Die Stiftung Mediapulse für die Nutzungsforschung von Radio und Fernsehen soll im April gegründet werden. Die Initianten – die SRG SSR idée suisse, der Verband Schweizer Privatradios (VSP), der Verband der schweizerischen Lokalfernsehveranstalter Telesuisse, die Union Romande des Radios Régionales (RRR) und die Union nicht-kommerzorientierter Lokalradios (UNIKOM) – haben ein Stiftungsreglement ausgearbeitet. Es sieht einen paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat vor, in dem die SRG SSR, die Privaten Veranstalter und die Werbebranche gleichwertig vertreten sind. Die Stiftungsurkunde wird Ende Februar dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vorgelegt, welches auch die Stiftungsräte wählt. Die Initianten haben ihr Modell dem neuen Radio- und Fernsehgesetz angepasst und bereits an den Kommunikationstagen in Biel Ende Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt. Anschliessend wurden die interessierten Kreise zu einer Vernehmlassung eingeladen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung wurden im neuen Stiftungsreglement berücksichtigt. Das Resultat sieht wie folgt aus: Die Stiftung Mediapulse soll von einem 18köpfigen Stiftungsrat und einem Präsidenten geleitet werden. Ihm gehören die SRG SSR an (6 Sitze), die privaten Veranstalter von Radio und Fernsehen (VSP, Telesuisse, RRR, Unikom) mit 6 Sitzen und die Werbebranche (u.a. IGEM Interessengemeinschaft elektronische Medien) mit ebenfalls 6 Sitzen. Im Stiftungsrat sollen – mit Ausnahme der SRG SSR – keine Einzelfirmen vertreten sein, sondern Verbände, die jeweils ihre Branche repräsentativ vertreten.
Aus dem Kreis des Stiftungsrates wird der Verwaltungsrat für Mediapulse gebildet, dem jeweils zwei Vertreter aus den drei genannten Gruppen angehören. Der Präsident des Stiftungsrates – eine unabhängige Persönlichkeit – ist zugleich Präsident des Verwaltungsrates von Mediapulse. Die Nominationen für den Stiftungsrat erfolgen in den Verbänden und der SRG SSR in den nächsten Wochen; die Nominierten werden anschliessend von den Stiftern dem UVEK zur Wahl vorgeschlagen. Die Entscheide des Departements werden Ende März erwartet.
Die Stiftung mit dem Namen Mediapulse Stiftung für Nutzungsforschung soll Ende April als selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Bern gegründet werden. Sie bezweckt die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung in der Schweiz und ist der Wissenschaftlichkeit verpflichtet. Sie arbeitet nach internationalen wissenschaftlichen Standards und ist von der SRG SSR, von anderen Veranstaltern und der Werbewirtschaft unabhängig. Das Errichtungsvermögen der Stiftung beträgt 2’020’000 Franken. Die SRG bringt sämtliche Aktien der Mediapulse mit einem Wert von 2 Millionen Franken ein. Die übrigen Initianten und Verbände der Werbewirtschaft engagieren sich mit je 5’000 Franken.
Die operative Forschung wird von der Mediapulse abgewickelt. Gegründet wurde sie von der SRG SSR im vergangenen Jahr mit der Absicht, die Forschung gemäss neuem Radio- und Fernsehgesetz in die zu gründende Stiftung einzubringen.