Fernsehen Kein Product Placement, keine Unterbrecherwerbung mehr für die SRG: Das steht im Entwurf der Radio- und Fernsehverordnung. Das Schweizer Fernsehen sieht die hauseigene Soap-Produktion gefährdet.Ende dieser Woche läuft die Anhörungsfrist für die Verordnung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ab, das voraussichtlich im Frühjahr 2007 in Kraft treten wird. Die Verordnung regelt die Details zum Gesetz, das vom Parlament im März verabschiedet wurde. Für Diskussionsstoff sorgte bislang vor allem das Gebührensplitting. Doch auch in einem anderen Bereich enthält der Entwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Zündstoff: Er schränkt die Werbemöglichkeiten in den Fernsehprogrammen der SRG SSR ein.«Kommerzialisierung eindämmen»Schon im Gesetzgebungsverfahren beabsichtigte der Bundesrat, eine möglichst liberale Regelung für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter zu finden. Anders sieht es für die gebührenfinanzierte Veranstalterin aus: Der Verordnungsentwurf geht weiter als die heute geltenden Beschränkungen. Er verbietet der SRG Unterbrecherwerbung in Spielfilmen und untersagt ihr grundsätzlich jede Form von Product Placement.
«Damit soll die Kommerzialisierung von Programminhalten eingedämmt werden», schreibt das Bundesamt für Kommunikation in seinen Erläuterungen zur RTVV. Explizit verboten ist im Entwurf überdies erstmals auch Werbung in den Internetauftritten der SRG.
Zwar sind im RTVV-Entwurf einzelne Ausnahmen definiert, so für die Übertragung von Sportanlässen oder die Sponsoren von Wettbewerbspreisen, die nach wie vor genannt werden dürfen. Doch insgesamt wird die SRG Einnahmeneinbussen hinnehmen müssen, wenn die Verordnung so in Kraft träte, wie der Entwurf vorliegt.
Betroffen sind Sendegefässe, in denen aus Product Placement Einnahmen generiert werden: beim Schweizer Fernsehen (SF) namentlich die Soap «Lüthi und Blanc» und eigenproduzierte Fernsehfilme. Von den Werbebeschränkungen nicht betroffen ist dagegen PresseTV, das für seine Sendungen auf SF 2 eine eigene Konzession hat und künftig von den liberalen Regeln für Private profitieren wird.
SF-Soap gefährdetSolange die Anhörungsfrist noch läuft, will die SRG gemäss Max Gurtner, Leiter Unternehmenskommunikation, dazu offiziell keine Stellung nehmen. SF-Direktorin Ingrid Deltenre hat jedoch bereits Ende Juni gesagt, dass die «finanziellen Rahmenbedingungen» darüber entscheiden werden, ob es für die Schoggisoap «Lüthi und Blanc» eine Nachfolgeserie geben wird, wenn diese nach über 250 Folgen im kommenden Jahr eingestellt wird. Dass Deltenre damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für Product Placement gemeint hat, lässt sich unschwer erraten.
Das bestätigt SF-Pressechef Urs Durrer: «Natürlich hätte ein Verbot des Requisitenplacement Auswirkungen aufs Programm von SF. Es ist wahrscheinlich, dass wir auf einzelne Sendungen verzichten müssten.» Am stärksten betroffen wäre wohl die einheimische Produktion fiktionaler Serien und Filme. Ob auch Unterhaltungssendungen tangiert sind, ist vorderhand unklar. Das Kochquiz «Al dente», das eng mit der Marke Betty Bossi verknüpft ist, soll auch im kommenden Jahr im Programm bleiben. Änderungen am Montagabendprogramm hat SF keine vorgesehen. Zudem expandiert die Show, die von RingierTV im Auftrag von SF hergestellt wird, munter in die Westschweiz. Ab Ende August läuft sie auch auf TSR.
MillioneneinbussenSRG-Generaldirektor Armin Walpen liess sich in den letzten Tagen ebenfalls inoffiziell vernehmen: In einem Positionspapier, das an ausgewählte Medien verschickt wurde und das laut Gurtner nicht die offizielle Stellungnahme der SRG sei, rechnet Walpen mit Einbussen von 8 bis 11 Mio. Franken, wenn Unterbrecherwerbung und Product Placement untersagt würden. Hinter vorgehaltener Hand heisst es im Fernsehstudio Leutschenbach denn auch, dass andernorts im Programm gespart werden müsste, wenn die vom Product-Placement-Verbot betroffenen Sendungen weiterhin im Programm bleiben sollen.
Angesichts dieser Ausgangslage darf man wohl damit rechnen, dass sich die SRG in ihrer Stellungnahme zum RTVV-Entwurf gegen das Verbot von Product Placement in ihren Programmen äussern wird. Neben den finanziellen Einbussen drängt sich schliesslich noch ein weiteres Argument auf: Product Placement ist eine international weit verbreitete Praxis. Entsprechend wären in ausländischen Film- und Fernsehproduktionen, die die SRG einkauft, auch weiterhin platzierte Produkte zu sehen. Verbieten kann der Gesetzgeber Product Placement nämlich nur, wenn die SRG vom Auftraggeber eine geldwerte Gegenleistung erhält.
Keine TV-Gebühren für FirmenWer ein empfangsbereites Radio- oder TV-Gerät besitzt,
muss Gebühren zahlen. So will es der Gesetzgeber. Der Entwurf der RTVV klärt nun erstmals die Frage, wann der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen am Computer gebührenpflichtig ist. Für viele Unternehmen könnte dies theoretisch happige Gebühren bedeuten. Explizit hält der RTVV-Entwurf fest, dass für multifunktionale Geräte – wie PCs – Gebühren bezahlt werden müssen, wenn sie «hinsichtlich Vielfalt des empfangbaren Programmangebots und Empfangsqualität gleichwertig» sind wie herkömmliche Geräte. Im Klartext: Die meisten Firmen werden bezüglich Fernsehgebühren wohl ungeschoren davonkommen. Noch kann ein PC ohne Zusatzausrüstung einen Fernseher nicht ersetzen. Wer jedoch via Internet-Streaming Hintergrundmusik im Büro hört, muss den PC als Radioempfänger künftig anmelden.
Adrian Schärr