Die ADC-Goldwürfel für Jung von Matt/Limmat sorgten für Aufregung in der Branche. ADC-Präsident Jean Etienne Aebi hat nun eine Diskussion über die Einreichebestimmungen angekündigt. Ob die Richlinien überhaupt eine Änderung erfahren und in der Folge offener oder restriktiver werden, soll also geprüft werden. Die Werbewoche hat sich beim deutschen ADC erkundigt, wie er es mit diesen Fragen hält.
Beim nördlichen Nachbarn, an dessen Kreativwettbewerb seit letztem Jahr auch Österreich und die Schweiz mitmachen dürfen, heisst es in den Teilnahmebedingungen: «Die Arbeiten müssen entweder in Deutschland, Österreich oder der deutschsprachigen Schweiz veröffentlicht oder entwickelt worden sein». Damit öffnet der deutsche ADC also das Feld: Dass eine Arbeit in Deutschland, in Österreich oder der Schweiz konzipiert wurde, ist nicht zwingend. Es reicht, wenn sie in diesen Ländern publiziert wurde.
«Wir sind offener, das kann man so sagen», bestätigt Michael Preiswerk, Vorstandssprecher des deutschen ADC und Geschäftsführer der Stuttgarter Agentur GPP. «Unsere Philosophie ist, dass wir im Zeitalter des Internets die Grenzen nicht zumachen können». Die jährliche Wettbewerbsausstellung des deutschen ADC ist denn auch eine der grössten weltweit. Natürlich kann in Deutschland mit einer ganz anderen Kelle angerichtet werden als in der Schweiz: Das Geschäftsvolumen und die Budgets sind um ein Vielfaches grösser. Eins zu eins übertragen werden können die Voraussetzungen für den deutschen ADC auf die Situation in der Schweiz wohl nicht.
Preiswerk, selbst ein gebürtiger Schweizer, kennt trotz der offenen Haltung des ADC Probleme mit Arbeiten, die von einem Netzwerkpartner einer deutschen Agentur stammen: «Es ist schon vorgekommen, dass deutsche Agenturen Arbeiten aus dem Ausland mit falschen Credits eingereicht haben. Wenn wir das merken, werden diese Arbeiten dem eigentlichen Urheber zugesprochen.»
Auch gegenüber den sogenannten Fakes, Arbeiten also, die nur für den Wettbewerb geschaffen wurden, hat man sich in Deutschland gerüstet: «Dieses Thema taucht jedes Jahr auf, verbunden mit den Diskussionen, was denn überhaupt ein Fake ist. Die Grenzen sind da ja manchmal verschwommen», so Preiswerk. Der deutsche ADC hat in den letzten Jahren die entsprechenden Bestimmungen verschärft. Eine erste Hürde gegen Fakes besteht in einer Bestätigung des Auftraggebers, welche die Einsender für jede Arbeit abgeben müssen. Sie soll belegen, dass es sich um eine Auftragsarbeit handelte. Daneben müssen die Agenturen im Detail angeben, wann und in welchen Medien ein Beitrag geschaltet wurde. «Die Arbeiten werden dann zweistufig geprüft: Zuerst von unserem Büro und dann von der Jury, die dazu angehalten ist, verdächtige Arbeiten nochmals zu prüfen». Wie Preiswerk sagt, hat der deutsche ADC mit diesem Kurs recht gute Erfahrungen gemacht.
Carole Scheidegger