Sie werden von den Konsumentenschützern wegen «Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch» angezeigt, wie die Allianz am Dienstag gemäss SDA mitteilte. Dabei werden der Groupe Mutuel am meisten Verstösse angelastet.
An den Pranger stellen die Konsumentenschutz-Organisationen aber auch Anbieter von Carfahrten, Weinhändler, Branchenverzeichnisse. Ihnen werden «Gewinnversprechen gekoppelt an finanzielle Gegenleistung», verbotenes «Schneeball-, Pyramiden- oder Lawinensystem» oder «unerwünschter Eintrag in Branchenverzeichnisse» vorgeworfen.
Seit dem 1. April haben die Konsumentenschutz-Organisationen mit dem
revidierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Instrument in der Hand, um systematisch gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen. Seither haben sie insgesamt über 2‘000 Beschwerden betreffend unlauterer
Geschäftspraktiken erhalten.
Abschreckende Bussen
Dies seien genügend Meldungen, um bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften Strafanzeige einzureichen, schreibt die Allianz. Sie fordert die Vollzugsbehörden auf, «die eingereichten Klagen eingehend zu prüfen und die betroffenen Unternehmen angemessen zu sanktionieren». Die Konsumentenschutz-Organisationen hoffen auf hohe Bussen mit abschreckender Wirkung.
Das geänderte UWG verbietet Lockvogelangebote und erschwert Adressbuchschwindel. In Offerten für einen Eintrag in ein Adressbuch – etwa ein Firmenregister – muss künftig immer in Grossschrift angegeben sein, dass sie kostenpflichtig sind. Zudem wurden Massnahmen getroffen, um gegen Gewinnversprechen vorzugehen, die an Werbefahrten oder einen Kaufzwang gebunden sind. Das UWG schränkt auch das Telefonmarketing ein. So handeln Firmen unlauter, wenn sie eine Person zu Werbezwecken anrufen, die im Telefonbuch mit einem Sternchen angibt, dass sie keine Werbung wünscht. Neu im UWG findet sich das Verbot für Schneeballsysteme. Dieses war bisher in einer Verordnung zum Lotteriegesetz festgehalten.
Erst ab 1. Juli 2012 gelten dagegen die neuen Regeln für die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Bundesrat will damit den Firmen ein Jahr Zeit einräumen, ihre AGB zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.
SDV-Mitglieder haben nichts zu befürchten
Nichts zu befürchten haben die Mitglieder des SDV Schweizer Dialogmarketing Verbands, wie dieser am Dienstag in einem Communiqué schreibt. Es sollen keine Klagen gegen seine Mitglieder vorliegen. Der Grund dafür liegt gemäss Mitteilung darin, dass die SDV-Mitglieder seit der Einführung des Telefonmarketing-Ehrenkodexes im Jahr 2008 die Sterneinträge im Telefonbuch konsequent berücksichtigen. So kontaktieren SDV-Mitglieder ausschliesslich Konsumenten mit einem Sterneintrag, wenn zu diesen eine Kundenbeziehung besteht und auch nachgewiesen werden kann. Auch das exklusiv für die SDV-Mitglieder erstellte Positionspapier zur Interpretation des neuen Gesetzesartikels hat die Mitglieder bei dessen Umsetzung wegweisend unterstützt und die Bilanz positiv beeinflusst.