Bundesrat will Klarheit und Rechtssicherheit für Marke «Schweiz»
Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Bericht verabschiedet, der zu einer Gesetzesrevision anregt. Diese soll mehr Klarheit und Rechtssicherheit für den Gebrauch der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes schaffen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Bericht verabschiedet, der zu einer Gesetzesrevision anregt. Diese soll mehr Klarheit und Rechtssicherheit für den Gebrauch der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes schaffen. Damit antwortete der Bundesrat auf zwei parlamentarische Vorstösse.
Vier Massnahmen schweben dem Bundesrat insbesondere vor, um dieses Ziel zu erreichen:
Er empfiehlt eine Gesetzesrevision des Wappengesetzes, damit die Verwendung des Schweizerkreuzes auch für in der Schweiz hergestellte Waren zulässig wird.
Er will die Ausarbeitung einer neuen produktspezifischen «Swiss made»-Verordnung an die Hand nehmen, wenn die interessierten Branchenverbände die Initiative ergreifen und sich über die inhaltliche Stossrichtung einig werden können. Er empfiehlt, den Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes im Inland zu verstärken. Unzulässige Verfahren sollen konsequenter gerügt, bei krassen Missbräuchen soll Strafanzeige eingereicht werden.
Auch im Ausland soll verstärkt überwacht werden, ob die Bezeichnung «Schweiz» und das Schweizerkreuz missbräuchlich als Marke oder Bestandteil einer solchen eingetragen worden ist.
Des Weiteren prüft der Bundesrat weitere Massnahmen für einen besseren Schutz im Ausland. Aktuelle Regelung ist nicht mehr befriedigend In seinem am Mittwoch veröffentlichen Bericht kommt der Bundesrat zu dem Schluss, dass die heute geltenden Regelungen nicht mehr befriedigend sind. Insbesondere sei nicht gerechtfertigt, dass das Schweizerkreuz nicht auf Waren angebracht, für Dienstleistungen aber verwendet werden dürfe. Der Gebrauch auf Waren, die in der Schweiz hergestellt wurden, soll zulässig sein.
Die Verwendung der Bezeichnung «Schweiz» sei im geltenden Recht zu allgemein gehalten. Abgesehen von Uhren werde die Voraussetzung für die Verwendung nicht durch Kriterien konkretisiert. Es brauche aber eine Regelung, aus der klar ersichtlich ist, wann die Bezeichnung für Waren gebraucht werden darf. Ferner ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass Missbräuche in der Schweiz und im Ausland nicht genügend verfolgt werden.
Initiativen aus vielen Richtungen Die Firma Trybol hatte im März dieses Jahres für Aufregung gesorgt, als sie im März mit einem ganzseitigen Plakat Gleichgesinnte zwecks dringendem Handlungsbedarf für einen besseren Schutz der Marke «Schweiz» suchte (siehe
). Im Juni sah der Ständerat Handlungsbedarf und der Bundesrat zeigte sich bereit, die Postulate entgegenzunehmen (siehe ). Nun ist der Bundesrat in dieser Sache aktiv geworden.
Vier Massnahmen schweben dem Bundesrat insbesondere vor, um dieses Ziel zu erreichen:
Er empfiehlt eine Gesetzesrevision des Wappengesetzes, damit die Verwendung des Schweizerkreuzes auch für in der Schweiz hergestellte Waren zulässig wird.
Er will die Ausarbeitung einer neuen produktspezifischen «Swiss made»-Verordnung an die Hand nehmen, wenn die interessierten Branchenverbände die Initiative ergreifen und sich über die inhaltliche Stossrichtung einig werden können. Er empfiehlt, den Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes im Inland zu verstärken. Unzulässige Verfahren sollen konsequenter gerügt, bei krassen Missbräuchen soll Strafanzeige eingereicht werden.
Auch im Ausland soll verstärkt überwacht werden, ob die Bezeichnung «Schweiz» und das Schweizerkreuz missbräuchlich als Marke oder Bestandteil einer solchen eingetragen worden ist.
Des Weiteren prüft der Bundesrat weitere Massnahmen für einen besseren Schutz im Ausland. Aktuelle Regelung ist nicht mehr befriedigend In seinem am Mittwoch veröffentlichen Bericht kommt der Bundesrat zu dem Schluss, dass die heute geltenden Regelungen nicht mehr befriedigend sind. Insbesondere sei nicht gerechtfertigt, dass das Schweizerkreuz nicht auf Waren angebracht, für Dienstleistungen aber verwendet werden dürfe. Der Gebrauch auf Waren, die in der Schweiz hergestellt wurden, soll zulässig sein.
Die Verwendung der Bezeichnung «Schweiz» sei im geltenden Recht zu allgemein gehalten. Abgesehen von Uhren werde die Voraussetzung für die Verwendung nicht durch Kriterien konkretisiert. Es brauche aber eine Regelung, aus der klar ersichtlich ist, wann die Bezeichnung für Waren gebraucht werden darf. Ferner ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass Missbräuche in der Schweiz und im Ausland nicht genügend verfolgt werden.
Initiativen aus vielen Richtungen Die Firma Trybol hatte im März dieses Jahres für Aufregung gesorgt, als sie im März mit einem ganzseitigen Plakat Gleichgesinnte zwecks dringendem Handlungsbedarf für einen besseren Schutz der Marke «Schweiz» suchte (siehe
). Im Juni sah der Ständerat Handlungsbedarf und der Bundesrat zeigte sich bereit, die Postulate entgegenzunehmen (siehe ). Nun ist der Bundesrat in dieser Sache aktiv geworden.
