Kampagnen brauchen Eyecatcher, Marken leben von einem einprägsamen Erscheinungsbild. Also verwendet man für seine Werbung ein Foto von Madonna oder eine Aussage von Walt Disney, entwirft ein augenfälliges Logo – und der Erfolg ist vorprogrammiert. Prominente erregen Aufmerksamkeit und wecken Emotionen, pfiffige Icons bleiben im Gedächtnis. Einen kürzeren Weg in die Herzen der Käufer gibt es nicht.
Doch die Sache ist komplizierter: Bilder, Aussagen und Werke bekannter Persönlichkeiten sind urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber sind meist die Prominenten selbst oder deren Angehörige, vertreten von einem Fachanwalt. Bei den Marken herrscht ein rechtes Gewimmel: Allein in der Schweiz gibt es über 470’000 eingetragene Zeichen. Kein Wunder also, dass man beim Aufbau einer neuen Marke gut aufpassen muss, dass man nicht die Rechte der Inhaber bereits bestehender Marken verletzt. Denn das kann teuer werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, zieht am besten Fachleute zu Rate: zum Beispiel Greenlight oder das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
Profis prüfen PromirechteGreenlight ist ein Unternehmen der Bildagentur Corbis. Der weltweit agierende Dienstleister klärt für Firmen und Agenturen ab, ob sie geistiges Eigentum für ihre Werbemassnahmen verwenden oder in Medien einsetzen dürfen, beispielsweise in TV-Formaten. Unter geistiges Eigentum fallen Bilder und Zitate von Berühmtheiten, bekannte Musikstücke, aber auch Logos und Jingles von Unternehmen. Mit 18 Niederlassungen in mehr als 50 Ländern ist Greenlight einer der weltweit führenden Serviceanbieter in diesem Metier.
Logos und Marken gehören auch zum Kompetenzbereich des IGE. Schweizweit informiert das Institut Unternehmen darüber, weshalb und wann es sinnvoll ist, geistiges Eigentum wie Marken, Designs oder Patente schützen zu lassen. In der Schweiz ist das IGE ausserdem die einzige Institution, bei der man eine Marke prüfen und eintragen lassen kann. Der Schutz ihrer Marke kann einer Firma wirtschaftlichen Erfolg bringen. «Dennoch ist Markenschutz nicht immer sinnvoll. Und er ist auch nicht immer möglich», betont Dr. Eric Meier, Vizedirektor IGE und Leiter der Markenabteilung. «Wir können Unternehmen mit detaillierten Informationen oder einer professionellen Markenrecherche weiterhelfen.»
Mein Logo gehört mirWas passieren kann, wenn man Schutzrechte missachtet, zeigt der Fall der Gelsenkirchener Möbelkette Roller: Das Unternehmen hatte 2007 ein Gewinnspiel mit dem Slogan «Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer» beworben. Kombiniert waren die Worte mit einem Logo, das dem Markenzeichen der RTL-Serie «Deutschland sucht den Superstar» ähnlich sah. Der Sender sah seine Marke in Misskredit gebracht und klagte auf Unterlassung und Schadenersatz. Mit Erfolg. Das Kölner Oberlandesgericht sprach Roller schuldig, die «Wertschätzung der von RTL geschützten Marke ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt» zu haben. Nun muss Roller den Umfang seiner Werbeaktion offenlegen, damit RTL den ihm entstandenen Schaden berechnen kann. Auch wenn manches absurd oder allzu humorlos klingt – auf dem glitschigen Parkett des Rechts ist Vorsicht geboten.
Grünes Licht für Laurel und HardyWer aber ein paar Regeln beachtet, kann seiner Kreativität fast freien Lauf lassen: Die Commerzbank beispielsweise darf ihre Kreditkarten mit Sujets von Marilyn Monroe und dem Komikerduo Dick und Doof verzieren, Toyota in seinem neuen Werbespot für Europa und Asien ein Einsteinzitat verwenden. Die Rechte an Bildern und Worten hat in beiden Fällen Greenlight eingeholt. «Wir haben die Nachlassverwalter von Marilyn Monroe und Laurel & Hardy, zu denen wir seit vielen Jahren enge Beziehungen haben, angesprochen», sagt Jan Taubert, Rights-Clearance-Spezialist bei Greenlight. «Die Klärung der Celebrities hat insgesamt fünf Tage gedauert. Eine recht kurze Zeitspanne. Manch andere Anfragen an bekannte Persönlichkeiten, die man werblich einsetzen möchte, dauern erheblich länger.» Auch die Lizensierung des Einsteinzitats war kein Problem. Denn den Nachlass Einsteins vertritt Greenlight selbst, genauso wie urheberrechtlich geschütztes Material von Maria Callas, Steve McQueen, Andy Warhol, Sigmund Freud, Gloria Swanson, Buzz Aldrin, Mae West, Liberace und den Gebrüdern Wright. «Wir haben viele gute Kontakte zu Agenten und Entscheidern bei Film- und Fernsehstudios, Plattenlabeln, Verlagen und anderen Rechteinhabern», sagt David Reeder, Vizepräsident von Greenlight. «Die Kontakte sind über lange Zeit gewachsen. Im Fall Einstein vertreten wir beispielsweise die Hebräische Universität von Jerusalem und haben dadurch eine direkte Verbindung.» Greenlight prüft pro Jahr in mehr als 5’000 Fällen die Rechte an geistigem Eigentum für Kunden wie Hallmark, Screenlife, Sony, American Express, Procter & Gamble, Young & Rubicam, BBDO, DDB, Publicis und TBWA/Chiat/Day. Mit jeder Prüfung webt der Dienstleister an seinem Kontaktnetz.
Wenn ein Unternehmen die Erlaubnis bekommt, auf einem Plakat beispielsweise mit dem Empire State Building zu werben, muss es dafür bezahlen. Wie viel, bestimmen die Rechteinhaber. Je nach Motiv, abgebildeter Persönlichkeit, Zitat, Marke oder Musiktitel ist es zudem unterschiedlich, in welchem Kontext das geistige Eigentum genutzt werden darf. Natürlich kostet auch der Service von Greenlight. Was Agenturen und Unternehmen für die Rechteklärung bezahlen müssen, handelt der Dienstleister von Fall zu Fall mit seinen Kunden aus. «Die erste Beratung, die die Identifizierung von Drittrechten und eine Einschätzung der Dauer und der Kosten für eine Klärung umfasst, ist kostenlos», sagt Reeder. «Wir empfehlen unseren Kunden, uns so früh wie möglich in die Planung einer Kampagne einzubinden. Denn wir haben einen breiten Erfahrungsschatz und wissen im Voraus, welche Idee mit welchem Prominenten funktionieren könnte und welche nicht. Zudem haften wir für die Rechtsfälle, die wir abgeklärt haben.»
Vorsicht bei kapriziöser Prominenz
Wer sich entscheidet, für seine Werbekampagne ein Testimonial einzusetzen, sollte bei der Auswahl gut abwägen: Zum einen gilt es, genau den Geschmack der Zielgruppe zu treffen. Zum anderen braucht es solide Stars, die nicht plötzlich mit der Polizei, der Drogenfahndung oder der Sitte zu tun bekommen – und ihren Imageschaden dann mit der Marke oder dem Produkt, für das sie werben, teilen. Kampagnen mit Britney Spears oder Paris Hilton waren beispielsweise eine Zeit lang sehr beliebt. Dank der Kapriolen der beiden Damen sind sie nun ein No-go. Jüngstes Beispiel einer unglücklichen Verbindung sind Sängerin Rihanna und ihr Freund Chris Brown in einem Werbespot von Wrigley’s. Nachdem Brown seine Freundin verprügelt hat, ist das Promipaar kein gutes Aushängeschild mehr – auch wenn die Versöhnung auf dem Fusse folgte. So schief kanns gehen.
Greenlight berät Agenturen auch bei der Auswahl des richtigen Testimonials. «Anhand kundenspezifischer Untersuchungen finden wir heraus, welche Berühmtheit am besten zu einer bestimmten Marke passt», sagt David Reeder. Die Top 3 der weltweit beliebtesten Werbesujets sind laut Reeder Albert Einstein, das Empire State Building und Kunstwerke von Andy Warhol. Bei den Zitaten liegt ebenfalls Einstein vorn, bei den Musiktiteln Armstrongs «What a Wonderful World». Der Einsatz bekannter Musikstücke wird bei Unternehmen immer beliebter. Am häufigsten werden Cover-Versionen alter und neuer Hits eingesetzt, eigene Jingles erklingen nur noch selten.
Künstler und Prominente können Greenlight auch direkt beauftragen, die Rechte an ihren Aussagen, Bildern und Werken zu vertreten. Seit Anfang des Jahres hat das Unternehmen zum Beispiel die Rechte des Thunderdog Collective inne. Unter diesem Label haben sich 16 Illustratoren, Graffitikünstler, Spielzeugdesigner sowie Tattoo- und Skateboardkünstler zusammengeschlossen. Deren Designs können Werbeagenturen oder Produkthersteller nun für ihre Werbung nutzen, lizensiert von Greenlight.
Marke gut, alles gut
Während Greenlight grünes Licht für die Verwendung geistigen Eigentums in der Werbung einholt, ist das IGE auf die Prüfung, Vergabe und Verwaltung von Rechten an Marken, Designs und Patenten spezialisiert. Und das seit 1888. Die Berner informieren Unternehmen darüber, auf welche rechtlichen Voraussetzungen beim Aufbau einer Marke zu achten ist, und finden heraus, ob etwas gegen die Eintragung eines Zeichens spricht. Zudem ist das IGE schweizweit die einzige Institution, die Marken eintragen kann.
Wer eine Marke entwickeln will, sollte zunächst einmal herausfinden, ob dieses oder ein ähnliches Zeichen nicht bereits existiert und mit einer Eintragung deshalb Marken- oder andere Rechte verletzt werden. Bei dieser Recherche geht man am besten in zwei Schritten vor: In einem ersten Schritt kann das Unternehmen selbst auf den gratis verfügbaren Online-Datenbanken «Swissreg» (für Schweizer Marken) und «Madrid Express» (für internationale Marken) nachschauen, welche identischen Marken es bereits gibt, welche gelöscht wurden und welche Gesuche auf Markeneintragung beim IGE gestellt wurden. Eine einfache Google-Recherche ist auch wichtig, reicht aber keinesfalls aus. Wenn man in den Datenbanken nichts gefunden hat, heisst das noch nicht, dass das Zeichen verfügbar ist. Dafür sollte in einem zweiten Schritt eine professionelle Markenrecherche in Auftrag gegeben werden, entweder beim IGE oder bei einem anderen Anbieter. Eine Markenrecherche kann auch bei der Kreation einer Marke hilfreich sein. «Bei einer Markenrecherche liefern wir alle potenziell problematischen angemeldeten oder eingetragenen Marken, geben aber keine Empfehlungen ab. Dafür verweisen wir an einen Markenanwalt», betont Eric Meier. «Wenn das Institut ein Gesuch auf Eintragung einer Marke erhält, prüft es nicht automatisch, ob ältere Markenrechte bestehen, es prüft nur, ob ein allgemeines Interesse gegen die Eintragung des angemeldeten Zeichens spricht. Wörter, die die Eigenschaften eines Produkts beschreiben, können zum Beispiel nicht zu- gunsten eines Unternehmens monopolisiert werden. ‹Apfel› kann nicht für Äpfel oder Obst eingetragen werden, für Computer jedoch problemlos.» Auch wenn das Zeichen Konsumenten täuschen könnte, lehnt das IGE das Gesuch ab: zum Beispiel, wenn auf einem chemischen Produkt «Bio» steht oder die Marke eine geografische Angabe wie «Swiss» enthält, die nicht der Realität entspricht. Nur wenn der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen eine neue Markeneintragung einreicht, prüft das IGE die Verletzung von Markenrechten. Wird dem Widerspruch stattgegeben, löscht das IGE die neue Marke aus dem Register.
Kosten und Nutzen
Dass das IGE Firmen keine Empfehlungen gibt, hat mit seinem Selbstverständnis zu tun. Auf politischer Ebene berät das Institut den Bundesrat und die übrigen Bundesbehörden in allen Fragen rund um geistiges Eigentum. «In der Privatwirtschaft wollen wir aber nicht dort beratend eingreifen, wo der freie Markt bereits funktioniert», erklärt Ueli Buri, Leiter der Stabsstelle Direktion des IGE und stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung Recht & Internationales. «Das ist ein marktordnungspolitischer Grundsatz des IGE.» Das IGE liefert keine Entscheidungen, dafür aber die Entscheidungsbasis. Das Institut bietet beispielsweise sogenannte Überwachungsrecherchen an: Wer meldet welche Designs an? Welche Marken will Nestlé eintragen lassen? Welche neuen Zeichen könnten mit der Marke meines Unternehmens kollidieren? Die Ergebnisse geben Unternehmern einen guten Überblick über einen Teil des von ihnen beackerten Markts.
Übrigens: Wenn das IGE ein Zeichen eingetragen hat, ist es noch nicht zwingend geschützt. «Der Zivilrichter, der schliesslich über den Schutz einer Marke befindet, ist nicht an die Entscheide des IGE gebunden», betont Eric Meier. «Er kann einer Marke oder einem Design den Schutz absprechen.» Damit der Richter aber überhaupt über die Schutzwürdigkeit eines Zeichens entscheiden kann, muss es erst einmal beim IGE eingetragen werden. «Wann der Schutz einer Marke sinnvoll ist, muss jedes Unternehmen für sich entscheiden», sagt Ueli Buri. «Wer eine Marke oder ein anderes Schutzrecht eintragen lässt, hat Aufwand und Kosten. Die müssen niedriger sein als der erwartete Nutzen. Für ein junges KMU, das auf den Massenmarkt strebt und noch nicht über viele materielle Werte verfügt, kann es durchaus sinnvoll sein, sein geistiges Eigentum schützen zu lassen. Nicht nur die Marke, sondern auch Designs oder Patente.» Dann jedenfalls hat die Firma auch etwas gegen Marken- und Produktfälscher in der Hand.
Frei nach Jesus Sirach: Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, kommt darin um. Es sei denn, er verhindert mit einem frühzeitigen professionellen Rechte-Check den Genickbruch unter den Augen aller.
Anne-Friederike Wilhelm