Ein Gerichtsverfahren ist kompliziert und läuft nach starren Regeln ab, die Laien nicht vertraut sind. Sie werden mit Fachausdrücken konfrontiert, die sie nicht verstehen. Und vom Gericht gibts keine Hilfe, denn es ist den Parteien überlassen, den Sachverhalt vorzutragen und die Beweismittel zu nennen. Geht dann eine relevante Tatsache oder ein Beweis¬mittel vergessen, riskiert man, den Prozess zu verlieren. Kurzum: Als Laie ist man mit der Führung eines Gerichtsprozesses schlicht überfordert.
Das soll sich nun mit dem «vereinfachten Verfahren» ändern, das mit der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung zu Beginn dieses Jahres eingeführt wurde. Das neue Verfahren gilt unter anderem für Forderungsstreitigkeiten bis zu 30'000 Franken und soll es Laien ermöglichen, selber zu ihrem Recht zu kommen.
Wie läuft dieses Verfahren konkret ab? Zuerst muss man zur Schlichtungsbehörde. Kommt es dort zu keiner Einigung, stellt der Schlichter die sogenannte Klagebewilligung aus. Damit kann man innert dreier Monate die Klage beim Gericht einreichen. Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten.
Die Klage muss nicht schriftlich begründet werden. Es genügt, wenn man zum Beispiel schreibt: «X schuldet mir 8000 Franken, bestreitet das aber. Ich will sie zurück, ausserdem soll X die Gerichtskosten übernehmen und mir eine Entschädigung zahlen.»
Das Gericht prüft als Erstes verschiedene formelle Voraussetzungen – zum Beispiel seine Zuständigkeit – und entscheidet dann, ob es auf die Klage überhaupt eintritt.
Anschliessend wird das Gericht vom Kläger einen Vorschuss für die mutmasslichen Gerichtskosten verlangen. Die Höhe der Gerichtskosten bestimmt jeder Kanton selber. Bei einer Streitsumme von zum Beispiel 8'000 Franken beträgt die Gerichtsgebühr etwa im Kanton Zürich rund 1500 Franken. Wird der Vorschuss eingezahlt, lädt das Gericht zur Verhandlung vor. An der Verhandlung haben die Parteien je zwei Mal die Gelegenheit zu sprechen. Wichtig ist, dass alle Ausführungen des Gegners, die nicht zutreffen, bestritten werden, sonst gelten sie als richtig.
Nach der Anhörung teilt das Gericht den Parteien in der Regel seine Einschätzung der Prozesschancen mit und unterbreitet ihnen einen Vergleichsvorschlag. Dieser kann angenommen oder abgelehnt werden. Kommt kein Vergleich zustande, muss das Gericht die Beweise prüfen, wenn relevante Behauptungen bestritten wurden. Ist die sogenannte Beweisabnahme beendet, erhalten die Parteien nochmals die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Anschliessend fällt das Gericht ein Urteil. Falls man mit dem Entscheid nicht einverstanden ist, kann man ihn an die nächste Instanz weiterziehen.
Auch wer den Prozess gewinnt, kommt nicht automatisch zu seinem Geld. Zahlt der Beklagte nämlich nicht freiwillig, muss man die Betreibung gegen ihn einleiten, und zwar beim Betreibungsamt an seinem Wohnsitz.
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