Print Kooperationen erscheinen als Allheilmittel im Überlebenskampf der Regionalpresse. Was meinen die Wettbewerbshüter dazu?Die Basellandschaftliche Zeitung kooperiert mit der Mittelland Zeitung, die Zürichsee-Zeitungen bilden zusammen mit dem Zürcher Unterländer und dem Zürcher Oberländer einen gemeinsamen Mantelteil, die Kontrahenten St. Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung wollen künftig redaktionell zusammenarbeiten und sich gegenseitig mit Artikeln aus bestimmten Regionen aushelfen. Dies sind die jüngsten Kooperationen im enger und enger werdenden Printland Schweiz. Es grassiert die Kooperationitis.Der anhaltende Strukturwandel mit dem Aufkommen der Gratispresse und der noch ungewissen Bedeutung von multimedialen Businessmodellen sorgt praktisch jeden Monat für Irritationen in der Branche. Und wo kooperiert wird, da entstehen neue Konstellationen, verändern sich die Wettbewerbsverhältnisse.
Auch publizistisch zweigeteiltAls die beiden seit 2000 in starker Konkurrenz stehenden Regionaltitel Thurgauer Zeitung (gehört 100% Tamedia) und St. Galler Tagblatt (gehört 70% der NZZ-Gruppe) bekannt gaben, ihre Waffen zu strecken, sahen die Regierenden in Frauenfeld rot. Einerseits bedauerte man, dass die Arbeitsplätze von zahlreichen «erfahrenen Redaktorinnen und Redaktoren» auf dem Spiel stünden.
Man befürchtete aber vor allem, dass der ohnehin schon zentrumsschwache Kanton durch eine Gebietsabsprache auch publizistisch zweigeteilt würde: Der Westen mit den Bezirken Frauenfeld, Weinfelden, Münchwilen, Diessenhofen und Steckborn gehörte demnach der TZ, der Osten mit Arbon, Kreuzlingen und Bischofszell dem St. Galler Tagblatt.
Offenbar haben die Mutterhäuser in Zürich diese Bedenken unterdessen weitgehend zerstreuen können. «Wir haben mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass unsere Befürchtungen noch nicht wahr werden», sagt dazu Walter Hofstetter, Leiter des Informationsdienstes bei der kantonalen Verwaltung in Frauenfeld. Doch das Misstrauen ist nicht ganz zerstreut. Die Thurgauer Exekutive hat nach wie vor den Eindruck, dass die beiden Blätter mittelfristig noch enger zusammenarbeiten werden. «Was jetzt passierte, ist womöglich nur der erste Schritt hin zu einer noch grösseren Kooperation zu einer einzigen Zeitung für den ganzen Kanton», sagt Hofstetter.
In der Tat meinen Branchenkenner, dass es sich auch auf kommerzieller Ebene im Rahmen einer Inseratekombination zwischen Tagblatt und TZ noch enger zusammenarbeiten liesse. Diesen Aspekt habe man noch nicht genauer betrachtet, meint Hofstetter, da bisher eine Kooperation zwischen der TZ und dem Landboten in Winterthur, an dem Tamedia mit 20 Prozent beteiligt ist, im Vordergrund stehe. Tatsächlich braucht Tamedia eine kostengünstige Lösung für die mit 60 Millionen teuer gekaufte TZ. Diese in Kombinationen nach allen Seiten einzuspannen, ist deshalb einleuchtend.
Wettbewerbsrecht anwendbarKooperation ist unter dem Strich ein Synonym für Einsparungen, was fast immer auch Stellenabbau bedeutet. Als zum Jahresanfang die Druckerei MeierWaser in Feuerthalen (Meier gibt die Schaffhauser Nachrichten heraus) in der neuen Huber Print AG in Frauenfeld aufging, verloren 71 Beschäftigte ihre Stelle.
Die Thurgauer Oberen gingen mit ihren Bedenken über die Kooperation der beiden Zeitungen und ihre Zürcher Besitzer im Hintergrund noch einen Schritt weiter: «Für den Regierungsrat wäre ein solches Vorgehen der NZZ-Gruppe und von Tamedia auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht unbedenklich», liess man verlauten. Doch entsprechende Abklärungen sind bisher unterblieben, wie Walter Hofstetter bestätigt.
Doch die Frage, ob die Kooperation zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führt, steht seither im Raum. «Kooperationen sind nicht zwingend wettbewerbsschädigend», sagt der stellvertretende Geschäftsleiter der Wettbewerbskommission, Patrick Ducrey. Problematisch werde es dann, wenn sich erklärte Konkurrenten gegenseitig absprächen und zudem verschiedenen Besitzern gehörten. Im Fall Thurgau sei aber bisher keine Klage bei der Weko eingegangen. Ducrey bestätigt, dass das Wettbewerbsrecht auf Kooperationen wie im Thurgau anwendbar sei. «Es bleibt aber immer im Einzelfall zu prüfen, ob es für die Inserenten und auch für die Leser zu einer Wettbewerbsschädigung führt», sagt er.
Rein juristisch gesehen, sind Kooperationen Modelle, in welchen selbstständige Unternehmen zusammenarbeiten. Für Medienrechtsexperte Franz A. Zölch führen solche Modelle vielfach zu Beteiligungen beziehungsweise Übernahmen, was mitunter zu kartellartigen Gebilden führen könne. So erlaubte die Wettbewerbskommission der Berner Zeitung nicht, sich im Kopfblattsystem gleichzeitig am Thuner Tagblatt, am Berner Oberländer und am Oberländischen Volksblatt zu beteiligen. Das hätte zur marktbeherrschenden Stellung geführt.
In Frauenfeld will man offenbar abwarten, wie weit die beiden Zürcher Verlagshäuser mit ihren Regionalzeitungen noch gehen werden. Ob Thurgau ein Fall für die Wettbewerbshüter wird, bleibt also vorerst offen.
Redaktionen schliessenBei der Kooperation
des St. Galler Tagblatts mit der Thurgauer Zeitung ist vorgesehen, dass das Tagblatt seine beiden redaktionellen Aussenposten in Weinfelden und Kreuzlingen schliesst. Umgekehrt will die TZ ihre Redaktion in Amriswil verkleinern. Beim Tagblatt werden dadurch gegen 10 Redaktionsstellen abgebaut, bei der TZ ist die Rede von 2 bis 3 Stellen. Fehlende Inhalte will man gegenseitig durch Artikelaustausch ergänzen. René Worni