Wemf-Reglement Auflagenbeglaubigung wird revidiert
Die Wemf hat aufgrund von Vorstössen des Verbands Schweizer Presse und einzelner Verlage beschlossen, ihr Reglement für die Auflagenbeglaubigungen erneut zu ändern.
Die Wemf hat aufgrund von Vorstössen des Verbands Schweizer Presse und einzelner Verlage beschlossen, ihr Reglement für die Auflagenbeglaubigungen erneut zu prüfen. Das aktuell gültige Reglement wurde im Jahr 2004 erstellt und im April 2006 mit der externen Prüfung durch Treuhandgesellschaften ergänzt. Folgende Änderungen sind laut einer Mitteilung des Verbands Schweizer Presse geplant: Die Gratisauflage wird in der Erfassung und in der Publikation spezifiziert. Neu soll es folgende Unterkategorien geben: Haushaltstreuung, Handverteilung, Selbstbedienung, Zielversand. Der adressierte Versand an eine Zielgruppe wird umbenannt in «Zielversand». Der Versand an mehrere, wechselnde Zielgruppen soll neu «Wechselzielversand» heissen, er wird jedoch nicht erfasst. Ausserdem gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen der Wemf/SW-Beglaubigung und der Bestätigung Post. Neu sollen dafür alle Beglaubigungen «Wemf/SW-Beglaubigung» heissen und werden sowohl einen Eintrag in die VSW-Datenbank als auch in das Wemf-Bulletin erhalten.
Die Triage betreffend Beglaubigungsprozess soll neu über die VSW-Presse-Typologie geregelt werden: 1000er (Tages-, Wochen-, Sonntagspresse) und 2000er (Publikums-, Finanz-, Wirtschaftspresse) werden von externen Prüfgesellschaften (E&Y, PWC) geprüft. Die Titel können die zur Auswahl stehenden Prüfgesellschaften auswählen. In der letzten Projektphase der Reglementsrevidierung werden Zusatzkriterien evaluiert, die es kleinen Verlagen mit 1000er/2000er Titeln auch erlauben soll, über die Wemf geprüft zu werden. Ausserdem werden 3000er-Titel (Spezialpresse) und 4000er-Titel (Fachpresse) von der Auflagenbeglaubigung Wemf geprüft. Diesen Titeln wird es zudem freigestellt, ob sie dennoch von den Prüfgesellschaften kontrolliert werden wollen. Die definitive Ausgestaltung des Preismodells und Berechnung des Business Cases erfolgt noch.
Die Triage betreffend Beglaubigungsprozess soll neu über die VSW-Presse-Typologie geregelt werden: 1000er (Tages-, Wochen-, Sonntagspresse) und 2000er (Publikums-, Finanz-, Wirtschaftspresse) werden von externen Prüfgesellschaften (E&Y, PWC) geprüft. Die Titel können die zur Auswahl stehenden Prüfgesellschaften auswählen. In der letzten Projektphase der Reglementsrevidierung werden Zusatzkriterien evaluiert, die es kleinen Verlagen mit 1000er/2000er Titeln auch erlauben soll, über die Wemf geprüft zu werden. Ausserdem werden 3000er-Titel (Spezialpresse) und 4000er-Titel (Fachpresse) von der Auflagenbeglaubigung Wemf geprüft. Diesen Titeln wird es zudem freigestellt, ob sie dennoch von den Prüfgesellschaften kontrolliert werden wollen. Die definitive Ausgestaltung des Preismodells und Berechnung des Business Cases erfolgt noch.
