Spielregeln gelockert
Am 1. Mai hat der Bundesrat eine Konzessionsänderung verabschiedet, die der SRG mehr publizistische Möglichkeiten einräumt und das Internet als selbstständigen Verbreitungskanal anerkennt. Was sagen Medienunternehmen und Vermarkter dazu? Die Werbewoche hat nachgefragt.
- Texte ohne Sendungsbezug: Neu darf die SRG auch Texte veröffentlichen, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen aufweisen. Allerdings verlangt der Bundesrat «eine Ausrichtung des Internetangebots auf audiovisuelle Beiträge» und hält fest, «dass die SRG nicht eine presseähnliche Onlinezeitung anbieten soll». Texte, die keinen Sendungsbezug haben, dürfen maximal 1000 Zeichen umfassen (ohne Leerschlag; Lead und Textblock werden mitgezählt). 75 Prozent (bislang 100 Prozent) der Texte, die nicht älter sind als 30 Tage, müssen direkt mit audio- oder audiovisuellen Inhalten verknüpft sein.
- Live-Übertragungen: Der SRG wird ferner erlaubt, wichtige politische, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Ereignisse von sprachregionaler oder nationaler Bedeutung originär über das Internet zu verbreiten (Video- Live-Stream). Sie waren bisher nur bei gleichzeitiger Übertragung in einem Fernsehprogramm oder nach einer Meldung beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) möglich.
- Werbung und Vermarktung: Werbung auf den Websites – mit Ausnahme Eigenwerbung – ist der SRG weiterhin nicht gestattet. Links zu Onlineangeboten Dritter dürfen ausschliesslich nach redaktionellen Kriterien vorgenommen und nicht kommerzialisiert werden. Allerdings können online ausgestrahlte Sendungen analog zu TV-Sendungen vermarktet werden.
Die Reaktionen
Nach Bekanntgabe der Konzessionsänderungen meldeten sich der Verband Schweizer Medien und der Verband der Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse zu Wort. In Stellungnahmen bedauerten sie, dass Video-Live-Streaming künftig erlaubt sei. Der Verband Schweizer Medien unterstrich zudem, die überraschende Ausdehnung konkurrenziere die Verleger im Bemühen, ihre Onlineangebote zu etablieren. «Dass dem staatlich finanzierten Fernsehen ein fast umfassender Onlineauftritt mit Konzessionsgeldern (bald mit einer Haushaltssteuer) zugestanden wird, führt zu einer weiteren Zunahme der Wettbewerbsverzerrung.» Medienjournalist Nick Lüthi mokierte sich über den Titel der Medienmitteilung des Bundesrates «Moderate Öffnung des Internets für die SRG» und hielt selbst «Amtl. bew. Kanalexplosion» für zutreffender. Von moderat könne keine Rede sein, die SRG erhalte schier unbeschränkten Spielraum im Internet.
Die Werbewoche hat Medienunternehmen und Vermarkter angeschrieben und sie um eine kurze Stellungnahme gebeten. Erleichtert zeigten sich die Verleger und Urs Buess von der TagesWoche, dass Werbung auf den SRG-Websites nach wie vor nicht erlaubt ist. Bedauert hat dieser Entscheid – naturgemäss – nur der SRG-Vermarkter Publisuisse, der auf eine mittelfristige Liberalisierung für Onlinewerbung hofft. Ansonsten unterstrichen die Angefragten verschiedene Punkte. Ringier verzichtete auf eine individuelle Stellungnahme, teilte aber mit, man stelle sich «ganz auf die Linie des Verbandes». (imp)
Die Stellungnahmen finden Sie hier als PDF.









