Toleranz ja! Aber auch für alle?

Das Bundesgericht hat gesprochen: Eine Schulordnung ist keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein Kopftuchverbot. Deutschschweizer Medienschaffende machen daraus eine Grundsatzfrage und eine Steilvorlage für Diskriminierungswillige. Von Hans Stutz

Bürglen ist eine Gemeinde im Kanton Thurgau, unweit von Weinfelden, rund 3000 Einwohnerinnen und Einwohner, unter ihnen Familien, die den islamischen Glauben praktizieren. Rund 50 muslimische Schülerinnen sollen in der Gemeinde zur Schule gehen. Vor rund zwei Jahren stellen zwei 14-jährige Mädchen das Gesuch, künftig mit dem Kopftuch zur Schule kommen zu wollen. Der Schulrat lehnt den Antrag ab, gestützt auf die Schulordnung. Das Bundesgericht stellt fest, diese Ablehnung könne sich nicht auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage stützen und der Fall eigne sich nicht als «Grundsatzurteil ». Daniel Vischer, Anwalt der beiden Schülerinnen wie auch Nationalrat Grüne, hat zwar bei der öffentlichen Beratung des Urteils den Eindruck gewonnen, dass «ein generelles Kopftuchverbot es sehr schwer haben» werde, aber die Frage bleibt offen.

Das Urteil ist die Neuigkeit des Tages. Die meisten Medien – mit Ausnahme von NZZ und NZZ am Sonntag – agieren wie einst die Blick-Redaktion in den 1960er-Jahren, in den ersten Jahren der Nationalen Aktion NA. Das Boulevardblatt wollte die Italienerfeinde nicht vergrämen, und so entschied die Redaktion: Den Fremdenfeinden das Wort geben, mit einem «scharfen Kommentar» absichern. So schildert es Turi Honegger, damals Blick-Redaktor, in seinem Roman «Albträume». Exemplarisch Kari Kälin, Redaktor der Neuen Luzerner Zeitung NLZ, einst für kurze Zeit Weltwoche-Redaktor. Er sieht «keinen triftigen Grund, die Religionsfreiheit der muslimischen Schülerinnen zu beschneiden». Drei Berichte publiziert Kälin insgesamt, sie sind alle «ein Steilpass für die Kopftuchgegner», bei einer einzigen linken Gegenstimme. Hingegen lässt er die Vorzeige-Muslimkritikerin Necla Kelek ausführlich zu Wort kommen und agiert später auch als Sprachrohr für jene muslimfeindlichen Nationalkonservativen, die daran sind, eine Initiative für ein allgemeines Verhüllungsverbot zu lancieren.

Anders agiert heute das Boulevardblatt. Es lässt Anwalt Vischer und einen Bundesrichter zu Wort kommen, der Kommentar von Britta Krauss endet: «Letztlich ist Integration das Ziel. Und dabei stört das Kopftuch.» Sie bestätigt damit eine bekannte Beobachtung: Die Forderung nach «Integration» liefert den Vorwand für Diskriminierungen oder für die Propagierung konventioneller Verhaltensmuster. Integration erscheint – wie es der NZZ-Kommentator Christoph Wehrli befürchtet – als «völlige Angleichung an eine vermeintliche Mehrheitskultur und einen durchschnittlichen Säkularismus».

Auch die Auswahl der zitierten Stimmen belegt das verbreitete Zerrbild. Auftritte erhalten der Grundrechts-Ignorant Christophe Darbelley und bekannte islamfeindliche Stimmen wie Alice Schwarzer oder Necla Kelek, weiter die SVP-Männer der Minarettsverbot-Initiative und die Frauen des «Forums für einen fortschrittlichen Islam», die durch weltliche Verbote eine aufgeklärte Religion erzwingen wollen. Als Verteidiger des Kopftuchtragens immer beliebt ist das fundamentalistische Konvertiten- Grüppchen des Islamischen Zentralrats, als ob man den Anschein erwecken wolle, der Islam sei an sich fundamentalistisch. Nur das St. Galler Tagblatt frägt bei einem repräsentativen Islamischen Dachverband nach, niemand bei jenen Musliminnen und Muslimen, die – wie die Mehrheit der Angehörigen christlicher Bekenntnisse – sich zur Gemeinschaft zählen, doch den Glauben nicht oder kaum praktizieren.

Diskriminierende Vorschläge gegen Muslime sind in der Schweizer Gesellschaft mehrheitsfähig, wie früher gegen andere Minderheitsreligionen. Der Politikwissenschaftler Adrian Vatter stellte bereits kurz nach der Annahme der Minarettverbots-Initiative fest: «Die Volksentscheide zu religiösen Minoritäten der letzten 160 Jahre sind kurz zusammengefasst eine Kaskade von Verzögerungs-, Ablehnungs- und Verschärfungsbeschlüssen.» Die Deutschschweizer Medien tun zurzeit viel, damit dies weiterhin so bleibt.

Was uns in Aussicht steht, demonstriert Andres Büchi, Beobachter-Chefredaktor. Bereits wenige Stunden nach dem Entscheid verbreitet er auf der Homepage eine Denkfigur, wie sie bei Muslimfeinden gang und gäbe ist. Er verweist auf intolerante muslimische Länder und die «fundamentale Auslegung islamischer Werte», um dann hiesige Intoleranz zu fordern, alles vorgebracht im Tonfall des besorgten Citoyen.

Hans Stutz lebt in Luzern. Er ist Atheist, Journalist und Kantonsrat Grüne.
 

News, Dialoge und Games locken TV-Zuschauer ins Social Web

Soziale Netzwerke erscheinen omnipräsent – aber warum nutzen TV-Zuschauer Facebook & Co. während des Fernsehens? Und wie wirken sich Social-Media-Aktivitäten auf das Fernsehverhalten aus?

Antworten auf diese Fragen liefert eine aktuelle Studie von Viacom. Sie zeigt, dass soziale Medien das TV-Erlebnis ergänzen und Einschaltimpulse erzeugen. Zudem lassen sich drei Hauptmotive für die fernsehbezogene Social-Media-Nutzung feststellen: Es geht den Nutzern um Informationen, Gemeinschaft und eine spielerische Nutzung. Diese internationale Studie von Viacom stützt sich auf mehrere Datenquellen. Zum einen wurden Social- Media-Tagebücher in den USA und Online Communities in den USA, Grossbritannien und Deutschland analysiert. Zum anderen wurden in den USA, Grossbritannien, Deutschland, Brasilien und Russland über 5000 Viacom-Zuschauer zwischen 13 und 49 Jahren, die regelmässig mehrere Social-Media- Plattformen nutzen, befragt. Die Studie zeigt, dass die TV-Zuschauer in den sozialen Medien sehr aktiv sind. Im Durchschnitt wirken die Studienteilnehmer wöchentlich an zehn fernsehbezogenen Social-Media-Aktivitäten mit. Sie tauschen sich beispielsweise mit Freunden und anderen Fans aus (72 %) oder suchen nach Informationen und Ausstrahlungsdaten (66 %). Beliebt sind auch das Teilen und Empfehlen von TV-Inhalten (61 %). Ebenfalls 61 Prozent sehen sich Videos oder Trailer an. 57 Prozent folgen oder «liken» TV-Sendungen, und 49 Prozent nehmen an Spielen oder Gewinnspielen teil.

Zudem interessant: Social Media ist zu einer wichtigen Quelle avanciert, wenn es darum geht, neue Sendungen zu entdecken. Vier von zehn Studienteilnehmern (39 %) werden in den Sozialen Medien auf neue Sendungen aufmerksam. Einen noch höheren Stellenwert als das Social Web haben beim Entdecken neuer Sendungen nur klassische Promo tions (54 %) und Mundpropaganda (50 %). Die sozialen Medien machen die Konsumenten nicht nur auf neue Sendungen aufmerksam – sie entfachen auch einen starken Einschaltimpuls: 70 Prozent der Verbraucher, die eine TV-Sendung in den sozialen Medien entdecken, schauen sich die Premiere dieser Sendung live im TV an – normalerweise liegt diese Rate nur bei 48 Prozent. Der «Tune-in Impuls» beschränkt sich zudem nicht auf die Premiere einer TV-Sendung: 41 Prozent schauen sich eine Sendung, die in den sozialen Medien entdeckt wurde, auch dauerhaft an – im Vergleich zu 28 Prozent, wenn man anderweitig aufmerksam wurde. Als Einschaltimpulse wirken dabei vor allem Kommentare und «Likes» von Facebook-Freunden und Posts einer Sendung. Bleibt die Frage, warum Konsumenten TV und soziale Medien kombinieren. Die grösste Bedeutung hat die funktionelle Nutzung. Die Zuschauer suchen Informationen. Sie interessieren sich für Neuigkeiten zu Sendungen (45 %) oder wollen über Sendezeiten informiert bleiben (44 %). Sie schätzen auch exklusive Infos zu Sendungen (37 %), Videos und «Plot Clues» (je 36 %).

Der Gemeinschaftsaspekt steht an zweiter Stelle. Die Konsumenten teilen gerne ihre Meinung mit (34 %) und tauschen sich direkt mit TV-Formaten und Marken oder anderen Fans aus (je 28 %). Das zahlt sich auch für die TV-Sender aus. Zuschauer sind nach dem «Liken» oder «Folgen» einer Sendung zu 75 Prozent eher interessiert, sich diese auch anzuschauen. Die dritte Nutzungskomponente sind Social TVGames, das heisst klassische Games (25 %), Gewinnspiele sowie Quiz-Spiele und Umfragen (je 24 %). Drei von vier Social Gamern spielen auch Off- Season, wenn die zugehörige TV-Sendung nicht läuft. Für TV-Macher bieten Social Games daher eine Möglichkeit, dauerhaft mit den Zuschauern in Kontakt zu bleiben. Besonders geeignet für TV-bezogenes Gaming sind Comedy, Reality- und Spiel- Shows.

Clemens Koob

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Werbung für «heisse Ware»

Es gibt Branchen, bei denen gehört der Rechtsanwalt zum Marketingteam. Von Ueli Grüter

In den Bereichen Tabak, Alkohol und Pharma gibt es mittlerweile dermassen viele und rigide Werbevorschriften, dass jede Kampagne auf ihre Übereinstimmung mit dem geltenden Recht geprüft werden muss. Verstösse werden mit hohen Bussen geahndet und können durch den Stopp von Kampagnen zu grossen Schäden führen. Am augenfälligsten sind Werbevorschriften für Tabakprodukte. Auf der Packung eines Tabakprodukts muss zwingend und in vorgeschriebener Grösse ein Hinweis, wie «Rauchen ist tödlich» angebracht und ein vom Bundesamt für Gesundheit vorgegebenes Bild aufgedruckt werden, das mögliche Folgen des Tabakkonsums zeigt, z. B. angefaulte und ausgefallene Zähne. Begriffe, Namen, Marken und figurative oder sonstige Zeichen, die den Eindruck erwecken, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis weniger schädlich als andere sei (z. B. «mild»), dürfen auf der Verpackung von Tabakprodukten nicht verwendet werden.

Die Werbung für gebrannte Wasser, wie Spirituosen, Aperitifs und Alcopops, darf nur Darstellungen und Angaben enthalten, die sich unmittelbar auf das Produkt und seine Eigenschaften beziehen. Nicht zulässig ist z. B. die Abbildung eines Golfplatzes, jedoch die Abbildung einer Brennerei. Preisvergleichende Angaben oder das Versprechen von Zugaben oder anderen Vergünstigungen sind verboten. Gebrannte Wasser dürfen nicht unentgeltlich zu Werbezwecken an einen unbestimmten Personenkreis abgegeben werden, z. B. bei Degustationen oder als Warenmuster. Als Werbeträger für gebrannte Wasser sind nur Packungen und Gegenstände zulässig, welche entweder gebrannte Wasser enthalten oder damit in einem Zusammenhang stehen, wie z. B. Schnapsgläser, jedoch nicht T-Shirts. Es dürfen keine Wettbewerbe durchgeführt werden, bei denen gebrannte Wasser als Werbeobjekt oder Preise dienen oder ihr Erwerb Teilnahmebedingung ist. Hersteller und Distributoren von gebrannten Wassern dürfen im Sponsoring lediglich mit ihrer Firma, aber ohne jeglichen Hinweis auf ihre Produkte erscheinen.

Sowohl für Tabak, wie für gebrannte Wasser gilt ein Werbeverbot in Radio und Fernsehen sowie im öffentlichen Bereich, inklusive Verkehrsmittel, Sportplätze und Sportveranstaltungen. Für die Arzneimittelwerbung gibt es sogar eine eigene Verordnung. Werbung für Arzneimittel darf nicht im Gewand eines redaktionellen Beitrags erscheinen. Musterpackungen dürfen nur in kleiner Anzahl abgegeben und müssen klar als «Gratismuster » bezeichnet werden. Vorsicht geboten ist beim Sponsoring und der Promotion, insbesondere an wissenschaftlichen Kongressen. Diese müssen vom Repräsentationsaufwand her in vertret- barem Rahmen bleiben und dürfen sich nur auf Ärzte und Apotheker selbst beziehen (und z. B. nicht auf ihre Partner). Arzneimittelwerbung wird in Fach- und in Publikumswerbung unterteilt. Publikumswerbung darf nur für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gemacht werden. Als «neu» bezeichnet werden darf ein Arzneimittel nur während einem Jahr seit der Erstzulassung. Bei Werbung für Arzneimittel in elektronischen Medien (Fernsehen, Kino, Radio, Anzeigetafeln) muss der bekannte Hinweis gemacht werden: «Dies ist ein Arzneimittel. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten und lesen Sie die Packungsbeilage. »

Im Zusammenhang mit Arzneimitteln dürfen keine Gutscheine verteilt und keine Wettbewerbe durchgeführt werden. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Arzneimittelwerbung mit Wissenschaftlern und Medizinalpersonen. Ein Teil der Arzneimittelwerbung muss sogar durch die schweizerische Arzneimittelkontrolle Swissmedic genehmigt werden, bevor sie publiziert wird. Schlussendlich müssen Pharmaunternehmen eine für ihre Werbung verantwortliche Person bezeichnen, die ihrerseits die Einhaltung der Werbevorschriften garantieren muss. Werbung für Tabakprodukte, Alkohol generell und Arzneimittel, die sich speziell an Jugendliche richtet, ist untersagt, insbesondere in Jugendzeitschriften, bei Jugendtreffs, Jugendevents und auf Giveaways. Neben den Bundesvorschriften sind auch kantonale sowie brancheneigene Vorschriften zu beachten, die die Werbung teilweise noch stärker einschränken.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Grüter Schneider & Partner AG, Zürich/Luzern, ist Dozent für Kommunikationsrecht an der Hochschule Luzern und Co-Herausgeber des Buches Kommunikationsrecht.ch. Neuer Zertifikatskurs an der Hochschule Luzern: Zertifikatskurs CAS KMU und Recht, www.hslu.ch/kmuundrecht, Anmeldeschluss 15.08.2013. Er nimmt einmal im Monat in der Werbewoche zu praktischen rechtlichen Fragen in der Werbung Stellung. Fragen an den Werbewoche-Rechtsexperten unter [email protected].

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Der Impact-Check der Werbewoche Juli 2013

Wir zeigen, wie aktuelle Kampagnen bei den Konsumenten abschneiden.

Bei der Awareness liegt die Swisscom-Anzeige von Contexta an der Spitze gefolgt von der Anzeige für Zweifel Snacketti von Advico Y&R und der Mobiliar-Anzeige der Agentur Wirz. Die Anzeige für Ocean Care von Spinas Civil Voices siegt beim Kriterium Uniqueness vor derjenigen von Zweifel Snacketti. Das Plakat für das Einsiedler Welttheater von Lesch + Frei liegt an dritter Stelle. Beim Kriterium Brand Fit gewinnt die Anzeige für Hero Le Fruit der Agentur Erdmannpeisker vor Ocean Care und der Anzeige für 20 Minuten Friday von Rod Kommunikation. Ocean Care liegt auch bei der Likeability an der Spitze vor Zweifel Snacketti und Hero Le Fruit.

Der Impact-Check der Werbewoche Juli 2013 (PDF)
Detaillierte Ergebnisse (PDF)

Social-Media-Aggregatoren

Gefürchtet von den einen, weil sie bestehende Business-Modelle erschüttern, lassen sich Social-Media-Aggregatoren aber auch dazu einsetzen, die Kommunikation mit dem Konsumenten zu verbessern. Von Beat Hürlimann

Spüren Sie die Erschütterung? Es ist nicht der Terminator, fiktive Made-in-Hollywood-Maschine in Menschengestalt, gelandet auf der Welt, um feindliche Menschen aus dem Weg zu räumen. Es sind Aggregatoren, Dienstleister oder Software- Programme aus Menschenhand, angekommen und dazu bestimmt, Angebot und Nachfrage traumwandlerisch sicher zusammenzuführen. Aggregatoren sammeln Web-Inhalte maschinell mittels Algorithmen oder manuell durch Editoren, bereiten sie auf, kategorisieren sie und stellen sie für bestimmte Zielgruppen oder Zielpersonen neu zusammen. Ihre Fertigkeiten stellen unser Leben auf den Kopf und erschüttern unsere Business-Modelle. Was jetzt nach Apokalypse klingt, hört sich in der Realität vielversprechend an.  
 
PULSE – der Social-Aggregator für News: Die Verlegung des Medienkonsums auf den elektronischen und mobilen Weg bescherte den Medien für ihre Printausgaben alleine 2012 9 Prozent weniger Kioskverkäufe, 3,1 Prozent weniger Abos und 7,5 Prozent weniger Werbeeinnahmen. Trotzdem konnten sie ihre Reichweiten insgesamt dank mehr Frequenz auf ihren frei zugänglichen Online-Angeboten um bis zu 30 Prozent steigern. Die Verlagshäuser haben nun damit begonnen, Teile ihrer Online-Inhalte nur noch gegen Bezahlung anzubieten. Diese Paywall- Systeme bringen zwar Geld, gleichzeitig aber sinken die Reichweiten und damit die Einnahmen aus der Online-Werbung. Eine verzwickte Situation. News- Aggregatoren liefern Anhaltspunkte für den Ausbruch aus dem Teufelskreis. Die Pulse-App ist mit 30 Millionen Nutzern grösster News-Aggregator und seit 2011 Träger des prestigeträchtigen Apple Design Award.

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Pulse bietet Zugang zu den Inhalten von über 750 der weltweit führenden Medienanbietern, darunter auch zu zahlreichen aus der Schweiz. Eigene Lieblingsquellen lassen sich nach Bedarf hinzufügen. Die Quellen sind kategorisiert nach Themen (u. a. Technology, Sports, Business, Lifestyle und Entertainment), oder man abonniert sich Best-of-Kollektionen (z. B. «Best of Lifestyle»), Special Interests (z. B. «Who What Wear») oder die News seiner Lieblingsmarke (z. B. «Coca Cola Conversations»). Hat man eine Quelle abonniert, werden die News in der App angezeigt und laufend aktualisiert. Jeder Beitrag lässt sich aus der App-Umgebung direkt via Social- Media-Netzwerk, E-Mail oder Social Bookmarks mit eigenem Kommentar versehen, weiterverbreiten respektive sammeln. Die Zugriffe auf Webinhalte via App-basierten News-Aggregatoren werden in den nächsten Monaten ansteigen. Sie bescheren vor allem den gebeutelten Medien zusätzliche Frequenzen und Reichweiten, sofern sie ihre Inhalte nicht vollumfänglich hinter einer Paywall «verstecken». 

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STORIFY – der Social-Aggregator fürs Storytelling: Aggregatoren funktionieren nach dem Prinzip der Quellenvielfalt. News und Informationen zu Themen werden u. a. aus unterschiedlichen Webseiten, Review-Plattformen und Social-Netzwerken generiert. Klassisches Medien- und Markendenken funktioniert nach dem Prinzip der Quelleneinfalt. Dem Konsumenten werden, abgesehen von halbwegs geduldeten Kommentaren, vornehmlich eigene Inhalte zugehalten. Wie sich die Quellenvielfalt mit Hilfe eines innovativen Aggregators fürs Storytelling nutzen lässt, zeigt dieses Beispiel: Sie sind ein Hersteller von Fahrrädern und mit Ihrem Starmodell am Start der Tour de France. Täglich erzählen sie mit Hilfe von Storify eine «Jour de la Tour Story». Sie geben ihr einen Titel und fügen anschliessend Stück für Stück passende Episoden aus buntem Quellenmix zu einem Storystream zusammen. Kontextbezüge – etwa zum Thema Fahrsicherheit, wenn an Tagen die Fahrer schnelle Talabfahrten unter die dünnen Rädchen nehmen müssen – erhöhen die Aufmerksamkeit, kanalisieren das Interesse und schlagen die Brücke zu Markenkompetenz und Produktangebot – zu Helmen und Bremssystemen beispielsweise. Mit Storify lassen sich Inhalte aus praktisch allen denkbaren Quellen aggregieren: Tweets der Fahrer, Posts der Fans, Blog-Beiträge der Experten, Produkte-Links der eigenen Website, Interviews aus YouTube, Stimmungsbilder aus Instagram oder Infocharts mit Tipps aus Pinterest. Auf das Aggregieren aus den Quellen folgt das Publizieren auf dem gebrandeten Storify-Account mit anschliessender Möglichkeit zur Weiterverbreitung der Story via Social-Media- und Web-Kanälen. Etappen von Velorennen enden mit der Zieldurchfahrt, Stories via Aggregatoren optimalerweise mit einem Happy End – einer Weiterleitung auf Facebook, einem Retweet auf Twitter oder einem Lead zum E-Bikeshop oder dem Gang zum Veloladen. So oder so: Beim Storytelling muss man dran bleiben, das virale Echo einer «Tour de Jour Story» mit raschen Reaktionen, spannenden Diskussionen und zugefügten Inhalten möglichst lange am Leben erhalten. Aggregatoren wie Storify bieten dazu fixfertige Infrastrukturen, stets auf dem aktuellsten Stand der Technik, mit kostenlosem Einstiegspaket, dazu die Möglichkeit mit Bezahl-Upgrades für Specials. Beispielsweise mit «Private Stories», die Sie exklusiv besonders wertvollen User-Gruppen zugänglich machen oder mit «PDF Exports», mit denen Sie Ihre Story mit einem Klick als Mail oder Drucksache versenden respektive drucken können.
 
NIKE+ – der Social-Aggregator fürs Community Building: Sie arbeiten wo möglich mit Google Alerts, dem Aggregations-Service von Google. Ich beispielsweise habe einen «Google Alert Social Media» und bekomme so jeden Tag die beliebtesten Beiträge über Social Media aus dem deutschsprachigen Raum – per Mail. Google Alert ist ein sehr nützlicher Aggregator eines Suchmaschinendienstes mit Mail-, aber ohne direkten Publikations- oder Social-Media- Anschluss. Demgegenüber ist die Social-Aggregation erstens darauf ausgelegt, Inhalte möglichst einfach und friktionsfrei via Social-Netzwerke verbreiten zu können und zweitens, dass sich rund um diese geteilten Inhalte möglichst rasch interessierte und engagierte Communities formieren.

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Social-Aggregation beruht auf dem Community-Gedanken, und bestenfalls handelt es sich um möglichst viele Inhalte, die von den Teilnehmern selbst generiert werden. Den perfekten Case für die User-generierte Social-Aggregation liefert uns das Nike+-Konzept. Mit der Running-App beispielsweise können lauffreudige User ihre eigene Performance, den so genannten «NikeFuel» erfassen, andere Sportsfreunde hinzufügen, sich mit ihnen vergleichen und die Resultate in der Community austauschen. Jeder bleibt auf dem Laufenden darüber, welche seiner Freunde die meisten Läufe und Meilen aufzeichnen, um dann selber loszulegen, natürlich mit dem Ziel, diese zu übertreffen. Nike+ ist eine Erfolgsgeschichte, weil es starke «Urbedürfnisse» der Menschen, nämlich nach Gemeinschaft und Wettbewerb, auf einfache und spielerische Weise abholt.

Sind Sie interessiert an weiteren Social-Aggregatoren, die Angebot und Nachfrage erfolgreich zusammenführen? Besuchen Sie meinen Blog www.huerlimanncc.com mit weiterführenden Links zum Thema oder studieren Sie unter www.conversationprism.com den eben neu aufgelegten «Conversation Prism» von Brian Solis. Viel Spass!
 
Beat Hürlimann

EU fordert von Google mehr Zugeständnisse

Die EU fordert im Kartellstreit mit Google weitere Zugeständnisse. Die von Google bisher gemachten Vorschläge reichten nicht aus, um die Bedenken der Europäischen Union hinsichtlich der Marktmacht der weltgrössten Suchmaschinenanbieters zu zerstreuen.

Dies bekräftigte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am Mittwoch. Google hatte bereits Anfang des Jahres Zugeständnisse gemacht und etwa angeboten, eigene Dienste gesondert hervorzuheben und Werbekunden weniger Auflagen zu erteilen. Beschwerdeführer wie die britische Preisvergleichsseite Foundem und der deutsche Online-Dienst Hotmaps kritisierten die Vorschläge daraufhin als unzureichend.

Konkurrenten wie Microsoft werfen Google den Missbrauch seiner Marktmacht vor. Der Konzern verdiene Geld damit, dass er bei der Suchfunktion eigene Angebote bevorzuge. Die Ermittlungen in dem Wettbewerbsverfahren dauern bereits drei Jahre. (SDA/Reuters)
 

Neuer Kolumnist bei der NZZ am Sonntag

Die NZZ am Sonntag hat einen neuen Kolumnisten: Markus Felber ist seit über 30 Jahren als Berichterstatter über das Bundesgericht tätig.

Markus Felber ist vor kurzem bei der Tagesausgabe der NZZ pensioniert worden. Nun wird er ab September in der NZZ am Sonntag wöchentlich ein Kolumne schreiben über das Bundesgericht und allgemein über Rechtsprechung und das Justizwesen in der Schweiz. Er informierte fachkundig, aber auch kritisch über dessen Rechtsprechung, schreibt die NZZ in einer Mitteilung vom Mittwoch. Ausserdem scheute er sich nicht, Missstände anzusprechen und Korrekturen zu fordern. Der Chefredaktor der NZZ am Sonntag, Felix E. Müller sagt: «Ich freue mich, dass die Institution Felber künftig jeden Sonntag einen Aspekt der Schweiz thematisieren wird, der sonst in den Medien eher ein Schattendasein fristet. Damit baue die NZZ am Sonntag ihr inhaltliches Angebot weiter aus.

 

Rent a Rentner: Kooperation mit Adextra

Die Online-Plattform, auf der man Rentnerinnen und Rentner für verschiedenste Arbeiten mieten kann, hat Mitte Mai einen Relaunch Ihrer Plattform durchgeführt. Neu vermarktet Adextra die Internetbanner der Website.

Neu ist die Plattform nun auch in französischer und italienischer Sprache verfügbar (Werbewoche.ch berichtete). Werbebanner werden ab sofort von der Firma Adextra vermarktet. Sie betreut in ihrem Portfolio bereits Kunden wie Homegate.ch, Sbb.ch oder Car4you.ch.
 

Flowcube: Pfister neu im Portfolio

Flowcube Communications wurde mit den Corporate Communications Aktivitäten der Pfister Arco Holding und deren grössten Tochtergesellschaft, die Möbel Pfister, betraut.

Das Mandat beinhaltet die Kommunikationsberatung des Verwaltungsratspräsidenten der Pfister Arco Holding sowie der Geschäftsleitung der Möbel Pfister. Zudem ist Flowcube für die Corporate Media Relations der Einrichtungsgruppe zuständig. Das Mandat wird von Alfredo Schilirò betreut, Inhaber und CEO der Agentur mit Sitz in Zürich.
 

Zu guter Letzt: Bestechung – eine Grauzone in den Medien

Die Organisation Transparency International hat schärfere Regeln gegen Bestechung und Bestechlichkeit in deutschen Medien gefordert. Noch zu Beginn des letzten Jahres wollten diverse Unternehmen ihren Ruf als «Journalistenbestecher» abstreifen.

Darunter waren gemäss Wuv.de die Telekom, die Presserabatte auf bestimmte Mobilfunkverträge gestrichen habe. Zuvor hätten Deutsche Bahn und Air Berlin ihre Vergünstigungen zu den Akten gelegt. Zur gleichen Zeit gab der Springer-Verlag bekannt, dass die Redakteure vereinbart hätten, künftig keine Presserabatte mehr anzunehmen. Wie Wuv.de schreibt, vereinbarte etwa das Verlagshaus Gruner + Jahr: «Redakteure dürfen sich nur noch bis zu 40 Euro einladen lassen.»

Journalisten haben von Wirtschaftsunternehmen immer wieder Vorteile und Einladungen angenommen. Dies zeigt unter anderem die Studie von Transparency und der Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, «Gefallen an Gefälligkeiten: Journalismus und Korruption». Der Studie zufolge ist in den Medienhäusern das Interesse am Thema Korruptionsbekämpfung gering. Die redaktionellen Leitlinien seien ausserdem oft nicht klar genug, es fehle an verbindlichen Konsequenzen. «Gerade in unserer Branche, in der Glaubwürdigkeit ein hohes Gut ist, sollte mehr Transparenz und bessere Korruptionsprävention möglich sein», sagt Günter Bartsch, Geschäftsführer von Netzwerk Recherche, gegenüber Wuv.de.

Vereinbarung wie beim Verlagshaus Gruner + Jahr lösen die Grauzone aber nicht generell auf: Wie die Pressesprecherin des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV, Anja Pasquay, gegenüber der Nachrichtenagentur DPA sagt, gebe es immer noch Verbesserungsmöglichkeiten, etwa wenn bei Reiseberichten klar gekennzeichnet werde, wie sie zustande kämen. «Das wird auch durchaus schon genau so gehandhabt», führt sie aus. Der stellvertretende Transparency-Vorsitzende Jürgen Marten ist nicht ganz dieser Meinung. Wie er gegenüber Wuv.de sagt, würden sich anscheinend viele Häuser einfach auf dem Glauben ausruhen, dass ihre Journalisten nicht bestechlich seien, anstatt systematisch Korruption vorzubeugen und Transparenz zu schaffen.

Doch die Bereitschaft zur Bestechlichkeit im Journalismus ist nicht nur abhängig von der Regulierung, sondern auch eine Frage des persönlichen Ehren-Kodex. Und vielleicht, aber auch nur vielleicht, ist in der Bestechlichkeits-Grauzone auch irgendwo eine Verbindung zu finden zur abnehmenden Qualitätskontrolle einiger Verlage zugunsten eines gewinnorientierteren Grundkonzepts. (uma)

 

Yahoo schrumpft weiter

Auch ein Jahr nach dem Amtsantritt von Marissa Mayer bei Yahoo muss der Konzern mit einem schrumpfenden Geschäft leben. Im zweiten Quartal fiel der Umsatz des Internet-Urgesteins um 7 Prozent auf 1,1 Milliarden Dollar.

Vor allem die Einnahmen aus grafischen Werbeanzeigen gingen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück; die Textanzeigen bei der Internetsuche warfen ebenfalls weniger Geld ab. Konzernchefin Mayer zeigte sich dennoch am Dienstag am Firmensitz im kalifornischen Sunnyvale zufrieden: «Yahoos Leistung im zweiten Quartal ermutigt mich.» Denn sie konnte gleichzeitig die Kosten deutlich senken, so dass am Ende der Gewinn um 46 Prozent auf 331 Millionen Dollar stieg.

Mayer lockerte die Bindungen zu Partner-Websites. Diese sorgen für einen zusätzlichen Strom an Nutzern, verlangen dafür aber auch einen Anteil an den erzielten Werbeeinnahmen. Die sogenannten Traffic Acquisition Costs (TAC) herausgerechnet, war der Umsatz beinahe stabil. Überdies musste Yahoo weniger Geld für den Firmenumbau aufwenden. Dagegen stiegen die Ausgaben für neuen Produkte.

Die ehemalige Google-Managerin ist angetreten, um Yahoo wieder zu einer Grösse im Internetgeschäft zu machen. Sie kaufte seit Beginn ihrer Amtszeit 17 Unternehmen hinzu. Die Blog-Plattform Tumblr war mit 1,1 Milliarden Dollar die teuerste Übernahme. Der Aktienkurs von Yahoo stieg seit ihrem Amtsantritt um etwa drei Viertel. Von der Zwischenbilanz waren die Anleger aber weniger angetan: Die Aktie fiel nachbörslich um 2 Prozent. (SDA)
 

Festival del film Locarno 2013: Programm ist enthüllt

An der Pressekonferenz vom Mittwoch wurde das Programm der 66. Ausgabe des Festival del film Locarno präsentiert. Die 66. Ausgabe des Festival del film Locarno findet vom 7. bis 17. August 2013 statt.

Informationen über das gesamte Line-up und insbesondere die Wettbewerbsfilme, die erwarteten Gäste und die weiteren Höhepunkte dieser nächsten Festivalausgabe finden Sie auf der Homepage Pardo Live unter folgenden Adressen und Sektionen:

Die offiziellen Jurys

Die Jury des Concorso internazionale, des Concorso Cineasti del presente, der Pardi di domani (Kurzfilme) und die Jury Opera prima (Debütfilme):

Concorso internazionale
(20 Filme, 18 davon als Weltpremiere, im Wettbewerb um den Pardo d'oro)

Concorso Cineasti del presente
(Der Nachwuchswettbewerb mit 16 Debüt- und Zweitfilme)

Piazza Grande

(Die 16 Filme der Piazza Grande, das Freiluftkino, welches jeden Abend bis zu 8'000 Zuschauerinnen und Zuschauer aufnimmt)

Fuori Concorso

(Ein Panorama des zeitgenössischen Films: Death Row II von Werner Herzog, ein Fokus auf Syrien, eine Auswahl von Künstlerfilmen sowie ein Programm von Kurzfilmen etablierter Filmemacher)

Pardi di domani

(Der Wettbewerb, der den Kurzfilmen gewidmet ist)

Histoire(s) du cinéma
(Die Filmgeschichte, von ihren Protagonisten präsentiert)

Premi speciali

(Die fünf Spezialpreise des Festivals für Künstler von Weltruf)

Retrospettiva George Cukor
(Das integrale filmische Werk des Regisseurs, begleitet von Gästen, Filmvorführungen, Diskussionen und Events)

Open Doors
(Die Türe zum Südkaukasus mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien)

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