Presserat rügt Namensnennung in Dignitas-Berichten
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den Tages- Anzeiger und die Zürichsee-Zeitung gutgeheissen. Sie haben in ihrer Berichterstattung über eine Sterbewohnung von Dignitas den Namen des Wohnungsbesitzers zu Unrecht genannt.
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den Tages- Anzeiger und die Zürichsee-Zeitung gutgeheissen. Sie haben in ihrer Berichterstattung über eine Sterbewohnung von Dignitas den Namen des Wohnungsbesitzers zu Unrecht genannt. Der Wohnungseigentümer hatte in seiner Beschwerde an den Presserat erklärt, dass die Erwähnung seines Namens für eine sachliche Berichterstattung absolut unerheblich gewesen sei. Vertreter von Tages-Anzeiger und Zürichsee-Zeitung sahen das anders. Der Beschwerdeführer habe seine Wohnung nicht irgend jemandem vermietet bzw. zum Kauf angeboten, sondern Dignitas, verteidigte sich der Tages-Anzeiger. Die Diskussion sei von hohem öffentlichem Interesse, hielt die Zürichsee- Zeitung fest. Der Wohnungsbesitzer sei kein zufällig vom Geschehen Betroffener, sondern ein Hauptakteur gewesen.
Für den Presserat ist gemäss Mitteilung vom Freitag das Interesse an der öffentlichen Auseinandersetzung über die Sterbehilfe und über das Vorgehen von Dignitas unbestritten. Fraglich sei allerdings, ob der Name des Eigentümers wirklich hätte genannt werden müssen. Die Namensnennung habe der Leserschaft keine wesentlichen zusätzlichen Informationen gebracht.
Für den Presserat ist gemäss Mitteilung vom Freitag das Interesse an der öffentlichen Auseinandersetzung über die Sterbehilfe und über das Vorgehen von Dignitas unbestritten. Fraglich sei allerdings, ob der Name des Eigentümers wirklich hätte genannt werden müssen. Die Namensnennung habe der Leserschaft keine wesentlichen zusätzlichen Informationen gebracht.
