Keine fette Leuchtschrift für Anwälte

Anwaltskanzleien bleibt es verwehrt, an der Gebäudefassade eine grossflächige, nachts leuchtende Firmenbeschriftung anzubringen. Laut Bundesgericht würde dies das Gebot der diskreten Werbung verletzen. Es hat die Beschwerde eines Zuger Anwaltsbüros abgewiesen.

Die Kanzlei befindet sich in einem Gebäude in der Industriezone von Cham ZG. Sie beabsichtigte, an der Fassade ihren Namen in 70 Zentimeter hohen blauen Lettern anzubringen. Etwas kleiner sollte der Zusatz «Advokatur & Notariat» folgen.

 Die ganze Schrift hätte rund neun Meter lang und nachts beleuchtet werden
 sollen. In Art und Grösse hätte die Fassadenbeschriftung in etwa denjenigen der
anderen im Gebäude untergebrachten Unternehmen entsprochen.



Nur zurückhaltende Werbung erlaubt



Die Aufsichtskommission über die Zuger Anwälte kam auf vorgängige Anfrage des
 Advokaturbüros zum Schluss, dass die Beschriftung gemäss Eidgenössischem
Anwaltsgesetz unzulässige Werbung darstellen würde.

Das Bundesgericht hat diese
 Ansicht nun bestätigt und die Beschwerde der Kanzlei abgewiesen.

 Die Richter der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung haben an ihrer Beratung vom 
Freitag zunächst daran erinnert, dass Anwälte seit Inkrafttreten des
Bundesgesetzes grundsätzlich Werbung betreiben dürfen, sofern diese objektiv
richtig ist und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht.

 Laut dem Gericht muss die Werbung aber zurückhaltend erfolgen, was im zu 
beurteilenden Fall angesichts der Grösse und der Beleuchtung der geplanten
 Beschriftung nicht mehr der Fall sei. Was ausser einer diskreten Tafel neben
der Eingangstür künftig erlaubt sein soll, will das Bundesgericht von Fall zu
Fall entscheiden. (SDA)

Maxomedia öffnet Türen für Immoscout24

Für Immoscout24 gewährt Maxomedia im neuen TV-Spot und mit mobilen Bannern Einblick in fremde Wohnungen.

Maxomedia öffnet in der neuen Kampagne für Immoscout24 Türen zu anderen Wohnwelten. Ob bei der feuchtfröhlichen Feier in der Studentenbude, bei der Musikstunde in der schicken Stadtwohnung oder während erholsamer Stunden in der heimischen Wellnessoase – «einfach reinschauen» heisst die Devise im TV-Spot für die Immobilienplattform. Das Ziel laut Mitteilung: Auf diese Weise soll der Zuschauer zum Besuch des Immobilienportals motiviert werden.

Durch interaktive Mobile-HTML5-Banner soll der Smartphone-User zum Scrollen aufgefordert werden. Macht er mit, verschafft er sich Zugang zu mehreren Räumen fremder Wohnungen, die er in aller Ruhe entdecken kann. Online wird der User mit Flash-Bannern dazu ermutigt, bei der Wohnungssuche einfach reinzuschauen und eines von aktuell über 59‘000 Angeboten zu entdecken.
 

http://www.youtube.com/watch?v=CIogNeGNTnQ

http://www.youtube.com/watch?v=yf2GvfSCbI4

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Elektronische Medien in der Ostschweiz ein Renner

Die Digitale Bibliothek Ostschweiz (Dibiost) kommt gut an: 75'000 elektronische Medien wurden im letzten Jahr heruntergeladen. Das sind mehr als doppelt soviele wie im Vorjahr, wie die digitale Bibliothek am Freitag mitteilte.

Mit der Nachfrage wächst auch die Zahl der angebotenen elektronischen Medien. Zur Zeit verfügt die Dibiost über 22'000 online verfügbare Ratgeber, Romane, Reiseführer, Lernhilfen, Hörbücher, Tageszeitungen, Zeitschriften und Dokumentarfilme. Die Dibiost wurde vor vier Jahren von der Kantonsbibliothek Vadiana St. Gallen lanciert und ist die grösste E-Bibliothek der Schweiz. Dem Bibliotheksverbund gehören zur Zeit 24 öffentliche Bibliotheken aus der Ostschweiz und dem Fürstentum Liechtenstein an.

Zürcher stossen dazu

In mehreren Regionen, welche bisher noch keine digitalen Bibliotheken hatten, werden zurzeit Projekte aufgegleist, die das St. Galler Verbundmodell aufnehmen, heisst es in der Mitteilung weiter. Über 50 Bibliotheken aus dem Kanton Zürich planen den Anschluss an Dibiost. Ausserdem werden in der Zentralschweiz und in den Kantonen Bern und Aargau bald ähnliche Verbundangebote entstehen. Alle basieren auf dem Produkt «Onleihe», das auf öffentliche Bibliotheken zugeschnitten ist.

Weder Rückruf noch Mahngebühren

Wer Mitglied einer der Bibliotheken ist, kann über die Website digitale Medien mit dem Bibliotheksausweis gratis ausleihen: immer, überall, ohne Mahngebühren, in den Ferien, zu Hause und unterwegs. Während zwei bis drei Wochen stehen die elektronischen Medien zur Verfügung. Nach Ablauf der Ausleihfrist werden die Daten automatisch gesperrt. Es gibt keinen Rückruf und keine Mahngebühren.

Neues Angebot

Die Dibiost habe ausschliesslich Belletristik, Hörbücher und populärwissenschaftliche Medien im Angebot, schreibt Cornel Dora, Geschäftsführer der Dibiost und St. Galler Kantonsbibliothekar. Die Kantonsbibliothek Vadiana wolle der St. Galler Bevölkerung in Zukunft auch den Zugriff auf hochstehende elektronische Medien und Datenbanken ermöglichen. Sie startet im März das Projekt «eMedienSG». Dieses sei vorerst auf Medizin und Geisteswissenschaften beschränkt. (SDA)

 

Weber Harbeke Partners: Heiniger Bauplus nach 20 Jahren wieder auf der Kundenliste.

Weber Harbeke Partners kann den Wieder-Gewinn eines Budgets vermelden. Mit Heiniger Bau Plus kehrt ein Kunde der ersten Stunde zur Zürcher Agentur zurück. Die Zusammenarbeit dauerte damals von 1990 bis 1993.

Heiniger & Partner entwickelt bereits seit den frühen 80er-Jahren Administrationssoftware für die Baubranche und gehört heute zu den grössten Anbietern im Schweizer Markt. Der Auftrag umfasst die Konzeption einer Werbekampagne für das Produkt Bauplus, wie es in einer Mitteilung heisst. Erste Resultate der neuen, bewährten Zusammenarbeit werden ab März 2013 zu sehen sein.
 

«BZ in der Schule» geht in die zweite Runde

Nach dem Erfolg des Projektes «BZ / TT / BO in der Schule» für die Oberstufen 2012 erhalten in diesem Jahr weitere elf Oberstufenklassen Gelegenheit, Zeitung zu machen. Sie gestalten zwischen März und Dezember 2013 je eine Doppelseite.

Dieses Projekt soll den Schulklassen nicht nur eine Praxiserfahrung mit Print- und Onlinemedien vermitteln – es bietet ihnen auch die Gelegenheit, der Leserschaft von BZ Berner Zeitung, TT Thuner Tagblatt und BO Berner Oberländer ihre Sicht auf ein ausgewähltes Thema zu schildern, wie es in einer Mitteilung heisst. Von März bis Dezember 2013 begleiten die Redaktorinnen und Redaktoren der BZ die Klassen jeweils während zwei bis drei Wochen. Die Schüler verbringen einen ganzen Tag auf der Redaktion, schnuppern Zeitungsluft, treffen einen erfahrenen Journalisten und vertiefen sich in ihr ausgewähltes Thema. Im weiteren Verlauf recherchieren und schreiben die Teenager in Gruppen mit ihrer Lehrperson und mit Unterstützung vom Redaktor im Klassenzimmer für ihre Doppelseite. Eine Delegation von zwei bis drei Schülern reist abschliessend für die Produktion der Seiten erneut nach Bern und erhält dort die nötige Unterstützung für die letzten Handgriffe.

Fächerübergreifende Themen

Die Schüler bestimmen mit ihrem Lehrer die Themen – der definitive Entscheid liegt bei der Redaktion, damit möglichst viele Themengebiete abgedeckt sind. Den Lehrerinnen und Lehrern wird möglichst viel Freiheit bei der Gestaltung innerhalb des Lehrplans geboten. In Absprache mit dem zuständigen Redaktor wird entscheiden, ob das Projekt während zwei oder drei Wochen abgewickelt wird und damit die Möglichkeit genutzt, die Themen fächerübergreifend zu behandeln. So wird auch dem Fachlehrer-System Rechnung getragen. Für die selbständige Arbeit in der Schule stehen den Klassen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung.

Überarbeitetes Angebot

Bereits im Jahr 2012 wurde das Angebot «BZ in der Schule» erfolgreich durchgeführt (Werbewoche.ch berichtete). Die daraus entstandenen Artikel können unter Bzinderschule.ch abgerufen werden. Neben der redaktionellen Zusammenarbeit haben die Klassen die Möglichkeit, verschiedene Zusatzmodule zu wählen. So erhalten sie beispielsweise während der Durchführung zwei Wochen lang die Zeitung ins Klassenzimmer geliefert, können bei einer Führung durch das Druckzentrum Bern aus nächster Nähe sehen wie die Reportagen auf das Papier kommen, oder sich von unserem Projekt- Partner BKW in Sachen Strom und Energie auf den neusten Stand bringen lassen.

 

Martin Saidler neuer Verwaltungsrat bei Adwebster

Der Internetpionier und Unternehmer Martin Saidler steigt neu als Verwaltungsrat beim Werbenetzwerk Adwebster ein. Der Gründer von Centralway zeichnet unter anderem für den Mitaufbau der Scout24-Gruppe verantwortlich.

Mit über 200 Transaktionen im digitalen Bereich gehört Martin Saidler mit seiner von ihm gegründeten Firma Centralway zu den erfolgreichsten Internet-Investoren in Europa, wie es in einer Mitteilung steht. Neben dem Mitaufbau der Scout24-Gruppe zeichnete Saidler ebenfalls für den Aufbau einer der grössten Internetgruppen in Central Eastern Europe verantwortlich. Firmen wie Axel Springer, Daily Mail UK, CME (Timewarner), Deutsche Telekom oder Tamedia gehören zu den Investoren, welche Unternehmen von Centralway kauften.

Zu den Beweggründen über seinen Einstieg als Adwebster-VR meint Saidler: «Ich bin überzeugt, dass Adwebster erst am Anfang einer grossen Zukunft steht und das neuartige Konzept sich auch in anderen Märkten durchsetzen wird. Die Technologie und das technische Netzwerk-Setup sind meines Erachtens genial. Ich freue mich deshalb sehr, als Verwaltungsrat Adwebster in Zukunft tatkräftig zur Seite stehen zu können.»
 

Publicitas Publimag vermarktet neu TES

Ab sofort übernimmt Publicitas Publimag die Vermarktung des Magazins TES (Tessin Schweiz) in der deutschen und französischen Schweiz. Marcel Graf, Key Account Manager Publicitas Publimag, verantwortet die Vermarktung des Magazins.

Publicitas Publimag, die Vermarktungseinheit von Publicitas für Publikums-, Fach-, Verbands- und Special-Interest-Medien, vermarktet ab sofort exklusiv das Magazin TES in der Deutschschweiz und der Romandie. Die Verantwortung für die Vermarktung liegt bei Marcel Graf, Key Account Manager bei Publicitas Publimag.

Das Magazin mit Fokus auf die Bereiche Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft, Tourismus und Freizeit richtet sich an eine Leserschaft aus Politik, öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Kultur. Das Magazin des «Verlag TES Magazine SA» in Lugano erscheint acht Mal jährlich mit einer Auflage von 12'000 Exemplaren und bietet als Beitrag zur nationalen Debatte auf innovative Art Hintergrundinformationen und Recherchen.
 

Advico: Neue Printkampagne für Farmer

Die neue Printkampagne von Advico Y&R möchte zeigen: Eltern können sich zurücklehnen, wenn Kinder Energie durch Farmer-Produkte getankt haben.

So baut auf den Sujets ein Geschwisterpaar ein komplettes Kinderbett zusammen, während der Vater gemütlich zurücklehnt und mit einer Gamekonsole spielt, ein Junge zieht die Eltern auf einem Davoser-Schlitten im Alleingang einen steilen Berg hoch und ein Mädchen tritt in die Pedalen, während der Vater entspannt im Fahrrad-Kinderanhänger sitzt. Die Sujets erscheinen als Plakate und Inserate in der ganzen Schweiz.

Verantwortlich bei Migros: Jürg Spring (Leiter Marken-/Labelführung), Roman Küng (Senior Projektleiter Marken- /Labelführung), Judith Schulte (Projektleiterin Marken- /Labelführung). Verantwortlich bei Advico Y&R: Martin Stulz, Dominik Oberwiler (CD), Patrick Bucher (Text/Konzept), Fabian Esslinger, Lukas Wietlisbach (AD), Annik Weber, Jeremy Küng (Grafik), Edi Walker (Beratung), Cem van der Schaar (Agency Producer); Achim Lippoth (Fotografie).

1-Farmer-Schlitten
2-Farmer-Bett
3-Farmer-Velo
 

«100 Millionen Franken im Blindflug investiert»

Der Ärger der Werbebranche über die fehlenden Zahlen von Mediapulse wächst. Wie Tagesanzeiger.ch/Newsnet schreibt, sollen erste Kunden von Mediapulse rechtlich gegen den Quotenmesser vorgehen.

Seit Anfang 2013 werden die TV-Quoten mit dem neuen System «5000 Series Peoplemeter» gemessen (Werbewoche.ch berichtete). Durch einen Fehler beim Audiomatching-Verfahren war Mediapulse nicht imstande, die Quoten zu liefern und vertröstete die wartende Werbe- und Medienwelt Mitte Januar auf Ende Monat (Werbewoche.ch berichtete). Die Programmverantwortlichen und die Werbekunden haben keine Ahnung, wie oft geschaltete Sports geschaut wurden. Kämen die Daten nicht wie versprochen Ende Januar, so Mediacom-Chef Axel Beckmann gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet, so werde «die Lage sehr kritisch». Im Januar seien 100 Millionen Franken «im Blindflug» investiert worden – entweder hätten die Auftraggeber zu viel oder zu wenig bezahlt. Beides sei heikel und problematisch. Beckmann kritisiert Mediapulse zudem, weil man die beiden Systeme in einer Test- und Startphase nicht parallel laufen liess.

Nicht besser tönt es bei den TV-Sendern. 3+-Chef Dominik Kaiser schätzt den Zustand gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet als «ziemliche Katastrophe» ein und auch Ringier leide bei der Vermarktung von TF1 in der Schweiz unter der momentanen Situation. Media-Berater Andy Lehmann würde als Werbekunde gar die Zahlungen zurückhalten – obwohl er die neuen Zahlen durch die Internetnutzung eher höher als bisher einschätzt.

Mediapulse-Geschäftsführer entgegnet, man habe die Fehler korrigiert und prüfe, ob die Daten nun korrekt erhoben würden. Die Januar-Daten werden nachgerechnet, sobald alles funktioniert. Trotzdem will Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen, dass erste Kunden rechtlich gegen Mediapulse vorgehen wollen. Darauf wollte die Firma jedoch nicht näher eingehen.
 

In Flagranti: Kampagne für GVB-Tochter

Die Agentur In Flagranti hat für die neu gegründete GVB-Tochter GVB Privatversicherungen AG eine Kampagne kreiert, welche kommuniziert: Hausbesitzer können nicht nur Gebäudewasser-, sondern auch Erdbebenschäden versichern.

Die Gebäudeversicherung Bern positioniert sich mit ihrer neu gegründeten Tochtergesellschaft GVB Privatversicherungen AG als Versicherungspartnerin, die Berner Häuser rundum mit Grund- und Zusatzversicherungen versorgen kann. Die Kampagne von In Flagranti zielt laut Mitteilung darauf ab, die zwei bestehenden und drei neuen Angebote im Kanton Bern bekannt zu machen.

In Flagranti bewirbt den Markteintritt mit einer integrierten Kampagne: Neben TV- und Radiospots, Print-, Outdoor- und Online-Massnahmen kommen verkaufsorientierte Dialogmedien zum Einsatz.

 

http://www.youtube.com/watch?v=gErFyqJA5lw

http://www.youtube.com/watch?v=2HmrlBQ_dXc

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50. Feldwerbung realisiert

Was vor 15 Jahren klein und fein begann, hat sich entwickelt und ist im wahrsten Sinne gewachsen. Thomas Stutz von Greenworks konnte mittlerweile über 50 Feldwerbungen umsetzen.

Feldwerbung biete Werbeformate und Ideen, die neu- und einzigartig seien, so eine Mitteilung. Die ersten Projekte realisierte Thomas Stutz auf dem elterlichen Bauernhof entlang der hochfrequenten Hauptstrasse Zürich-Luzern. Heute können die Kunden von Standorten entlang von Strassen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen in der ganzen Schweiz und auch im Ausland von der organischen Grossflächenwerbung profitieren. Das Netzwerk mit zahlreichen Landwirten in einem grossen Umkreis habe sich stetig vergrössert und auch die Zusammenarbeit mit Unternehmungen und Agenturen stosse auf fruchtbaren Boden, so Stutz. Greenworks habe bis heute über 50 Feldwerbungen umsetzen dürfen.

Weiterführender Artikel aus der Printausgabe zu Feldwerbung (April 2009)

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Fleurop-FW08-FH-ZH
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Fleurop-FW09-FH-ZH

 

Bundesgericht bestätigt Busse für Journalist der NZZ am Sonntag

Die Zürcher Justiz hat einen Journalisten der NZZ am Sonntag zu Recht dafür gebüsst, dass er vertrauliche Aussagen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf zum Streit mit Ex-Bundesanwalt Erwin Beyeler veröffentlicht hat. Das Bundesgericht hat das Urteil bestätigt.

Im April 2009 war in der NZZ am Sonntag unter dem Titel «Schelte für den Bundesanwalt» ein Text über den Streit zwischen der damaligen Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf und dem seinerzeitigen Bundesanwalt Erwin Beyeler erschienen. Der Journalist zitierte dabei Aussagen der Bundesrätin, die sie vor der Subkommission der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission gemacht hatte. Demnach hatte Widmer-Schlumpf unter anderem geäussert, mit Beyeler habe sie «immer wieder Auseinandersetzungen, weil wir unter Führung nicht das Gleiche verstehen».

400 Franken Busse

Die Zürcher Justiz verurteilte den Journalisten dafür wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen zu 400 Franken Busse. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Reporters abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne sind Beratungen von Kommissionen von Gesetzes wegen vertraulich.

Die Regelung bezwecke, dass die Sitzungsteilnehmer ihre Standpunkte frei und unbehindert von äusseren Einflüssen darlegen könnten. Dies sei ein hochwertiges Schutzgut. Gegenstand der fraglichen Sitzung sei die Amtsführung des Bundesanwalts gewesen, dessen Kontrolle durch Widmer-Schlumpf und der daraus resultierende Konflikt.

Nichts Neues zum Thema

Die Veröffentlichung der bundesrätlichen Aussagen sei geeignet gewesen, die Fronten zu verhärten und eine Lösung des Konflikts zu erschweren. Das staatliche Interesse an einer Geheimhaltung sei daher im konkreten Fall besonders gross gewesen. Umgekehrt habe zwar ein erhebliches öffentliches Interesse am fraglichen Thema bestanden. Die Auseinandersetzung zwischen der Vorsteherin des EJPD und dem Bundesanwalt sowie die Gründe dafür seien damals aber bereits bekannt gewesen. Die Veröffentlichung habe also keine wesentlich neuen Informationen beigetragen. Insgesamt habe das Geheimhaltungsinteresse deutlich überwogen. Die Verurteilung sei auch mit der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Meinungsäusserungsfreiheit vereinbar. (Urteil 6B_186/2012 vom 11.1.2013)
 

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