Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Über Löhne zu sprechen, ist nach wie vor ein Tabu. Jüngere Leute sowie Angestellte in kreativen Berufen gehen allerdings lockerer mit dem Thema um und sind eher bereit, sich über ihre Saläre auszutauschen. Zeigen sich dann nicht nachvollziehbare Differenzen, führt dies zu Spannungen und Demotivation im Team. Bei geschlechtsbedingten Lohnunterschieden müssen Arbeitgeber sogar mit rechtlichen Schritten rechnen. Von Irmtraud Bräunlich Keller, lic. rer. pol., Redaktorin und Arbeitsrechtsexpertin beim Beobachter-Beratungszentrum.

Grundsätzlich sind Löhne Verhandlungssache. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne gibt es nicht. Auch Lohngerechtigkeit schreibt das Gesetz nicht vor. Im Gegenteil: «Mit Bezug auf den vereinbarten Vertragsinhalt sind beliebige Differenzierungen zwischen den einzelnen Arbeitnehmenden erlaubt», hat das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten. «Verhandelt ein Arbeitnehmer schlechter als seine Kollegen, so hat er die sich daraus ergebenden schlechteren Arbeitsbedingungen grundsätzlich hinzunehmen.»
Eine Grenze findet die Vertragsfreiheit allerdings dort, wo Lohnungleichheiten auf das Geschlecht zurückzuführen sind. Sowohl die Bundesverfassung wie auch das 1996 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz schreiben gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Mann und Frau vor. Das Bundesgericht hat wiederholt definiert, wann Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern gerechtfertigt sind und wann nicht. Die wichtigsten Kriterien:
– Nicht diskriminierend sind in der Regel Lohndifferenzen, die auf objektiven Gründen beruhen: Ausbildung, Dienstalter, Erfahrung, Verantwortung. Die Faktoren Berufserfahrung und Dienstalter werden jedoch immer weniger wichtig, je länger die Anstellung gedauert hat.
– Auch geschlechtsneutrale Kriterien können indirekt diskriminierend sein, beispielsweise dann, wenn dem Dienstalter zu grosses Gewicht beigemessen wird, ohne Rücksicht auf die typischen familienbedingten Karriereunterbrüche von Frauen.
– Bessere Leistung kann Lohnunterschiede rechtfertigen, wenn sie belegt ist. Dass sich höhere Leistungsfähigkeit – irgendwie – auf die Arbeit auswirkt, reicht nicht. Entscheidend sind bessere Arbeitsergebnisse.
– Die Situation auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigt Lohnunterschiede nur vorübergehend. Die Lohnstruktur ist so bald wie möglich zu bereinigen.
Lohnmässig benachteiligte Arbeitnehmerinnen können sich zur Wehr setzen. Dabei müssen sie die Diskriminierung nicht beweisen, sondern nur glaubhaft machen. Gelingt ihnen dies, muss der Arbeitgeber die Rechtmässigkeit der Lohnunterschiede nachweisen. Fordern können Betroffene gerechte Entlöhnung für die Zukunft sowie eine Lohnnachzahlung für maximal fünf Jahre zurück. In den Kantonen gibt es Schlichtungsstellen gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben, die vor einer gerichtlichen Klage angerufen werden können. Führt das Schlichtungsverfahren nicht zum Erfolg, bleibt noch die Klage beim Arbeitsgericht.
Wichtig zu wissen: Arbeitnehmerinnen, die sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen, sind für die Dauer eines innerbetrieblichen Beschwerdeverfahrens, eines Schlichtungs- oder eines Gerichtsverfahrens sowie sechs Monate darüber hinaus vor Kündigungen geschützt. Eine trotzdem ausgesprochene Kündigung wäre ganz einfach ungültig.
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Zur Sache: Qualität kostet

Auch nach dem Abflauen des ersten Medienhypes ist das iPad in aller Munde. In Verlegerkreisen glaubt man fest daran, dass es mittels des neuen Gadgets von Apple erstmals möglich sein werde, mit redaktionellen Web-Inhalten Geld zu verdienen. Ich glaube das auch, aber es gibt doch noch einige wichtige Punkte zu bedenken.

Die erste Gefahr liegt darin, dass im Hauruckverfahren – nur um dabei zu sein – kostenlose Apps auf den Markt geworfen werden, in der Meinung, dann diese irgendwann kostenpflichtig zu machen. Glauben denn die entsprechenden Verleger wirklich, dass dies realistisch ist? Das Beispiel des Internets sollte eigentlich allen klar genug zeigen, dass das nicht möglich ist. Einmal gratis – immer gratis, so einfach ist es.
Wenn man gutgemachte, kostenpflichtige Medien-Apps wie Spiegel, Iconist oder Paris Match – um nur drei Beispiele zu nennen – betrachtet, merkt man sehr schnell, dass der Aufwand, diese regelmässig mit Inhalt zu füttern, sehr gross ist. Ich meine hier nicht den technischen Aufwand, der hält sich eigentlich in Grenzen. Ich spreche hier vom redaktionellen Aufwand. Es geht nicht nur darum, gute Geschichten zu haben, diese müssen auch optimal aufbereitet sein, wenn man dafür Geld verlangen will. Die Qualität muss stimmen. Die traditionelle Internet-Bildergalerie zum Durchklicken mit irgendwelchen Stockfotos oder unscharfen Leserfotos genügt diesen Ansprüchen nicht. Auch unscharfe Filmchen und verwackelte Newsbeiträge funktionieren zwar in der Gratiswelt des Internets, in der qualitativ wertigeren iPad-Welt wirken sie nur noch unbedarft und billig. Notabene gilt das auch für den Text. Die im täglichen Kampf um die Zeit leider oft doch sehr schludrig verfassten Online-Texte werden vielleicht in der schnelllebigen Internet-Welt goutiert, in der entspannten Mediennutzungsumgebung des iPad stören sie immens.
Zu glauben, solch hochstehende Inhalte kostengünstig gewissermasssen nebenbei herstellen zu können ist naiv. Nur Medienhäuser, die bereits schon den Zugriff auf gute Fotos und Bewegtbilder haben, werden in der Lage sein, Apps zu entwickeln, für die der Medienkonsument bereit ist, etwas zu bezahlen. Vergessen wir nicht, die Gratiswelt des Internets liegt nur einen Fingerdruck weit weg.
Das alles aber kostet Geld. Je nachdem sogar viel Geld. Um diese Kosten refinanzieren zu können braucht es also die entsprechende Anzahl von Käufern. Diese im kleinen Schweizer Markt zu finden, wird nur dann möglich sein, wenn die Inhalte wirklich gut und sonst nirgends kostenlos zu haben sind. Keine einfache Voraussetzung.
Pierre C. Meier, Chefredaktor
[email protected]

Grosse Verdienste für Walt Disney in Film und Fernsehen

Walt Disneys verdiente im ersten Halbjahr 2010 an Film und Fernsehen. Kinostreifen trieben den Gewinn im dritten Geschäftsquartal genauso in die Höhe wie Serienerfolge. Die Rückkehr der Werbespots tat ihr Übriges.

Der weltgrösste Unterhaltungskonzern verdiente unterm Strich mit Filmen wie Toy Story 3, Alice im Wunderland und Iron Man 2 und TV-Serien 1.3 Milliarden Dollar und damit 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Umsatz kletterte in der Periode bis zum 3. Juli um 16 Prozent auf 10.0 Milliarden Dollar. Nicht nur Konzernchef Robert Iger sprach am Dienstag von starken Zahlen. Die Börsianer sahen das genauso und liessen die Aktie nachbörslich um 2 Prozent steigen.
www.sda.ch

Globaler Media-Etat von auf dem Prüfstand

Yahoo hat seinen weltweiten Media-Etat ausgeschrieben. Wie viele Media-Agenturen am Pitch beteiligt sind, steht nicht fest.

Aktuell wird der strategische Microsoft-Partner von den beiden WPP-Networks Mindshare (klassische Medien) und Neo (digitale Medien) betreut. Das bestätige Yahoo-Sprecher Graham James gegenüber der amerikanischen Werbe-Fachpresse, wie New-business.de schreibt. Der amerikanische Internet-Konzern arbeitet auf dem Kreativ-Sektor mit der Omnicom-Tochter Goodby, Silverstein & Partners in den USA sowie mit der WPP-Tochter Ogilvy weltweit zusammen.
www.new-business.de

Interviews mit Rolf Schmitz, Matthias Meyer und Barbara König

Netmetrix-Geschäftsführer Rolf Schmitz, Matthias Meyer, Unternehmenssprecher von Google Schweiz und Barbara König, Verlagsleiterin der Hotel Revue, im Interview.

Interview mit Netmetrix-Geschäftsführer Rolf Schmitz
WW: Ist Google Kunde von Netmetrix?
Schmitz: Nein, weder beim Audit noch für den Bezug der Basis- oder Profile-Daten ist Google Kunde von uns, obwohl ich mir das durchaus wünschen würde.
Laut einer Marktstudie setzen in der Schweiz 80 Prozent der Websites, die ein Client-seitiges Tracking Tool anwenden, Google Analytics ein. Was heisst das für Sie?
Die Frage ist immer, für welchen Zweck der Website-Anbieter welches Tool einsetzen möchte. Fokussiert der Kunde sehr stark auf CRM-Aspekte zum Beispiel im Tracking einzelner spezifischer Webinhalte, so sind kostenfreie Tools wie Google Analytics oder Ad-Planner sinnvolle Ergänzungen zu unseren Angeboten. Damit haben wir seitens Netmetrix auch keinerlei Problem und sehen uns hier auch nicht im Wettbewerb zu Google. Wenn der Website-Anbieter jedoch eine standardisierte Messung haben möchte, mit der er sich in einen Wettbewerb nach aussen hin stellen möchte, um beispielsweise Werbung zu akquirieren, dann denke ich, wird dem das Angebot von Google nicht gerecht. Die Transparenz hinsichtlich interner Messprozesse und hinsichtlich der Vergleichbarkeit zwischen den Daten der Websites ist für den Dritten hier nicht erkennbar. In diesen Fällen sind die Produkte von Netmetrix für einen Einsatz beim Kunden prädestiniert.
Ist das die Hauptkritik, die Sie an Google richten?
Dies ist keine Kritik, sondern ein Feststellen des Status quo. Sie haben da jemanden, von dem sie nicht wissen, nach welchen Kriterien er was macht, und sie können auch keine Offenlegung einfordern. Auch wissen sie nicht, an wen Sie sich vor Ort im Zweifel wenden sollen, wenn Sie einen Rat benötigen.
Aber Sie haben keine Hinweise, dass Google bei den Daten mogelt und sie auf die eigene Mühle hin optimiert?
Nein, in keinster Weise würden wir so etwas unterstellen wollen.
Wo sehen Sie die Stärken von Netmetrix?
Unsere Produkte dienen der Orientierung und der Planung auf hohem standardisiertem Niveau. Wir bieten nicht etwas auf dem Markt an, was wir inhaltlich nicht transparent darlegen können. Wie das für eine Branchenorganisation unserer Art normal ist, gehen wir einen anderen Weg: Es gibt bei uns ein von den Marktteilnehmern gemeinsam mit Netmetrix verabschiedetes Reglement. In diesem wird festgelegt, wie gemessen wird, und sichergestellt, dass dies nach einheitlichen Kriterien, die für jeden einzelnen Teilnehmer gleich sind, geschieht.
Doch rein technisch betrachtet, kann ja jeder das Gleiche messen?
Natürlich können Sie sagen: Da gibt es einen PI bei Google und dort einen PI bei Netmetrix. Und so wird oberflächlich betrachtet gleich gemessen. Netmetrix prüft den gesamten Messprozess von der Vertaggung bis zur Datenpublikation und stellt sicher, dass alle Websites nach einheitlichen Kriterien gemessen werden. Wir sind als Instanz neutral, wir sind transparent. Und unser Kredo ist, vergleichbare Werte nach einheitlichen Kriterien zu zertifizieren, die ja auch gemeinsam mit dem Markt verabschiedet worden sind. Das Reglement und die Kommission von Netmetrix dienen genau diesem Zweck: Da sitzen die Marktteilnehmer und die Methodiker mit am Tisch – und gemeinsam wird da ein für den Schweizer Markt ausgerichtetes Messinstrumentarium entwickelt bzw. stetig optimiert.
Braucht es die Kontrolle, wie Netmetrix sie betreibt, oder ist es nicht letztendlich Sache des Website-Betreibers, wie gut er das bei sich implementieren will, und allenfalls Nachteile in Kauf nimmt, wenn er sich nicht optimal einrichtet, z. B. einen Tag nicht auf allen Seiten ausgibt?
Wenn sich jeder Websitebetreiber die Messung so einrichten würde, wie er möchte, gäbe es keine einheitlich vergleichbaren Daten für die Werbewirtschaft. Wir sehen uns als Dienstleister und Kon¬troll¬instanz für den Schweizer Markt und die Schweizer Klientel. Und so stehen wir denn auch den Kunden mit Rat und Tat vor Ort in der Schweiz zur Seite. Das fängt mit dem Hosten der Daten hier in der Schweiz an, geht über das permanente Monitoring der technischen Bereitstellung durch uns und endet im technischen und projektseitigen Support durch unsere Techniker. Auch beraten wir unsere Kunden etwa hinsichtlich Sonderreports und schulen die Mitarbeiter der Kunden vor Ort im Einsatz mit unseren Tools. Das ist ein nicht zu unterschätzender Mehrwert, den unsere Partner im Markt auch sehr schätzen.
Viele im Markt gerade aus der Verlagsbranche hätten ja gerne Zahlen für Unique User im Sinne von Leser pro Ausgabe im Print. Können Sie diese Angaben aktueller als heute zweimal jährlich liefern?
Zurzeit liefern wir mit unserem Produkt Netmetrix-Profile die Reichweite Unique User für alle ausgewiesenen Websites und deren Unterrubriken analog zur Printmedienforschung zweimal jährlich. Prinzipiell wäre es denkbar, den Publikationsrhythmus zu steigern. Dies ist eine Frage der dadurch steigenden Kos¬ten und des Marktinteresses. Das Produkt Netmetrix-Profile besteht nicht nur aus der Ausweisung des Unique User, es werden auch noch zusätzliche Merkmale wie Soziodemografika, Themeninteressen und Internetnutzungsgewohnheiten abgebildet.
Nun enthält Google Analytics verschiedene Messgrössen, die Netmetrix so nicht anbietet.
In unserem Produkt Audit gibt es zwei Arten von Messgrössen: Es gibt einmal die von Netmetrix beglaubigten Daten, die als Ranking transparent für alle sichtbar nach aussen gegeben werden. Und dann hat jeder unserer Kunden noch weiterführende Werte in seinem internen Zugriff, die jedoch nicht nach aussen gegeben werden dürfen.
Weshalb dieses Publikationsverbot, das sie ja auch durchsetzen? Behindern Sie sich damit nicht zusätzlich im Vergleich zu Google Analytics?
Unser Schwerpunkt im Produkt-Audit sind Audience-Measurement-Daten für den Schweizer Online-Werbemarkt. Die Daten durchlaufen einen aufwendigen Beglaubigungsprozess und werden monatlich publiziert. Diese Daten sind für die Akquisition von Online-Werbung relevant und der Kunde darf hierfür als Label Netmetrix zertifiziert verwenden. Die internen Daten sind hier noch ein zusätzliches Add-on für unsere Kunden.
Und wie sieht’s aus, wenn es um Mobile geht? Da haben Sie ja immer noch eine Lücke …
… da haben Sie recht. Wir sind dran, haben eine Arbeitsgruppe Mobile und arbeiten Erkenntnisse auf, um dem Kunden verlässliche Daten zur Verfügung zu stellen. Noch wissen wir nicht, wie diese Daten dargereicht werden sollen und ob es dafür allenfalls ein viertes Produkt geben wird. Auch beim Streaming von Audio- und Videostreams haben wir ein Projekt aufgesetzt, wo wir mit einer Arbeitsgruppe mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten.
Kommen diese Lösungen vor oder nach Ablauf der nächsten zwölf Monate?
Gehen Sie eher von vor aus, wir wollen das ja nicht aussitzen. Doch wenn wir da, zusammen mit dem Markt, eine Systematik entwickeln, muss die auch längerfristig funktionieren. Deshalb ist wichtig, dass wir die verschiedenen Szenarien gut abwägen und überlegen, was wir heute ad-hoc sehen, auch was wir in 6, 12 oder 18 Monaten sehen werden. So stellen sich klassische Fragen wie: Wann ist Mobile Mobile? Und reden wir in zwei Jahren überhaupt noch von einer Klassifizierung Mobile versus Fix?

Interview mit Matthias Meyer, Unternehmenssprecher von Google Schweiz
WW: Welche Absichten verfolgt Google mit Analytics und mit AdPlanner?
Meyer: Wir wollen die Informationen zugänglich und nutzbar machen – beide Produkte verfolgen dieses Ziel. Während Analytics seinem Nutzer relevante Informationen über die Nutzung seiner eigenen Website liefert, liefert AdPlanner allgemeine Nutzungsinformationen für alle Websites.
Welche Garantien gibt es, dass Analytics und AdPlanner auch künftig in mindestens der heutigen Form verfügbar sein werden?
Wir planen nicht, eines der Produkte einzustellen.
Kann, qualitativ gesehen, der Google AdPlanner zur Mediaplanung genutzt werden?
Der AdPlanner greift auf eine sehr grosse Datenmenge zur Erhebung der Nutzungsstatistiken zurück. Dadurch sind die gelieferten Nutzungsstatistiken sehr genau, und er kann für die Mediaplanung eingesetzt werden. Die direkte Einbuchung aus dem AdPlanner heraus ist heute aber noch oftmals aufwändiger als mit anderen Mediaplanungstools.
Welche Anstrengungen unternimmt Google, um sicherzustellen, dass Google Analytics von allen Sites einheitlich eingesetzt wird, damit möglichst vergleichbare Zahlen resultieren?
Die Zahlen im AdPlanner kommen ja nur zum Teil aus Analytics. Um von dort vergleichbare Zahlen zu bekommen, ist es ausreichend, wenn der Analytics Code auf der gesamten Website implementiert ist – und das ist ohnehin nötig, wenn man Analytics sinnvoll nutzen will.

Interview mit Barbara König, Verlagsleiterin der Hotel Revue
WW: Die Hotel Revue gehört zu den Publikationen, die zum Kundenkreis von Netmetrix gehören. Doch weshalb machen Sie dort nicht mit?
König: Die Hotel Revue (www.htr.ch) sowie das Stellenportal von Hotelleriesuisse (www.hoteljob.ch) sprechen eine sehr klare Fachzielgruppe (Hotellerie, Gastronomie und Tourismus) an. Bei einem öffentlichen Listing wie Netmetrix werden unsere Sites mit Publikums-Sites in einen Topf geworfen. Im diesem Vergleich sehen unsere Visits eher mager aus. Wenn man aber berücksichtigt, dass die Visits wahrscheinlich grösstenteils aus der anvisierten Zielgruppe stammen, bekommen diese Zahlen einen ganz anderen Wert. Diese Erfahrung mussten wir auch schon beim Auflagenvergleich der Wemf machen.
Gelten für kleinere Publikationen andere Spielregeln als für die grossen?
Absolut gesehen, gehören wir da zu den eher kleineren Titeln. Aber hier muss man wissen, dass jede Ausgabe der htr von durchschnittlich 8,3 Personen gelesen wird (Leserumfrage 2009 mit Demoscope) und die htr einfach zur Pflichtlektüre in der Zielgruppe gehört. Quantität ist eben nicht alles. Wer sich also bei der Medienplanung nur auf absolute Reichweitenzahlen verlässt, verpasst unter Umständen die Qualität.
Und wie verkaufen Sie diese Qualität am Markt?
Der Verkauf einer Fachzeitung wie auch der Verkauf von Fachportalen kann nicht über allgemeine Reichweitenlisten erfolgen. Im Gegenteil: Oft sind für uns die Vergleiche mit den offiziellen Reichweitenlisten eher hinderlich. Wichtig sind hier Aufklärung in der Zielgruppe und persönlicher Verkauf. Und dafür genügen uns die Zahlen von Google Analytics, die wir auch gern offenlegen. Um uns mit ähnlichen Sites (Stellenportalen der Hotellerie) vergleichen zu können, nehmen wir auch die Werte von Alexa.com zu Hilfe. Selbst wenn es einen Vergleich gäbe, wo wirklich Äpfel mit Äpfeln verglichen werden, gäbe es da immer noch die süssen Berner Rosen und die eher sauren Bohnäpfel.

Innovative Multimediaproduktionen gesucht

Noch bis zum 27. August können sich Multimediaschaffende für den Wettbewerb Annual Multimedia 2011 anmelden. Gesucht werden innovative Multimediaproduktionen der letzten beiden Jahre.

Agenturen, Unternehmen, Produzenten, Programmierer, Hersteller, Designer und Studierende sind eingeladen, sich mit ihren Produktionen aus den Bereichen Website, Banner, Microsite, Event/Game/Installation, Portal, Blog, Desktop-Anwendung, E-Mail-Marketing und Terminal am Wettbewerb zu beteiligen. Neu aufgenommen wurden die Kategorien Mobile/Digitale Innovation, App und Web-TV.
Zugelassen sind alle Multimedia-Awendungen, die in den Jahren 2009 und 2010 in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz hergestellt oder von dort ansässigen Firmen in Auftrag gegeben worden sind. Die Annual Multimedia-Jury entscheidet im Herbst 2010, welche Produktionen prämiert und im «Annual Multimedia 2011 – Jahrbuch für Digital Marketing» veröffentlicht werden.

Weitere Informationen und Anmeldung: Annual-multimedia.de.

Stahelpartner für Amag: Der Steinbock ist zurück

Am letzten Wochenende stieg die Eröffnungsparty der neuen Amag Retail Chur. Stahelpartner hat im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht und nun ein Dankeschön-Inserat kreiert.

Das Inserat nimmt Bezug auf das Einladungsinserat und -plakat mit dem Steinbock. Es erscheint diesen Mittwoch als 1/1 Anzeige in der Bündner-Woche.

Verantwortlich bei Amag: Michèle Tribolet (Assistentin der Geschäftsführung Amag Retail Chur), Camilla Hofer (Assistentin), Dino Graf (Head of Group Communication Amag), Carmen Creus (Leiterin Marketing Services Amag). Verantwortlich bei Stahelpartner: Reto C. Zollinger (Art Direction), Mark Stahel (Creative Direction/Text). Verantwortlich bei Mediacom: Lars Hoffmann und Corinne Grollmuss.

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Mitlinks engagiert neuen Interaction Designer

Mitlinks verstärkt sein Team. Seit Anfang August arbeitet der Interaction Designer Balz Rittmeyer für die Zürcher Agentur.

Balz Rittmeyer unterstützt Mitlinks in den Bereichen Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von User Interfaces komplexer Websites. Rittmeyer hat Interaction Design an der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK studiert. Mit seinem BA-Abschlussprojekt ‚akustisch‘ hat er 2009 den Europrix Award in der Kategorie ‚Interactive Installations‘ gewonnen. Das Projekt begeht neue Wege der Verwendung von Multitouch-Interfaces in der digitalen Soundproduktion. Vor seinem Engagement für Mitlinks hat sich Rittmeyer im Rahmen eines Praktikums bei der deutschen Agentur Art+Com in Berlin mit der Gestaltung von digitalen Medien auseinandergesetzt. Zudem hat er als Freelancer für die Exapoint Solutions gearbeitet.

Jahrbuch der Werbung: Newcomer-Agentur des Jahres 2010 gesucht

Ab dem 16. August haben junge und ambitionierte Agenturen wieder die Chance, sich für die Auszeichnung «Newcomer-Agentur des Jahres 2010» zu bewerben. Das Jahrbuch der Werbung ruft alle nach dem 1. Januar 2008 gegründeten Agenturen dazu auf, sich bis zum 29. Oktober online zu bewerben.

Voraussetzungen für die kostenfreie Teilnahme am Newcomer-Wettbewerb sind ein aussergewöhnliches Portfolio, ein überzeugender Markenauftritt und stetiges wirtschaftliches Wachstum. Die Gewinner werden auf der Preisverleihung am 3. Februar 2011 in Berlin präsentiert und prominent im Jahrbuch der Werbung 2011, Band 48 porträtiert. Der Titel «Newcomer-Agentur des Jahres» wird seit 1991 von der Jury des Jahrbuchs der Werbung verliehen. Das Jahrbuch der Werbung erscheint im Econ Verlag. Das Kompendium dokumentiert das Werbegeschehen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Anmeldung über das Online-Formular auf Jdw.de.

Google: Street View bis Ende Jahr auch in Deutschland

Google will bis Ende des Jahr seinen Dienst Street View auch in Deutschland starten. Das Angebot mit der lückenlosen Darstellung von Strassenzügen und Häusern wird zunächst für 20 Städte zwischen München und Hamburg eingeführt.

Mieter und Hausbesitzer erhalten vorher mit einem Onlineformular die Gelegenheit, ihr Gebäude unkenntlich zu machen, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Diese Möglichkeit werde Anfang nächster Woche bereitgestellt. Neben dem Onlinewiderspruch kann man auch mit einem Brief Einspruch gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen einlegen. Das Bild des entsprechenden Gebäudes wird dann nach Angaben von Google mit einer «Blurring»-Technik unkenntlich gemacht, so dass es nur noch schemenhaft zu sehen ist.
In Deutschland hatten die Pläne für Street View zu heftiger Kritik geführt. Bürger befürchten, das Angebot könnte für kriminelle Zwecke missbraucht werden, etwa für Einbrüche. Die Kritik wurde noch lauter, nachdem im Mai bekannt geworden war, dass bei den Kamerafahrten für Street View auch persönliche Daten aus ungesicherten WLAN- Netzen miterfasst und von Google gespeichert wurden. Das Unternehmen sprach anschliessend von einem Fehler. Die Daten seien wegen eines Programmierfehlers in den für Street View verwendeten Kameraautos versehentlich erfasst worden. In Österreich wurde der Dienst deshalb verboten.
In der Schweiz darf Google momentan keine neuen Bilder veröffentlichen. Kamerafahrten mit den Street-View-Autos sind allerdings weiterhin möglich, sofern die Route vorgängig bekannt gegeben wird. Auf diese Zwischenlösung haben sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür und der Internetkonzern geeinigt, bis ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt. Thür strebt eine europäische Lösung an, wie mit den WLAN-Daten verfahren wird. Er hat nach eigenen Angaben bereits mit anderen europäischen Datenschutzbehörden Kontakt aufgenommen.

Zu guter Letzt: Kasachstan schlägt zurück

In Sacha Baron Cohens Film «Borat» kam Kasachstan wahrlich nicht gut weg. Nun geht der zentralasiatische Staat in die Offensive und will sich mit der neuen Produktion «Mein Bruder Borat» als fortschrittlichen Staat präsentieren.

In «Borat» hatte der britische Komiker einen kasachischen Reporter auf US-Reise gespielt. Dabei zeigte er Kasachstan als rückständigen Staat, in dem Minderheiten diskriminiert werden und Prostitution sowie Kriminalität alltäglich sind. Gar keine Freude am Film hatte die Kasachische Führung. Nun schlägt der ölreiche Staat zurück – «Mein Bruder Borat» soll es richten. Im Streifen, der 2011 herauskommen soll, besucht ein junger Amerikaner Borats Heimat und findet einen wohlhabenden und modernen Staat vor. Man wolle vom Erfolg und von der Berühmtheit Borats im Westen profitieren und so den Leuten das «echte Kasachstan» zeigen, meint der Kasachische Regisseur dazu. Gute Idee, kommt aber doch etwas spät. Schliesslich liess «Borat» 2006 die Kinokassen klingeln.

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Willisauer Bote: Schweizer Medien parodiert

Der Willisauer Bote (WB) hat dieses Jahr eine Sommerserie der besonderen Art umgesetzt. Unter dem Motto «Der WB geht fremd» hat die Lokalzeitung in sechs Folgen je ein schweizerisches Printprodukt in Inhalt und Aufmachung im Zeitungsformat imitiert. Den Auftakt machte am 23. Juli die «Schweizer Simulierte». Es folgten «50 Minuten», «Bleck», «Annabella», «Die Napfwoche» und zum Abschluss der «Tiernapf».

Neben der Frontseite mit leicht abgeändertem Titel wurden dabei auch die zweite und dritte Seite in Layout und Jargon dem parodierten Medium angepasst. «Es ist die pure Lust, die uns antreibt», schrieb WB-Chefredaktor Stefan Calivers in einem Leitartikel zur Sommerserie. «Die Lust auf fette Schlagzeilen und schlanke Promis. Die Lust auf grosse Bilder und kleine Texte. Die Lust auf geschmeidige Büsis und pralle Busen. Die Lust auf einseitige Analysen und zweideutige Annoncen… »
Die Serie sei zwar mit Mehraufwand verbunden gewesen, so Stefan Calivers gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dieser sei aber nicht grösser gewesen als für die anderen Sommerserien: Mal wurden die Grenzen des Amtes abgelaufen oder Mitarbeiter wurden mit 50 Franken auf die Piste geschickt und berichteten darüber. Die TV-Serie «Big Brother» konterte man in Willisau mit «Big Sister».

Grosse Resonanz
Noch nie habe eine Serie so grosses Echo ausgelöst, sagt Calivers. Und zwar überwiegend positiv. Rechtliche Schritte von seiten der parodierten Medien habe man, nach Rücksprache mit dem Hausanwalt, nicht befürchtet. Sie blieben denn auch aus. Bloss ein Kioskbetreiber hatte ob der 20 Minuten-Parodie wohl gemischte Gefühle. Die vermeintliche Gratiszeitung wurde ihm nämlich vom Stand «gestohlen».

>Schweizer Simulierte

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