Anzeigen Mit einer neuen «Konto-Bonifikation» bezahlt die P ihren Kunden bis zu 3 Prozent für alle Inserate, die diese über die P-Filiale Basel buchen.
In den letzten zwei Jahren kehrten zahlreiche Verlage der Publicitas den Rücken und wechselten in die Eigenregie. Viele folgten auch dem Beispiel von Tamedia und boten ihren Kunden eine Direktbuchungsentschädigung (DBE) an. Damit wollen sie Kunden motivieren, ihre Anzeigenaufträge direkt statt über die P abzuwickeln. Die Eigenregieverlage sparen sich so die Vermittlerkommission, die sie der P bezahlen müssen.Doch die P schlug zurück. Die Handlings-Entschädigung von 1,5 Prozent, die sie mit der NZZ vor einem Jahr einführte, war eine erste Gegenoffensive. Nun startet sie einen zweiten, weitreichenderen Angriff: In Basel, wo mit Beginn des neuen Jahres die Basler Zeitung Medien (BZM) vollständig in die Eigenregie wechselt, schliesst die örtliche P-Filiale mit ihren Kunden seit Herbst neue «Zusammenarbeitsvereinbarungen» ab, von denen der Werbewoche eine Kopie vorliegt. Darin verspricht die P Basel ihren Kunden eine «Konto-Bonifikation» von bis zu 3 Prozent, wenn diese ihre Anzeigenaufträge im 2008 «im bisherigen Rahmen – analog 2007» über die Basler P-Filiale disponieren. Die Bonifikation ist umsatzabhängig: Wer jährlich mehr als netto 80’000 Franken über die P Basel disponiert, erhält 0,5 Prozent, wer über 100’000 Franken in Auftrag gibt, erhält 1 Prozent, ab einem Kunden-Netto von 250’000 Franken beträgt die Bonifikation bereits 2 Prozent, und ab einer halben Million Franken sind es dann 3 Prozent. Kurz: Die Bonifikation ist attraktiver als jede DBE.
«Die Konto-Bonifikation ist ein neues Produkt für unsere treuen Kunden», sagt Jürg Räber, Direktor der P Basel. Wieviele Kunden unterschrieben haben, will er nicht sagen. Nur so viel: Seine Filiale reagiere mit dem «Treuebonus» auf den «knallharten Wettbewerb in Basel». Sein Vorgesetzter Thomas Bargetzi, Chef Sales Switzerland, wird deutlicher: Die BZM versuche «mit massiven Preiskonzessionen» möglichst viele Werbekunden für sich zu gewinnen und «mittels diskriminierenden Massnahmen Publicitas aus dem Markt zu verdrängen». So habe die BZM etwa ohne Vorankündigung die Gratisabos für gute Inserenten gestoppt, die über P disponieren, sagt Bargetzi.
Besonders interessant am neuen Angebot: Laut Vereinbarung richtet die P Basel die Bonifikation auf das gesamte bei ihr gebuchte Printwerbevolumen aus. Anders gesagt: Wer schon bisher Kunde der P Basel war und nun über sie für netto mindestens 80’000 Franken pro Jahr Inserate bei irgendeinem (Schweizer) Printprodukt oder bei irgendeinem Anzeigenkombi disponiert, hat Anspruch auf die Bonifikation. Dabei spielt es keine Rolle, ob Eigenregie- oder P-Pachttitel belegt werden. Räber bestätigt dies ausdrücklich. P-intern scheint es dazu jedoch abweichende Meinungen zu geben. «Das P-Angebot bezieht sich auf Dispositionen in die BaZ und den Baslerstab und ist die wettbewerbliche Antwort auf ähnliche Angebote des Verlages», erklärt Bargetzi. «Die Disposition über P Basel ist also nicht generell günstiger als anderswo.» Dem ist allerdings entgegen zu halten, dass im Vereinbarungstext keine Beschränkung auf BZM-Titel zu finden ist.
Genau deshalb wirft das Angebot auch Fragen auf. Zum Beispiel, ob die Bonifikation noch von weiteren P-Regionen angeboten wird. Bargetzi, der selbst die Region Zürich leitet, gibt dazu keine konkrete Antwort. Urs Donatsch und Moreno Cavaliere, die Direktoren der P-Regionen Westschweiz und Mittelland, kennen hingegen den Begriff «Konto-Bonifikation» nicht. Beide versichern, dass sie auch keinen anders benannten (Treue-)Rabatt ausrichten. «Wir vertreten im Markt die offiziellen Preise und Angebote der Verlage», beteuert Donatsch. Und Cavaliere fügt hinzu: «Allfällige Spezialkonditionen gewähren wir nur in Absprache mit den Verlegern, denn sonst müsste es die P bezahlen. Die heutigen Kommissionen erlauben aber derartige Praktiken nicht mehr und es käme mir nicht in den Sinn, davon noch etwas abzutreten.»
Daraus folgt die Frage, ob die Bonifikation mit den Verlegern abgesprochen ist, ihnen obliegt immerhin die Tarifhoheit. Klar ist: Die BZM wurde von der P nicht informiert (siehe Interview). Dazu Bargetzi: «Wenn der Verlag seine Tarifstruktur ändert beziehungsweise flexibilisieren will, ist Publicitas frei, diesem Markttrend zu folgen und ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.» Die Bonifikation werde jedenfalls «vollumfänglich von der P Basel getragen». Und eine Information der andern Eigenregie- und Pachtverlage hält Bargetzi nicht für nötig, da die Bonifikation seines Erachtens ja nur für Aufträge in BZM-Titeln gilt.
Doch der Vereinbarungstext ist klar: Die Bonifikation gilt für «alle Werbeaufträge», die über die P Basel gebucht werden. Bargetzi scheint sich dessen entweder nicht bewusst zu sein oder er will diesen Aspekt nicht offen kommunizieren. Die Vermutung, bisherige Kunden der P Basel könnten wegen der neuen attraktiven Konditionen künftig ihr gesamtes Print-Budget über die Filiale am Rheinknie disponieren, wischt er vom Tisch. «Reine Preisabwerbungen genügen nicht, um die steigenden Bedürfnisse der Kunden optimal zu befriedigen», beschwichtigt er. Und von einer bewussten Strategie, die P Basel als Reaktion auf den Eigenregie- und DBE-Trend unter den Verlegern zu einer Art P-interner Clearing-Stelle für Grosskunden und zum nationalen Inserate-Discounter zu machen, will er erst recht nichts wissen. «Die P Basel ist kein nationaler Inserate-Discounter und wird es auch nicht werden», hält er fest. Die kürzlich kommunizierte personelle Verstärkung der P Basel – notabene trotz Verlust der BZM-Regie – habe einen andern Grund.
Offen ist, ob dies Kunden und Verleger auch so sehen. Und was halten die unabhängigen Berufsvermittler von der 3-Prozent-Bonifikation der P? Noch kein Jahr ist es her, dass die Wettbewerbskommission der PubliGroupe eine Busse von 2,5 Millionen Franken aufbrummte, weil sie mit ihren Richtlinien für die Kommissionierung von Berufsvermittlern ihre «marktbeherrschende Position missbraucht» und andere Vermittler «behindert und diskriminiert» hatte (O-Ton Weko). Die Bonifikation könnte nun als neues Diskriminierungsinstrument angesehen werden.
Markus Knöpfli
Siehe auch
«Wir erwägen juristische Schritte»