Die Zürichsee-Zeitung steht zum Verkauf. Thedi Gut, der Verwaltungsratspräsident der Zürichsee Medien AG erklärte schon im vergangenen Dezember gegenüber der Branchenpublikation Klartext: «Es geht um die Regelung der Nachfolge; ich bin jetzt 62-jährig. Der Verwaltungsrat und die Familie haben beschlossen, dass wir diese Nachfolgeregelung bis nächsten Sommer ausgearbeitet haben wollen. Der Verkauf der gesamten Zürichsee Medien AG (ZSM) ist dabei keine Option».
Die Zürichsee Presse AG (ZSP) ist die Herausgeberin der Zürichsee-Zeitung, die Zürichsee Druckerei AG (ZSD) ist, wie man ihrer Homepage entnehmen kann, «ein Dienstleistungsunternehmen, das für seine Auftraggeber die gedruckte Kommunikation mit ihren Kunden effizient und attraktiv gestaltet». Es ist ein Unternehmen der Druckvorstufe, Druckmaschinen gibt es keine, der eigentliche Druck erfolgt bei Partnern. Während die ZSD eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zürichsee Medien AG ist, hat die ZSP neben der Zürichsee Medien AG noch einen weiteren, gewichtigen Aktionär: Die NZZ-Gruppe. Diese ist über ihre Tochter Freie Presse Holding AG mit 40 Prozent an der Zürichsee Presse AG beteiligt. Es ist also anzunehmen, dass die NZZ über ein Vorkaufsrecht an der ZSP verfügt. In letzter Zeit mehren sich aber die Anzeichen, dass auf breiter Basis Käufer gesucht werden. Neben Tamedia und NZZ soll es noch weitere Interessenten geben.
Auf Anfrage der Werbewoche meinte Thedi Gut diese Woche: «Die Zürichsee Medien AG ist eine Familienaktiengesellschaft. Aus der Familie ist niemand willens, meine Nachfolge anzutreten. Wir haben deshalb im Verwaltungsrat beschlossen, verschiedene Varianten für diese Nachfolgeregelung zu prüfen. Eine dieser Varianten ist, dass wir einen Teil der Zürichsee Medien AG, nämlich die Zürichsee Druckerei und unsere Mehrheit an der Zürichsee-Zeitung im Markt anbieten.
Auf die Frage ob denn die Freie Presse Holding nicht ein Vorkaufsrecht am 60 Prozent Anteil der Zürichsee Medien AG an der Zürichsee Presse AG habe, sagte Gut: «Sie haben ein Vorkaufsrecht an diesen 60 Prozent, aber nur, wenn wir diese allein verkaufen. So ist es in den Verträgen wörtlich formuliert. Es war der Wille der Personen, die die Verträge dannzumal unterzeichnet haben. Wenn wir die Zürichsee Medien AG verkaufen oder mehrere Bestandteile der Zürichsee Medien, dann haben sie kein Vorkaufsrecht». Gut weiter: «Wir haben klare Vorstellungen wie die Zürichsee Medien AG – das Mutterhaus – in fünf bis zehn Jahren aussehen soll. Einen einseitiger Verkauf unseres 60 Prozent Anteils an der Zürichsee Presse AG, bei dem nur die NZZ als Käufer in Frage käme, wollen wir nicht. Ein solcher Verkauf würde unsere familieninternen Probleme nicht lösen. Diese Variante prüfen wir also gar nicht.»
Auf die zusätzliche Frage, ob die NZZ an diesem neuen Konstrukt auch interessiert sei, meinte Gut: «Das Verfahren fängt erst an. Ich gehe davon aus, dass die NZZ auch daran interessiert ist. Aber dazu kann ich keine Aussage machen, weil wir noch keine Rückmeldungen seitens der NZZ haben.» Ob weitere Kaufinteressenten kontaktiert worden sind, wollte Gut nicht bestätigen: «Dazu geben wir keine Auskunft. Man kann aber davon ausgehen, dass wir dieses Verfahren nicht gewählt hätten, wenn wir nur mit einer Partei reden wollten.»
Wir wollten von der NZZ wissen, was sie von der ganzen Sache hält. Im Gespräch mit der Werbewoche meinte Albert Polo Stäheli, der CEO der NZZ-Gruppe: «Als langjähriger Partner an der Zürichsee Presse AG erstaunt uns das Vorgehen der Zürichsee Medien AG. Beide Partner der Zürichsee Presse AG verfügen über ein vertragliches Vorhand- und Vorkaufsrecht auf die Beteiligung des anderen. Ob dieses Vorhand- und Vorkaufsrecht durch das jetzt gewählte Konstrukt einer Subholding mit Beimischung von Vorstufendienstleistungen umgangen werden kann, werden allenfalls die Juristen klären müssen.
Letztlich geht es klar um den Verkauf der Zürichsee-Zeitung. Und genau für diesen Fall haben die Partner das Vorhand- und Vorkaufsrecht vereinbart. Anders wäre es nur, wenn die übergeordnete Zürichsee Medien AG verkauft werden sollte. Da waren sich die Partner einig, dass keine Einschränkung bestehen soll. Mit der Ergänzung des Verkaufspakets mit der Zürichsee Druckerei, die praktisch nur Durchlaufumsatz macht, da sie gar keine Druckerei ist, ist dies aber nicht der Fall. Das soll offensichtlich allein dem Zweck der Umgehung unserer Vorrechte dienen. Die Freie Presse Holding ist selbstverständlich an der Übernahme der Zürichsee Presse AG interessiert und hofft, sich in den aufgeworfenen Fragen mit der Zürichsee Medien AG gütlich einigen zu können.»
Soweit die Fakten, wie sie jetzt vorliegen. Ob wirklich die Juristen den Zwist entscheiden müssen, wird sich zeigen. Eine faire partnerschaftliche Lösung zwischen zwei Partnern wäre sicher die bessere Lösung. Und vor allem eine, die keinen schalen Nachgeschmack hinterlässt.
Pierre C. Meier