Wettbewerb Bevorzugt die PubliGroupe bei der Inseratevermittlung jene Verlage und Titel, an denen sie beteiligt ist? Die Weko fand dafür keine Anhaltspunkte.Schon lange kursieren Gerüchte, wonach die Wettbewerbskommission (Weko) die Minderheitsbeteiligungen der PubliGroupe an Schweizer Verlagen unter die Lupe nimmt. Mehr noch: Es hiess, die Weko wolle Interessenkonflikte der marktmächtigen P unterbinden, indem sie vom Inserateriesen das Abstossen einiger Beteiligungen verlange. Mancherorts wurde auch ein Zusammenhang mit der Weko-Klage des Vermittlers AdX gegen PubliGroupe (siehe WW 40/06) vermutet. Dieser Fall ziehe sich auch deshalb schon über fünf Jahre hin, weil die P zögere, den Weko-Wünschen zu entsprechen, wurde gemunkelt.Seit wenigen Tagen ist nun einiges klar: Die Weko hat tatsächlich in einer Vorabklärung die Minderheitsbeteiligungen der P an Schweizer Verlagen untersucht. Konkret ging es um die Frage, «ob sich die PubliGroupe bei der Anzeigenvermarktung auf Zeitungsverlage konzentriert, an denen sie eine Minderheitsbeteiligung hält.» Nein, hält nun das Weko-Sekretariat in seinem eben erst veröffentlichten Schlussbericht fest. Es gebe «keine Anhaltspunkte» dafür, dass die P jene Verlage bevorzuge, an denen sie Minderheitsbeteiligungen hält. Ferner sei weder eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung erkennbar, noch widersprächen die Minderheitsbeteiligungen der P dem Kartellgesetz.
Folglich beschloss das Weko-Sekretariat schon im Juli, die Vorabklärung ohne Folgen einzustellen. Freispruch auf der ganzen Linie also. Und Entwarnung für alle Verlage, an denen die P Minderheitsbeteiligungen hält: Seitens der Wettbewerbshüter jedenfalls gibt es derzeit keinen Druck auf die P, irgendwelche Anteile zu veräussern.
Klagen diverser VerlageAuslöser für die Vorabklärung war die P selbst, sie hatte der Weko im März 2005 eine Verlagsbeteiligung gemeldet. Aber es gab auch Klagen diverser Verlage ohne P-Beteiligung, die sich von der P benachteiligt fühlten. «Wir sahen, dass es in der Branche ein gewisses Interesse an der Fragestellung gab, deshalb beschlossen wir, der Sache nachzugehen», sagt Patrik Ducrey, stellvertretender Weko-Direktor. Einen Zusammenhang zum Fall AdX verneint er.
Im Bericht hält die Weko fest, dass die P ihre Verlagsbeteiligungen in der Grössenordnung von 11 bis 37 Prozent grösstenteils innerhalb der letzten zehn Jahre erworben habe – meist auf Bitte der betreffenden Unternehmen selbst. Die P wiederum gibt an, aus finanziellen und strategischen Gründen solche Beteiligungen einzugehen. Die Weko folgert daraus, dass das Motiv, Minderheitsbeteiligungen als Kapitalanlage zu halten, bei der Anzeigenvermittlung «einen Anreiz zur Bevorzugung von gewissen Unternehmen darstellen» könnte. Denn wenn die P diese Unternehmen bevorzuge, erhöhe sich deren Gewinn – und damit auch die Eigenkapitalrendite.
Handelt die P wirklich danach? Die konsultierten P-Geschäftsberichte 2003 und 2004 wecken bei der Weko Zweifel, weil sie feststellt, dass die Erträge der P aus den Minderheitsbeteiligungen im Vergleich zu denen aus dem Anzeigengeschäft «eine klar untergeordnete Rolle einnehmen». Die P scheine somit «keine Finanzinvestorin» zu sein, heisst es vorsichtig. Der Bericht kommt deshalb zum Schluss: Ein Interessenkonflikt (wörtlich spricht die Weko von «trade-off») zwischen Erträgen aus Minderheitsbeteiligungen und Anzeigenvermittlung scheine nicht oder «nur in schwacher Form» zu bestehen. Folglich gebe es auch keine Anhaltspunkte für ein taktisches Verhalten der P, gewisse Verlage oder Titel «auszuschalten».
Nicht zum ersten Mal untersucht1993 waren die Minderheitsbeteiligungen
der PubliGroupe schon einmal Bestandteil einer Untersuchung. Die Kartellkommission (KK) untersuchte damals die Pressekonzentration und gab in diesem Zusammenhang der P Empfehlungen auf den Weg. Demnach sollte diese sich von Verlagsbeteiligungen zurückziehen, sobald die entsprechenden Unternehmen in der Lage seien, die Anteile «zu einem vernünftigen Preis» zurückzkaufen. Dort, wo dies nicht möglich ist, war die P «eingeladen, die Redaktionen und die (Marketing-)Strategie des Unternehmens nicht zu beeinflussen». Als Folge des Berichts stellten KK und P einen Verhaltenskodex auf, den die P zu befolgen bereit war. Als 1996 das damals neue Kartellgesetz in Kraft trat, wurde der Kodex allerdings von der Weko «mangels rechtlicher Grundlagen» aufgehoben. Warum schweigt die P?Steht die eingestellte Vorabklärung
zu den P-Minderheitsbeteiligungen in einem Zusammenhang zum hängigen Fall AdX? Dies verneint der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey. Auch dem Bericht ist nichts anderes zu entnehmen, obwohl dieser kurz Bezug auf den Fall nimmt – bei der Frage nämlich, wie die Position der P im Anzeigenmarkt einzustufen sei. Der Bericht errechnet für die P einen Marktanteil von 64 bis 65 Prozent bei den Werbeumsätzen im Printbereich (2002 bis 2004) und verweist dann auf den Fall AdX, bei dem die Weko einen ebensolchen Marktanteil als «Anhaltspunkt für eine marktbeherrschende Stellung der Publigroupe» bezeichnet hatte. Interessanterweise will George von Csernatony, Chef strategische Planung und Mitglied der Geschäftsleitung bei der PubliGroupe, zur folgenlos eingestellten Vorabklärung keine Stellung nehmen – trotz dem aus P-Sicht positiven Resultat. Auch zum Stand im Fall AdX (WW 40/06) gibt er nichts preis. «Die P ist derzeit zum Schweigen verpflichtet», sagt von Csernatony. Er macht aber klar, dass er zwischen dem Fall AdX und der Vorabklärung sehr wohl einen Zusammenhang sieht.
Markus Knöpfli