Der Verband Schweizer Werbung kritisiert Massnahmen aus dem Nationalen Programm Tabak 2008 bis 2012, welches das Bundesamt für Gesundheit ausgearbeitet hat. Dem Ziel, die Zahl der tabakbedingten Todes- und Krankheitsfälle in der Schweiz zu reduzieren, stimmt der Verband natürlich zu. Er stört sich aber an den geplanten Werbeeinschränkungen, wie Sprecher Piero Schäfer mitteilte. Nicht verhältnismässig findet der Verband Werbebeschränkungen angesichts des seit Jahren sinkenden Zigarettenkonsums. So sei beispielsweise der Raucheranteil unter Jugendlichen zwischen 2001 und 2006 um 20 Prozent zurückgegangen, ohne dass in dieser Phase Werbeeinschränkungen gegolten hätten. Das beweise einmal mehr, dass Werbung den Konsum nicht in der behaupteten Weise beeinflusse, folgert die SW in ihrer Stellungnahme. Störend findet sie ausserdem, dass die Werbung partiellen Einschränkungen unterliegen solle, die aufgrund diverser kantonaler Gesetze vor allem die Plakatwerbung betreffen. Es heisse sogar in einer Antirauch-Studie der Weltbank, dass partielle Verbote von Zigarettenwerbung geringe Auswirkungen auf das Rauchen hätten. Die SW verweist auf Selbstbeschränkung in Sachen Raucherwerbung, welche sich die Branche auferlegt hat, und führt ins Feld, dass die Warnhinweise auf den Päckchen und in der Werbung ja der Prävention und Information dienen würden. Werbeverbote dagegen könnten dazu führen, dass die Tabakfirmen ihre Marketinganstrengungen auf andere Bereiche verlegen würden: Wenn man ihnen die klassischen Kommunikationsweise verwehrt, werden sie andere Kanäle aktivieren, befürchtet die SW. Denn es sei naiv anzunehmen, dass die Industrie auf Kommunikationsmassnahmen für das nach wie vor legale Produkt verzichten werde. Dieser «kommunikative Untergrund» sei nicht im Sinne der Prävention, so der Verband.
Die Schweizer Werbung wehrt sich auch dagegen, dass Bundesverwaltung und Bundesrat stets auf europäisches Recht verweisen, wenn es um die Einführung neuer Normen geht. Den Eindruck zu erwecken, dass man sich europäischem Recht zwangsläufig anpassen müsse, sei «unehrlich, demokratiepolitisch bedenklich und geeignet, das Vertrauen in die Bundesbehören noch mehr zu untergraben», heisst es in der Stellungnahme weiter. Ebenso schwierig findet der Verband die zunehmenden kantonalen Werbeeinschränkungen: Sie hätten zu einer totalen Rechtsunsicherheit geführt, da in einem Kanton verboten sei, was im anderen erlaubt sei. Die Schweizer Werbung hält deshalb diese föderalistische Vorgehensweise «nicht für zielführend» und lehnt deshalb kantonale Verbote ab.