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Ringiers neue Optionen mit Energy
Radio I Ringiers Einstieg bei Radio Energy ist mehr als blosse Radiostrategie, nämlich der erste Hinweis auf eine sich anbahnende Partnerschaft.
Ringier bereits DAB-aktivJürg Bachmann, Präsident des Verbandes Schweizer Privatradios, sieht dagegen «nichts Negatives, wenn sich zwei private Contentanbieter zusammentun». Klar, denn Bachmann ist auch VR-Delegierter der Radio Z AG und Geschäftsleiter bei Energy Zürich. Und in dieser Funktion sieht er für Energy eine «Riesenchance» und zeigt sich erfreut über die gefundene «Superlösung». Wie mögliche Synergien mit Ringier konkret umzusetzen sind, muss aber auch er sich erst noch überlegen, da eine UKW-Frequenz ja auf ein bestimmtes Gebiet fokussiere. «Doch mit neuen Technologien wie Webradio oder DAB ergeben sich auch neue Möglichkeiten», sagt er.
Tatsächlich hat Ringier anfangs Jahr zwei Gesuche für die ersten drei zur Diskussion stehenden DAB-Frequenzen eingereicht – für ein Radio Cash Classics und ein Chart-Radio. Nach dem Energy-Kauf steht allerdings bereits fest, dass nur eines von Ringiers DAB-Projekten die Chance auf eine Konzession und damit auf eine freie Frequenz hat. Denn gemäss neuem RTVG darf ein Unternehmen maximal zwei Radiokonzessionen besitzen. Dabei spiele es keine Rolle, ob dies nun eine UKW- oder eine DAB-Frequenz sei, sagt Bernhard Bürki, Sprecher beim Bundesamt für Kommunikation. Bei Ringier sieht man das jedoch anders, jedenfalls hält man beide Gesuche aufrecht (siehe Interview).
Vermutlich ist der Deal ohnehin weit mehr als bloss Ringiers Radiostrategie. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich eine Reihe von Übereinstimmungen, womit sich zwischen Ringier und Goldbach eine engere Partnerschaft geradezu anbietet. So kennt Ringier als Eigenregieverlag das Metier Printvermarktung, bei der Vermarktung elektronischer Medien hat der Verlag dagegen offensichtliche Schwächen. Das wiederum ist die Stärke von Goldbach Media, wobei die Vermarkterin im Printbereich eine Lücke aufweist. Beide Unternehmen sind in der ganzen Schweiz tätig. Mehr noch: Ringier ist in Osteuropa stark aktiv, ein Gebiet, in das Goldbach erklärtermassen ebenfalls expandieren will. Ein baldiger Einstieg von Ringier bei Goldbach Media wäre deshalb nichts weiter als logisch.
Wie viel wert ist Radio Energy?
Ringier und Goldbach Media schweigen sich über den Preis für Energy Zürich aus. Doch es gibt Anhaltspunkte. So hat die französische Radiogruppe NRJ im Jahr 2002 der Goldbach Media genau 12221964 Franken für den 49-Prozent-Anteil von Hitradio Z (heute Energy Zürich) bezahlt. Das geht aus offiziellen, allgemein zugänglichen Dokumenten hervor. Analog hätte Ringier damals für die 51 Prozent rund 12,7 Millionen Franken bezahlen müssen.
Heute dürfte der Kaufpreis tiefer liegen, denn Energy Zürich steht punkto Marktanteil weniger gut da als seinerzeit Hitradio Z. Das mag den Wert schmälern. Zudem wird der Preis, den NRJ bezahlte, als überhöht betrachtet.
Ein Branchenkenner meint dazu: «Der Wert der Radio Z AG betrug nie 25 Millionen Franken. Die NRJ-Revisionsstelle hätte unbedingt Wertberichtigungen verlangen müssen, wie das auch die Revisionsstelle der Tamedia nach dem Kauf von
Radio 24 und Tele Züri (zweimal) und von Radio Basilisk (einmal für 2005) getan hat.» Bei Ringier weiss man dies wohl auch.
Markus Knöpfli
Local.ch lanciert Online-to-Print-Service
Für den Kleinanzeigenbereich Autobörse bietet local.ch ausgeklügelte Lösungen. Mit einer innovativen Applikation können Online-Inserate aufbereitet und in der Print-Ausgabe direkt platziert werden.
Mit dieser neuen Dienstleistung verschaffen sich die Print-Ausgabe der Autobörse und das Online-Angebot von Local.ch einen kompetitiven Vorteil im hart umkämpften Markt für Fahrzeug-Kleinanzeigen. Ausserdem soll diese innovative Dienstleistung von den Kunden gefordert worden sein.
Edipresse verstärkt sein Team
Gleich drei Direktoren fangen neu bei der Edipresse-Gruppe an. Neu übernimmt Théo Bouchat die Leitung von Edipresse Schweiz, Zbigniew Napierala führt in Zukunft die Abteilung Edipresse-Osteuropa und Michel Preiswerk wird Finanzchef der Edipresse-Gruppe.
Edipresse hat entschieden, einen neuen Zuständigkeitsbereich für alle seine Aktivitäten in Osteuropa (Russland, Polen und die Ukraine) zu schaffen. Unter dem Namen Edipresse Eastern Europe (EEE) wird diese Abteilung nach dem Modell der bereits bestehenden Edipresse Asia gestaltet. Ab Mai übernimmt Zbigniew Napierala die operationelle Leitung der kombinierten Aktivitäten von Edipresse Konliga (Russland), Edipresse Polska und Edipresse Ukraine. Der 62-jährige ist ausserdem für die Intensivierung des Know-How- und des Inhalt-Austausches zwischen den drei Ländern zuständig. Zusätzlich wird es seine Aufgabe sein, zukünftige Entwicklungen von Zeitschriften und Medien in dieser Region zu steuern. Zbigniew Napierala leitet seit 1993 den Verlag, der Edipresse Polska werden sollte.
Michael Preiswerk wird ab Juli Finanzchef der Edipresse-Gruppe. Der 37-jährige ist seit Oktober 2003 bei Edipresse angestellt. Zuvor arbeitete er bei JP Morgan in New York. Bei Edipresse war Preiswerk zuerst einmal für strategische Projekte zuständig, er wurde dann Generalsekretär und ab 2006 leitete er die Abteilung «Acquisitions and Business Analysis». Preiswerks Vorgänger, Christopher Bolton, ist seit 1999 bei Edipresse, wo er wesentlich zur Verstärkung des Finanzmanagements und zur internationalen Entwicklung der Edipresse-Aktivitäten beigetragen hat. Bolton wird ab Sommer 2007 seine Management-Kompetenzen und seine linguistischen Talente in ein neues professionelles und persönliches Projekt stecken.
Die Edipresse verfügt über ein Portfolio von über 150 Titeln und Websites und beschäftigt 3500 Personen. Die Gruppe, die ihren Hauptsitz in der Schweiz hat, ist in 15 Ländern präsent.
Kampagne für die wahren Stars vom Zürichberg
Tierwelt Lesch + Frei weckt mit originellen Tieraufnahmen Lust auf den nächsten Besuch im Zürcher Zoo.
Der Zoo Zürich hat Lesch+Frei beauftragt, diese Aspekte den Zürcherinnen und Zürchern wieder einmal vor Augen zu führen. Herausgekommen sind vorerst vier neue Plakatmotive, die ab diesem Frühling für die Stars vom Zürichberg Werbung machen. Die Sujets variieren dabei mit feinem Witz andere bekannte Claims und Headlines aus der Zürcher Werbewelt.
Andreas Panzeri
ZürichTokio stylt Marvin
Das Lifestylelabel Marvin von Oliver Scotoni und Komparsen wird von der Werbeagentur ZürichTokio gestaltet. Das neueste Produkt ist das Falken-Bier mit eigenem Marvin-Etikett.
ZürichTokio entstand im Oktober 2006 aus der Hälfte der getrennten Werbeagentur Code.ch, welche ein Jahrzehnt früher gegründet worden war.
Schulen ans Internet
Sponsoring «Miteinander verbunden.» Mit der neuen Dachmarkenkommunikation von Contexta zeigt Swisscom ihre Verbundenheit mit der Schweiz und ihrer Bevölkerung.
Piazza.ch bekommt einen neuen Geschäftsführer
Philippe Uhlmann tritt auf den 1. Juli 2007 die Nachfolge von Marcel Sennhauser als Geschäftsführer des Kleinanzeigenportals Piazza.ch an.
Piazza.ch wurde im Oktober 2005 lanciert. Mit monatlich 320’000 Unique Clients ist Piazza.ch das führende Kleinanzeigenportal in der Schweiz und gehört gemäss WEMF NET-Audit zu den 20 meistbesuchten Websites.
Der bisherige Geschäftsführer Marcel Sennhauser verlässt Tamedia auf Ende Juni. Sennhauser, vor dem Aufbau von Piazza.ch langjähriger Leiter Tamedia Online, hat sich bereits Ende 2006 entschlossen, seine Aufgaben bei Piazza.ch per Mitte 2007 abzugeben und neben einer neuen beruflichen Herausforderung eine Executive MBA-Weiterbildung zu absolvieren.
Robustes Wachstum
Public Relations Die Schweizer PR-Branche hat im letzten Jahr 8,6 Prozent mehr Umsatz erzielt und damit die eigenen Erwartungen übertroffen.
Im Gesamten teilen sich 254 PR-Dienstleister eine Honorarsumme von etwas über 200 Millionen Franken. Zahlreiche Neugründungen von Kleinagenturen haben in den letzten Jahren zu einer hoch fragmentierten Struktur der Schweizer PR-Landschaft geführt.
Die im Verband organisierten Dienstleister sehen sich deshalb immer mehr zu einer Qualitätsoffensive veranlasst. Bereits haben sich 12 der 20 BPRA-Agenturen erfolgreich zertifizieren lassen gemäss Consultancy Management Standard CMS II.
Peter Felber vom Vorstand suchte nach Erklärungen für das erfreuliche Wachstum und glaubt, dass in Kommunikationsfragen immer mehr Zweitmeinungen auch von aussen eingeholt werden. Zudem gibt es einen Trend zu mehr Events – und diese müssen von einer professionellen PR begleitet werden. «Marketing Kommunikation muss in Corporate Communications übergeführt werden, damit sie etwas bewirkt.»
Vorstandsmitglied Christian König konnte berichten, dass es der PR-Branche trotz den bekannten Auflagen des amerikanischen Börsengesetzes gelungen ist, mit ideenreichen Berechnungen ein verlässliches Agenturen-Ranking zu erstellen. Das Schweizer Modell könnte sogar «Vorbild für Europa» werden.
In diesem Ranking hat es nur minimale Verschiebungen gegeben.
Andreas Panzeri
E-Marketing ja, Spam nein
Lauterkeitsgesetz Seit April ist in der Schweiz Spamming gesetzlich verboten. Für Marketing- und Werbefachleute stellt sich die Frage, wie kommerzielle E-Mails unter der neuen Vorschrift gesetzeskonform versandt werden können.
Demgegenüber steht der Versand von kommerziellen E-Mails als Teil des E-Marketings, der konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen von Lauterkeitsgesetz (UWG), Datenschutzgesetz (DSG) und den Grundsätzen der Lauterkeitskommission (www.lauterkeit.ch).
Der neue Anti-Spam-ArtikelDie wichtigste rechtliche Grundlage für den legalen Versand von kommerziellen E-Mails bildet Artikel 3 lit. o UWG, der seit 1. April 2007 in Kraft ist: Unlauter handelt, wer Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet.
Der lauterkeitsrechtliche Grundsatz der Fairness verbietet es, kommerzielle E-Mails an Personen zu senden, die solche explizit nicht wünschen oder mit denen keine Geschäftsbeziehung besteht. Mit dem neuen Anti-Spam-Artikel gilt nun auch in der Schweiz von Gesetz wegen das so genannte Opt-In-Prinzip.
Das nun in Artikel 3 lit. o UWG stipulierte Opt-In-Prinzip bedeutet, dass keine kommerziellen E-Mails versendet werden dürfen, deren Adressaten dem Empfang von solchen E-Mails nicht zugestimmt haben oder mit denen vor dem Versand nicht schon eine Geschäftsbeziehung bestand; bei letzteren ist die Zustellung von kommerziellen E-Mails nur zulässig, wenn diese den Empfang von kommerziellen E-Mails nicht ausdrücklich ablehnen.
Empfängern von kommerziellen E-Mails, die dafür einmal ihre Zustimmung gegeben haben und solche, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht, muss zudem immer auch die Möglichkeit gegeben werden, den Empfang kommerzieller E-Mails für die Zukunft abzulehnen (sogenanntes Opt-Out-Prinzip).
Landesrechte beachtenSodann gebietet es der Grundsatz der Transparenz, dass kommerzielle E-Mails als solche erkennbar sind und dass deren Versender ersichtlich und ohne weiteres identifizierbar ist. Werden kommerzielle E-Mails in den EU-Raum versandt beziehungsweise werden sie mutmasslich dort empfangen beziehungsweise gelesen, sind auch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen der EU respektive deren Umsetzung im entsprechenden Landesrecht zu beachten. Dabei gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze, wie sie nun auch das schweizerische Recht kennt.
E-Tools zum Kommunikationsrecht
(www.weka.ch, www.kommunikationsrecht.ch).Bei Verstössen
gegen den neuen Spam-Artikel drohen Freiheits- und Geldstrafen bis zu hunderttausend Franken.Ueli Grüter, LL.M., ist Rechtsanwalt (www.gsplaw.ch) und Hochschuldozent (www.fhz.ch) sowie Herausgeber von zwei Praxishandbüchern.
Checkliste für den Versand kommerzieller E-Mails
Aufgrund der Rechtslage sind beim Versand von kommerziellen
E-Mails in der Schweiz wie im EU-Raum folgende Punkte zu beachten:
Kommerzielle E-Mails dürfen nur an Adressaten versandt werden, mit denen entweder bereits ein Kundenverhältnis besteht oder die explizit kommerzielle Kommunikation per E-Mail wünschen (Opt-In-Prinzip);
Auch bestehenden Kunden oder Adressaten, die dem Empfang von kommerziellen E-Mails einmal explizit zugestimmt haben, muss jederzeit die Möglichkeit geboten werden, die kommerzielle Kommunikation per E-Mail für die Zukunft abzulehnen (Opt-Out-Prinzip);
Werden E-Mail-Adressen erhoben, muss der Zweck der Verwendung den Inhabern der Adressen kommuniziert und die Adressen dürfen nur zum angegebenen Zweck verwendet werden;
Kunden müssen bei der Erfassung ihrer E-Mail-Adressen die Möglichkeit haben, E-Mail-Werbung abzulehnen;
E-Mail-Adressen dürfen nicht ohne Zustimmung der Adressaten an Dritte weitergegeben werden;
Kommerzielle E-Mails müssen schon in der Betreffzeile als solche erkennbar sein;
Bei kommerziellen E-Mails muss der Versender klar ersichtlich und ohne weiteres identifizierbar sein.
