Abonnierte Presseerzeugnisse sollen weiterhin von verbilligten Posttaxen profitieren
Die Vorlage der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates zur Fortführung des Systems der indirekten Presseförderung durch Verbilligung der Posttaxen wird von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst.
Die Vorlage der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates zur Fortführung des Systems der indirekten Presseförderung durch Verbilligung der Posttaxen wird von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst.
Die SPK unterbereitet die Vorlage nun dem Nationalrat, um sie in der Frühjahrssession zu behandeln. Somit sollte das auf Ende Jahr auslaufende System der Verbilligung der Transportkosten nahtlos weitergeführt werden können. Die SPK hat jedoch auch kritische Einwände ernst genommen und ist sich bewusst, dass nach neuen besseren Lösungen gesucht werden muss. Die Vorlage wird deshalb auf sieben Jahre befristet, wie es in einer Medienmitteilung des Parlaments heisst.
Der Bund entschädigt die Post mit jährlich 80 Millionen Franken, damit diese abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise gewährt. Mit einer Änderung des Postgesetzes will die SPK diese bis Ende 2007 befristete Subvention weiter führen. Die Post soll weiterhin zur Gewährung von Vorzugspreisen auf heutigem Niveau verpflichtet werden, wofür sie durch den Bund inskünftig mit 60 Millionen Franken jährlich entschädigt wird. Zusätzlich sollen neu jährlich 20 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung gestellt werden für weitere Vergünstigungen für die Beförderung kleinauflagiger Titel.
Die SPK unterbereitet die Vorlage nun dem Nationalrat, um sie in der Frühjahrssession zu behandeln. Somit sollte das auf Ende Jahr auslaufende System der Verbilligung der Transportkosten nahtlos weitergeführt werden können. Die SPK hat jedoch auch kritische Einwände ernst genommen und ist sich bewusst, dass nach neuen besseren Lösungen gesucht werden muss. Die Vorlage wird deshalb auf sieben Jahre befristet, wie es in einer Medienmitteilung des Parlaments heisst.
Der Bund entschädigt die Post mit jährlich 80 Millionen Franken, damit diese abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise gewährt. Mit einer Änderung des Postgesetzes will die SPK diese bis Ende 2007 befristete Subvention weiter führen. Die Post soll weiterhin zur Gewährung von Vorzugspreisen auf heutigem Niveau verpflichtet werden, wofür sie durch den Bund inskünftig mit 60 Millionen Franken jährlich entschädigt wird. Zusätzlich sollen neu jährlich 20 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung gestellt werden für weitere Vergünstigungen für die Beförderung kleinauflagiger Titel.
