Presserat: SF-Beitrag über Kindsmissbrauch zu wenig anonym
Der Presserat rügt das Schweizer Fernsehen für ein im letzten Jahr gesendetes Portrait eines sexuell missbrauchten Mädchens: Der Täter, in diesem Fall der Vater des Mädchens, sei in Gefahr, erkannt zu werden.
Der vom Schweizer Fernsehen im letzten Jahr gesendete Dokumentarfilm «Fabienne» über sexuellen Missbrauch von Kindern ist vom Presserat gerügt worden. Der Beitrag habe zu wenig darauf geachtet, dass alle Betroffenen anonym blieben und damit Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Die in einer Beschwerde erhobenen weiteren Verletzungen zu Ziffer 1 (Wahrheitssuche), 3 (Entstellung von Tatsachen) und 8 (Achtung der Menschenwürde) wurden abgewiesen.
Die Sendung porträtierte eine Frau, die den jahrelangen Missbrauch durch ihren Vater 20 Jahre lang verdrängt hatte, nach einer Psychotherapie die Erinnerungen jedoch wiedererlangte. Der Presserat rügte die Tatsache, dass die Angaben über den Beruf des Vaters, die Wohnregion (Entlebuch) sowie (verfremdete) Fotos aus «Fabiennes» Kindheit die Gefahr mit sich brächten, dass Beteiligte, vorab der angeschuldigte Vater, identifiziert werden könnten. Die vom Fernsehen getroffenen Anonymisierungs-Massnahmen seien deshalb ungenügend gewesen.
Die Sendung porträtierte eine Frau, die den jahrelangen Missbrauch durch ihren Vater 20 Jahre lang verdrängt hatte, nach einer Psychotherapie die Erinnerungen jedoch wiedererlangte. Der Presserat rügte die Tatsache, dass die Angaben über den Beruf des Vaters, die Wohnregion (Entlebuch) sowie (verfremdete) Fotos aus «Fabiennes» Kindheit die Gefahr mit sich brächten, dass Beteiligte, vorab der angeschuldigte Vater, identifiziert werden könnten. Die vom Fernsehen getroffenen Anonymisierungs-Massnahmen seien deshalb ungenügend gewesen.










