechnungen seien von Emerson FF immer direkt an Aegis Media beziehungsweise an die Geschäftsführer der Marken Carat und Vizeum geschickt worden.
Über die Aegis-Boardmeetings, die Umsetzung und die Präsentationen habe Lüdeke umfangreiche Aufzeichnungen, Sitzungsprotokolle sowie Mail- und Schriftverkehr der Staatsanwaltschaft übergeben. Eher beiläufig wurde bekannt, dass dies nicht nur ein Aktenordner war, dessen Inhalt sich im Gerichtsakt befindet. Lüdeke legte ein Übergabeprotokoll vor, wonach er am 26. November 2006 der Staatsanwaltschaft 20 Aktenordner übergeben hat. Ruzickas Verteidiger Marcus Traut sah seinen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bestätigt: Es seien erneut 19 Aktenordner vor der Verteidigung verheimlicht worden. Man könne nur in etwas Einsicht nehmen, von dem man auch Kenntnis habe, so Traut. Die Verteidigung unterstellte zudem, dass die Staatsanwaltschaft auf Druck und Zuruf des grössten Gewerbesteuerzahlers von Wiesbaden, Aegis Media, agiere.
Staatsanwalt Jördens wies diese Behauptung scharf zurück: «Dies entbehrt jeglicher Grundlage.» Jördens beantragte die Abweisung aller gestellten Beweisanträge. Diese würden nur dem Zweck dienen, den wahren Gegenstand des Verfahrens zu verschleiern, Aegis Media öffentlich in Misskredit zu bringen und zu schädigen. Die Vernehmung der von der Verteidigung benannten Zeugen sei überflüssig und unnütz. Die Beischaffung von Geschäftsbesorgungsverträgen sei ebenso überflüssig, da der Inhalt «für die Entscheidung des Gerichtes ohne Bedeutung ist». Die deutsche Behörde habe nach den Unterlagen gesucht, «die man für die Anklage gebraucht habe». Im Ermittlungsakt befänden sich alle Unterlagen, «die nach Meinung der Staatsanwaltschaft wichtig sind», so Jördens. Für Staatsanwalt Jördens sei die «anonyme» Strafanzeige von Rechtsanwalt Gaedertz und Ruzickas Nachfolger, Aegis-Media-CEO Andreas Bölte, «irgendein Stück Papier». Die Anklage gehe weit darüber hinaus. Es sei nicht wichtig, ob Andreas Bölte Kenntnis von der Anzeige hatte, sondern Aufklärung von Straftaten erreichen wollte. Der Zeitpunkt der Anzeige sei ebenso bedeutungslos wie der Umstand, dass man seitens Aegis Media danach 15 Monate tatenlos zugeschaut habe. «Aegis Media wollte aufklären», so Jördens. Die Beweisanträge seien «wegen Bedeutungslosigkeit zurückzuweisen». Ruzickas Anwalt Traut bekräftigte die Relevanz der benannten Zeugen und Beweismittel: «Man muss diese nur erkennen», so Traut wörtlich.
Vom Vorsitzenden Richter Jürgen Bonk wurde ein Schreiben von Aegis-Media-CEO Andreas Bölte vom 28. Januar 2008 verlesen. Bölte entbindet trotz des Wunsches nach Aufklärung seinen Firmenanwalt Eckart C. Hild nicht von der anwaltlichen Schweigepflicht – falls dieser als Zeuge vernommen werden sollte.
Ruzickas Verteidiger beantragte die Ladung des Botschafters der Republik Südafrika in Deutschland als Zeugen. Er möge bestätigen, dass sein Mandant keinen Reisepass des Landes habe. Gaedertz und Bölte hätten dies in der Strafanzeige erfunden, um für seinen Mandanten einen Haftgrund – Fluchtgefahr – zu liefern.
Über die Anträge der Verteidigung auf Sicherung von Beweismitteln und Aussetzung des Verfahrens ist erneut nicht entschieden worden.
Michael Ziesmann, Wiesbaden
Unglaubliche DimensionenDer Prozess rund um den ehemaligen CEO von Aegis Media, Aleksander Ruzicka, dem vorgeworfen wird, er habe über Scheinfirmen Vergünstigungen in Höhe von rund 52 Millionen Euro abgezweigt, die eigentlich Aegis zugestanden hätten, verfolgen hiesige Mediaspezialisten mit grossem Interesse und mitunter mit gemischten Gefühlen. Denn im Nachbarland gerät gerade eine ganze Branche in den Verdacht, mit kriminellen Geschäftsmethoden zu operieren. Bereits haben namhafte Werbekunden ihre Aufträge abgezogen, und die Steuerfahnder durchkämmen systematisch die Bücher namhafter Media-Agenturen. Wie gross der Imageschaden ausfallen wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar, wohl ebenso wenig, ob er bis in die Schweiz spürbar sein wird. Immerhin operieren die grossen Media-Agenturen international.
Dreh- und Angelpunkt des Prozesses
sind die so genannten Freespots. Auch in der Schweiz wird mit Freespots gehandelt. Doch hierzulande geschieht alles – jedenfalls nach den Aussagen der von der Werbewoche angefragten Agenturen – nach Auftragsrecht, wie es das Obligationenrecht im Artikel 401 regelt. Der Kunde ist jederzeit informiert über Boni, die ihm auch zustehen. Dazu gibt es ausserdem einen richtungsweisenden Bundesgerichtsentscheid, wonach so genannte Retrozessionen stets dem Kunden gehören. Im so genannten Principle-Markt hingegen, wie er im deutschen Mediageschäft üblich ist, bekommen die Kunden von den Media-Agenturen keine transparente Rechnung zu sehen, welche die Vergünstigungen aufschlüsselt, die die Agentur bei einem Medium ausgehandelt hat.
Andy Lehmann, CEO von Aegis Media Schweiz,
will derzeit zum Fall und zu seinem ehemaligen Chef Ruzicka, der ein ausschweifendes Leben in Luxus geführt hat, keine weiteren Kommentare abgeben. Stephan Küng, Managing Director von Initiative Media, hingegen schaut gespannt nach Deutschland: «Der Fall hat unglaubliche Dimensionen angenommen.» Da lebe man in der Schweiz in einer ganz anderen Welt. «Das ist hier schlicht nicht vorstellbar.» Der Fall habe für seine Agentur auch keinerlei Konsequenzen. Auch Urs Schneider, Geschäftsleiter von Mediaschneider, spricht von einem peinlichen Fall, den er in dieser Grössenordnung nicht erwartet habe.
«Wir verfolgen intensiv, was in Deutschland passiert»,
sagt auch Jürg Siegrist, Direktor des Schweizerischen Verbandes der Werbeauftraggeber (SWA). Siegrist steht zudem in Kontakt mit Joachim Schütz, dem Geschäftsführer des OWM, der deutschen Organisation Werbungtreibender. Dieser hat kürzlich ein neues Modell vorgestellt, wie das Mediageschäft in Deutschland entschärft werden könnte (allerdings im Widerspruch zum zweiten Branchenverband OMG, der Media-Agenturen als eigene Wirtschaftsstufe klassiert wissen will). Gemäss Schütz sollen in Zukunft Agenturen nur noch von den Kunden selber bezahlt werden dürfen. Siegrist unterstützt diesen Vorstoss. Auch für die Schweiz sieht der SWA-Direktor gewisse Konsequenzen. Die Trilogie Auftraggeber, Medien, Vermarkter solle zwar aufrecht erhalten bleiben, aber: «Wir müssen als Folge der letzten Jahre eine Strukturdebatte führen», erklärt er. Der SWA wolle für Transparenz kämpfen und prüfe derzeit die Netto-Netto-Verrechnung. Damit sollen dann auch die Beraterkommissionen und die Jahresumsatzprämien zur Diskussion stehen. Obwohl die Situation im Mediabusiness in der Schweiz grundlegend anders sei als in Deutschland, gebe es auch hierzulande immer noch einzelne Fälle, wo eine Media-Agentur aus Unkenntnis dort disponiere, wo es am meisten Freespots und Rabatte gebe, sagt Siegrist.René Worni

Presserat heisst Beschwerde gegen Tagi teilweise gut

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den Tages-Anzeiger teilweise gutgeheissen. In zwei Artikeln über angeblich einsturzgefährdete Balkone im zürcherischen Wädenswil hat die Zeitung die Anhörungs- und die Wahrheitspflicht verletzt.

 Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den Tages-Anzeiger teilweise gutgeheissen. In zwei Artikeln über angeblich einsturzgefährdete Balkone im zürcherischen Wädenswil hat die Zeitung die Anhörungs- und die Wahrheitspflicht verletzt. Die Anhörungspflicht sei verletzt worden, weil die Zeitung die schweren Vorwürfe über Baumängel ohne die vorgängige Anhörung der betroffenen Firma veröffentlichte. Zumal zuvor zugesichert worden war, man werde den Geschäftsführer nach dessen Rückkehr aus den Ferien kontaktieren, hält der Presserat in einer Mitteilung fest.
Punkto Wahrheitspflicht kritisierte der Presserat den Titel eines Artikels. «Weitere einsturzgefährdete Balkone in Wädenswil müssten saniert werden» sei überspitzt und sachlich unrichtig. Die beanstandeten Artikel waren im März 2007 in der Regionalausgabe für das linke Zürichseeufer und in der Hauptausgabe erschienen.

Bundesgericht gibt Beobachter Recht

Der Rechtsstreit zwischen dem Beobachter und einer Thurgauer Baufirma hat nun auch das Bundesgericht beschäftigt. Es entscheidet zu Gunsten der Konsumentenzeitschrift. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist damit aber noch nicht zu Ende.

Der Rechtsstreit zwischen dem Beobachter und einer Thurgauer Baufirma hat nun auch das Bundesgericht beschäftigt. Es entscheidet zu Gunsten der Konsumentenzeitschrift. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist damit aber noch nicht zu Ende. Der Beobachter prangerte 2004 und 2005 in Artikeln die Geschäftspraktiken der Baufirma an. Nach einer Klage der Bauunternehmer untersagte das Arboner Bezirksgericht 2006 dem Beobachter eine weitere Veröffentlichung der erhobenen Vorwürfe.
Das Thurgauer Obergericht kam im Jahr darauf dann allerdings zum Schluss, dass die strittigen Äusserungen zulässig gewesen seien und keine Persönlichkeitsverletzung oder lauterkeitsrechtliche Herabsetzung vorliege. Die Bauunternehmer gelangten gegen diesen Entscheid ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun abgewiesen hat. Den Beschwerdeführern wurde eine Gerichtsgebühr von 5’000 Franken auferlegt. Zudem müssen sie eine Parteientschädigung von 6’000 Franken zahlen.
Damit ist der Streit zwischen den Bauunternehmern und dem Beobachter aber noch keineswegs abgeschlossen. 2006 hatte der Arboner Bezirksgerichtspräsident ein weiteres Publikationsverbot erlassen, das er am Dienstag bestätigt hat (
). Wie der Beobachter am Mittwoch mitteilte, will er die beiden Entscheide vom Dienstag wiederum mit Rekurs anfechten.

Bargetzi stoppt Bonifikation

PubliGroupe I Der Chef der Publicitas Schweiz hat die Bonifikation der P Basel gestoppt, die für Unruhe gesorgt hat.

 
PubliGroupe I Der Chef der Publicitas Schweiz hat die Bonifikation der P Basel gestoppt, die für Unruhe gesorgt hat. 
«Eine Berichterstattung in der Werbewoche zur Konto-Bonifikation der P-Filiale Basel hat im Markt einige Unruhe ausgelöst. Einzelne Verleger haben sich bei uns sogar rückversichert, ob wir unseren Verpflichtungen punkto Tariftreue nachkämen oder nicht.»Mit diesen Worten beginnt ein Mail, das Thomas Bargetzi, CEO Sales Schweiz, am 25. Januar an mehrere Verlage schickte. Er reagierte damit auf einen tags zuvor erschienenen WW-Artikel, in dem von einer neuen Art Treuebonus («Konto-Bonifikation») der Publicitas Basel berichtet wurde: Je nach Umsatz versprach diese ihren bisherigen Kunden eine Rückvergütung von bis zu 3 Prozent auf alle Werbeaufträge, die über die P Basel disponiert werden. Dazu schloss sie entsprechende Vereinbarungen ab.
Bargetzi betonte, dass «Zweifel punkto unserer Vertragstreue unbegründet» seien. Doch um Missverständnissen vorzubeugen, habe er «sofort nach Kenntnis und Prüfung dieser Vereinbarungen entschieden, dass wir die Konto-Bonifikation in dieser Form nicht mehr anbieten».
Das Mail ist in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich. Es zeigt, dass der neue Mann an der Spitze von Publicitas Schweiz schnell und beherzt eingreifen kann. Dass er dies aber erst nach Erscheinen des WW-Artikels tat, obwohl er eine Woche zuvor von dieser kontaktiert worden war, deutet darauf hin, dass Bargetzi den Wortlaut der Vereinbarungen aus dem Artikel erfahren hat. Denn er handelte erst nach dessen Erscheinen: Am Vormittag des 24. Januar erklärte er die Angelegenheit P-intern «zur Chefsache» und wies seine Mitarbeiter an, keine Auskunft mehr zu erteilen. Ein paar Stunden später verfügte er den Stopp der Bonifikation. Der Grund lässt sich erahnen: Bargetzi, zurzeit primär mit dem Umbau der P beschäftigt, hat wohl erst am 24. Januar erkannt, dass der Vereinbarungstext nicht seiner Vorstellung entsprach. Jedenfalls räumt er in seinem Mail ein, «dass die Vereinbarungen zur Konto-Bonifikation nicht so umgesetzt waren, wie ursprünglich angedacht».
Bargetzis Kritik an der Umsetzung wirft ein schiefes Licht auf Jürg Räber, bisher Direktor der P Basel, sowie auf dessen Stellvertreter Otto K. Walter – sie hatten die Vereinbarungen umgesetzt und auch unterschrieben. Doch es wäre zu billig, die beiden alt gedienten Mitarbeiter allein verantwortlich zu machen. Denn die Vereinbarung der P Basel war schon seit Ende November bei der PubliGroupe-Spitze bekannt. Deren CFO Andreas Schmidt, zugleich VR-Mitglied der Basler Zeitung Medien (BZM), war damals im BZM-VR mit der Vereinbarung konfrontiert worden. Doch gemäss BZM-CEO Beat Meyer blieb die PubliGroupe bisher eine Antwort schuldig. Kurz: Schmidt war informiert, doch scheint er und die PubliGroupe-Führung die Sache nicht wirklich ernst genommen zu haben. Vielleicht ist man bei PubliGroupe aber auch zu sehr mit «Wichtigerem» beschäftigt und hat die Bodenhaftung verloren.
So oder so – Bargetzi fühlt sich in seinem Mail bemüssigt, klar zu stellen, dass der Rückzieher in Sachen Bonifikation nicht als Rückzug aus Basel zu verstehen sei.
Wieviele Verlage Bargetzis Mail erhalten haben, ist übrigens unklar. Doch die Werbewoche weiss: Sowohl unter den Empfängern als auch unter den Nichtangeschriebenen befinden sich Eigenregietitel und Titel in P-Pacht. Klar ist ferner: Die BZM, die schon lange auf Antwort wartet, wurde von Bargetzi bisher nicht informiert. Offen bleibt aber, was die Kunden, die den Vertrag mit der P Basel unterschrieben haben, zu Bargetzis Mail sagen. Denn gemäss Text kann die Bonifikations-Vereinbarung frühestens auf Ende 2008 gekündigt werden.
Markus Knöpfli

Best of Print Advertising

Marktforschung Viermal im Jahr bringt der Advertising-Index ans Licht, welche Anzeigen beim Publikum auf besonders hohe Akzeptanz stossen. Die Resultate des 4. Quartals 2007.

 
Marktforschung Viermal im Jahr bringt der Advertising-Index ans Licht, welche Anzeigen beim Publikum auf besonders hohe Akzeptanz stossen. Die Resultate des 4. Quartals 2007. 
In Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Demoscope präsentiert Publimedia den Leserinnen und Lesern der Werbewoche fünfmal pro Jahr einen Auszug der Resultate aus dem Advertising-Index (AX-Print). Dieser Index ist ein Modul des Market Radar und misst die Beliebtheit von Anzeigen. Die drei Sujets, die bei der gesamten Stichprobe, also bei allen vier Zielgruppen insgesamt, am besten abschnitten, werden unter dem Titel «Top Three» gezeigt. (ww) 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Advertising-Index für Printwerbungliefert Jahr für Jahr verbindliche Performance-Daten zur Werbung insgesamt. Die 500 Interviewten pro Erhebungswelle werden psychografisch geeicht. Ihre Werteorientierungen reichen von Nord (progressiv) nach Süd (konservativ) und von West (aussengerichtet, materialistisch) nach Ost (innengerichtet, idealistisch). Dabei zeigt sich immer aufs Neue, dass die verschiedenen Zielgruppen von den Werbekampagnen auch ganz unterschiedlich angesprochen werden. Weitere Informationen zum Advertising-Index und zum Market Radar erhalten Sie bei Demoscope unter Telefon 041 375 40 00 oder über www.demoscope.ch. Planungsunterstützung mit dem Advertising-Index, dem Market Radar und mit dem Print-Advertising-Monitor (PAM) vermittelt Publimedia. (ww)?
 
 
 

PubliGroupe gibt sich unschuldig

PubliGroupe II Am 5. März 2007 erhielt die PubliGroupe von der Wettbewerbskommission «wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung» eine Busse von 2,5 Millionen Franken aufgebrummt. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat PubliGroupe das Weko-Verdikt aber nicht akzeptiert.

PubliGroupe II Am 5. März 2007 erhielt die PubliGroupe von der Wettbewerbskommission (Weko) «wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung» eine Busse von 2,5 Millionen Franken aufgebrummt. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat PubliGroupe das Weko-Verdikt aber nicht akzeptiert. «PubliGroupe hat diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und ist weiterhin der Meinung, dass sein Verhalten nie rechtswidrig gewesen ist», hält Thomas Bargetzi, CEO von Sales Schweiz, in einem Mail an die Werbewoche fest.Weko-Sprecher Patrick Ducrey bestätigt, dass der Werberiese das Verfahren an die nächsthöhere Instanz weitergezogen habe. PubliGroupe bestreite in ihrer Beschwerde, in marktbeherrschender Position zu sein und missbräuchlich gehandelt zu haben, sagt er. Bei PubliGroupe halte man folglich auch die Sanktion für ungerechtfertigt. Im Übrigen sei das Verfahren noch an das Bundesgericht als letzte Instanz weiterziehbar, so Ducrey.
Im besagten Fall hatte die Weko aufgrund einer Klage des kleinen Inseratevermittlers Ad.X festgestellt, dass PubliGroupe bei der Platzierung von Inseraten in Printmedien über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Diese Position hat sie gemäss Weko missbraucht, indem sie andere Vermittler für das Akquirieren von Inseraten in Regietitel nur dann entschädigte, wenn sich diese Vermittler an P-eigene Richtlinien hielten. Diese so genannten VSW-Richtlinien waren aber so abgefasst, dass sie nach Meinung der Weko dem Kartellrecht widersprachen. Sie stufte deshalb das Verhalten der PubliGroupe gegenüber den andern Vermittlern insgesamt als behindernd und diskriminierend ein.
Unterdessen hat PubliGroupe die VSW-Richtlinien im Einvernehmen mit der Weko abgeändert. Sie sind nun kartellrechtskonform. Das akzeptiert man offenbar auch bei PubliGroupe. Jedenfalls fand Ducrey in der Beschwerde nichts, das die Neuformulierung der VSW-Richtlinien in Frage stellen würde. «Die Beschwerde der PubliGroupe richtet sich in erster Linie gegen die Busse», so Ducrey. «Sie enthält kein Wort gegen die einvernehmliche Lösung, die bereits umgesetzt ist.»
Markus Knöpfli

Besser als geplant

Aufgefallen Manchmal ergeben sich (auf Grund des redaktionellen Inhaltes) Platzierungen von Inseraten, die selbst durch gewollte Buchungen nicht besser sein können. Aufgefallen ist die vielsagende Synergie in der SonntagsZeitung vom 20. Januar.


Platzierungen Manchmal ergeben sich (auf Grund des redaktionellen Inhaltes) Platzierungen von Inseraten, die selbst durch gewollte Buchungen nicht besser sein können. Aufgefallen ist die vielsagende Synergie in der SonntagsZeitung vom 20. Januar. Neben einem Artikel über die «Nachfolge Ospels» mit der Kernaussage, dass der Verwaltungsrat den «Vertrauensverlust unterschätzt», erschien ein Inserat für Fernet-Branca mit der Headline «Ganz schön bitter». Natürlich gefiel diese ungeplante Platzierung auch Rotor, Agentur für Kommunikation in Zürich, die für das Budget von Fernet-Branca von ihrem Kunden Campari verantwortlich zeichnet. «Herr Ospel outet sich als perfekter Brand-Ambassador», freut sich Luca Santarossa. (pan)

TV auf Rekordhoch

Gemi Beim Goldbach Index (Gemi) setzt sich das Wachstum des Werbedrucks von TV im Dezember mit 5 Indexpunkten auf 425 (420) markant fort und landet einen Jahresrekord mit einem Plus von gesamthaft 67 Indexpunkten.

Gemi Beim Goldbach Index (Gemi) setzt sich das Wachstum des Werbedrucks von TV im Dezember mit 5 Indexpunkten auf 425 (420) markant fort und landet einen Jahresrekord mit einem Plus von gesamthaft 67 Indexpunkten. Radio erreicht immerhin ein leichtes Plus von 1 Indexpunkt auf 255 und ein Jahres- ergebnis von plus 3 Indexpunkten. Teletext verharrt auf 133 Indexpunkten, sinkt im 2007 insgesamt aber um 11 Indexpunkte. Internet verzeichnet nach einer Seitwärts- bewegung und fehlender Datenlieferung eines Online- Vermarkters im Dezember 2007 insgesamt ein Wachstum um 24 Indexpunkte auf 255. Im Berichtsmonat weisen die elektronischen Medien ein Plus im Werbedruck um 3 auf 404 (401) Indexpunkte auf, als Ganzjahresergebnis satte 51 Indexpunkte. Das Total aller durch Media Focus erfassten Medien wächst im letzten Monat nicht, im vergangenen Jahr aber immerhin mit plus 16 Indexpunkten auf 196.
 
 

Schluss mit dem Machtkampf

Inserate Der Staub, den die Konto-Bonifikation der P Basel unter den Verlegern aufwirbelte, hat sich bereits wieder gelegt. Doch einige Fragen bleiben.

Inserate Der Staub, den die Konto-Bonifikation der P Basel unter den Verlegern aufwirbelte, hat sich bereits wieder gelegt. Doch einige Fragen bleiben.Die Konto-Bonifikation, mit der die Publicitas Basel ihre Kunden an sich binden wollte, ist abgeblasen. Insofern würde es sich eigentlich erübrigen, die Stellungnahmen, welche die Werbewoche von den überraschten Verlegern eingeholt hat, wiederzugeben. Doch wir halten einige Meinungen, Fragen und Bedenken dennoch für wichtig. Wichtig genug jedenfalls, um sie sich zu Gemüte zu führen, bevor möglicherweise eine nächste Lawine von voreiligen Massnahmen und Gegenmassnahmen losgetreten wird.So viel vorweg: Keine der angefragten Verlagspersonen, egal ob sie nun in Eigenregie- oder in Pachtverlagen tätig sind, äusserte sich positiv über die neue Bonifikation. Zwar fand es etwa Susanne Lebrument «grundsätzlich gut, dass die P endlich auf die Direktbuchungsentschädigung der Eigenregietitel reagiert». Doch die Leiterin der Südostschweiz-Publicitas, die ihren Titel in Teilregie hat, ist über den «Machtkampf zwischen Verleger und P» dennoch nicht erfreut. «Da gehen doch die Bedürfnisse der Kunden völlig unter», kritisierte sie und fügte an: «Es ist höchste Zeit, dass sich alle mal an einen Tisch setzen.»
Nicht allzu beunruhigt war Markus Ehrle, Leiter Werbemarkt beim Regietitel NZZ. Die Bonifikation hielt er – offenbar zu Recht – primär für einen Auswuchs im lokalen Zwist zwischen P Basel und Basler Zeitung Medien. Doch auch er warnte vor der Möglichkeit eines «nationalen Flächenbrandes».
Die Eigenregieverleger sorgten sich vor allem um ihre Preishoheit – und dass Kunden wieder vermehrt über die P disponieren könnten. Letzteres würde den Eigenregieverlegern Mehrkosten verursachen. Denn die Vermittlerkommission, die sie der P für jedes von ihr akquirierte Inserat bezahlen, ist in der Regel höher als die Entschädigung, die sie den direkt buchenden Kunden ausrichten. Franziska von Weissenfluh von der Berner Zeitung hatte deshalb keine Freude am neuen Bonus der P. «Das ist unfair. Bis jetzt haben sich alle an die Tarife gehalten. Mit der Bonifikation würde die P die Preise aber deutlich unterbieten», sagte die Verlagsdirektorin.
Gleich zwei Seelen in der Brust hat Marcel Siegenthaler, Leiter Werbemarkt bei Edipresse Schweiz. Denn Edipresse hat seine Zeitschriften in Eigenregie, die Zeitungen dagegen in P-Pacht. Doch auch Siegenthaler sprach sich gegen die Bonifikation aus. Denn als alter Branchenhase weiss er: Die Vermittlerkommission, welche die Eigenregieverlage der P bezahlen, sind zwar in den meisten Fällen höher als die 3-Prozent-Bonifikation. Aber nicht überall. Ein bis zwei Eigenregieverlage bezahlen weniger. Trotzdem hätte die P Basel auch für Aufträge an diese Titel bis zu 3 Prozent Bonifikation bezahlt – und somit draufgelegt. «Woher nähme sie aber das Geld für die Bonifikation?», fragte Siegenthaler – und gab die Antwort gleich selbst: «Natürlich von den Eigenregie- und Pachtverlagen, die eine höhere Kommission bezahlen». Damit aber käme es zu einer «Kommissionsmischrechnung», die er missbillige. «Verlage mit einer höheren VK oder Pachtkommission subventionierten dann jene mit einer tieferen», kritisiert er. Für ihn würde sich dann die Frage stellen, «ob insbesondere die Pachttitel der P zu hohe Kommissionen bezahlen, wenn diese davon noch etwas den Kunden zurückgeben kann».
Markus Knöpfli

Das Du angeboten

Zeitschriften Anfang Februar erscheint die erste Ausgabe des neu konzipierten Du. Neuer Verleger der traditionsreichen Kulturzeitschrift ist Oliver Prange.

Zeitschriften Anfang Februar erscheint die erste Ausgabe des neu konzipierten Du. Neuer Verleger der traditionsreichen Kulturzeitschrift ist Oliver Prange. Aber auch der neue Du-Chefredaktor ist kein Unbekannter: Der Zürcher Walter Keller hat sich in der Kulturbranche als Scalo-Verleger, als Initiant des Winterthurer Fotomuseums und als Herausgeber verschiedener Bestseller wie «Dumm und dick» einen Namen gemacht. Wieviele kreativen Überraschungen im neuen Du stecken, zeigt Euro RSCG mit einem wieder einmal echt spritzigen Plakat auf. 

Weiterer Anstieg im Dezember

Mediafocus Im Vorjahresvergleich ist der Werbedruck im Dezember 2007 um 2,8 Prozent angestiegen; 8,8 Prozent kumuliert für 2007. Der Werbemarkt Energie wuchs am stärksten (+92,4 Prozent).

 
Mediafocus Im Vorjahresvergleich ist der Werbedruck im Dezember 2007 um 2,8 Prozent angestiegen; 8,8 Prozent kumuliert für 2007. Der Werbemarkt Energie wuchs am stärksten (+92,4 Prozent). Kosmetik legte im Dezember um 33,6 Prozent zu. Die Branche Finanzen verlor 15,9 Prozent. Den grössten Negativtrend verzeichnete der Bereich Image. Unbeeindruckt von der Hypothekarkrise waren: Anlageprodukte (+12,6 Prozent); Versicherungen (+60,0 Prozent) und Vorsorgeprodukte (+139,3 Prozent). Politische Kampagnen (+34,3 Prozent) zeigten ein klares Plus. Überdurchschnittlich legten TV und Radio zu. Kumuliert auf das gesamte 2007 ebenso TV und Internet.
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