BVG: Unzulässige Sponsorenwerbung bei der SRG
Das Schweizer Fernsehen muss dem Bakom wegen unzulässiger Sponsorenwerbung für den TCS 341’000 Franken abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde der SRG abgewiesen.
Im Reisemagazin wurde der Text verwendet: «Einfachluxuriös reise – mit em Uslandschutz vom TCS». Bei der Wetterprognose wurde unter anderem mit dem Spruch «Bi jedem Wätter mit Meteo und em Rächtsschutz vo TCS» auf die Sponsorentätigkeit des TCS hingewiesen. Es sei der Eindruck vermittelt worden, dass der Sponsor TCS dank seiner Versicherung unbeschwertes Reisen ermögliche, beziehungsweise bei jedem Wetter umfassenden Schutz biete.
Der SRG habe die Unzulässigkeit der Aussagen bekannt sein müssen, weshalb ihr insofern ein unentschuldbares Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Die Schwere der begangenen Rechtsverletzung rechtfertige die Einziehung ohne weiteres. Dies umso mehr, als die SRG «Wiederholungstäterin» sei und entweder nicht gewillt oder dann nicht in der Lage sei, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Die SRG hatte erfolglos argumentiert, dass ihr das Bakom die Einziehung vorgängig hätte androhen müssen. Zudem hätte das Bundesamt sie im Sinne einer milderen Massnahme darauf aufmerksam machen müssen, dass sie bei zweifelhaften Sponsoringbillboards vorgängig eine «Genehmigung» einzuholen habe.
Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Laut SRG- Pressesprecher Daniel Steiner steht noch nicht fest, ob die SRG Beschwerde erheben will.















