TV-Werbung In ihrem Kampf gegen das M6-Werbefenster für die Romandie hat die SRG eher schlechte Karten. Doch das Bakom stärkt ihr den Rücken.Für die SRG und speziell für das Westschweizer Fernsehen TSR hat das Jahr 2007 schlecht angefangen. Am 4. Januar wies das Freiburger Kantonsgericht die Klage, die die SRG gegen den französischen TV-Sender M6 angestrengt hatte, ab. Und nur eineinhalb Monate später gibt Naxoo, der Betreiber des Genfer Kabelnetzes, bekannt, dass er voraussichtlich Ende März das Schweizer Signal von M6 aufschalten werde (siehe Seite 1). Mehr noch: TSR-Chef Gilles Marchand, von Amtes wegen auch Mitglied des Verwaltungsrates von Naxoo, muss diesen Posten bald aufgeben und verliert dort seinen Einfluss (siehe Kasten).Das Urteil von Freiburg und die Änderungen bei Naxoo schwächen die Positionen von SRG und TSR in ihrem jahrlangen Kampf gegen M6. Allerdings ist noch nicht klar, weshalb das Freiburger Gericht die SRG-Klage abgewiesen hat. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Für die SRG ist denn auch noch nicht alles verloren: Sie hat sich vorbehalten, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Die SRG möchte Zeichen setzenDoch mit dem Prozess von Freiburg wollte und will die SRG ein Exempel statuieren, was ihr bisher misslungen ist. Die dortige Kabelnetzbetreiberin Cablecom war die erste Netzanbieterin, die ab 2001 nicht mehr das ursprüngliche Programmsignal des Senders mit französischen Werbeblöcken verbreitete, sondern ein zweites Signal, das teilweise mit schweizerischer Werbung ausgestattet war. Wegen dieses Werbefensters aber bezichtigen SRG und TSR den französischen Konkurrenzsender der Verletzung von Urheberrechten und des unlauteren Wettbewerbs. M6 strahle auf seinem für die Westschweiz bestimmten Sendesignal Filme und Serien aus, für welche die TSR die Exklusivität erworben habe.
Bernhard Cron, Anwalt von M6, unterstreicht, dass M6 über die beiden aus Frankreich ausgestrahlten Signale exakt dasselbe Programm verbreite – und zwar zeitgleich. Unterschiedlich seien bloss die Werbeblöcke. M6 verletze damit weder Urheber- noch Exklusivrechte und begehe auch keinen unlauteren Wettbewerb.
Dadurch aber, dass TSR und M6 teils dieselben Senderechte einkaufen, kommt es immer wieder zu Konflikten. Etwa letztes Jahr anlässlich der Fussball-WM (siehe Kasten). Oder im letzten Herbst mit der Serie «Prison Break», die beim Westschweizer Publikum ausgezeichnet ankam. TSR hatte mit der Ausstrahlung begonnen, jeweils mit einer Folge pro Woche. Kurz darauf startete M6 die Serie ebenfalls, allerdings mit drei Folgen am selben Abend, was TSR zwang, mit zwei Folgen pro Ausstrahlungsabend nachzuziehen, um das junge Publikum bei der Stange zu halten.
Ähnliche Situationen entstehen immer wieder, und ständig lässt sich TSR dabei in die Verteidigerrolle drängen. Dabei steht TSR keineswegs mit dem Rücken zur Wand, vielmehr erfreuen sich seine zwei Sender regen Zuspruchs seitens der Werbewirtschaft. Dies gilt jedenfalls für die Primetime, in der die TSR-Werbeblöcke oftmals ausgebucht sind. Werbeauftraggeber fordern deshalb schon lange eine sprachregionale Alternative. Der Kanal M6 wäre dafür eigentlich prädestiniert, doch solange sein Schweizer Signal grosse Abdecklöcher in Genf und Lausanne aufweist, vermag der Sender kaum als Ausweichplattform zu dienen.
Auch die Lokal-TVs profitierenGenau diese Situation wollen die Westschweizer Privat-TVs nun ausnützen: Spät, sehr spät, schlossen sie sich vor erst zwei Wochen zum flächendeckenden TeleRomandieCombi zusammen, wählten die SRG-Tochter Publisuisse als Vermarkterin und lassen sich der Werbewirtschaft nun als Ergänzung (und nicht etwa als Alternative) zu TSR anbieten – nach der Devise: «Für die Reichweite TSR, für die Tiefe TRC.» Der SRG ist das recht: So kann sie wenigstens einen Teil der TRC-Werbeeinnahmen in Form der Kommission einstreichen. Jeder Spot hingegen, der bei M6 platziert wird, ist für sie gänzlich verloren.
Wie aber stellt sich das Bundesamt für Kommunikation zum M6-Werbefenster? Damals, 2001, als M6 damit startete, hatte das Bakom noch damit gedroht, die Kabelnetze anzuweisen, das Schweizer Signal von M6 nicht zu verbreiten. Seither hat man vom Bakom aber nichts mehr gehört. «Grundsätzlich sind wir weiterhin der Meinung, dass Werbefenster – auch in der Deutschschweiz – politisch unerwünscht sind. Das wissen auch die Kabelnetzbetreiber. Unsere rechtlichen Mittel sind aber beschränkt», sagt Bakom-Medienjurist Alfons Birrer.
Der Grund der Ablehnung: Man sehe es nicht gerne, wenn sich ein grosser Sender aus dem Ausland ohne Investitionen einfach in den «kleinen, sehr sensiblen und verletzlichen Schweizer Märkten» bediene. Bei Programmfenstern sei dies anders: Diese erbringen eine redaktionelle Leistung und benötigen nach geltendem Recht eine Schweizer Konzession. Im Gegensatz dazu genüge den reinen Werbefenstern für die grenzüberschreitende Verbreitung die ausdrückliche Genehmigung ihrer Regulierungsbehörde, sagt Birrer.
Eine Kehrtwende – dank Cablecom Als Cablecom im letzten September ihren Anteil bei Naxoo auf 49 Prozent aufstockte
, ermöglichte dies der Genfer Kabelnetzfirma ein Einlenken gegenüber M6. Das Anlehnen an den Schweizer Branchenleader, der Erfahrung mit Werbefenstern hat, vermittelte Sicherheit. Die Niederlage der SRG in Freiburg gab weiteren Auftrieb. Zudem führten die neuen Beteiligungsverhältnisse zu einer Reorganisation auf Ebene des Naxoo-Verwaltungsrates, wo
auch TSR-Chef Gilles Marchand als einer von 26 Interessenvertretern Einsitz hat. Dieses Kuriosum ist historisch bedingt.
Doch Mitte Jahr wird das Gremium nun auf voraussichtlich elf Mitglieder reduziert – und Marchand, der unermüdliche Warner vor dem M6-Werbefenster, gehört zu denen, die das Feld räumen müssen.
Sein Einfluss färbte dennoch auf die jüngsten Verhandlungen zwischen Naxoo und M6 ab: Naxoo-CEO Antoni Mayer sicherte sich mit einer Vertragsklausel ab, falls TSR vor Bundesgericht doch noch Recht erhalten sollte. In diesem Fall, so ist es festgehalten, wäre nicht Naxoo, sondern M6 schadenersatzpflichtig.
Rechtshändel um Sportrechte Für die Fussball-WM 2006
hatte die SRG mit der TV-Rechte-Firma Infront des deutschen Ex-Weltklassefussballers Günter Netzer einen Exklusivvertrag für die Übertragung der Spiele in der Schweiz abgeschlossen. Doch das deutsche RTL und das französische M6 übertrugen die WM-Partien ebenfalls, auch in ihren Schweizer Fenstern und mit Schweizer Werbung. Diese Werbeplätze sollen damals ausgebucht gewesen sein.
Die SRG geht deshalb von Einnahmeverlusten in Millionenhöhe aus. Sie klagte Infront am 20. Oktober beim Kantonsgericht Zug «auf Preisminderung und Schadenersatz» ein, wie der stellvertretende SRG-Sprecher
Daniel Steiner auf Anfrage
bestätigte. Die Klage ist noch hängig.
Markus Knöpfli