In den letzten vier Jahren hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Rechnungen von fünf privaten Fernsehsendern beanstandet und deshalb in vier Fällen Gebührengelder nur teilweise ausbezahlt. 2007 haben drei Sender Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, die immer noch hängig sind, wie ein Bericht des Medienmagazins Klartext am Dienstag aufzeigte.Von der Beanstandung
laut Bakom betroffen sind Tele Südostschweiz (Chur), Tele Ticino, Canal Alpha (Neuchâtel), Tele Bielingue (Biel) und Canal 9 (Sierre). Die ersten drei haben Beschwerde eingereicht. Gemäss SDA geht es im Fall von Tele Ticino immerhin um einen Betrag von rund 100’000 Franken, auf der anderen Seite hat Tele Bielingue von einer Beschwerde abgesehen, weil das Unternehmen nur minim weniger Gebührengelder erhielt. Canal 9, welches keine Kürzung von Gebührengeldern hinnehmen musste, schreibt in einer spät am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung, das Bakom habe Anfang 2007 die Genauigkeit seiner im Jahr 2003 unter die Lupe genommenen Buchhaltung bestätigt.Der Knatsch um die Gebührengelder begann mit stichprobenartigen Überprüfungen des Bakom im Jahr 2004, welche Unregelmässigkeiten in den Jahresrechnungen der betreffenden Stationen aufzeigten. Diese Jahresrechnungen bildeten nach dem alten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) die Berechnungsgrundlage für die Ausschüttung der Gebührengelder durch das Bakom. Das Bakom musste aufgrund fehlender Ressourcen für flächendeckende Kontrollen mit Stichproben arbeiten.
Die Beanstandungen sahen gemäss Nachforschungen der SDA in allen Fällen anders aus; bei Tele Ticino etwa bemängelte das Bakom laut dem Verwaltungsratsdelegierten Filippo Lombardi, dass so genannte Füllerwerbespots den Kunden nicht in Rechnung gestellt worden seien. Nach Ansicht des Bakom wurden so Einnahmen generiert und Ansprüche des Senders auf Gebührengelder um rund 100’000 Franken reduziert.
Laut Lombardi handelte es sich um Spots, die zwischen dem 27. und 30. Dezember 2003 ausgestrahlt wurden. Um die Werbepausen zu füllen, sendete Tele Ticino alte Spots. Der Sender habe daran aber nichts verdient, sagte Lombardi. Als Füllerwerbung verwendet der Sender seither Werbung für eigene Programme.
Im Fall von Tele Südostschweiz geht es um Gegengeschäfte für eingekaufte Beiträge, wie Hanspeter Lebrument, Verwaltungsratspräsident der Südostschweiz Mediengruppe, sagte. Der dafür in der Rechnung eingesetzte Betrag sei vom Bakom geprüft, aber bisher nie beanstandet worden. Ein Rekurs sei angemeldet, bis zum Ablauf der Eingabefrist würden aber noch Gespräche mit dem Bakom geführt.
Bei Canal Alpha bemängelte das Bakom die Verbuchung verschiedener Arbeitsstellen, sagte Vizedirektor Pierre-André Léchot. Der Sender erhob Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, «weil wir auf diese Gebührengelder angewiesen sind».
Mit dem neuen RTVG, das seit 1. April 2007 in Kraft ist, werden die zu vergebenden Gebührengelder für eine Zeitspanne von fünf Jahren berechnet und zugesagt. Ob sich damit diese «buchhalterischen Missverständnisse» ausräumen lassen werden? Wie Matthias Ramsauer, Bakom-Chef der Abteilung Radio und Fernsehen gegenüber Klartext sagte, wird das Bundesamt auch in Zukunft nicht die Möglichkeit haben, alle Veranstalter flächendeckend zu kontrollieren.