Musikhandys: Swico wehrt sich gegen Urheberrechtsgebühren
Swico wehrt sich dagegen, dass für Mobiltelefone mit MP3-Funktionen Urheberrechtsgebühren fällig werden. Der Schweizerische Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik hat sich ans Bundesverwaltungsgericht gewandt.
Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten hatte die Gebühren, welche geringer sind als jene für MP3-Player, gemäss SDA im vergangenen März verfügt. Der Tarif beträgt 30 Rappen pro Gigabyte. Für ein iPhone mit 16 Gigabyte beträgt die Gebühr einmalig 4.80 Franken beim Kauf.
Swico wehrt sich gegen die Abgaben. Einerseits würden Komponisten und Musiker über die Suisa-Gebühren ausreichend entschädigt, andererseits belasteten die neuen Urheberrechtsabgaben die Konsumenten. Swico hat darum beim Bundesverwaltungsgericht in Bern am 29. Juni eine Klage eingereicht. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Die Gebühren können deshalb noch nicht erhoben werden; geplant gewesen war das ab dem 1. Juli.
Den neuen Handytarif lehnt Swico auch deshalb ab, weil durch die Multifunktionalität der Geräte, die als Mobiltelefon, PDA, Kamera, Radio-, Audio- und Videoplayer und so weiter verwendet werden können, das Kriterium der Massennutzung für das Speichern und Abspielen von MP3-Dateien nicht gegeben sei.
Die Definition der Urheberrechtsgesellschaft Suisa für den Begriff Musikhandy sei ungenügend und nicht praktikabel, schreibt Swico. Die Suisa hat bis 15. September Zeit, dem Bundesverwaltungsgericht seine Sicht der Dinge darzulegen, wie ihr Vizedirektor Vincent Salvadé am Donnerstag der Nachrichtenagentur SDA sagte.
Swico wehrt sich gegen die Abgaben. Einerseits würden Komponisten und Musiker über die Suisa-Gebühren ausreichend entschädigt, andererseits belasteten die neuen Urheberrechtsabgaben die Konsumenten. Swico hat darum beim Bundesverwaltungsgericht in Bern am 29. Juni eine Klage eingereicht. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Die Gebühren können deshalb noch nicht erhoben werden; geplant gewesen war das ab dem 1. Juli.
Den neuen Handytarif lehnt Swico auch deshalb ab, weil durch die Multifunktionalität der Geräte, die als Mobiltelefon, PDA, Kamera, Radio-, Audio- und Videoplayer und so weiter verwendet werden können, das Kriterium der Massennutzung für das Speichern und Abspielen von MP3-Dateien nicht gegeben sei.
Die Definition der Urheberrechtsgesellschaft Suisa für den Begriff Musikhandy sei ungenügend und nicht praktikabel, schreibt Swico. Die Suisa hat bis 15. September Zeit, dem Bundesverwaltungsgericht seine Sicht der Dinge darzulegen, wie ihr Vizedirektor Vincent Salvadé am Donnerstag der Nachrichtenagentur SDA sagte.







