Zürcher Kantonsrat vertagt umstrittenes Werbeverbot
Am Montag hat der Zürcher Kantonsrat die Debatte über das neue Gesundheitsgesetz aufgenommen. Der Entscheid zum Hauptstreitpunkt, wie weit ein Werbeverbot für Alkohol und Tabak gehen soll, wurde jedoch auf kommenden Montag verschoben.
Am Montag hat der Zürcher Kantonsrat die Debatte über das neue Gesundheitsgesetz aufgenommen. Der Entscheid zum Hauptstreitpunkt, wie weit ein Werbeverbot für Alkohol und Tabak gehen soll, wurde jedoch auf kommenden Montag verschoben.
Das Gesundheitsgesetz regelt die so genannten gesundheitspolizeilichen Aspekte im Gesundheitswesen. Dazu gehören Bestimmungen über Berufe, Komplementärmedizin, das Bestattungswesen oder Präventionsmassnahmen bei Alkohol und Tabak.
Laut SDA stand ein mögliches Werbeverbot für Tabak und Alkohol in der Eintretensdebatte im Zentrum. Die SVP beispielsweise pochte auf die Gewerbefreiheit und Unabhängigkeit vom Staat. Es sei allerdings in Ordnung, Tabak und Alkoholwerbung auf öffentlichem Grund zu verbieten. Die SP hingegen forderte ein Werbeverbot. Dieses sollte gemäss Peter A. Schmid (Zürich) für den öffentlichen und von diesem einsehbaren privaten Grund gelten.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) will ein Plakatwerbeverbot für Tabak, Alkohol und weitere Suchtmittel mit vergleichbarem Gefährdungspotenzial einführen. Eine KSSG-Mehrheit befürwortet ein Werbeverbot für den öffentlichen und von diesem einsehbaren privaten Grund. Eine Minderheit will hingegen die Vorschrift auf die öffentlichen Flächen beschränken.
Das Gesundheitsgesetz regelt die so genannten gesundheitspolizeilichen Aspekte im Gesundheitswesen. Dazu gehören Bestimmungen über Berufe, Komplementärmedizin, das Bestattungswesen oder Präventionsmassnahmen bei Alkohol und Tabak.
Laut SDA stand ein mögliches Werbeverbot für Tabak und Alkohol in der Eintretensdebatte im Zentrum. Die SVP beispielsweise pochte auf die Gewerbefreiheit und Unabhängigkeit vom Staat. Es sei allerdings in Ordnung, Tabak und Alkoholwerbung auf öffentlichem Grund zu verbieten. Die SP hingegen forderte ein Werbeverbot. Dieses sollte gemäss Peter A. Schmid (Zürich) für den öffentlichen und von diesem einsehbaren privaten Grund gelten.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) will ein Plakatwerbeverbot für Tabak, Alkohol und weitere Suchtmittel mit vergleichbarem Gefährdungspotenzial einführen. Eine KSSG-Mehrheit befürwortet ein Werbeverbot für den öffentlichen und von diesem einsehbaren privaten Grund. Eine Minderheit will hingegen die Vorschrift auf die öffentlichen Flächen beschränken.
