Der Verband Schweizer Werbung zeigt sich grundsätzlich einverstanden mit der Gesetzesvorlage «Swissness», die unter anderem den Gebrauch des Schweizer Wappens und der Fahne regeln will. Das geht aus der Vernehmlassungsantwort des Verbandes hervor. «Wir sind dem Gesetz gegenüber positiv eingestellt, weil es keine weitere Verschärfung für die Branche bringt und es endlich möglich macht, dass Waren legalerweise mit dem Schweizerkreuz beworben werden können», sagte Rechtskonsulent Marc Schwenninger gegenüber der Werbewoche. Bis anhin wäre es – getreu dem Buchstaben des Gesetzes -eigentlich nicht erlaubt gewesen, dass das Nationalsymbol auf Waren aufgedruckt wird. Dienstleistungen hingegen durften damit beworben werden. «Bis jetzt hätte beispielsweise Victorinox das Schweizer Wappen eigentlich nicht auf ihre Sackmesser drucken dürfen, auf dem Briefpapier hingegen verwenden können», erklärte Schwenninger. Diese Diskrepanz soll nun verschwinden. Dafür wird eine neue Unterscheidung eingeführt, nämlich jene zwischen Wappen und Fahne. Das Wappen bleibt dem Bund vorbehalten, die Fahne darf in der Werbung eingesetzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der schweizerische Anteil an den Herstellungskosten einer Ware muss mindestens 60 Prozent betragen. Dass nun die Schweizerfahne in diesem Fall frei benutzt werden kann, begrüsst die Schweizer Werbung ausdrücklich. Weniger Freude hat sie daran, dass das Wappen auch jenen Unternehmen verwehrt bleibt, die es schon lange Jahre in der Kommunikation einsetzen. Diesen Teil der Gesetzesvorlage möchte der Verband gestrichen sehen: «Käme das durch, wäre es für die Werbung eine nicht tolerierbare Einschränkung», so Schwenninger.
Künftig keine Werbung mit ausländischen Flaggen? Auch nicht einverstanden ist die Schweizer Werbung damit, dass ausländische Flaggen in der Schweiz nicht mehr in der Werbung verwendet werden dürfen. Das war bis anhin gesetzlich schon so geregelt, «doch jeder weiss, dass diese Bestimmung ständig missachtet wird und viele Geschäfte ausländische Fahnen verwenden, um auf Produkte aus dem Ausland aufmerksam zu machen», so Schwenninger. Dass dies nun nicht mehr möglich sein soll, kritisierte der Anwalt in der Vernehmlassungsantwort. Er ist allerdings nicht allzu optimistisch, dass dem Ansinnen Erfolg beschieden sein wird. Schwenninger geht aber davon aus, dass die bestehende Praxis im legalen Graubereich auch mit dem neuen Gesetz weiterlaufen würde.
Erfreulich findet die Schweizer Werbung dagegen, dass die Schweizerfahne nun erstmals eine offizielle Definition erfährt. Sie möchte aber erreichen, dass Werbetreibende nicht dazu verpflichtet sind, die Flagge genau nach Definition einzusetzen: Sie sollen sie weiterhin abändern können, zum Beispiel in Wellenform oder in Verbindung mit anderen grafischen Elementen.
Negative Folgen, wenn die Vorlage scheitert Auch andere Verbände schätzen die Vorlage positiv ein, beispielsweise Economiesuisse, die Interessengemeinschaft Swiss Made oder der Schweizer Tourismus-Verband. Negative Stimmen gibt es jedoch ebenfalls. Die Konsumentenorganisationen möchten, dass der schweizerische Anteil für ein «Swiss Made»-Produkt bei 90 Prozent liegen soll. Und verschiedene politische Parteien stören sich wie die Schweizer Werbung daran, dass das Wappen der Werbung künftig verwehrt bleiben soll. Dagegen machen sich natürlich auch direkt Betroffene wie Victorinox oder der Touring Club Schweiz (TCS) stark. Marc Schwenninger warnt allerdings davor, die Vorlage massiv zu torpedieren. «Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat angedroht, dass es das bisherige Gesetz rigoros durchsetzen will, wenn die Revision scheitert.» Das würde bedeuten, dass die bisher zwar nicht rechtmässige, aber still geduldete Praxis nicht mehr funktioniert. Damit müssten zahllose Unternehmen das Schweizerkreuz von ihren Produkten entfernen.