Presserat weist Beschwerde gegen Dokumentarfilm ab
Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde gegen einen vom Schweizer Fernsehen SF ausgestrahlten Dokumentarfilm als unbegründet abgewiesen. Der Film über Wasser in der Sendung «Horizonte» habe nicht für eine Heilslehre geworben.
Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde gegen einen vom Schweizer Fernsehen SF ausgestrahlten Dokumentarfilm als unbegründet abgewiesen. Der Film über Wasser in der Sendung «Horizonte» habe nicht für eine Heilslehre geworben. Der Beschwerdeführer monierte, in dem österreichischen Zweiteiler «Top Secret: Wasser; auf der Spur eines unerklärlichen Phänomens» würden die wissenschaftlich nicht fundierten Thesen über Wasser-Belebung des Österreichers Johann Grander unkritisch wiedergegeben. Zudem werde Werbung für ein entsprechendes Produkt gemacht. Wie der Presserat am Dienstag erklärte, wurde diese Belebung in dem Film aber durchgehend als Phänomen bezeichnet. Auch von Grenzwissenschaften war die Rede. Die Zuschauenden hätten sich damit ihr eigenes Urteil bilden können. Zum selben Schluss kam auch Achille Casanova, der Ombudsmann DRS. Casanova beschied dem Beschwerdeführer auch, es sei nicht Aufgabe der Schweizer Redaktion, einen von einem renommierten ausländischen Sender eingekauften Beitrag noch einmal zu überprüfen. Der Presserat hielt im Weiteren fest, der Dokumentarfilm sei in der Schweiz von Interesse, da die Geräte Granders «erstaunlicherweise in diversen Schwimmbädern» des Landes benützt würden. Der Film weise ausdrücklich darauf hin, dass die Vorgänge im «Wasserbelebungsgerät … wissenschaftlich gesehen Hokuspokus» seien. Entweder sei die umstrittene Erfindung eine Sensation oder eine gigantische Massensuggestion heisse es im Off-Kommentar weiter.
