Schweiz Tourismus bringt die Grand Tour of Switzerland auf Spotify

Ab sofort steht für jede Etappe der Grand Tour of Switzerland eine eigene Spotify-Playlist zur Verfügung.

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In einer Zusammenarbeit zwischen Schweiz Tourismus sowie dem Verein Grand Tour of Switzerland und insgesamt 16 Schweizer Regionalradios wurden Radiohörerinnen und -hörer diesen Sommer aufgerufen, für ihre Region jeweils ihre Favoriten für den Soundtrack eines Road Trips einzureichen.

So entstanden elf unterschiedliche Playlists, für jede Etappe eine. Jeder Abschnitt der Tour erhält somit seinen eigenen, auf ihn abgestimmten Soundtrack.

Die elf Playlists bestehen aus zwischen 40 und 100 Lieder und stehen ab sofort online auf Spotify zur Verfügung.

Die Präsenz auf dem schwedischen Musik-Streamingdienst Spotify ist für die Vermarktung des Ferien- und Reiselands Schweiz von grosser Bedeutung. Das Portal bietet mit seiner weltweiten Reichweite und den 207 Millionen aktiven Nutzern ein wertvolles Schaufenster für den Road Trip durch die Schweiz.

Künstliche Intelligenz – oft noch ein Fremdwort

Viele Unternehmen und ihre Führungskräfte haben noch eine distanzierte Beziehung zum Thema «Künstliche Intelligenz», zeigt der aktuelle Leadership-Trendbarometer des Instituts für Führungskultur im digitalen Zeitalter (IFIDZ).

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Die Haltung zum Thema KI ist bei den meisten Unternehmen und ihren Führungskräften noch eher kritisch-distanziert sowie abwartend-skeptisch. Zu diesem Ergebnis kommt das jüngste Leadership-Trendbarometer des IFIDZ, Frankfurt, an dem 108 Führungskräfte aus dem deutschsprachigen Raum teilnahmen.  

So sind zum Beispiel der Online-Befragung zufolge weniger als die Hälfte der Befragten (45 Prozent) der Auffassung, dass KI-Anwendungen den Unternehmen mehr Vor- als Nachteile brächten. Zudem sind weniger als ein Drittel (31 Prozent) der Meinung, dass die Führungskräfte überproportional von der KI profitieren könnten. Und bezogen auf die Unternehmensentscheidungen sind noch nicht einmal ein Viertel der Befragten (21 Prozent) der Überzeugung, dass die KI eine wichtige Unterstützung hierbei leisten könne.

Diese kritisch-distanzierte Haltung ist laut Barbara Liebermeister, Leiterin des IFIDZ, nicht grundsätzlich negativ: «Eine gesunde Skepsis gegenüber neuen Technologien ist oft nötig.» Kontraproduktiv werde die Skepsis jedoch, wenn sie zu einer (Denk-)Blockade führe. «Und dieser Eindruck drängt sich uns auf, wenn zum Beispiel drei von vier Befragten der Meinung sind, dass die KI nicht zur Vorbereitung, Fundierung und Herleitung von Entscheidungen genutzt werden solle» – also einem der Haupteinsatzfelder der KI im Unternehmenskontext.

Eine Ursache für die skeptische Haltung gegenüber dem Themenfeld KI könnte fehlendes Know-how sein. So bestätigen zwei Drittel der Befragten (66 Prozent), dass in ihrem Umfeld das Know-how über KI sehr gering sei. Die überwiegende Mehrheit (78 Prozent) gab zudem an, selbst nicht den Unterschied zwischen einer «starken» und einer «schwachen KI» zu kennen. 

Eine «schwache KI» kann einzelne Aufgaben sehr effizient erledigen – zum Beispiel einfache Bestellungen entgegennehmen und den Bearbeitungsprozess in Gang setzen. Eine «starke KI» hingegen kann auch komplexere Aufgaben analysieren und lösen, und lernt hierbei hinzu. Nur 10 Prozent der Befragten erachten sich denn auch als «kompetente Gesprächspartner» zum Thema Künstliche Intelligenz.

Dieses fehlende Wissen korreliert mit einem geringeren Verständnis von KI im Sinne einer tiefergehenden Durchdringung des Themas. So weiss zum Beispiel nur jeder vierte Befragte (25 Prozent), welchen Einfluss das Thema KI auf seinen eigenen Arbeitsbereich haben könne. Und nur knapp ein Drittel (31 Prozent) gibt an, bereits Erfahrungen mit KI gemacht zu haben – zum Beispiel in Form von Chatbots oder Sprach- und Bilderkennung.

«Diese Zurückhaltung bei der Auseinandersetzung mit dem KI-Thema deckt sich mit den Ergebnissen unserer individuellen Führungsdiagnostik», betont Patrick Merke, Mitglied der Institutsleitung des IFIDZ. Auch da zeigt sich, dass ein Grossteil der Führungskräfte sich noch nicht aktiv mit dem KI-Thema befasst hat. Zwar müsse nicht jede Führungskraft ein KI-Experte sein, doch ein so niedriger Kenntnisstand sei bedenklich, «da das Thema KI aktuell zu den bedeutendsten Innovationsthemen zählt», so Merke.

Die Ergebnisse des IFIDZ-Leadership-Trendbarometers bestätigen laut Liebermeister die Ergebnisse anderer Studien zu diesem Thema. Den Studien zufolge besteht in vielen Unternehmen im deutschsprachigen Raum ein Wissensdefizit bezüglich der potenziellen Einsatzmöglichkeiten von KI. Dieses gelte es zeitnah zu beheben, da im KI-Bereich aktuell sehr intensiv geforscht werde und mit hoher Geschwindigkeit neue KI-Anwendungen entwickelt würden, die das Potenzial hätten «nicht nur die Geschäftsprozesse in den Unternehmen neu zu gestalten, sondern auch ganz neue Geschäftsmodelle zu entwickeln». Und diese müssen, so eine Überzeugung des IFIDZ, zumindest die Top-Entscheider in den Unternehmen kennen, wenn sie zukunftsfähige Strategien für ihr Unternehmen entwickeln möchten.

Nähere Infos über das IFIDZ-Leadership-Trendbarometer «Künstliche Intelligenz (KI) in Unternehmen» können hier abgerufen werden.

Andreas J. Bartneck wird Leiter Innovation & Marketing bei Converto

Das Marketing-Unternehmen Converto baut sein Team aus. Andreas J. Bartneck soll als Leiter Innovation & Marketing künftig die Advertising-Lösungen von Converto mitgestalten und weiter ausbauen.

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Zuletzt war Bartneck Teil der Geschäftsleitung der Mediaagentur Mediacom. Davor leitete er die gesamte digitale Unit von Mediacom Zürich und zeichnete für ein grosses Kundenportfolio verantwortlich. «Seine langjährige Erfahrung im Bereich digitaler Werbung und sein breites Produkt-Wissen machen Bartneck zu einem führenden Branchenexperten in der Schweiz», schreibt Converto in einer Mitteilung. Wie CEO Matteo Schuerch sagt, will man mit dem Neuzgang «den Bedürfnissen grosser und komplexer Werbekampagnen noch besser gerecht werden».

Ständeratskommission für neue Zigaretten-Werbeverbote

Zigarettenwerbung in der Presse und im Internet soll verboten werden. Das will die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK). Sie versucht einen Kompromiss.

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An Werbeverboten war der erste Anlauf für ein neues Tabakproduktegesetz gescheitert: Das Parlament wies das Gesetz 2016 zurück. Beim zweiten Anlauf sah der Bundesrat zunächst auch Werbebeschränkungen vor. Nach Kritik in der Vernehmlassung strich er diese aber (Werbewoche.ch berichtete).

Gemäss dem Entwurf des Bundesrates soll es in Sachen Werbebeschränkungen beim heutigen Recht bleiben. Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Untersagt ist auch Werbung für Tabakprodukte, die sich speziell an Jugendliche richtet.

 

Verbot in Presse und Internet

Die Gesundheitskommission des Ständerates schlägt nun einstimmig vor, zusätzlich Tabak-Inserate in Zeitungen und Zeitschriften sowie Werbung im Internet zu verbieten, wie sie am Dienstag mitteilte. Ausserdem soll Tabak-Sponsoring von Anlässen mit internationalem Charakter untersagt werden.

Beides sah auch das 2016 gescheiterte Gesetz vor. Allerdings war damals zusätzlich geplant, auch Plakatwerbung für Tabakprodukte sowie Werbespots im Kino schweizweit zu verbieten. Beides ist in manchen Kantonen bereits heute verboten, in anderen aber erlaubt (Werbewoche.ch berichtete).

 

Konform mit WHO-Abkommen

Die SGK schreibt, sie schaffe mit ihren Änderungen die Voraussetzungen zur Ratifizierung der Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Wegen der fehlenden Einschränkungen von Werbung und Sponsoring konnte die Schweiz das Abkommen bisher nicht ratifizieren.

Ein griffiger Kinder- und Jungendschutz sowie die Erfüllung der Mindestanforderungen der Konvention seien für sie oberstes Ziel, schreibt die Kommission. Mit Blick auf die Konvention will die Kommission auch die Verkaufsförderung durch die unentgeltliche Abgabe von Tabakprodukten verbieten. Die Tabakindustrie will sie zur Bekanntgabe der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring verpflichten.

 

Lex Expo Dubai

Weiter will die SGK ins Gesetz schreiben, dass bei von Bund, Kantonen und Gemeinden organisierten Veranstaltungen und Tätigkeiten kein Sponsoring durch die Tabakindustrie erfolgen darf. Dies beschloss sie mit 10 zu 3 Stimmen.

Vor kurzem war Aussenminister Ignazio Cassis in die Kritik geraten, weil am Schweizer Auftritt an der Expo 2020 in Dubai ein Zigarettenhersteller als Sponsor vorgesehen war. Das Aussendepartement verzichtete schliesslich auf die Gelder des Tabakmultis.

 

Volksinitiative hängig

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession damit befassen. Die Werbeverbote dürften im Zentrum der Debatte stehen. In der Vernehmlassung hatten sich die SVP und die FDP sowie Wirtschaftsorganisationen gegen weitere Beschränkungen ausgesprochen.

Eine Minderheit der Kommission wiederum will ein Verbot jeglicher Werbung, die Minderjährige erreichen kann. Diese Bestimmung würde das Hauptanliegen der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» erfüllen. Kürzlich wurde bekannt, dass die Initiative zustande kommen wird (Werbewoche.ch berichtete).

 

Keine Zigaretten an unter 18-Jährige

Der Verkauf von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige soll mit dem neuen Gesetz schweizweit verboten werden. Die Kommission sprach sich ohne Gegenantrag dafür aus. Heute gilt in einigen Kantonen eine Alterslimite von 16 Jahren. Drei Kantone kennen keine Altersgrenze.

Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung von E-Zigaretten und Tabakprodukten wie Snus begrüsst die Kommission. Alle E-Zigaretten – ob nikotinfrei oder nikotinhaltig – sollen dem Tabakproduktegesetz unterstellt werden.

 

Kein Dampfen in Nichtraucherzonen

Die Verpackungen müssen mit Warnhinweisen versehen sein. E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen, deren Dampf inhaliert wird, unterstehen dem gesetzlichen Schutz vor Passivrauchen: Wo rauchen verboten ist, darf auch nicht gedampft werden. Dem stimmte die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Geht es nach der Ständeratskommission, sollen E-Zigaretten künftig besteuert werden. Mit einer Motion will die SGK den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Da die Thematik nicht Gegenstand der Vernehmlassung gewesen sei, habe sie auf eine Regelung im Gesetz verzichtet, schreibt die Kommission. (SDA/hae)

Das hat die Lauterkeitskommission im ersten Halbjahr entschieden

Ende Juni/Anfang Juli standen die ersten Beschwerdefälle gegen Influencer im Fokus der Medien. Insgesamt hatte die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) im ersten Halbjahr jedoch bereits mehr als fünfzig Beschwerden und zwei Rekurse behandelt, die es ebenfalls in sich hatten. Eine Übersicht.

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Neben zahlreichen Beschwerden wegen Missachtung des Sterneintrags im Telefonverzeichnis oder des Stopp-Werbung-Klebers lassen sich die Fälle grob in drei Themenbereiche unterteilen: «Geschlechterdiskriminierung», «Konkurrentenbeschwerden» sowie Beschwerden, in denen neben den Grundsätzen der SLK und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) noch weitere Gesetze tangiert waren. Konkret betraf dies das Lebensmittelgesetz, die Radio- und TV-Verordnung sowie das Tierschutzgesetz.

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Tele-Basel-Moderatorin und Ex-«Bachelorette» Adela Smajic warb mit einem freizügigen Yoga-Clip für eine Politsendung ihres Senders. Die Lauterkeitskommission bezeichnete den Auftritt als «geschlechterdiskriminierend».

 

Tierschutzverordnung (TSchV): Als unrichtig und damit unlauter erachtete der Beschwerdeführer Claims wie «Echt stark, unsere Kühe können regelmässig raus». Die beurteilende Kammer der SLK war nicht der gleichen Meinung und wies die Beschwerde in allen Teilen ab. Zwar haben gemäss Bundesamt für Landwirtschaft in der Tat 14 Prozent der Kühe keinen regelmässigen Weidegang. Die TSchV verlangt jedoch auch bei angebundenen Rindern regelmässigen Auslauf. Der Durchschnittskonsument kann die beanstandete Werbeaussagen deshalb richtig einschätzen; umso mehr als er weiss, dass der Tierschutz hierzulande weit strenger ist als im Ausland.

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Konkurrentenbeschwerden, mit denen Unternehmen die Werbung von Mitbewerbern beurteilen lassen können, sind in den letzten Jahren zum festen Futter für die Lauterkeitskommission ge-worden. Dabei ging es im ersten Halbjahr 2019 unter andern um folgende Beschwerden:

Der Preis ist heiss: Ein Augenlaserzentrum konnte nicht nachweisen, dass es den regulären Preis und den Aktionspreis wirklich so beworben hat, wie es die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verlangt – nämlich maximal zwei Monate und nur halb so lang wie er in Kraft war. Die Beschwerde wurde gutgeheissen.

Kein Vergleich: Im entscheidenden Teil wurde auch diese Beschwerde gutgeheissen. Dabei ging es um einen Werbeumschlag, der angeblich zu den «Top 10 der Schweizer Printmedien» zählt. Angesichts des verschwindend kleinen Anteils redaktioneller Beiträge war diese Behauptung unlauter.

Nachahmenswert: Das Lauterkeitsrecht kennt kein generelles Verbot, fremde Leistungen nachzuahmen. Unlauter ist solche Werbung lediglich, wenn das Original einerseits Kennzeichenkraft besitzt, andererseits in wesentlichen Teilen übernommen wird, eine Verwechslungsgefahr besteht und die Nachahmung unnötig anlehnend ist. Das war bei dieser Beschwerde nicht der Fall; deshalb wurde sie abgewiesen.

Auf den Hund gekommen: Ähnlichen lag der Fall bei der Bewerbung von Bettwanzen-Spürhunden und der Frage, wer von den beiden Parteien das Original sei. Da auch die Bezeichnung «Bedbug Hunter» rein beschreibend ist und nicht als Wortmarke eingetragen werden kann, wurde die Be¬schwerde bezüglich Markenklau abgewiesen. Gutgeheissen wurde sie jedoch wegen eines irreführenden Logos sowie falschen Angaben bezüglich Ausbildung und Zertifizierung der Tiere.

Gemäss Lauterkeitskommission ist diese Kampagne nicht unlauter – sie ist der Meinung, die Konsumenten könnten den Claim richtig einschätzen.

 

Lebensmittelgesetz (LMG): Komplexer war der Fall einer Anpreisung von Nahrungsergänzungsmitteln, die gemäss Lebensmittelgesetz (LMG) – ausser zur rein privaten häuslichen Verwendung – nicht oder nicht in der angebotenen Dosierung in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Um diese Beschwerde zu beurteilen, nahm die SLK Rücksprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Letztlich wurden dem Beschwerdegegner in drei Fällen empfohlen, seine Kommunikation anzupassen: Für die Produkte, die in der Schweiz gar nicht zulässig sind, für einen irreführenden Produktehinweis sowie für ärztliche Empfehlungen, die gemäss der bundesrätlichen Information über Lebensmittel (LIV) in diesem Zusammenhang nicht erlaubt sind.

Alles rund ums Putzen

Ist Ihre Frau staubig? Dann ist es höchste Zeit für einen xxx-Staubsauger». Dieser Claim wurde als unlauter taxiert, da er den Frauen stereotype Eigenschaften zuschreibt. Unverfänglich wäre die Aussage gewesen: «Sind Sie staubig – Dann ist es…..».

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Ich komme immer: Sind Werbesprüche wie «Ich komme immer» und «Ich schaue in jede Ritze» für einen Rohrreinigungsservice sexistisch oder nicht? Unbestritten war für die behandelnde Kammer, dass ein sachlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit besteht; ebenso, dass die Aussagen einen sexuellen Bezug haben. Im Hinblick auf den Durchschnittskonsumenten kam die SLK zur Ansicht, dass keine unangemessene Darstellung von Sexualität vorliege.

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Darf man noch Putzfrau sagen? Beanstandet wurde die URL eines Putzinstituts, da sie den Eindruck vermittle, nur Frauen sollen Hausarbeit verrichten. Die SLK erachtete sie nicht als geschlechterdiskriminierend, da «Putzfrau» eine gängige Berufsbezeichnung sei.

Insgesamt haben die drei Spruchkammern im laufenden Jahr in bislang vier Sitzungen 51 Beschwerden, zwei Rekurse und ein Sanktionsbegehren behandelt. Die detaillierten Begründungen dazu finden Sie auf der Website Faire-werbung.ch im Bereich «Entscheide».

Gesetz ist Gesetz

Radio- und TV-Verordnung (RTVV): Um Yoga ging es in einem Facebook-Clip eines Medienhauses nur am Rande. Eigentlicher Zweck war, die Zuschauer/innen an einem Abstimmungssonntag auf die eigene Website zu locken. Dass dies mit einer leicht bekleideten Frau geschah, die die Yoga-Übung «Brücke» schlug, sodass der Blick direkt auf ihren Ausschnitt fiel, wurde als unlauter und geschlechterdiskriminierend taxiert. Das Medienhaus machte jedoch geltend, dass die Lauterkeitskommission gar nicht zuständig sei, sondern die Radio- und TV-Verordnung (RTVV). Diese wäre jedoch nur zur Anwendung gekommen, wenn das Medienhaus das Video im eigenen Programm gezeigt hätte.

Konkurrenten kämpfen mit harten Bandagen

Daniela Lager wird neue «Puls»-Moderatorin

Die neue Moderatorin von «Puls» heisst Daniela Lager. Damit kehrt bei SRF im November 2019 ein bekanntes Gesicht an den Bildschirm zurück. Nebenbei führt Daniela Lager auch weiterhin durch die Radiotalkshow «Persönlich». Sie folgt beim Gesundheitsmagazin auf Odette Frey, die sich beruflich neu orientieren will.

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Daniela Lager, 55, ist seit 1985 als Moderatorin für Radio und Fernsehen im Einsatz. Ihre Laufbahn begann bei Radio Munot, danach zog es sie nach New York, wo sie beim Fernsehsender WPIX ein Praktikum absolvierte und als freie Korrespondentin für Schweizer Lokalradios arbeitete. Zurück in Zürich wechselte sie zu Radio Z und war später für Tele Züri sowie das Schweizer Fenster von RTL/ProSieben tätig.

Seit 2000 arbeitet Daniela Lager für Schweizer Radio und Fernsehen. Zuerst war sie Moderatorin und Redaktorin bei der «Tagesschau», danach 13 Jahre in der gleichen Funktion beim Nachrichtenmagazin «10vor10». Im Herbst 2016 stiess die Zürcherin als Gesprächsleiterin zur Radiotalkshow «Persönlich». Zudem arbeitete sie weiterhin als Redaktorin und Reporterin für «10vor10».

Nun übernimmt Daniela Lager ab November 2019 die Moderation des Gesundheitsmagazins «Puls». Dafür gibt sie ihr Pensum als TV-Newsjournalistin auf, führt aber weiterhin durch die Gespräche in der Radiotalkshow «Persönlich», alternierend mit den anderen Moderatorinnen und Moderatoren. Daniela Lager folgt bei «Puls» auf Odette Frey, die sich, wie bereits mitgeteilt, für eine berufliche Neuorientierung entschieden hat und SRF per Ende September verlassen wird. Im Oktober 2019 führt Pascale Menzi durch die Sendung, die bisher die Stellvertreterin der Hauptmoderatorin war und auch in Zukunft sein wird.

Beide Lager sind nicht wirklich glücklich mit dem Entscheid der SGK-SR

Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz bezeichnet den Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission (SGK-SR), ihren «präventionsfeindlichen Kurs» zu korrigieren, als «Lichtblick» - der aber zu wenig weit gehe. KS/CS Kommunikation Schweiz zeigt sich hingegen «sehr befremdet».

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Die Gesundheitskommission des Ständerates schlägt einstimmig vor, zusätzlich Tabak-Inserate in Zeitungen und Zeitschriften sowie Werbung im Internet zu verbieten, wie sie am Dienstag mitteilte (Werbewoche.ch berichtete).

Die von der Kommission unterstützte Vorlage erfülle weiterhin nicht die Vorgaben der internationalen Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation WHO, kritisiert die Allianz in einer Stellungnahme vom Dienstag. Die vorgeschlagene Lösung genüge nicht, um Kinder und Jugendliche wirksam vor Tabakwerbung zu schützen. Dafür bräuchte es nicht nur partielle Einschränkungen, ist man überzeugt: «Nur ein umfassendes Verbot der Werbung, des Sponsorings und der Verkaufsförderung vermag Minderjährige vor den perfiden Lockmitteln der Tabakindustrie zu schützen.»

Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz wird sich dafür einsetzen, dass der Ständerat im September die noch vorhandenen Lücken im Gesetzesentwurf schliesst, oder zumindest durch Annahme des Minderheitenantrags von Ständerat Stöckli verringert. Besagter Antrag soll «zumindest die minimalen Vorgaben der internationalen Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation WHO erreichen.»

KS/CS macht sich für die Selbstregulierung stark

Wenig erfreut über den Entscheid der ständerätlichen Kommission zeigt sich der Dachverband KS/CS Kommunikation Schweiz. In einer Stellungnahme zeigt man sich «sehr befremdet» über die beschlossene Unterstützung zusätzlicher Werberestriktionen, obwohl man einen verschärften Jugendschutz im Tabakproduktegesetz klar befürworte. Die Werbung würde von der Kommission zum Sündenbock gestempelt.

KS/CS hatte sich im Vorfeld besonders für die Streichung zweier Artikel des zweiten Entwurfs stark gemacht: Einerseits sollten Kantone nicht mehr strengere Vorschriften erlassen als der Bund (Artikel 20), denn das widerspreche «allen rechtsstaatlichen Vorstellungen von Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit und Gleichbehandlung». Andererseits störte man sich an der Verschärfung der Warnhinweise (Artikel 19). Diese seien bereits in der Selbstregulierung der Tabakbranche mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission detailliert geregelt und würden derart stark durchgesetzt, dass vielerorts die Auffassung herrsche, die Hinweise seien gesetzlich vorgeschrieben.

Der Verband setzt auf Selbstregulierung. Werbeverbote würden keine gesellschaftlichen Probleme lösen, die Raucherzahlen gingen bei Kindern und Jugendlichen auch ohne sie seit 2010 kontinuierlich zurück. Selbst Pro Juventute sei der Ansicht, dass Erziehung und Aufklärung in den Schulen viel wichtiger seien. Totale Werbeverbote seien zudem verfassungswidrig und seien ein direkter Angriff auf die freie Marktwirtschaft sowie die bürgerlichen Rechte. Dass «die Heilkraft von Werbeverboten eine Utopie» sei, zeige der Fall Frankreich: Dort herrsche seit  Jahren ein Tabakwerbeverbot, dennoch habe das Land höhere Quoten an Raucherinnen und Rauchern als die Schweiz. (hae)

 

Redaktionsdirektorin Sandra Jean verlässt Le Nouvelliste

Sandra Jean gibt ihren Posten als Redaktionsdirektorin der Walliser Tageszeitung Le Nouvelliste per Ende Jahr ab. Die 45-Jährige sucht nach fünf Jahren in dieser Funktion eine neue Herausforderung.

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Zusammen mit Co-Chefredaktor Vincent Fragnière habe Jean Le Nouvelliste mitten in den massgeblichen Debatten des Kantons positioniert, teilte der Verlag Editions Le Nouvelliste am Dienstag mit. Sie sei die erste Frau an der Spitze der Redaktion der Walliser Zeitung gewesen und habe den Titel für neue Inhalte und Formen geöffnet, sagte Verleger Eric Meizoz.

Fragnière bleibe Chefredaktor und werde eine zentrale Rolle bei der Bildung des neuen Redaktionsteams einnehmen. Die neue Organisation der Redaktionsleitung der Titel Le Nouvelliste, Le Journal de Sierre und La Gazette de Martigny soll in den kommenden Wochen vorgestellt werden.

Jean war früher Chefredaktorin von Le Matin. Von Juni 2015 bis Anfang 2018 war sie auch Mitglied des Verwaltungsrats von Keystone-SDA. (SDA)

Formeldrei für die BFU: Vorsicht, Kinder überraschen im Strassenverkehr

Formeldrei hat sich zusammen mit der BFU für die neue nationale Schulwegkampagne in einem Pitch-Verfahren vor dem Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) durchgesetzt. Mit der neuen Kampagne sensibilisiert die Agentur Fahrzeuglenkende für unvorhersehbares Verhalten von Kindern im Strassenverkehr.

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Kinder spielen, plaudern und träumen auf dem Weg zu Schule und vergessen dabei, dass auf der Strasse Gefahren lauern. Dieses Verhalten ist altersbedingt und der Strassenverkehr eine grosse Herausforderung. Das Gefahrenbewusstsein der Kinder ist noch wenig entwickelt und sie haben aufgrund ihrer geringeren Körpergrösse ein eingeschränktes Blickfeld. Darum setzt die von der BFU auf drei Jahre ausgelegte Kampagne auf die Sensibilisierung der Erwachsenen im Strassenverkehr.

Formeldrei setzte für die vom FVS finanzierte nationale Kampagne sämtliche On- und Offline Kommunikationsmassnahmen um: Plakate, Online-Massnahmen, Website, Spots, 360-Grad-VR-Movies, Erklärungs-Videos und diverse Printmassnahmen. 

Verantwortlich bei BFU: Jürg Beutler (Leiter Kommunikation); Peter Matthys (Leiter Kampagnen); Franziska Leemann (Kampagnenleiterin). Verantwortlich bei Formeldrei: Moritz Adler (Kreation und Konzept); Marco Mesot (Konzept und Beratung); Lukas Bürki (Art Director); Matthias Guggisberg (Grafik und Digital). Filmproduktion und 3D Animation: Boutiq Films. VR-Movies und Kinder-erklären-Movies: Crunch. Website Front- und Backend: Internezzo. Website Design: Arillo.

Grosses beginnt im Kleinen: Publicis und UBS bewerben Kids Cup

Die neue UBS-Kids-Cup-Kampagne legt den Fokus auf die kleinen Momente, aus denen Grosses entstehen kann. Die Massnahmen wurden in Co-Creation von UBS und Publicis entwickelt.

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Mit über 171’000 Teilnahmen 2018 ist der UBS Kids Cup das grösste Nachwuchsprojekt des Schweizer Sports. Jährlich messen sich schweizweit Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre in den Disziplinen Sprint, Weitsprung und Ballwurf.  In diesem Jahr konnte sogar der millionste Teilnehmer gefeiert werden.
 
«Hier startet Grosses» ist das neue Motto der Kampagne für die über 1000 regionalen Leichtathletikevents. Das ist durchaus wörtlich zu verstehen. Denn am UBS Kids Cup können nicht nur grosse Sportkarrieren entstehen, sondern auch lebenslange Freundschaften aufblühen, neue Leidenschaften entdeckt und Selbstvertrauen entwickelt werden. Und selbst aus einer Niederlage können die Teilnehmer immerhin wertvolle Lebenserfahrung gewinnen.
 
In den Filmen, die auf verschiedenen Online-Kanälen eingesetzt werden, liegt der Schwerpunkt jedoch auf dem sportlichen Talent der kleinen Teilnehmer: Die Videos der Kinder werden akustisch unterlegt von professionellen Sportkommentatoren; so als wären sie grosse Stars. Dass sie das durchaus auch werden können, beweisen die zahlreichen ehemaligen UKC-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer, wie Géraldine Ruckstuhl und Jason Joseph, die auf dem besten Weg in Richtung Weltspitze sind.

Verantwortlich bei UBS: Daniel Fischer (Leiter Marketing Region Schweiz), Sonja Kingsley-Curry (Leiterin Key Initiatives & Creative Assets), Manuela Gualeni (Projektleiterin Key Initiatives), Dania Vogel (Leiterin Moving Images), Marina Arnold (Digital Marketing Specialist). Verantwortlich bei Publicis: Peter Brönnimann, Jan Kempter (CD), Andrea Klainguti (Art Direction), Urs Hirschi (Managing Director), Stephanie Galfano (Beratung), Carol Maag (Prodigious), Thomas Wildberger (CEO).

Schweizer Markt: Connects und Tradedoubler arbeiten künftig zusammen

Das Schweizer Affiliate-Netzwerk Connects unterstützt ab dem 1. September 2019 das schwedische Affiliate-Marketing-Netzwerk Tradedoubler beim Management des Schweizer Marktes.

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Durch die Zusammenarbeit mit Connects sollen Tradedoubler-Kunden von der langjährigen und lokalen Expertise im Schweizer Affiliate-Markt und dem direkten Zugang zu relevanten und exklusiven Publisher-Partnerschaften profitieren. Auch die bisherigen Kunden von Connects profitieren von der Kooperation der beiden Affiliate-Netzwerke, denn passgenaue Umgebungen für Werbeplatzierungen können jetzt auch international angeboten werden. 

Dazu Thomas Pilz, Geschäftsführer und Partner bei Connects: «Wir freuen uns, unseren Kunden mit dieser Zusammenarbeit jetzt lokales und internationales Know-how für ihre bestmögliche Marktkommunikation zur Verfügung zu stellen, und zudem die wichtigen Beratungsbeziehungen erhalten zu können.»

Claudia Batschi-Rota, Country Manager DACH über die zukünftige Zusammenarbeit: «Unsere Schweizer Kunden, Agenturen und Publisher können sich dadurch über erweiterte lokale Expertise freuen und werden entsprechend unserem sehr fokussierten Business Development Ansatz durch Connects als Experten auf dem Schweizer Markt betreut. Gemäss unserem Motto Connect and Grow werden wir für unsere Advertiser, Publisher und Agenturen weiterhin Wachstumspartner vor Ort sein!»

Farner realisiert die Digital-Marketing-Kampagne für Waveup

Farner Consulting startet im Auftrag der Schweizer Surfer-Plattform Waveup eine Digital-Marketing-Kampagne, um noch mehr Surf-Fans für eine Vereinsmitgliedschaft zu begeistern.

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Waveup bietet der Schweizer Surfer-Community eine Plattform, womit Surf-Fans Teil eines landesweiten Netzwerks von Gleichgesinnten werden können. Sie erhalten zudem das «WaveupMag» im Abo, bekommen günstigere Tickets oder Goodies für Musik- und Sportevents und profitieren von Sonderangeboten wie zum Beispiel im Surfshop «Visitor Store» und im «Burton Store».

Um noch mehr Surfbegeisterte von einer Waveup-Mitgliedschaft zu überzeugen, entwickelt und realisiert Farner für Waveup die Social-Media-Kampagne und übernimmt auch das Conversion-Tracking sowie die systematische Landingpage- und Conversion-Rate-Optimierung.

«Farner hat uns mit einer Lösung überzeugt, bei der an alles gedacht wurde», so Pascal Brotzer, Gründer und Präsident des Waveup-Vereins. «Ausserdem freuen wir uns, auf Agenturseite einen begeisterten Surfer als Ansprechpartner zu haben.»

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