Der Fall bewegt die Gemüter der hiesigen Literaturszene. Und er ist um ein kleines Kapitel reicher. Mannhart und sein Verlag pochten vor dem Bundesgericht auf aufschiebende Wirkung gegen die Massnahme, die das Zürcher Handelsgericht im September verfügt hatte. Geklagt gegen Mannhart und seinen Verlag hatte der österreichische Reporter Thomas Brunnsteiner, der seinem Berner Kollegen Plagiatsvorwürfe seines eigenen Reportagenbandes «Bis ins Eismeer» macht (Werbewoche.ch berichtete).
Durch den Entscheid des Bundesgerichts vom Montag, der am Mittwoch veröffentlicht wurde, bleibt nun das Lese-, Werbe- und Verkaufsverbot gegen den Roman «Bergsteigen im Flachland» bestehen, bis es vor dem Zürcher Handelsgericht zum Hauptverfahren kommt.
Mannhart hat sich von Reportagen Brunnsteiners für seinen Roman inspirieren lassen. Er erwähnte zwar den Reporter, der inzwischen in Finnland lebt, in der Danksagung, wies aber die Bezüge nicht separat aus. Der Österreicher erfuhr davon von Dritten und warf Mannhart geistigen Diebstahl vor.
Weder Mannhart noch sein Verlag hatten verneint, dass «Bergsteigen im Flachland» Bezüge zu Brunnsteiners Reportagen enthält. Allerdings berief sich der Berner darauf, sein Buch als Hommage an einen verehrten Berufskollegen verfasst zu haben – wobei er versäumte, dies explizit, etwa in einem Vorwort, zu erwähnen.
Keine Einigung
Eine Einigung zwischen den beiden Parteien scheiterte im August: Brunnsteiner forderte vom Verlag Secession eine Entschädigung von 30000 Franken sowie Einzelnachweise zu allen 114 von ihm beanstandeten Textstellen. Der Verlag seinerseits offerierte Brunnsteiner, dem Roman ab sofort ein Vorwort beizulegen, indem auf Bezüge zu «Bis ins Eismeer» referiert wird. Auf die Geldforderungen ging der Verlag nicht ein: Verlagssprecher Joachin Zepelin sagte auf Anfrage der SDA, Brunnsteiner sei keinerlei Schaden entstanden, weshalb seine finanziellen Forderung «absurd» seien.
Brunnsteiner habe sich nie offen gegenüber Gesprächen gezeigt, er habe dem Verlag mitgeteilt, seine Forderungen seien «nicht verhandelbar» – und er habe gar gedroht. Der Österreicher äusserte sich am Montag gegenüber der SDA dahingehend, er stehe «einem Kompromissvorschlag gegenüber weiterhin offen».
Schaden nehmen alle Parteien
Joachim Zepelin vom Verlag Secession sagte, es gebe keine Gewinner in diesem Fall, egal wie es ausgehen werde. Den bisherigen Schaden aufgrund der Verbote bezeichnete er für den Verlag als «gigantisch». «Der Roman war einer unserer zwei Spitzentitel dieses Jahres», so Zepelin.
Beim Lese-, Verkaufs- und Werbeverbot handelt es sich um eine vorsorgliche und provisorische Massnahme. Brunnsteiner hatte bis Ende Oktober Zeit, seine Klage gegen Mannhart und den Verlag zurückzuziehen oder aber daran festzuhalten, was er gemäss seinen Anwälten nun getan hat. Somit wird der Fall vor Handelsgericht in einem Hauptverfahren geklärt. Zumindest was die finanzielle Seite betrifft, hat das Gericht den Fall herabgestuft: Es legte, wie Zepelin sagte, den Streitwert auf 10000 Franken fest statt der von Brunnsteiner geforderten 30'000 Franken. Das Gericht selber äussert sich zum laufenden Verfahren nicht. (SDA)