Flop der Woche: Schluss für versteckte Kamera
Das Bundesgericht hat letzte Woche in einem Entscheid die Schuldsprüche gegen den Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, Ueli Haldimann, und drei weitere Ver- antwortliche für heimliche Filmaufnahmen des «Kassensturz» bestätigt. Nachdem bereits mehrere Experten das Urteil des Gerichts kritisierten, meldete sich am Sonntag auch Haldimann persönlich zu Wort.
Nachdem bereits mehrere Experten das Urteil des Gerichts kritisierten, meldete sich am Sonntag auch Haldimann persönlich zu Wort. In seinem Blog schreibt er, dass das Urteil weitreichende Folgen haben könnte. «Die versteckte Kamera, die überall auf der Welt vom Leitmedium Fernsehen sozusagen als Ultima Ratio des Recherchierjournalismus eingesetzt wird, wird auf Schweizer Territorium kriminalisiert.» Es sei absurd, kritisiert Haldimann.
Immerhin habe das ziemlich medienfeindliche Urteil den Vorteil, dass die Medienbranche endlich zu begreifen beginne, dass es bei den laufenden Gerichtsverfahren wegen versteckter Kamera um Grundsätzliches gehe, nämlich um die Frage, ob verdeckte Recherche unter bestimmten Bedingungen zulässig sei, so der SF-Chefredaktor weiter. So habe am Freitag der Blick getitelt: «Da freuen sich Nepper, Schlepper und Bauernfänger.» «Jetzt habe ‹nicht nur das Fernsehen ein Problem›, da auch Printjournalisten Betrüger nicht mehr heimlich auf Tonband aufnehmen dürfen», zitiert Haldimann das Blatt.
Das medienfeindliche Urteil des Bundesgerichts ist eine Ohrfeige für alle diejenigen Journalisten, die hart recherchieren und nicht einfach nachplappern.








