Austrittsformalitäten
Ihr Mitarbeiter hat gekündigt? Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeiter über seinen Versicherungsschutz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufklären! Von Hansjürg Reber, Bankfach-Experte, Finanzplaner, Sozialversicherungsfachmann und Redaktor beim Beobachter mit Spezialgebiet Altervorsorge.
Pensionskasse
Der Arbeitnehmer ist noch einen Monat nach Stellenaustritt in der bisherigen Pensionskasse gegen Tod und Invalidität versichert. Stirbt er in der Nachdeckungsfrist, so erhalten seine Hinterbliebenen eine Witwen-, Witwer oder Waisenrente. Erkrankt er noch innerhalb des Monats nach Stellenaustritt so schwer, dass seine Krankheit zu einer dauernden Erwerbsunfähigkeit führt, so erhält er eine Pensionskassen-Invalidenrente. Weisen Sie Ihren Mitarbeiter darauf hin, falls er nicht schon nach einem Monat wieder eine neue Stelle antritt oder sich beim Arbeitsamt anmeldet, er solle sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (www.aeis.ch) allenfalls freiwillig versichern.
Hat die Pensionskasse vom Versicherten die Instruktion erhalten, wohin das Freizügigkeitsguthaben überwiesen werden soll, muss diese das Guthaben innerhalb von 30 Tagen überweisen, ansonsten schuldet die Kasse Verzugszinsen.
Unfallversicherung
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Mitarbeiter noch während 30 Tagen gegen Unfall versichert. Tritt er erst später eine neue Stelle an oder meldet er sich nicht innerhalb der 30 Tage beim Arbeitsamt an, entsteht eine Deckungslücke. Weisen Sie ihn darauf hin, dass er eine Abredeversicherung abschliessen kann oder aber die Unfalldeckung bei seiner Krankenkasse einschliessen muss. Informieren Sie den Mitarbeiter noch während der Anstellung und veranlassen Sie, dass die Prämienzahlung für die Abredeversicherung ebenfalls noch während seiner Anstellung erfolgt.
Krankentaggeldversicherung
Als Arbeitgeber sind Sie gemäss Obligationenrecht verpflichtet, Ihrem Mitarbeiter den Lohn für eine beschränkte Zeit zu entrichten, wenn der Mitarbeiter wegen Krankheit seine Arbeit nicht ausführen kann. Haben Sie für Ihre Mitarbeiter eine Kollektiv-Kran-kentaggeldversicherung abgeschlossen, dann kann ein Mitarbeiter, der Ihr Unternehmen verlässt, aus der Kollektiv- in die Einzel-Krankentaggeldversicherung übertreten. Machen Sie den Mitarbeiter in diesem Fall auf den Übertritt aufmerksam. Überreichen Sie ihm das notwendige Übertrittsformular und sorgen Sie dafür, dass der Taggeldversicherer dieses auch erhält. Denken Sie daran, dass ein Übertritt in der Regel noch während 1–3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich ist.
Als Arbeitgeber haben Sie eine Informationspflicht zum Versicherungsschutz nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Es empfiehlt sich deshalb, ein Merkblatt mit allen wesentlichen Versicherungsinformationen Ihren Mitarbeitern schon bei Stellenantritt zu überreichen.
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