Presserat verteidigt Berichte über pädophile Priester
Der Schweizer Presserat präsentierte am Freitag in Bern die Ergebnisse einer Analyse der Berichterstattung über einen pädophilen Neuenburger Priester. Ausgelöst hatte die Untersuchung der Selbstmord des Geistlichen am 3. Februar dieses Jahres.
Der Schweizer Presserat präsentierte am Freitag in Bern die Ergebnisse einer Analyse der Berichterstattung über einen pädophilen Neuenburger Priester. Ausgelöst hatte die Untersuchung der Selbstmord des Geistlichen am 3. Februar dieses Jahres.Anfang der 1980er-Jahre hatte er im Verdacht gestanden, pädophile Übergriffe begangen zu haben. In einem Abschiedsbrief nannte er die «mediale Jagd» als Grund für seinen Suizid. Der Presserat kommt nun aber zum Schluss, dass die Berichterstattung über pädophile Priester in den Schweizer Medien angemessen war. Gerade bei der katholischen Kirche, die sich eine besondere moralische Autorität zuschreibe, bestehe ein öffentliches Interesse daran, wie sie mit dem Verdacht auf pädophile Handlungen von Priestern umgehe, teilte der Presserat mit.
Zwar sei die kurzfristige Flut von Medienberichten zu einem einzigen Thema Anfang 2008 in der Romandie heikel gewesen. Derartige Phänomene gehörten aber zur Medienfreiheit, deren Bedeutung für eine Demokratie unbestritten sei. Es sei deshalb nicht gerechtfertigt gewesen, dass Kirchenvertreter von den Medien einen Verzicht auf eine Berichterstattung über Verdachtsfälle gefordert hätten. Eine Ethik des Unterlassens sei nur dann am Platz, wenn Medien Gefahr liefen, aus reiner Geschäftssucht im Schmutz zu wühlen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Zudem hätten die Medien verhältnismässig über den Fall berichtet. Der Priester sei aufgrund der Medienberichte nur von seinem engeren Umfeld identifizierbar gewesen.
Wie der Presserat im Rahmen seiner Jahreskonferenz weiter bekanntgab, nahm er im letzten Jahr zu 63 Beschwerden Stellung. Dies entspricht in etwa der Grössenordnung der vorherigen Jahre. Ganz oder teilweise Recht gab der Presserat im vergangenen Jahr 25 Beschwerdeführern. Häufigste Gründe waren die Verletzung des Fairnessgebots, die Verletzung der Privatsphäre und die ungerechtfertigte Namensnennung.
Zwar sei die kurzfristige Flut von Medienberichten zu einem einzigen Thema Anfang 2008 in der Romandie heikel gewesen. Derartige Phänomene gehörten aber zur Medienfreiheit, deren Bedeutung für eine Demokratie unbestritten sei. Es sei deshalb nicht gerechtfertigt gewesen, dass Kirchenvertreter von den Medien einen Verzicht auf eine Berichterstattung über Verdachtsfälle gefordert hätten. Eine Ethik des Unterlassens sei nur dann am Platz, wenn Medien Gefahr liefen, aus reiner Geschäftssucht im Schmutz zu wühlen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Zudem hätten die Medien verhältnismässig über den Fall berichtet. Der Priester sei aufgrund der Medienberichte nur von seinem engeren Umfeld identifizierbar gewesen.
Wie der Presserat im Rahmen seiner Jahreskonferenz weiter bekanntgab, nahm er im letzten Jahr zu 63 Beschwerden Stellung. Dies entspricht in etwa der Grössenordnung der vorherigen Jahre. Ganz oder teilweise Recht gab der Presserat im vergangenen Jahr 25 Beschwerdeführern. Häufigste Gründe waren die Verletzung des Fairnessgebots, die Verletzung der Privatsphäre und die ungerechtfertigte Namensnennung.
