Gleich in drei Beschwerde-Fällen teilte der Schweizer Presserat am Freitag seine Einschätzung mit. Die Beschwerde eines Staatsanwaltes gegen die Sonntagszeitung wurde teilweise gut geheissen, während jene der ehemaligen CVP-Sprecherin Spring abblitzte, wie auch eine Beschwerde des St. Galler Lehrerverbands gegen das St. Galler Tagblatt.
In einem Interview mit der kosovo-albanischen Zeitung Lajim begründete der flüchtige Mörder seine Tat damit, der Lehrer hätte seine 14-jährige Tochter vergewaltigt. Dies wurde im Bericht über das Interview im St. Galler Tagblatt wiedergegeben. Der Lehrerverband beanstandete die unkommentierte Wiedergabe, die suggeriere, der Lehrer habe die Tochter tatsächlich sexuell missbraucht. Ebenso sei die Privatsphäre der Opferfamilie verletzt worden. Der Presserat lehnte die Beschwerde ab, denn der Bericht sei richtig eingeordnet worden. Hinsichtlich der Privatsphäre führte der Presserat aus, der Bericht sei angesichts der schockierenden Tat durchaus von öffentlichem Interesse gewesen, auch wenn die Tat einige Jahre zurückliege. Eine Verletzung der Privatsphäre liege deshalb nicht vor.
Auch die Beschwerde der ehemaligen CVP-Kommunikationschefin Monika Spring gegen die NZZ am Sonntag und die Sonntagszeitung ist beim Presserat durchgefallen. Spring hatte bemängelt, die Zeitungen hätten private Aussagen veröffentlicht, als sie ihre Kritik gegenüber der katholischen Kirche und dem Papst abdruckten und sie sah sich in ihrer Privatsphäre verletzt. Der Presserat teilte diese Einschätzung nicht und hielt fest, dass Medienschaffende unter gewissen Umständen davon ausgehen dürften, dass Informationen für die Öffentlichkeit bestimmt sei. Die Äusserungen Springs fielen klar in den politischen-beruflichen Kontext, heisst es in der Begründung weiter.
Mehr Erfolg hatte die Beschwerde eines Zürcher Staatsanwalts gegen die Sonntagszeitung. Seine Stellungnahme im Zusammenhang mit einer Aufsichtsbeschwerde der Bank Vontobel gegen ihn hätte zwingend in den Artikel gehört, so der Beschwerdenführer. Das Sonntagsblatt hatte über die Aufsichtsbeschwerde berichtet, die von der Bank Vontobel im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen ehemalige Kadermitarbeiter der Bank eingereicht worden war. Kritisiert wurden die Methoden der Zürcher Staatsanwaltschaft. Wie der Presserat nun feststellte, hätte sich die Zeitung nicht damit begnügen dürfen, das Dementi des Vorgesetzten des Beschwerdenführers abzudrucken, sondern hätte auch die Ausführungen zu den schwerwiegenden Anschuldigungen des Betroffenen selbst drucken müssen.