Grund für die Frage sei die fehlende Transparenz der Besitzverhältnisse der Weltwoche, die auch das Gericht als gegeben ansieht. Der Autor des auf der Medienseite der NZZ abgedruckten Artikels «Keine gläserne Informationswelt» habe die Frage nach der Einflussnahme im Sinne des öffentlichen Interesses stellen dürfen. Ihr komme nämlich in der Medienbranche eine besondere Bedeutung zu, heisst es im noch nicht rechtskräftigen Bezirksgerichtsurteil vom 16. Mai, über das die NZZ am Dienstag berichtete.
Der Eingriff in die Persönlichkeit von Weltwoche sowie deren Verleger und Chefredaktor Roger Köppel sei folglich gerechtfertigt, schreibt das Gericht. Anderweitige Verletzungen der Persönlichkeit seien nicht zu erkennen.
Persönlichkeit verletzt
Die Weltwoche und Roger Köppel hatten geklagt, ihre Persönlichkeit sei durch den NZZ-Artikel widerrechtlich verletzt worden. Sie verlangten eine Genugtuung von 10'000 Franken. Die Weltwoche stand im Artikel zwar nicht im Mittelpunkt, wurde aber verschiedentlich als Beispiel erwähnt. Der Autor schrieb, die Hintergründe des Verkaufs der Weltwoche an Roger Köppel seien im Dunkeln geblieben, und damit habe die Frage «Wer wirkte als edler Gönner?» weiterhin gegärt.
Da die Weltwoche und Roger Köppel mit ihrer Klage vollständig unterlagen, hat ihnen das Gericht die Gerichtskosten von 8'000 Franken auferlegt. Zudem wurden sie verpflichtet, der Gegenpartei eine Prozessentschädigung von 10'260 Franken zu bezahlen. Ob Köppel das Urteil weiterzieht, ist noch offen, wie er auf Anfrage sagte. (SDA)