Presserat: Beschwerde gegen Thurgauer Zeitung abgelehnt
Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde der Holding Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau EKT gegen die TZ nicht eingetreten. Die Beschwerde betrifft ein Bild des EKT-Direktor in der TZ im Dezember 2008.
Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde der Holding Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau EKT gegen die TZ nicht eingetreten. Die Beschwerde betrifft ein Bild des EKT-Direktor in der TZ im
Dezember 2008. Der Presserat findet an dem Bild nichts auszusetzen. Es sei «nicht nachvollziehbar, inwiefern durch die aus Sicht der EKT verfehlte Bildauswahl Fakten und Kommentare ungenügend getrennt, sowie die Persönlichkeit des Direktors oder gar seine Menschenwürde verletzt sein sollten», so eine am Dienstag veröffentlichte Stellungnahme des Presserates.
Die EKT Holding hatte sich daran gestossen, dass ihr Direktor Urban Kronenberg auf einem in der TZ veröffentlichten Archivbild fröhlich aussah. Dies obwohl es im dazu gehörigen Artikel um Kritik an der Geschäftspolitik der EKT Holding ging. Dadurch werde der Eindruck erweckt, Kronenberg nehme die Situation nicht ernst, so die EKT Holding in ihrer Beschwerde. Die TZ hatte das Bild als Archivbild gekennzeichnet. Sie berichtet in dem Artikel über Forderungen aus Parlament und Parteien, der EKT-Direktor und der Verwaltungsrat sollten persönliche Konsequenzen aus dem EKT-Finanzdebakel ziehen. Die Holding hat gemäss SDA beim Konkurs der amerikanischen Bank Lehman Brothers rund 35 Millionen Franken verloren.
Der Presserat wies die Beschwerde mit der Begründung zurück: Die TZ habe nicht unterstellt, Kronenberg nehme die Situation nicht ernst. Ausserdem sei das Bild s klar als Archivbild deklariert gewesen. Deshalb trat der Presserat auf die Beschwerde nicht ein.
Dezember 2008. Der Presserat findet an dem Bild nichts auszusetzen. Es sei «nicht nachvollziehbar, inwiefern durch die aus Sicht der EKT verfehlte Bildauswahl Fakten und Kommentare ungenügend getrennt, sowie die Persönlichkeit des Direktors oder gar seine Menschenwürde verletzt sein sollten», so eine am Dienstag veröffentlichte Stellungnahme des Presserates.
Die EKT Holding hatte sich daran gestossen, dass ihr Direktor Urban Kronenberg auf einem in der TZ veröffentlichten Archivbild fröhlich aussah. Dies obwohl es im dazu gehörigen Artikel um Kritik an der Geschäftspolitik der EKT Holding ging. Dadurch werde der Eindruck erweckt, Kronenberg nehme die Situation nicht ernst, so die EKT Holding in ihrer Beschwerde. Die TZ hatte das Bild als Archivbild gekennzeichnet. Sie berichtet in dem Artikel über Forderungen aus Parlament und Parteien, der EKT-Direktor und der Verwaltungsrat sollten persönliche Konsequenzen aus dem EKT-Finanzdebakel ziehen. Die Holding hat gemäss SDA beim Konkurs der amerikanischen Bank Lehman Brothers rund 35 Millionen Franken verloren.
Der Presserat wies die Beschwerde mit der Begründung zurück: Die TZ habe nicht unterstellt, Kronenberg nehme die Situation nicht ernst. Ausserdem sei das Bild s klar als Archivbild deklariert gewesen. Deshalb trat der Presserat auf die Beschwerde nicht ein.








