SRG-Spot: Gericht gibt Tamedia recht
Die SRG hat mit einem Videospot das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verletzt. Das Handelsgericht des Kantons Zürich gibt dem Medienhaus Tamedia, das Klage erhoben hat, somit vollumfänglich recht.
Das Urteil wurde am 3. Oktober gefällt, wie die NZZ am Sonntag schreibt. Stein des Anstosses war der Videospot «Service public und Wirtschaftlichkeit», in dem die SRG die Empfangsgebühren mit Abo-Preisen von Tamedia-Zeitungen vergleicht. Die Zeitungslektüre sei teurer, so der Schluss. Tamedia wies in der Folge die SRG darauf hin, dass der Vergleich sachliche Fehler enthalte und somit unzulässig sei – ohne Erfolg. Das Medienhaus reichte im Mai 2013 Klage ein. Man könne nicht obligatorische Abgaben mit freiwilligen Zeitungsabonnementen vergleichen, so Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer.


Das Gericht hat Tamedia nun recht gegeben. Preisvergleiche seien nur bei gleicher Menge und Güte zulässig. Und von einem symbolischen Vergleich könne nicht die Rede sein, wenn die SRG konkrete Zeitungstitel nenne, so das Urteil. Die SRG muss den Spot nun vom Netz nehmen, sonst risikiert sie eine Busse bis 10'000 Franken. Nebst den Prozesskosten muss sie zudem eine Prozessentschädigung von 14'000 an Tamedia zahlen.
Der Spot ist immer noch online. Wie SRG-Sprecher Daniel Steiner gegenüber der NZZ am Sonntag erklärt, will man das Urteil ans Bundesgericht ziehen. Man gehe somit davon aus, dass der Weiterzug eine aufschiebende Wirkung habe. Aus Sicht von Tamedia ändert der angekündigte Weiterzug allerdings «rechtlich nichts an der Verpflichtung der SRG, das Video sofort zu entfernen», so Christoph Zimmer am Sonntag zur Nachrichtenagentur SDA. (hae/NZZaS)







