RTVG Seit dem 1. April erlaubt das Radio- und TV-Gesetz neue Werbeformen. Doch bis jetzt sind die entsprechenden Angebote dünn gesät.Berner gelten allgemein als langsam. Beim Thema TV-Werbung waren sie aber für einmal die Schnellsten. «TeleBärn hat als innovatives Regional-TV zusammen mit seiner Verkaufsorganisation conRadio-TV AG alle Vorbereitungen getroffen, um bereits ab Start des neuen RTVG/RTVV die Werbeform Split Screen den Werbeauftraggebern anzubieten», schrieb die zur Espace Media Groupe gehörende Conradio schon Mitte Januar. Das neue Angebot ist denn auch in der Tarifdokumentation 2007 enthalten: «Via Split Screen kann während einer laufenden Sendung ein Werbespot exklusiv platziert werden. Der Ton der Sendung läuft weiter, die Spotausstrahlung ist deshalb auf das Bild beschränkt», heisst es dort. Möglich ist der Split Screen derzeit bei fünf Sendungen und kostet je nach Zuschauerleistung 90 oder 100 Franken pro Sekunde. Das neue Angebot sei bei lokalen Firmen durchaus auf Interesse gestossen, in der Osterwoche werde zum ersten Mal ein Split Screen ausgestrahlt, sagt Conradio-Chef Martin Bürki (bis vor kurzem Mitarbeiter der Publisuisse). TeleBärn gehört übrigens auch zu jenen Sendern, die interaktive Werbung mittels Betty TV ausprobieren. «Dazu haben wir bisher aber weder klare Erkenntnisse noch ein Businessmodell», sagt Bürki. «Aber es ist wichtig, dass wir frühzeitig von den neuen Möglichkeiten profitieren.»
TeleBärn ist nicht nur der erste Sender unter den Regional-TVs der Deutschschweiz, der sich das neue RTVG direkt zu Nutze macht, er blieb bisher auch der einzige. Landauf, landab ist in keiner anderen Tarifdokumentation oder auf keiner TV-Website ein ähnliches Angebot auszumachen. Auch bei Tele Züri nicht. «Betreffend den neuen Sonderwerbeformen haben wir noch nichts entschieden», sagt denn auch Marco Genepretti, stellvertretender Leiter Verkauf beim Vermarkter Belcom. Weder MediaAgenturen noch Werbeauftraggeber hätten bisher danach verlangt.
Noch herrscht viel Unsicherheit Bei der zur PubliGroupe gehörenden Vermarkterin Radiotele tönt es ähnlich. «Wir haben noch nichts Konkretes diskutiert», sagt Sabine Körner, Head of TV. Sie nimmt an, dass die einzelnen Sender virtuelle Werbung oder Split Screen technisch bereits umsetzen können, sie weiss es aber nicht sicher. «Wir klären das dann ab, wenn es aktuell ist», sagt sie lapidar.
«Wir sind daran, zusammen mit den SRG-Programmen konkrete Angebote auszuarbeiten, Anfragen von Werbekunden hatten wir aber noch keine», sagt Peter Kaufmann, Leiter PR und Sponsoring der Marktleaderin Publisuisse. Kaufmann rechnet damit, dass die Publisuisse im zweiten Halbjahr 2007 solche Angebote lancieren wird, individuelle Lösungen seien auch früher denkbar. Kaufmann weist aber darauf hin, dass das RTVG der SRG Split Screen und virtuelle Werbung nur bei Sportübertragungen erlaube – doch da würden diese Formen oft von den Veranstaltern von vornherein vertraglich ausgeschlossen.
Erste Versuche mit den neuen Möglichkeiten wagen Cinecom und IP Multimedia, die Vermarkter ausländischer TV-Programm- und TV-Werbefenster. Die Cinecom nützt die Möglichkeit für häufigere Unterbrecherwerbung und wandelt von sich aus Werbeblöcke zwischen zwei Sendungen in Unterbrecherblöcke um – zum Preis der gebuchten Kampagnen. «Das bedeutet höhere Beachtung zum gleichen Preis», sagt COO Jean-Claude Bruhin. Für Split-Screen-Angebote fehlen dagegen noch die Vorgaben der Sender Sat.1, Kabel eins und 3+.
Anders steht es um die virtuelle Werbung. «Wir sind dafür sehr offen, doch muss jeder Anlass individuell angesehen werden, deshalb macht hier ein standardisiertes Angebot kaum Sinn», sagt Bruhin.
Auch IP Multimedia hat noch keine konkreten Angebote für Split Screen und virtuelle Werbung, doch sei man daran, «mit allen Sendern weitere Sonderwerbeformen exklusiv für Schweizer Kunden zu entwickeln», schreibt Siri Fischer, Head of Research und Product Management. Hingegen sei es «bereits auf ProSieben, RTL II und Viva Schweiz möglich, direkt in einer Sendung einen Spot, ein bewegtes Logo oder ein animiertes Produkt einzusetzen. Ebenso ist es möglich, ein klassisches Sponsoring alle zehn Minuten mit einem Insert des Sponsors zu verstärken.»
Was generell auffällt: Weitherum herrscht noch Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der neuen Werbeformen. So gehen die meisten angefragten privaten Vermarkter davon aus, dass sie wie die SRG virtuelle Werbung nur bei Sportübertragungen einsetzen dürfen. Das dürfte ein Irrtum sein. Jean-Claude Bruhin von Cinecom weist daraufhin, dass virtuelle Werbung gemäss Artikel 15 der neuen Verordnung allgemein bei «einem von Dritten organisierten öffentlichen Ereignis» möglich sei. Das gibt den Privaten mehr Spielraum. Das Bundesamt für Kommunikation wird deshalb noch einige Aufklärungsarbeit leisten müssen.
Das dürfen Private und SRG neuerdingsGemäss dem neuen RTVG und der entsprechenden Verordnung dürfen private Programmveranstalter ihre Sendungen häufiger mit Werbung unterbrechen als bisher. Im Fernsehen sind neu Werbung auf getrenntem Bildschirm (Split Screen), virtuelle Werbung und interaktive Werbung erlaubt. Ausserdem dürfen private Radio- und lokal-regionale TV-Programme Werbung für Wein und Bier ausstrahlen. Letzteres bleibt dagegen der SRG untersagt, hingegen darf sie neu virtuelle und Split-Screen-Werbung ausstrahlen, allerdings nur während Sportsendungen. Zudem darf sie im Fernsehen ausserhalb der Prime Time länger dauernde Werbesendungen ausstrahlen. Product Placement ist sowohl Privaten als auch der SRG erlaubt.
Das forderten die WerbeauftraggeberDass die Nachfrage nach den neuen Sonderwerbeformen seitens der Werbeauftraggeber gering ist, erstaunt. Noch in seinem Jahresbericht 2005 kritisierte der Verband Schweizerischer Werbeauftraggeber (SWA): «Die Angebotspolitik ist wenig innovativ. Sonderwerbeformen sind zu forcieren.» Das neue RTVG kommt den SWA-Erwartungen nun teilweise entgegen. Dass die SRG weiterhin Sendungen von mindestens 90 Minuten Dauer mit Werbung unterbrechen darf, liegt ganz auf der SWA-Linie, ebenso dass der SRG Product Placement doch erlaubt ist (im Verordnungsentwurf war dies nicht der Fall). Nicht durchsetzen konnte sich der SWA mit der Forderung, dass die SRG Split Screen und virtuelle Werbung auch ausserhalb von Sportsendungen einsetzen darf.
Markus Knöpfli