Zu guter Letzt: Werbeverbot für Kennzeichnung von Raucherlokalen
In der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen wird gefordert wird, dass die Kennzeichnung von Raucherbetrieben keinen Werbecharakter aufweisen dürfe. Die SW hat nun beim BAG eine Stellungnahme eingereicht, da die Verordnung in zahlreichen Punkten die Gesetzesnorm verletzte und ideologisch gefärbt und bevormundend wirke.
Am Sonntag läuft die Frist für das Anhörungsverfahren für die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen ab. In der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen wird gefordert wird, dass die Kennzeichnung von Raucherbetrieben keinen Werbecharakter aufweisen dürfe. Die SW hat nun beim BAG eine Stellungnahme eingereicht, da die Verordnung in zahlreichen Punkten die Gesetzesnorm verletzte und ideologisch gefärbt und bevormundend wirke. Statt Schutz der Nichtraucher wird ein eigentliches und weitreichendes Konsumverbot angestrebt, so die Stellungnahme der SW. Konkret in ihrer Aufgabenstellung betroffen ist die Kommunikationsbranche durch Artikel 4 Absatz 2, in welchem gefordert wird, dass die Kennzeichnung von Raucherbetrieben keinen Werbecharakter aufweisen dürfe. Diesen Passus lehnt die Schweizer Werbung SW klar ab: «Entweder entsprechen diese Räume den gesetzlichen Bestimmungen und sind damit legal oder sie sind es nicht. Es ist nicht einzusehen, warum legal betreibbare Räume nicht beworben werden sollen.» Nicht nachvollziehbar sei, inwiefern eine werbewirksame Aufschrift und Deklaration einem Nichtraucher Schaden zufügen könne. Denn: Kein Nichtraucher würde sich durch eine Werbeaufschrift und sei sie noch so attraktiv, dazu verführen lassen, ein Raucherlokal zu betreten.

















