Wie Youtube – einfach besser

Die amerikanische Online-Videosite Hulu überzeugt durch ihre «weniger ist mehr»-Werbestrategie.

Viele Internetprojekte der grossen TV-Networks und Filmstudios in den USA sind in der Vergangenheit kläglich gescheitert. Als daher die beiden grossen Medienunternehmen NBC-Universal und News Corporation im März dieses Jahres ihre Online-Plattform Hulu.com launchten, um Copyright-Verstössen gegen ihre eigene Ware durch YouTube zu begegnen, waren die Erwartungen nicht allzu gross. Doch dann passierte etwas Unvorhergesehenes: Bereits zwei Monate nach dem Start hatte sich das Projekt einen Platz unter den Top Ten der Videowebsites gesichert. Inzwischen liegt es mit seinen 1’000 Fernsehepisoden und 400 Spielfilmen auf Platz sechs, vor Industrieführern wie AOL oder CNN.
Der Hauptgrund für den Erfolg liegt unter anderem darin, dass sich Hulu von Anfang an von seinem Hauptkonkurrenten YouTube unterscheiden wollte. Während Googles YouTube noch heute als Sammelbecken für kreative Laien und Halbprofis mit ihrem User Generated Content gilt, bietet Hulu ausschliesslich professionelle Ware. Die populärsten Downloads sind etablierte Fernseh-Hits wie «The Simpsons», «Family Guy», «The Office» oder «24». Dennoch integrierte Hulu-CEO Jason Kilar, der früher bei Amazon.com gearbeitet hat, ein wichtiges YouTube-Element in die Site: das sogenannte Content Sharing.
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Jeder Nutzer kann damit Ausschnitte aus den vorhandenen Videos in einem eigenen Blog oder seiner Website publizieren oder per E-Mail an Freunde schicken. «Im Internet dreht sich alles um Sharing und Community und nicht nur um eine einzige Website wie Hulu», sagt Kilar. Aus diesem Grund wird der Content ausserdem durch andere Distributoren wie Yahoo, YouTube, MSN oder MySpace publik gemacht. Sogar Links zu den Konkurrenz-Sites von ABC und CBS werden gelistet, wenn ein Nutzer bei Hulu.com nach Sendungen dieser beiden Networks sucht. Nach Angaben von Kilar ist Hulu-Content bisher 1,5 Millionen Mal in über 60’000 verschiedene Websites verlinkt worden.
Als innovativ gilt auch der Einsatz von Werbung bei Hulu. 30 Minuten lange Sendungen enthalten dort nicht die im Fernsehen üblichen acht Minuten an Werbeunterbrechungen, sondern lediglich eine einzige von zwei Minuten Länge. Dies hat den Effekt, dass die Zuschauer sich eher an das beworbene Produkt erinnern, was es den Betreibern wiederum ermöglicht, höhere Preise pro Clip zu verlangen. Die Site, die mit zehn Werbekunden anfing, hat inzwischen mehr als 100 Sponsoren wie etwa General Motors, Procter & Gamble, Bank of America oder Nissan zur Auswahl.
«Hat Ihnen die Werbung gefallen?»
In einer von den Unternehmen in Auftrag gegebenen Umfrage gaben 76 Prozent der 18’000 Befragten an, die Länge der Werbeunterbrechungen sei genau richtig, zöge man den Umstand, dass die Ware kostenlos ist, in Betracht. Sie vermeldeten ausserdem einen um durchschnittlich 22 Prozent höheren Erinnerungswert der Werbung, 28 Prozent gaben gar an, das Produkt kaufen zu wollen. Gibt man ihnen die Wahl zwischen vier 30-Sekunden-Spots und einer Langform-Werbung von zwei Minuten, bevorzugten 88 Prozent den Einzelclip. «Es läuft alles auf das Hypertargeting hinaus», sagt Brad Adgate, Research Director beim Medienforschungsunternehmen Horizon Media. «Je länger die Verbraucher mit einem Werbeclip online interagieren, desto genauer kann man Werbung auf die Nutzer zuschneiden.»
In Zukunft will man den Verbrauchern sogar die Möglichkeit geben, ihre Meinung dazu zu äussern, ob ihnen die Werbung gefallen hat oder nicht. «Die Verbraucher mögen es nicht, wenn man sie zwingt, etwas anzuschauen, was sie nicht relevant finden», sagt Lori Schwartz, Senior Vice President des «Emerging Media Lab» beim Werbekonzern Interpublic. «Sobald man sie vor die Wahl stellt, fangen sie auch an, darüber nachzudenken.»
Der Erfolg des Unternehmens führte sogar zu der Prognose, dass Hulu bei den Werbeeinnahmen trotz der überwältigenden Nutzerzahlen von YouTube schon bald mit dem Konkurrenten gleichziehen könnte. Das Medienforschungsunternehmen Screen Digest schätzt die Werbeeinnahmen von YouTube, das lediglich drei Prozent seiner Videos mit Werbeclips versieht, in den USA für 2008 auf 100 Millionen Dollar. Für Hulu, das praktisch seine gesamte Ware mit Werbung versetzen kann, sollen es 70 Millionen sein. Im nächsten Jahr sollen es für beide jeweils 180 Millionen Dollar werden, obwohl YouTube rund die Hälfte der Einnahmen aus seinem internationalen Geschäft bezieht, während Hulu derzeit lediglich in den USA zu sehen ist. Laut der Marktforschungsfirma eMarketer sollen in den USA in diesem Jahr insgesamt 505 Millionen Dollar für Werbung in Onlinevideos ausgegeben werden, eine Steigerung von 56 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
YouTube hat allerdings aus den Problemen der Vergangenheit gelernt und einige Initiativen gestartet, um den Werbekunden zu versichern, dass die Site durchaus auch hochklassigen Content zur Auswahl habe. So gibt es dort inzwischen einen eigenen Videokanal ausschliesslich für Inhalte des CBS-Networks. Ausserdem hat YouTube soeben einen Vertrag mit dem Filmstudio MGM abgeschlossen, um dessen Kinoware im Internet verbreiten zu können. Auch die Produktionsfirmen Lionsgate und Fremantle, wo unter anderem der TV-Hit «American Idol» produziert wird, sollen eigene Videokanäle für ihren Content erhalten. Sogar ein «Kino»-Knopf, wie ihn auch Hulu hat, wurde bei YouTube eingeführt, der es ermöglicht, ein Video im Breitformat auf dem vollen Bildschirm anzuschauen. «YouTube hat sein Businessmodell geändert und gleicht es mehr dem von Hulu an», sagt Adgate. «Das bedeutet, dass die Werbekunden wichtiger werden und nicht mehr nur die Bedüfnisse der Nutzer berücksichtigt werden.»
Obwohl Hulu 50 Millionen Dollar für eine Marketingkampagne bereits gestellt hat, basiert der bisherige Erfolg allein auf Mundpropaganda. Doch die Seite wird ein noch grösseres Publikum anziehen, wenn sie wie geplant in Deutschland, England, Frankreich und Japan gelauncht wird.
Gerti Schön
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Die Kultsendung «American Idols» soll demnächst auf Youtube einen
eigenen Kanal erhalten. Hulu hat es vorgemacht.

Sämi und die Hunde

Der Rücktritt von Samuel Schmid, das Herz von Hans-Rudolf Merz: Der Begriff des Rudeljournalismus, geprägt von einem Soziologen, hält auch in der Schweiz Einzug. Sind wir eine Meute, die ihre Opfer jagt? Schaffen wir ein eisiges Klima wie im Kalten Krieg? Gastkommentar von Jürg Altwegg, Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Genf und Buchautor.

Hunde nannte sie der Präsident, «des chiens». Journalisten sind Hunde, hatte sich einst Mitterrand empört. Er formulierte seine Journalistenschelte an der Abdankung nach dem Suizid seines Premierministers Pierre Bérégovoy. Jetzt hält der Begriff des Rudeljournalismus, geprägt von einem Soziologen, auch in der Schweiz Einzug. Sind wir eine Meute, die ihre Opfer jagt? Schaffen wir ein eisiges Klima wie im Kalten Krieg? «Nur einmal schrieben die Medien in der Schweiz so einhellig in dieselbe Richtung» wie über Samuel Schmid, hat dessen Kollege Hans-Rudolf Merz gesagt und sich auf den Soziologen gestützt: «Beim Ungarn-Aufstand 1956.»
Alle haben Samuel Schmids Tränen gesehen – und die Fernsehzuschauer auch das Nasenbluten. Vornehm legten die Fotografen die Kameras zur Seite. «Die Bluttropfen waren politisch nicht relevant», erklärte der Keystone-Reporter in einer Zeitung, und durch ihre Abbildung wäre der scheidende Minister «visuell diskreditiert worden». Man kann das so sehen. Der Blick hat den Rücktritt mit Blut und Tränen auch im Print bildlich dokumentiert. Man kann das als geschmacklos empfinden.
Sehr viel schockierender fand ich den Umgang der Medien mit Merz, als er auf der Bahre ins Spital gebracht wurde und das Fernsehen vom Dach aus filmte. Warum hat Merz nicht in eigener Sache protestiert, als systematisch das Arztgeheimnis und seine persönliche Würde verletzt wurden? Kompensierte er jetzt mit seinem unsäglichen Vergleich mit der Berichterstattung über den Ungarn-Aufstand? Man darf vielleicht daran erinnern, was damals hierzulande mit Zeitgenossen geschah, die sich der offiziellen öffentlichen Meinung nicht beugten. Und sich zum Beispiel zum Kommunismus bekannten.
Ich habe keinen einzigen wirklich schlimmen und primitiven Artikel über Samuel Schmid gelesen, der eine Sache für den Presserat wäre. Gegen den Willen der SVP war Schmid in den Bundesrat gewählt worden. Er musste wissen, was ihn bei den Freunden erwartete. Als Gegenfigur zu Blocher stand er mehr als andere im Scheinwerferlicht. Und er wurde auch öfter zur Lichtgestalt verklärt. Nach dem Putsch des Parlaments gegen Blocher – über den ich mich freute – war vorauszusehen, dass auch Schmid in der eidgenössischen Kollektivinszenierung eine neue Rolle zugeteilt würde. In verschiedenen Fällen hat er zudem in den vergangenen Monaten Fehler begangen. Die Geschichte bekam eine Dynamik, die auf einen Rücktritt hinauslief. Aber Medienberater eines Ministers müssten in der Lage sein, diese Mechanismen zu durchschauen. Und eine solche Situation zu entschärfen.
Mehr als das Nasenbluten im Blick haben mich die Tränen schockiert. Hatte es sie auch nach dem Unfall in der Kander gegeben? Ein Verteidigungsminister darf vor den Medien nicht kapitulieren und sollte den eigenen Rücktritt ohne Weinerlichkeit verkünden.
Aber vielleicht waren Sämi Schmids Tränen ja auch nur solche der Vorfreude und die Medien gar nicht schuld an seinem Rücktritt. Das suggerierte Peter Rothenbühler in seiner Kolumne im welschen Boulevardblatt Le Matin.
Schmids Labrador und sein Deutscher Schäfer waren vor geraumer Zeit gestorben. Bei den Spaziergängen mit ihnen sei er glücklich gewesen. Sie waren der Ausgleich zu seinem Stress. Doch solange er im Amt blieb, durfte sich der Verteidigungsminister keine neuen Hunde zulegen. So hatte es «Vreni» bestimmt, seine Frau, und «Sämi» selber treuherzig dem Journalisten erzählt.
Vielleicht hat Schmid seine neuen Hunde schon bekommen. Sie werden ihm auch helfen, die Entzugserscheinungen zu überwinden, die der Rücktritt aus dem brutalen Rampenlicht auslösen wird. Und vielleicht taucht eines Tages sogar ein neues Bild von der historischen Abschiedspressekonferenz – ein Communiqué hätte es auch getan – auf. Das Nasenbluten könnte sehr wohl zur emblematischen Szene einer Epoche werden: Der Zeit, in der sich die politische Auseinandersetzung in der Schweiz immer mehr in die Arena der Medien verlagerte und dem Boxen zu ähneln begann.

US-Sender Fox strahlt Football bald dreidimensional aus

TV-Sport soll dreidimensional werden. Dies beschloss der US-Sender Fox und plant die Ausstrahlung eines Football-Spiels in 3D. Am 8. Januar wird das erste Spiel in 3D auf der Consumer Electronics Show CES in Las Vegas zu sehen sein.

TV-Sport soll dreidimensional werden. Dies beschloss der US-Sender Fox und plant die Ausstrahlung eines Football-Spiels in 3D. Am 8. Januar wird das erste Spiel in 3D auf der Consumer Electronics Show CES in Las Vegas zu sehen sein. Dies kündigte der Fox-Sportchef David Hill am Dienstag auf einem Kongress an. Der dreidimensionale Match, für den eine 3D-Brille zur Wahrnehmung der räumlichen Tiefenwirkung notwendig ist, soll auch in wenigen Kinos übertragen werden und eventuell sogar in Privathaushalte.
Nach Angaben von Dreamworks-Chef Jeffrey Katzenberg werde bereits in vier Jahren fast jeder Film in 3D ins Kino kommen, schreibt der Tages-Anzeiger. In den USA könne bereits auf 1400 Kinoleinwänden digitales 3D-Material gezeigt werden.

Seit Anfang 2008 gilt das neue Revisionsrecht

Kleinfirmen wie Werbe- und Media-Agenturen können nun entscheiden, ob sie ihre Bücher durch eine externe Stelle prüfen lassen wollen. Von Michael Krampf, Rechtsanwalt und Redaktor beim Beobachter-Beratungszentrum.

Bisher hatte jede noch so kleine Aktiengesellschaft (AG) ihre Jahresrechnung einer Revisionsstelle zu unterbreiten. Auch beim Umfang der Prüfung unterschied das Gesetz nicht zwischen wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen und Kleinstfirmen. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) bestand dagegen keine Revisionspflicht.
Am 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft getreten. Die Revisionspflicht gilt neu nicht nur für die AG, sondern auch für die GmbH. Der Umfang der Prüfung richtet sich jedoch nach der wirtschaftlichen Bedeutung einer Firma: So wurden für Grossunternehmen die Vorschriften verschärft, um einem Kollaps von Firmen wie im Fall der Swissair vorzubeugen. Sie unterliegen neu der sogenannten ordentlichen Revision. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wozu auch Werbe- und Media-Agenturen zählen, müssen ihre Bücher im Vergleich dazu nur eingeschränkt überprüfen lassen. Mit der eingeschränkten Revision lässt sich aber noch kein Geld einsparen, denn der Prüfungsumfang entspricht demjenigen, wie er in der Praxis bei KMUs bis anhin angewendet wurde.
Verzicht ist möglich
Wer also Ausgaben sparen will, verzichtet auf die Revisionsstelle. Dieses sogenannte Opting-out steht neu allen AGs und GmbHs offen, die nicht mehr als zehn Vollzeitangestellte beschäftigen und deren Aktionäre oder Gesellschafter alle damit einverstanden sind.
Rund 250’000 Firmen stehen vor dem nicht einfachen Entscheid, ob sie in Zukunft auf eine Revision verzichten wollen. Falls sie das kostengünstigere Opting-out wählen: Werden sie künftig vom Steueramt und der Ausgleichskasse genauer unter die Lupe genommen? Und wie reagieren die Banken auf einen Verzicht? Verschlechtert sich ihr Rating, sodass sie einen höheren Zins für ein Bankdarlehen bezahlen müssen?
Opting-out nicht immer sinnvoll
Heute weiss man noch nicht, wie Behörden und Banken auf ein Opting-out reagieren werden. Doch es gibt Situationen, in denen es für eine Firma gar nicht sinnvoll ist, auf die Revisionsstelle zu verzichten:
– Minderheitsbeteiligte: Sie sind Hauptaktionär oder – bei einer GmbH – Hauptgesellschafter und führen die Agentur selber. Minderheitsbeteiligte können schnell misstrauisch werden, vor allem wenn die Firma kaum Gewinne abwirft.
– Bevorstehender Verkauf: In der Regel müssen Sie interessierten Käufern die geprüften Bilanzen der letzten drei bis fünf Jahre vorlegen.
– Kreditverpflichtung: Steht im Darlehensvertrag, dass Sie ab einer bestimmten Kreditlimite der Bank einen Revisionsbericht einreichen müssen, kann die Bank den Vertrag kündigen, wenn Sie sich ohne ihre Zustimmung für ein Opting-out entscheiden.
– Buchhaltung und Abschluss ohne Fachperson: Wenn Sie die Buchhaltung selber führen und auch den Abschluss erstellen, fehlt Ihnen eine externe Kontrolle. Möglicherweise entgehen Ihnen zulässige Steueroptimierungen.

Neu für KMU: Rechtsberatung bei Fragen, die Ihr Unternehmen betreffen.
Der neue Service des Beobachters: kompetente Rechtsberatung für KMU und ihre Mitarbeiter. 6 Monate für nur Fr. 99.– (Einführungspreis).
Sie erreichen die Rechtsexpertinnen und -experten montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer
043 444 54 09. Zudem erhalten Sie vollen Zugriff auf die Beratungsplattform Helponline.ch und eine Beobachter-Zeitschrift alle 14 Tage. Im Preis inbegriffen ist auch ein Geschenk: das Standardwerk für KMU vom Beobachter-Buchverlag, «So kommen Sie zu Ihrem Geld», im Wert von Fr. 48.–.
Bestellen Sie das Beratungsabonnement für KMU unter: www.werbewoche.ch/werbewoche/kmu-beratung.html oder per Telefon: 0800 83 0800.

Schawinskis Radio AG reicht Rekurs gegen Konzessionsentscheid im Aargau ein

Die Radio AG, die sich für eine UKW-Konzession im Aargau beworben hatte, reicht gegen den Entscheid des UVEK zu Gunsten von Radio Argovia Rekurs ein. Gegenüber der Werbewoche sagt Roger Schawinski, er rechne sich «sehr gute Chancen» aus. Das Bakom habe das wichtige Kriterium Medienvielfalt viel zu wenig berücksichtigt.

Die Radio AG hat beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs gegen den Radio-Entscheid des UVEK im Kanton Aargau eingereicht. Roger Schawinskis Radioprojekt Radio AG, das sich um eine UKW-Konzession beworben hatte, ging leer aus; die Konzession wurde wiederum an Radio Argovia erteilt, das im Besitz der AZ Medien ist. Diese betreibe zudem mit der Mittelland-Zeitung die einzige grosse Tageszeitung des Kantons sowie mit Tele M1 das einzige Fernsehen und besitze so ein faktisches Medienmonopol, schreibt die Radio AG in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Aufgrund der Analyse der Konzessionsbegründung des Bakom rechnet sich Radio-AG-Mitbegründer Roger Schawinski mit dem Rekurs «sehr gute Chancen» aus, wie er gegenüber der Werbewoche sagte. In der Begründung des Bakom sieht er «einen Haufen Widersprüche», so etwa, dass beim Kriterium Verbreitung (technische Erschliessung des Versorgungsgebiets) das Konzept von Radio AG an einer Stelle als «realistisch» bezeichnet wird, an anderer jedoch steht, Radio Argovia schneide besser ab. «Zudem sind in der Begründung plötzlich Bewertungskriterien aufgetaucht, die so in der Ausschreibung nicht drin waren», sagt Schawinski.
Groteske Praktiken von Radio Argovia
Roger Schawinski hält jedoch insbesondere das Kriterium Meinungsvielfalt für untergewichtet. «Wir glauben, dass die Meinungsvielfalt in einer Konzessionsregion das wichtigste Kriterium ist, und dass es im Aargau viel zu wenig berücksichtigt wurde.» Dass Radio Argovia den zweiten Radiokonzessionär im Kanton, den Spartensender Kanal K, bezahlt, um im Aargauer Radiogeschäft das Werbemonopol zu haben, hält Schawinski in diesem Zusammenhang für «grotesk». «Dass dies bezüglich der Meinungsvielfalt etwas Positives sein soll, leuchtet mir nicht ein.»
Ob er bei der Verfassung des Konzessionsbegehrens, insbesondere bei der Qualitätssicherung und beim Ausbildungskonzept, vielleicht zu sehr auf seinen guten Namen statt auf harte Fakten gesetzt habe, meinte Schawinski: «Das sind harte Fakten, härtere jedenfalls als nebulöse Versprechungen über zukünftige Qualitätskontrollen. Aber da offenbar solche Konzepte gewünscht wird, haben wir diese nachgeliefert, und zwar handfeste.» Dabei halte nicht nur er die Qualitätssicherung und die Ausbildungskonzepte teils für nebulöse Versprechungen. «Argovia wurde sogar vom eigenen (Aargauer) Regierungsrat wegen der mangelhaften Qualität kritisiert.»
Die Begründung des Bakom
Das zum UVEK gehörende Bundesamt für Kommunikation (Bakom) begründete in seinem Schreiben den Konzessionsentscheid insbesondere mit dem in der Konzessionsbewerbung geschilderten, überlegenen Qualitätssicherungssystem sowie dem besseren Ausbildungskonzept von Radio Argovia. Auch bei der Verbreitung schneide Argovia besser ab als die Radio AG, schrieb das Bakom am 31. Oktober 2008 in seiner Begründung (siehe Verfügung).

Verhandlungen zum GAV in der grafischen Industrie

An der sechsten Verhandlungsrunde zum GAV in der grafischen Industrie ist am Dienstag eine Einigung auf eine Anpassung der Minimallöhne erfolgt. Diese sollen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 1. Januar 2010 bis zu neun Prozent erhoben werden, je nach Qualifikation der Mitarbeitenden. Zudem seinen letzte Differenzen in der Gestaltung der Jahresarbeitszeiten ausgeräumt worden, wie der Schweizerischen Verband für visuelle Kommunikation mitteilte.

An der sechsten Verhandlungsrunde zum GAV in der grafischen Industrie ist am Dienstag eine Einigung auf eine Anpassung der Minimallöhne erfolgt. Diese sollen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 1. Januar 2010 bis zu neun Prozent erhoben werden, je nach Qualifikation der Mitarbeitenden. Zudem seinen letzte Differenzen in der Gestaltung der Jahresarbeitszeiten ausgeräumt worden, wie der Schweizerischen Verband für visuelle Kommunikation mitteilte.
Rund 300 Druckereiarbeiter folgten einem Aufruf der Gewerkschaft Comedia und demonstrierten am Dienstag in Bern. Sie wandten sich gegen die Pläne der Arbeitgeber, die Arbeitszeiten weiter zu deregulieren und die Zulagen für Nachtarbeit zu kürzen, teilte Comedia mit. Die Demonstranten forderten stattdessen einen 13. Monatslohn für Lernende, generelle Lohnerhöhungen und einen Teuerungsausgleich.
Die Sozialpartner einigten sich an den Verhandlungen für eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit von 90 Prozent des Bruttolohns während maximal 720 Tage pro Fall. Bei den Zuschlägen für Nacht- und Schichtarbeit fand eine erste Annäherung statt. Der Arbeitgeberverband Viscom schlug eine Stufenweise Rückbildung der heutigen Zuschläge von 100 auf schliesslich 60 Prozent auf den 1 Januar 2011 vor. Bei den Zeitungsdruckereien bleiben die Zuschläge von 100 Prozent.
An der nächsten Verhandlungsrunde am 15. Dezember sollen gemäss der Viscom-Mitteilung die Verhandlungen zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag erfolgreich abgeschlossen werden.

Heiligenschein für alten Käse

Der Walliser Raclette-Käse hat das Qualitätslabel AOC erhalten. Dank der Plakatkampagne der Briger Agentur Visucom.com erfährt das sogar der Kardinal.

Seit 1574 gibt es im Wallis den Brauch, Käse über einem offenen Feuer zu schmelzen. Der Kenner spricht von Raclette, schweigt und geniesst. Getrübt wird der Käsegenuss jedoch durch einen Streit: Seit Jahren diskutieren der Walliser Milchverband und andere Raclettekäse-Hersteller darüber, wer seinen Käse mit dem Etikett «Raclette» versehen darf. Die Walliser erhoben den alleinigen Anspruch auf den Titel, andere Käsehersteller intervenierten. «Über 80 Prozent des Raclettes werden ausserhalb des Wallis hergestellt. Das entspricht 11’000 Tonnen Raclette pro Jahr», sagte beispielsweise Emmi-Sprecher Stephan Wehrle. «Der absolute Anspruch des Wallis ist nicht gerechtfertigt.» Käse für die Walliser.
Heilige Kuh
Nach langem Hin und Her hat das Bundesamt für Landwirtschaft dem Walliser Raclettekäse nun das Label «Walliser Raclette AOC» verliehen. So ist es für die Walliser einfacher, sich gegen in- und ausländische Raclette-Konkurrenz abzuheben. Belegt das Sigel doch, dass sämtliche Zutaten des Käses aus dem Wallis stammen und dass er nach traditioneller Art im Wallis hergestellt wurde. Überwacht wird das von einer Kontrollkommission.
Beworben wird das neue Qualitätssignet augenzwinkernd mit drei Plakatsujets: eine typische schwarze Walliser Kuh mit Krone, die Königin für den Käsekönig, eine Walliser Kuh, die für Raclette AOC Kopf steht, und eine Walliser Kuh mit Heiligenschein – denn schliesslich ist den Wallisern ihr Raclettekäse heilig.
Werbe-Clou
Wenig erfreut über das letzte Motiv zeigte sich Kardinal Henri Schwery. Einer Kuh einen Heiligenschein zu verpassen, empfand er als höchst unpassend und als «Verunglimpfung der Religion». Ein grosses Ärgernis für den Vatikan, ein wunderbarer Werbeknaller für den Walliser Raclettekäse und die ausführende Agentur Visucom.com. Der Streit um die heilige Kuh schaffte es sogar in die Hauptausgabe der «Tagesschau». Kurbelt der Eclat nun auch noch den Konsum des AOC-geadelten Walliser Raclette an, ist das Ziel erreicht.
Anne-Friederike Wilhelm
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Ivo Adam für die Festtage

Valencia Kommunikation hat bereits zum vierten Mal das Magazin für die Coop-Premium-Marke Fine Food konzipiert und realisiert. Starkoch Ivo Adam ist auch in der aktuellen Winterausgabe ein zentrales Thema.

Bereits zum vierten Mal konzipierte und realisierte Valencia Kommunikation das Magazin für die Coop-Premium-Marke Fine Food. Auch in der aktuellen Winterausgabe ist Starkoch Ivo Adam ein zentrales Thema. Der edle Auftritt des Magazins entspricht dem Premium-Charakter der Coop-Eigenmarke. Das Heft liegt in den Filialen auf und wird der Coop-Zeitung beigelegt und ist auch auf der Coop-Website zu sehen.

Musikdownloads: Amerikanische Musikindustrie reicht Millionklage ein

Die Recording Industrie Association of America RIAA hat den 24-jährigen Studenten Joel Tenenbaum auf eine Million Dollar Schadenersatz verklagt. Er soll vor vier Jahren über die Plattform Kazaa.com mindestens sieben Songs herunter geladen und 816 Titel zum Downloaden angeboten haben. Die vorerst geforderte Summe von 12'000 Dollar empfand Tenenbaum als zu hoch, weshalb ein aussergerichtlicher Vergleich mit den Klägern scheiterte.

Die Recording Industrie Association of America RIAA hat den 24-jährigen Studenten Joel Tenenbaum auf eine Million Dollar Schadenersatz verklagt. Er soll vor vier Jahren über die Plattform Kazaa.com mindestens sieben Songs herunter geladen und 816 Titel zum Downloaden angeboten haben. Die vorerst geforderte Summe von 12’000 Dollar empfand Tenenbaum als zu hoch, weshalb ein aussergerichtlicher Vergleich mit den Klägern scheiterte.
Die RIAA beruft sich bei ihrer Klage auf den «Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act» von 1999. Demzufolge kann eine absichtlch begangene Uhrheberrechtsverletzung auf bis zu 150’000 Dollar pro Werk verklagt werden. Filesharing sei jedoch ein Teil der gesellschaftlichen Realität geworden, so der Pressesprecher der Kulturflatrate-Platform Fairsharing.de Julian Finn gegenüber Pressetext.ch.
Tendenziell werde jedoch innerhalb der Musikindustrie erkannt, dass die Uhrheberrechtskämpfe im Internet nicht zu gewinnen sind, so Finn. Ein Umdenken in diese Richtung finde aber nur sehr langsam statt. Die RIAA hat in den vergangenen Jahren an die 30’000 Briefe an US-Haushalte verschickt, in denen einzelne Personen oder Familien illegales Filesharing vorgeworfen wird. Von der Geldstrafe zwischen 3000 und 5000 Dollar, die darin üblicherweise anstelle einer gerichtlichen Klage angeboten werde, gehe jedoch kein Dollar an die Künstler, sagte Finn. Er vermutet darin die Erschliessung eines zusätzlichen Umsatzkanals. Die RIAA nutze das Gesetz, um als zivile Behörde Strafverfolgung zu betreiben, argumentiert Tenenbaums Jurist Charles Nesson. Ausserdem sei die rechtliche Grundlage, auf die sich die RIAA beziehe, verfassungswidrig.

Ist die Webanalyse illegal?

Medienberichte, in denen Experten den Einsatz von Webanalyse-Tools als illegal bezeichnen, schrecken Werbe- und Marketingleute auf. Die Sache ist aber nicht so heiss, wie sie gekocht wird. Von Ueli Grüter, LL. M., Rechtsanwalt, Partner Grüter Schneider & Partner, Zürich/Luzern, Dozent für Kommunikationsrecht an der Hochschule Luzern und Herausgeber des Praxishandbuchs Kommunikationsrecht.ch.

Bei der Beurteilung der Rechtskonformität des Einsatzes von Webanalyse-Tools stehen die Vorschriften des Lauterkeitsrechts (UWG) und des Datenschutzgesetzes im Vordergrund.
Lauterkeitsrecht
Das Lauterkeitsrecht verlangt, dass Webanalysen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben durchgeführt werden. Dazu gehört auch der Grundsatz der Transparenz. Diese beiden Grundsätze bedeuten für die Praxis, dass die Besucher von Websites auf die Analyse explizit hingewiesen werden müssen.
Datenschutz
Ob bei Webanalysen auch das Datenschutzgesetz zur Anwendung kommt, ist fraglich. Denn unter das Datenschutzgesetz fallen nur Daten, die einen unmittelbaren Rückschluss auf eine Person zulassen. Da sich die User beim Surfen auf dem Internet in der Regel lediglich mit einer meist zufällig zugewiesenen IP-Adresse identifizieren, können entsprechende über Webanalysen ermittelte Daten keiner individuellen Person zugewiesen werden. Weil jedoch die Provider von Gesetzes wegen die individuellen Verbindungsdaten noch während eines halben Jahres aufbewahren müssen, besteht trotzdem latent die Gefahr der Verknüpfung der Daten der Webanalyse mit effektiven Personen.
Damit ist es ratsam, beim Einsatz von Webanalyse-Tools auch die Grundsätze des Datenschutzgesetzes zu befolgen. Neben den bereits im Zusammenhang mit dem Lauterkeitsrecht genannten Grundsatz von Treu und Glauben und dem Grundsatz der Transparenz sind dies die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Zweckbindung.
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit bedeutet, dass nur Daten erhoben werden dürfen, die für die konkrete Webanalyse notwendig und geeignet sind. Das Datensammeln auf Vorrat ist also unter diesem Gesichtspunkt nicht zulässig.
Zweckbindung bedeutet im Zusammenhang mit Webanalysen, dass die dabei erhobenen Daten nur für Zwecke verwendet werden dürfen, die den Besuchern der Website vorher kommuniziert wurden oder von denen diese aufgrund der Umstände ausgehen müssen.
Datentransfer ins Ausland
Bei einigen Webanalyse-Tools werden die Daten nicht in der Schweiz ausgewertet, sondern sie werden teilweise sogar direkt über den Browser ins Ausland gesandt. Dies ist zulässig, wenn der entsprechende ausländische Staat ebenfalls einen angemessenen Datenschutz gewährt. Das trifft insbesondere auf sämtliche Mitgliedstaaten der EU zu. Ein US-amerikanischer Partner, an den die Daten von der Schweiz aus gesendet werden, muss sich zu den Grundsätzen des Safe Harbor Agreement bekennen. Das tun insbesondere die amerikanischen Anbieter Google und Webtrends (siehe Infospalte links).
Privacy Policy
Aus rechtlicher Sicht ist also der Einsatz von Webanalyse-Tools grundsätzlich unbedenklich. Es empfiehlt sich aber, in einer auf der entsprechenden Website publizierten Privacy Policy explizit auf deren Einsatz, die Funktionsweise und die Verwendung der damit erhobenen Daten hinzuweisen. Falls Daten ins Ausland transferiert werden, sollte dies ebenfalls deklariert werden.
Ueli Grüter

Webanalyse-Tools
Webanalyse-Tools, wie z. B. Google Analytics und Webtrends sind Programme, die das Sammeln und Auswerten von Informationen über das Verhalten von Besuchern von Websites und damit deren Optimierung ermöglichen. In der Regel wird mittels Logfile-Analyse auf dem Webserver oder mit der Integration von Tags, die über den Browser Daten senden, untersucht, woher die Besucher kommen, welche Bereiche der Website sie aufsuchen und wie oft welche Seiten angesehen werden. Zur Wiedererkennung der Besucher werden auch Cookies eingesetzt.

Tamedia steigt bei DAB aus

Obwohl SwissMediaCast einen Grossaktionär verliert, wird nun das Aktienkapital aufgestockt und der DAB-Ausbau vorangetrieben.

Im März dieses Jahres erhielt SwissMediaCast, ein Zusammenschluss von rund zwei Dutzend Digitalradioanbietern, eine Konzession für die Verbreitung von bis zu 18 digitalen Radioprogrammen im neuen DAB+-Standard (dieser entspricht ungefähr CD-Qualität) in der Deutschschweiz. Doch seither verhielt sich das Konsortium dermassen ruhig, dass man selbst im Bundesamt für Kommunikation (Bakom) nervös wurde. Immerhin schreibt die Konzession unmissverständlich vor, dass DAB+ bis zum Frühjahr 2009 mindestens in den Agglomerationen Zürich, Bern und Basel empfangbar sein muss – und bis Ende Februar 2011 in 80 Prozent aller Haushalte in der deutschsprachigen Schweiz.
Seit kurzem ist SwissMediaCast aber mit neuem Leben beseelt: Den Aufbau der technischen Verbreitung, der allerdings sieben Millionen Franken kostet, will man nun doch rasch an die Hand nehmen. Dazu soll als Erstes das Aktienkapital von 100’000 Franken auf eine Million Franken aufgestockt werden, erklärt VR-Präsident Günter Heuberger, seines Zeichens auch Chef von Radio und Tele Top. Zwar würden sich die meisten bisherigen Aktionäre, darunter die NZZ, Ringier und die SRG, an der Aufstockung beteiligen, doch es seien auch neue willkommen, sagt Heuberger. Interessenten habe es einige.
Ein Grossaktionär zieht sich allerdings aus dem DAB-Konsortium zurück: Tamedia verkaufte kürzlich ihren 10-Prozent-Anteil an ihren bisherigen Vertreter Andreas Meili, der im VR von SwissMediaCast sitzt. Ob Meili nun als Privatperson zum Zug kommt, ist noch ungewiss, denn die andern Aktionäre haben ein Vorkaufsrecht – und dem Vernehmen nach werden sie es auch wahrnehmen. Den DAB-Ausstieg begründet Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer damit, dass nach der Vergabe der UKW-Konzessionen für den Zürcher Konzern nun UKW im Vordergrund stehe – sowie das Radio-Streaming über Internet.
Für die Nutzung von DAB+ braucht es ein Radiogerät, das DAB+ empfangen kann. Derzeit ist die Verbreitung solcher Geräte in der Schweiz noch gering. Weil aber DAB+ auch in Australien und Asien Einzug hält, bringen insbesondere asiatische Hersteller vermehrt multifunktionale Geräte auf den Markt, also solche, die sowohl UKW als auch DAB und DAB+ empfangen können und weniger als 100 Franken kosten. Nicht zuletzt diese Entwicklung gab auch SwissMediaCast neuen Auftrieb.
Markus Knöpfli

Top der Woche: Tele Züri verzichtet auf Konzession und gibt Gas

Das Sendegebiet von Tele Züri wird im Verlauf der kommenden sechs Monate deutlich ausgebaut. Das Programm des Senders wird über das Netz von Cablecom neben dem Kanton Zürich und den Aargauer Bezirken Baden und Bremgarten in die gesamte Region rund um den Zürichsee inklusive Rapperswil-Jona ausgestrahlt.

Das Sendegebiet von Tele Züri wird im Verlauf der kommenden sechs Monate deutlich ausgebaut. Das Programm des Senders wird über das Netz von Cablecom neben dem Kanton Zürich und den Aargauer Bezirken Baden und Bremgarten in die gesamte Region rund um den Zürichsee inklusive Rapperswil-Jona ausgestrahlt. Ebenfalls versorgt werden grosse Teile des Kantons Glarus, die Linthebene sowie der ganze Kanton Schwyz. Entsprechende Vereinbarungen mit den Kabelnetzanbietern über die Verbreitung des Senders im analogen Kabelnetz wurden bereits unterzeichnet, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Aufschaltung von Tele Züri in Schaffhausen und Zug wird durch die betreffenden Kabelnetzbetreiber noch geprüft. Auch die digitale Verbreitung wird ausgebaut: Der Sender wird auf Cablecom Digital-TV in der gesamten Deutschschweiz und im Tessin sowie auf BluewinTV in der Gesamtschweiz aufgeschaltet werden. Das neue Sendegebiet wird so rund 50 Prozent grösser sein als das heutige Konzessionsgebiet.
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