Es geht um einen Verdacht: Kann es sein, dass sich bei uns die Erwartungen in ein Marketing mittels Big Data gar nicht erfüllen können? Weil es dafür im Vergleich mit den USA, von wo die meisten der auch hier Weg weisenden Erfolgsstories stammen, bei uns ganz einfach zu wenig Daten gibt? Eine Beweisführung für diese Mutmassung ist deshalb schwierig, weil Vieles Ermessenssache ist und zudem fundierte Einblicke fehlen. Deshalb stützen wir uns auf die folgenden Indizien.
Zuerst der Blick in die USA, die in diesen Belangen ihrem Ruf als Land der unbegrenzten Möglichkeiten gerecht werden. Gute Einblicke gibt hier die Federal Trade Commission, FTC, die nach fast zweijährigen Abklärungen im Mai dieses Jahres einen Bericht über Datenbroker veröffentlichte. Neun ausgewählte Unternehmen (Acxiom, Corelogic, Datalogix, eBureau, ID Analytics, Intelius, PeekYou, Rapleaf und Recorded Future) wurden aufgefordert, einen umfangreichen Fragenkatalog zu beantworten. Die meisten dieser Unternehmen bieten Produkte für das Marketing an, weitere sind im Bereich der Risikobegrenzung oder beim Auffinden von Personen tätig. Weil anders als in Europa die Gesetzgebung in diesem Bereich nicht von einem Grundrecht ausgeht, sondern dann einsetzt, wenn ein konkreter Schaden entstanden ist, ist der Umgang mit Daten viel freier.
Für viele Unternehmen ist es nahe liegend, ihre Daten möglichst Gewinn bringend zu verkaufen. Bei Verhandlungen unter Geschäftspartnern ist es üblich, auch den Austausch von Daten zu regeln. Im Zentrum dieser Aktivitäten steht die komplexe und entsprechend unübersichtliche Branche der Datenhändler. Über mehrere Handelsebenen werden Daten nicht nur an Endverbraucher geliefert, sondern auch unter diesen Brokern ausgetauscht. Diese sammeln selber Daten auf allen Ebenen der Verwaltung, etwa wenn es um Konkurs-Informationen oder Wähler-Registrierungen geht, und von kommerziellen Unternehmen, die Daten zum Kaufverhalten der Konsumenten, über das Verhalten im Web, Garantieregistrationen und weitere Angaben zum alltäglichen Konsumverhalten anbieten. Mehr als die Hälfte der befragten Datenbroker gab an, auch weitere öffentliche zugängliche Informationen auszuwerten, wie etwa Telefon- und andere Verzeichnisse, Zeitungsartikel und Angaben, die Konsumenten im Internet veröffentlichen wie etwa auf Blogs und in den Social Media.
So kommt es, dass Datenbroker Milliarden von Informationselementen speichern und damit nachgerade jeden amerikanischen Konsumenten erfassen. Einer der neuen befragten Datenhändler hat 1,4 Milliarden Angaben über Geschäftstransaktionen mit Konsumenten gespeichert und daraus 700 Milliarden aggregierte Datenelemente geschaffen. Die Datenbank eines anderen Datenbrokers umfasst Geschäfte mit Konsumenten im Wert von einer Billion Dollar. Und ein weiterer Datenbroker erweitert seine Datenbank jeden Monat um drei Milliarden neue Datensätze. So erstaunt es nicht, dass einer dieser Datenbroker 3000 Datensegmente für nachgerade jeden amerikanischen Konsumenten hat. Das Geschäft der Datenbroker ist nicht einfach: Es muss eine anspruchsvolle technische Infrastruktur betrieben werden, Daten müssen nicht nur beschafft, sondern auch auf ihre Qualität hin überprüft und allenfalls entsprechend zusätzlich aufbereitet und immer wieder aktualisiert werden. Und dann geht es darum, aus all diesen Datenbergen mittels statistischer Analysen die richtigen Rückschlüsse zu ziehen. Wobei «richtig» hier bedeutet, Konsumenten in mehr und bessere Kategorien einzuordnen und dabei höhere Trefferwahrscheinlichkeiten als die Konkurrenz zu erzielen.
«Mobile Mixer» und «verheiratete Feingeister»
Harmlos ist die Zuordnung zu Konsumenten-Interessen. Etwa: «Hundebesitzer», «Wintersport-Enthusiasten » oder «antwortet auf Versandwerbung». Kritischer wird es, wenn Konsumenten in Kategorien zur Volkszugehörigkeit oder zum Einkommen eingeteilt werden: So werden etwa vor allem Latinos oder Afro-Amerikaner mit geringem Einkommen in die Bereiche «städtisches Gemisch» oder «mobile Mixer» kategorisiert. Weitere heikle Angaben betreffen etwa das Alter der Konsumenten. Unter «ländliche Unvergängliche» werden allein stehende Männer und Frauen über 66 Jahren eingereiht, die ein niedriges Bildungsniveau und ein geringes Vermögen haben. Derweil umfassen «verheiratete Feingeister» kinderlose Paare der oberen Mittelschicht in ihren Dreissigern. Weitere delikate Kategorien betreffen Aspekte der Gesundheit: «erwartende Eltern», «Interesse an Diabetes» und «Achtsamkeit auf Cholesterol».
Was europäischen Datenschützern die Haare zu Berge stehen lässt, ist für amerikanische Datenhändler Grundlage für gute Geschäfte: Daten aus der Online- und der Offline-Welt werden miteinander kombiniert. Dabei werden vor allem Angaben herangezogen, die bei der Registrierung auf Webseiten eingetragen werden, vor allem die Postanschrift der Benutzer. Der Browser der Web-Benutzer wird dann mit einem Cookie markiert, so dass ihnen Werbeinhalte auch aufgrund ihrer Offline-Aktivitäten angezeigt werden können.
Jeder hockt auf seinen eigenen Daten
Diese amerikanische Praxis steht in deutlichem Kontrast zur helvetischen Realität: In der Umfrage der Werbewoche zu Big Data bei grossen Schweizer Unternehmen (vgl. Werbewoche 19/2014 vom 24.10.2014, S. 36f) tönte es bei der Frage nach der Weitergabe von Daten, auch von anonymisierten, immer gleich. Typisches Beispiel: «Swisscom hält sich jederzeit an die gesetzlichen Vorgaben und wahrt die Privatsphäre ihrer Kunden. Insbesondere verkauft Swisscom keine Personendaten an Dritte. Ein solches Vorgehen ist durch das Datenschutz- und Fernmeldegesetz und unsere AGBs ausgeschlossen. Bei der Verarbeitung von Standortdaten gibt es klare gesetzliche Vorgaben in Art. 45b des Fernmeldegesetzes, an welche wir uns selbstverständlich halten. Eine kommerzielle Verwertung von personenbezogenen Standortdaten wäre demnach nur mit Einwilligung der Kunden möglich.» Der Fernmelderiese ist indes auch das einzige Beispiel in der Umfrage, da über die Weitergabe anonymisierter Informationen berichtete: «Diese werden auf dem Markt verkauft – beispielsweise anonymisierte Durchschnittsgeschwindigkeiten und Reisezeiten auf den Autobahnen im Rahmen des Projektes ‘Reisezeiten’ für Bundesamt der Strassen (ASTRA). » Anders bei den anderen der angefragten Unternehmen, etwa den beiden Grossverteilern: «Auch anonymisierte oder hoch aggregierte Daten gibt Coop nicht an Dritte weiter.» Und: «Wir stellen ausserhalb der Migros-Gruppe keine Daten zur Verfügung.» Der Verdacht erhärtet sich: Wenn niemand Daten weitergibt, stützen sich alle lediglich auf eigene Daten, die allenfalls mit allgemein verfügbaren Daten zur Demografie etc. ergänzt werden.
Es wird klar: Wer nur eigene Datenbestände mit Big-Data-Analytics-Methoden auswerten kann, sitzt damit gewissermassen in einer Datenwüste und kann nicht in einem Datensee baden. Dann kommt man auch mit modernster Technik und bestem Personal nicht auf einen grünen Zweig, so wie wenn nach amerikanischem Vorbild breit erhobene und vielfältig aufbereitete Daten eingesetzt werden können. Zum Beispiel ein (fiktiver) Grossverteiler, der sieht, dass Kundin Anita immer in der gleichen Filiale einkauft, dabei aber nie Fleisch in ihrem Einkaufswagen hat. Also wird Anita als Vegetarierin angesprochen und auf die neusten Vegi-Produkte hingewiesen. Doch Anita kauft ihren Fleischbedarf beim Metzger ihres Vertrauens ein, zumal ihre Grossverteiler-Filiale keine offene Fleischtheke hat. Könnte der Grossverteiler (so wie in den USA) seine Datenbestände mit den Erkenntnissen der Datenbroker abgleichen (wo etwa Informationen aus Bezahlvorgängen mit einbezogen werden), würde er seine Kommunikation mit Anita so ausrichten, dass sie künftig auch Fleischprodukte bei ihm einkauft – anstatt sie mit Körnlipicker-Infos zu irritieren (und dabei die eigene Marke zu beschädigen).
Keine Anzeichen für Datenschutz-Kehrtwende
Um bessere Rahmenbedingungen für den Big-Data- Einsatz im Marketing zu erreichen, braucht es eine veritable Kehrtwende in der Datenschutzgesetzgebung und letztendlich einen schweizerischen Alleingang in Sachen Datenschutz. Das gelingt nur, wenn es dazu branchenweit abgestimmte Vorgehensweisen gibt, mit denen das Vertrauen des Publikums in kommerzielle Datensammlungen gestärkt und so der Politik der Weg vorgespurt wird. Für eine solche Initiative fehlen indes jedwelche Anzeichen: In der Werbewoche-Umfrage fand sich auf die Frage, ob die Auflagen und Einschränkungen des Datenschutzes als hinderlich in der Einführung und Entwicklung von Big Data eingeschätzt werden, keine Zustimmung. Ganz im Gegenteil: «Swisscom erachtet die Auflagen und Einschränkungen als nicht hinderlich, sondern als notwendig und sinnvoll. Der Datenschutz darf nicht aufgeweicht werden, um die Privatsphäre und damit verbundene Freiheiten der Bürger zu bewahren.»
Christoph J. Walther