Medienminister Leuenberger erwartet keine wesentlichen Änderungen im Uvek

Der scheidende Bundesrat Moritz Leuenberger erwartet in «seinem» Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) unter Doris Leuthard keine wesentlichen Änderungen. Die Departementsrochade kommentiert er nicht, bekundet aber «etwas Mühe».

Er selbst habe das Uvek vom damaligen SVP-Bundesrat Adolf Ogi geerbt, erklärte Leuenberger gemäss SDA in einem Interview in der Neuen Luzerner Zeitung vom Donnerstag. Ogi habe eine Verkehrs- und Energiepolitik aufgegleist, die sich nicht wesentlich von seiner – Leuenbergers – unterschied. Mit dem Umweltamt habe sich das Uvek zu einem Nachhaltigkeitsdepartement gewandelt. Das habe auch ihn als Bundesrat geprägt. Er habe kein sozialistisches Departement, sondern ein nachhaltiges geleitet. Die Gewichte könnten sich unter Leuthard etwas verschieben, «aber eine radikale Änderung wird es nicht geben». Zu konkreten Projekten nach dem Rücktritt mochte sich Leuenberger nicht äussern. Er sagte der Zeitung: «Das sind offene Fragen, die noch nicht der Transparenz zugänglich sind.»

Smartphones: Fluch und Segen für Zeitungen

Die wachsende Beliebtheit internetfähiger Smartphones ist zugleich Fluch und Segen für die Zeitungsindustrie. Während diese Entwicklung einerseits dazu geführt hat, dass die Besucherzahlen auf den Webseiten der Zeitungshäuser um 13 Prozent nach oben geklettert sind, hat dies andererseits zugleich zu einem Rückgang von 14 Prozent beim Verkauf von Printprodukten geführt.

Insgesamt betrachtet ergibt sich für die Zeitungsbranche somit ein sehr neutraler Ausblick, stellt gemäss Pressetext ein aktueller Bericht des Telekomriesen Orange UK fest. Wenn es um die Gewichtung der Auswirkungen des Smartphone-Trends auf die in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geratene Zeitungsindustrie geht, steht natürlich auch die Frage nach den jeweiligen Umsätzen im Zentrum. In diesem Zusammenhang haben Zeitungsverlage laut dem Bericht noch große Probleme, die Verluste aus dem rückläufigen Print-Geschäft mit den User-Zuwächsen bei den Online-Angeboten zu kompensieren.
Die größten Gewinner des anhaltenden Smartphone-Booms innerhalb der Medienwirtschaft sieht der Orange-Bericht wenig überraschend in den TV-Sendern: Rund 14 Prozent der Verbraucher geben an, durch das Betrachten von Videoinhalten auf mobilen Endgeräten mehr Zeit vor dem Fernsehgerät zu verbringen.

Mc Donald‘s Schweiz: Aglaë Strachwitz ist neue Communications Managerin

Aglaë Strachwitz führt neu das vierköpfige Communications Team von McDonald’s Schweiz und ist als Nachfolgerin von Nicole Schöwel verantwortlich für die Öffentlichkeits- und Medienarbeit des Gastronomieunternehmens in der Schweiz.

Die heute 29-Jährige studierte an der Universität von St. Andrews in Schottland Management und Sprachen und machte während der Studienzeit in verschiedenen Unternehmen erste Berufserfahrungen im Bereich PR und Sponsoring, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Nach ihrem Abschluss war sie für zwei Jahre die persönliche Mitarbeiterin eines österreichischen Parlamentariers. In dieser Funktion konzipierte und führte sie zwei Wahlkämpfe für ihn durch. Die letzten drei Jahre war sie verantwortlich für Marketing, Kommunikation und Fundraising der Ronald McDonald Kinderstiftung in Österreich.

Im Zweifel für die Kündigungsfrist

Nicht jede Verfehlung eines Mitarbeiters berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung. Klagt der Entlassene eine Entschädigung ein, kann es teuer werden.

Nebst der ordentlichen Auflösung eines Arbeitsvertrags unter Einhaltung der Kündigungsfrist besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, falls die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist. Die fristlose Kündigung ist ein Notventil für besondere Fälle. Als wichtige Gründe für eine fristlose Entlassung kommen insbesondere folgende Situationen infrage:
– Begeht der Mitarbeiter eine Straftat gegen den Arbeitgeber oder andere Mitarbeiter, so ist der Fall in der Regel klar. Selbst geringfügige Delikte wie ein kleinerer Diebstahl oder das Fälschen von Arbeitsrapporten genügen für eine fristlose Entlassung. Auch Delikte ausserhalb des Arbeitsplatzes können unter Umständen ausreichen, sofern die Verfehlung so schwer wiegt, dass dadurch das Vertrauen in den Mitarbeiter generell zerstört oder das Ansehen der Firma beschädigt wird.
– Eine schwere Verletzung der Treuepflicht, zum Beispiel das Tätigwerden für die Konkurrenz oder die Annahme von Schmiergeldern, stellt klar einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
– Bei leichterer Verletzung von vertraglichen Pflichten wie Zuspätkommen, Nichteinhalten von Weisungen oder Verweigerung von zumutbaren Überstunden genügt eine einmalige oder nur gelegentliche Verfehlung in der Regel nicht. Oft verlangt die Gerichtspraxis sogar eine vorgängige konkrete Verwarnung, in welcher klar auf die Konsequenzen wiederholter Verfehlung hingewiesen wird. Es sind dabei immer die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Praktisch immer unzulässig ist eine fristlose Entlassung, die nur wegen schlechter Leistungen ausgesprochen wird. Und selbstverständlich darf eine unverschuldete Arbeitsabsenz, beispielsweise wegen Krankheit, nie zu einer fristlosen Kündigung führen.
– Auch bei Beschimpfungen kommt es auf die Begleitumstände an. So reichte laut Bundesgericht ein «Sie können mich langsam …», welches in Anwesenheit anderer Mitarbeiter an den Chef gerichtet wurde, bereits aus für eine fristlose Kündigung. Hingegen genügte in einem anderen Fall die Betitelung des Chefs mit «Arschloch» nicht, weil dieser die angespannte Situation selber durch vertragswidriges Verhalten provoziert hatte.
Ist ein wichtiger Grund gegeben, welcher das Vertrauen in den Mitarbeiter zerstört hat, so muss die fristlose Kündigung umgehend ausgesprochen werden. Denn mit einem Zuwarten beweist man, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses dennoch zumutbar ist. Solange die Verfehlung des Mitarbeiters jedoch nicht klar feststeht, sollte nicht voreilig eine fristlose Entlassung vorgenommen werden. Kann die dem Mitarbeiter vorgeworfene Tat nämlich später nicht bewiesen werden, liegt eine ungerechtfertigte fristlose Entlassung vor und der Entlassene kann den Lohn für die ordentliche Kündigungsfrist sowie zusätzlich eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einklagen. Bei unklaren Umständen sollte also eher zur ordentlichen Kündigung gegriffen werden. Diese kann mit einer Freistellung verbunden werden, wenn die Arbeitsleistung des Mitarbeiters nicht mehr erwünscht ist.
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Caples Awards: Drei Schweizer Juroren in der Jury

Die John Caples International Awards finden heuer zum 33. Mal statt. Für die Jury des Direktmarketing-Kreativwettbewerbs werden diesen November drei Schweizer Juroren nach New York City aufgeboten.

In die Jury berufen wurden Roger Ruegger, Creative Director bei Futurecom Zürich, Daniel Brüngger, bei Draftfcb/Lowe tätig und Inhaber von Danielbruengger.ch, sowie René Eugster, Creative Director bei der Agentur am Flughafen. Alle drei Juroren waren bereits mehrfach Mitglied nationaler und internationaler Jurys.
Die John Caples International Awards gelten neben den Cannes Lions Direct als prestigeträchtigster Wettbewerb für kreatives Dialogmarketing. Die Gewinner werden im Rahmen der Caples Night im März 2011 in New York City geehrt.

LIA Awards: Zwei Schweizer Agenturen auf der Shortlist

Bei den London International haben es zwei Schweizer Agenturen auf die Shortlist geschafft: Jung von Matt/Limmat und Advico Y&R. Welches Edelmetall daraus wird, entscheidet sich an der Award-Zeremonie am 8. November in London.

Auf der Shortlist in der Kategorie Media Promotion ist die Agentur Advico Y&R mit der Printkampagne «Obama» für die Sonntagszeitung. Jung von Matt/Limmat hat es mit der Kampagne «Amsterdam», «Athens», «Amarillo» und «Moskau» auf die Radio Shortlist geschafft. Die Zürcher Agentur ist zudem mit «Athens» und «Amarillo» für «Use of licesed music» auf der Shortlist vertreten.

Polyconsult setzt langjähriges Sponsoring-Engagement von Peugeot in Szene

Peugeot Suisse unterstützt den SC Bern seit über 20 Jahren als Sponsor. Polyconsult hat dazu zwei Sponsoringanzeigen kreiert, die diese langjährige Partnerschaft zwischen der Löwenmarke und den Berner Mutzen kommunizieren.

Die Anzeigen erscheinen anlässlich des Hockey-Saisonstarts im Sonderheft von Blick Sport und regelmässig in den Publikationen des SC Bern.
Verantwortlich bei Peugeot (Suisse): Aymeric Duval (Direktor Marketing), Marion Pfäffli (Leiterin Werbung & Promotion), Marc Clavadetscher (Werbechef). Verantwortlich bei Polyconsult: René Maeder und Cosima Sigrist (Beratung), Roger Ghezzi (Leitung Keation Text), Petra Brönnimann (Art Direction). Fotografie: Croci du Fresne. Illustration: Die Illustratoren.
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My Sign: Kampagne für Allianz24.ch realisiert

Die Agentur My Sign hat für die Online-Versicherung Allianz 24 eine Kampagne entwickelt. Mit einem Spot, der in Kinos und auf Online-TV-Portalen wie Zattoo oder Wilmaa läuft, werden die Vorteile des versicherbaren Parkschadens und des 0-Franken-Selbstbehalts bei der Haftpflichtversicherung dramatisiert.

Held dieser Inszenierung ist der kürzlich mit dem Relaunch der Website ins Leben gerufene Schadenbeheber: die schnelle Maus, die in den Diensten der Allianz24 steht und immer wieder beweist, dass Allianz24 in jedem Bereich, vor allem aber bei den Schadendienstleistungen, mehr Speed drauf hat.
Weitere Werbemittel wie animierten Banner und ÖV-Werbung in den grössten Schweizer Städten verweisen ebenfalls auf die Kampagnen-Landing-Page, auf welcher der Versicherungswechsel mit einem Wettbewerb zusätzlich incentiviert wird. Wer bis 30.9.2010 seine individuelle Versicherungsprämie rechnet, kann eine Traumreise nach New York gewinnen.
> Zum Spot
Verantwortlich bei Allianz Suisse: Urs Bretschger (Leiter Marketingkommunikation), Simone Schmitt (Online Marketing Manager), Frank Haydon (Business Development Allianz24). Verantwortlich bei My Sign: Urs Koller (Projektleitung), Andy Badstoeber (Art Direction), Martin Rüegg (Konzept, Text), Christof Maass, Joëlle Büchel (Umsetzung Online), Manuela Russo (DTP). Externe Dienstleister: Elefant Studios AG, Zürich (Animation Spot), David Kamp, Berlin (Soundeffekte), Silverspot, Uster (Sprachaufnahmen, Soundmix).
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Food-Agenturen Culinea und Foodcommunication spannen zusammen

Die auf Food & Retail spezialisierte Agentur Culinea und das im gleichen Segment arbeitende Team von Foodcommunication schliessen sich zusammen.

Seit gut zwei Jahren bietet Culinea crossmediale Lösungen und Umsetzungen für Unternehmen aus den Bereichen Food und Retail an. Mit dem Zusammengehen werde die Fachkompetenz vertieft, heisst es in einer Mitteilung. Gleichzeitig werde die Leistungspalette erweitert und mit sieben Mitarbeitenden auch die Kapazität erhöht.

AdWords sind zu teuer! Da machen wir nicht mehr mit

Da Unternehmen vermehrt AdWords-Kampagnen einsetzen, treiben sie durch die Nachfrage die auktionsbasierten Klickkosten (CPC) in die Höhe. Und schon sind erste Klagen über zu hohe Klickkosten zu hören. Doch sind diese erst berechtigt, wenn der Break even der Kampagne trotz des Ausreizens der CPC-Optimierungsmöglichkeiten nicht mehr erreicht wird.

Der CPC für AdWords ist unbestritten in die Höhe geklettert. Allerdings ist der CPC eine relative Grösse. Wer den CPC isoliert betrachtet, um Kampagnenentscheide zu fällen, liegt falsch. Der maximale CPC für ein Keyword wird durch den zu erreichenden CPL (Cost per Lead) bzw. CPO (Cost per Order) definiert. Zudem ist der CPC seit der Einführung des Google Quality Score auch eine individuelle Grösse. Preisvergleiche mit den Mitbewerbern sind somit nicht möglich, die Preisentwicklung lässt sich lediglich für die eigene Kampagne messen.
CPC-Einflussgrössen Quality Score und CTR
Wer der Meinung ist, der CPC seiner Keywords sei zu hoch, muss sicher sein, dass die Keywords seiner Kampagne einen Quality Score von 7/10 und mehr erreichen. Liegt dieser tiefer, steigen die Kos-ten nur schon, weil Google einen höheren CPC verlangt. Der Quality Score wird im Wesentlichen durch die Qualität der Landingpage, insbesondere durch deren Inhalt und Ladezeit, beeinflusst. Die Klickrate (CTR) hat auch einen Einfluss auf den Klickpreis. Je höher die CTR, desto tiefer der CPC. Die CTR wird durch die Anzeigenposition sowie den Anzeigentext beeinflusst.
Nischen-Keywords sind günstiger
Zu hohe Klickkosten lassen sich auch durch das Ausweichen auf Long Tail Keywords vermeiden. Gewöhnlich wird um die populären, generischen und teuren Fat Head Keywords gebuhlt. Wer seine Kampagne auf den Long Tail und somit auf Nischen-Keywords ausrichtet, profitiert von qualifizierteren Besuchern und tieferen Klickkosten.
Qualität der Landingpage
Der Fokus auf einen attraktiven CPC garantiert noch keinen ROI der Kampagne. Für den ROI ist die Conversion Rate auf der Landingpage ausschlaggebend. Je besser diese auf die Besucherbedürfnisse abgestimmt ist, desto besser wird die Conversion.
AdWords sind, richtig eingesetzt, nach wie vor ein attraktives und effizientes Online-Marketing-Instrument. Die härtere Konkurrenz sowie steigende Klickkosten verlangen sowohl das Beobachten und Optimieren des Quality Scores und der Klickrate (CTR) als auch die Betreuung der Landingpages. Wer ins Gejammer um die hohen AdWords-Klickkosten einstimmt, sollte sich sicher sein, dass er die Optimierungsmöglichkeiten ausreichend ausgeschöpft hat.
Imre Sinka, dotpulse Webagentur

APG führt Angebot «Premium Citystar 200L Big 5» ein

Die APG präsentiert ihren Kunden für das Buchungsfenster 2011 neue Angebote und Dienstleistungen. Unter dem Namen «Premium Citystar 200L Big 5» bietet das Unternehmen in den fünf grössten Schweizer Städten Plakatflächen im Format F200L an, die wöchentlich mindestens 150 000 gewichtete Kontakte aufweisen.

Diese Plakatflächen sollen alle über 150‘000 gewichtete Kontakte pro Woche generieren. Konzipiert für einen stärkeren Abverkauf, kann der Kunde «Premium Citystar 200L Big 5» einzeln pro Stadt oder modular buchen, heisst es in einer Mitteilung der APG.
Ausserdem hat die APG ihre Preise in den Bahnhöfen angepasst. Neu wendet sie analog zur Strasse
bei der Preisfestlegung gewichtete Kontaktwerte an. Diese lehnen sich eng an die Strassenplakatierung an. Damit verfügt die APG über einheitliche und transparente Tarifsysteme in den beiden wichtigsten Plakatsegmenten. Die neue Tarifstruktur verhält sich über alle Bahnhöfe und Flächen gerechnet preisneutral. Pro Einzelfläche haben sich nur marginale Veränderungen ergeben. Das Rail-Rollingstar200LR-Angebot wird um rund drei Prozent günstiger.
Neu können APG-Kunden ausserdem Plakatflächen im Umkreis von Coop-, Migros-, Manor-
Einkaufszentren, Einkaufsmeilen der Big10-Städte sowie RailCity-Shoppings gezielt auf Endkunde und
Distributionskanal selektionieren. Der Erfolg der eingeführten POS-Netze «Shopping Center Top10»
beweist, dass dieses Konzept funktioniert.
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