Agence Trio verkündet Neuheiten von Honda Motorcycles

Die Agence Trio mit Sitz in Lausanne und Zürich gestaltet weiterhin die gesamte nationale Kommunikation von Honda Motorcycles. Die Agentur hat eine Kampagne realisiert, welche die Neuheiten 2008 bekannt machen soll.

 Die Agence Trio mit Sitz in Lausanne und Zürich gestaltet weiterhin die gesamte nationale Kommunikation von Honda Motorcycles. Die Agentur hat eine Kampagne realisiert, welche die Neuheiten 2008 bekannt machen soll. Die Werbeträger umfassen Anzeigen, diverse Prospekte, Promotionsbanner, das POS-Material der Honda-Händler, der Auftritt der Marke an der «Swiss-Moto» sowie die Kommunikation der zahlreichen Honda-Events.
Verantwortlich bei Honda Motorcycles (Suisse) SA:
Thomas Moureau. Verantwortlich bei Agence Trio: Michael Kamm (Strategische Planung), Sébastien Aeschmann (AD), Christiane Sonney (Kundenberatung), Yvo Hählen (Grafik).

Medianovis frischt Bâloise-Mitarbeiterzeitung auf

Medianovis ist von der Bâloise-Gruppe mit der Neukonzeption und der Produktion der Konzern-Mitarbeiterzeitung Wir.baloise beauftragt worden.

 Medianovis ist von der Bâloise-Gruppe mit der Neukonzeption und der Produktion der Konzern-Mitarbeiterzeitung Wir.baloise beauftragt worden. Die Zeitschrift erscheint viermal im Jahr. Die Gesamtauflage beträgt 11’000 Exemplare pro Ausgabe. Bisher erschien Wir.baloise in den europäischen Kernmärkten des Versicherungskonzerns in den drei Sprachen Deutsch, Französisch und Niederländisch. Neu wird sie auch in englischer Sprache durch die Kilchberger Corporate-Publishing-Agentur Medianovis produziert. 

Publicis würdigt Paul Arden

Am 3. April 2008 ist der britische Autor und Werbeguru Paul Arden im Alter von 67 Jahren nach langer Krankheit gestorben. Publicis hat in Zusammenarbeit mit der Fachpublikation Lürzer’s Archiv ein Inserat zu Ehren Ardens gestaltet.

 
Am 3. April 2008 ist der britische Autor und Werbeguru Paul Arden im Alter von 67 Jahren nach langer Krankheit gestorben. Er hat viele bekannte Werbekampagnen entwickelt, beispielsweise für Fuji, Silk Cut, Toyota oder British Airways. Ebenfalls berühmt gemacht haben ihn seine Bücher, welche vor allem die jüngere Werbergeneration prägten.Die Agentur Publicis hat in Zusammenarbeit mit der Fachpublikation Lürzer’s Archiv ein Inserat zu Ehren Ardens gestaltet – mit einem Dreh auf sein erstes Buch mit dem Titel «It’s not how good you are, it’s how good you want to be». Das Inserat wird im Lürzer’s Archiv 3-08 erscheinen. Die weltweite Veröffentlichung von Lürzer’s Archiv mache die Huldigung sogar universal, heisst es in einer Mitteilung.

Verantwortlich bei Lürzer’s Archiv:
Michael Weinzettl (Editor in chief), Sandra Lehnst (Marketing Sales Manager). Verantwortlich bei Publicis: Florian Beck (Creative Director), Mario Nelson (Text), Jo-Wayne Peacock (Art Director), Thomas Berger (Art Director).

Die Klappe mit Schweizer Jury

Bis zum 1. Mai können sich Filmproduktionen auch aus der Schweiz noch anmelden für den Kreativwettbewerb Die Klappe. Drei Filmspezialisten aus der Schweiz sind in der Jury vertreten.

 Bis zum 1. Mai können sich Filmproduktionen auch aus der Schweiz noch anmelden für Die Klappe. Der «wichtigste deutschsprachige Kreativwettbewerb für Bewegtbild» hat auch drei Filmspezialisten aus der Schweiz in seine Jury mit Vertretern von Agenturen, Produktionen, Auftraggebern und Medien berufen. Von der Zürcher Condor Films wird Philipp Petersson vom 5. bis 7. Juni in Köln die Beiträge mitbewerten. Die Werbewoche ist mit Andreas Panzeri vertreten. Mit einem dritten Juror werden aktuell noch Gespräche geführt. Präsidiert wird das Gremium von Amir Kassaei, Kreativchef DDB Group Germany. Alle Wettbewerbsbeiträge müssen online über
eingereicht werden, wo sich auch weitere Infos finden. Die Klappe wird vom Kommunikationsverband organisiert und will ihre Position als führender deutschsprachiger Wettbewerb für Bewegtbild weiter ausbauen. Die Kategorien der «Klappe 28» wurden von 5 auf insgesamt 12 erweitert. Neu sind: Regie, Script, Kamera, Schnitt, Sounddesign, Animation und Trailer. Unverändert beibehalten wurden die klassischen Kategorien TV, Kino, Internet, Mobile Applikationen, Unternehmensfilme/Messefilme. In Kooperation mit dem Young Director Award von Cannes wird auch ein Nachwuchspreis ausgehändigt. In Zukunft plant die Klappe eine weitere Zusammenarbeit mit den Berliner Filmfestspielen.
Andreas Panzeri

Zu guter Letzt: Roy Blacks wundersame Wiederauferstehung

Roy Black ist zurück. Er ist jedoch nicht von den Toten auferstanden. Roy ist schwarz, trällert seinen 70er-Jahre-Hit «Schön ist es auf der Welt zu sein» und trägt im richtigen Leben den Namen Snoop Dogg.

 Nachdem die Gratiszeitung 20 Minuten bereits letzte Woche darüber berichtet hat, scheint nun auch die Nachrichtenagentur SDA Wind davon bekommen zu haben: Roy Black ist zurück. Er ist jedoch nicht von den Toten auferstanden. Roy ist schwarz, trällert seinen 70er-Jahre-Hit «Schön ist es auf der Welt zu sein» und trägt im richtigen Leben den Namen Snoop Dogg. Die Rede ist von einem Werbespot für den deutschen Mobilfunkanbieter E-Plus. Der Rap-Superstar hat für einmal Baggypants und Goldkette gegen Smoking und Fliege getauscht und sein Haar streng gescheitelt, Lack inklusive. Und wer den Originaltext des Songs kennt und sich ganz fest anstrengt, dürfte sogar die eine oder andere Zeile des deutsch-amerikanischen Textes verstehen – obwohl sich der junge Herr mit den verflixten Umlauten noch etwas schwer tut.

Bundesgericht bestätigt Entscheid gegen «10 vor 10»

Das Nachrichtenmagazin «10 vor 10» hat mit einem Bericht über das Schweizer Therapiezentrum «Fuente Alamo» in Spanien die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt. Das hat das Bundesgericht entschieden. Korrekt war laut den Lausanner Richtern ein erster Beitrag zum gleichen Thema.

 Das SF-Nachrichtenmagazin «10 vor 10» hat mit einem Bericht über das Schweizer Therapiezentrum «Fuente Alamo» in Spanien die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt. Das hat das Bundesgericht entschieden. Korrekt war laut den Lausanner Richtern ein erster Beitrag zum gleichen Thema. Thema der beiden im Schweizer Fernsehen gezeigten Beiträge vom 4. und 8. August 2006 waren angebliche Missstände in der Drogenstation. Im Mittelpunkt standen der Tod eines Patienten nach einer Gasexplosion und Vorwürfe, die gegen die Therapiestation und deren Leiterin unter anderem zur Medikamentenabgabe erhoben wurden.
Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte eine Beschwerde gegen den ersten Beitrag abgewiesen. In Bezug auf den zweiten Beitrag stellte die UBI hingegen eine Verletzung des Programmrechts fest, weil die Betroffenen nicht sachgerecht hätten Stellung nehmen können.
Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der SRG und diejenige der Gegenseite abgewiesen und die UBI-Entscheide bestätigt. Laut dem Urteil wurde die Therapiestation im ersten Beitrag nicht «in die Pfanne gehauen». Mit dem zweiten Beitrag seien dagegen die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt worden. Für Zuschauer, die den ersten Beitrag nicht gesehen hätten, sei darin ein negatives Bild gezeichnet worden, das sie nicht hätten relativieren können.

.ch: Sportchannel ist online

Seit Donnerstag ist der neue Sportchannel von .ch online. Sport.punkt.ch bietet Liveticker, Analysen und Resultate.

 Seit Donnerstag ist der neue Sportchannel von .ch online. Sport.punkt.ch bietet Liveticker, Analysen und Resultate. Downloads zu wichtigen Sportarten in der Schweiz und im Ausland gehören ebenso dazu wie eine Community mit Games. Content-Partner für den Sportchannel von .ch ist das Schweizer Sportportal Sport.ch.Im März hatte die Gratiszeitung verschiedene Neuerungen angekündigt, darunter auch die Zusammenarbeit mit Sport.ch (siehe
).

Goldbach Media übernimmt Orange8 Interactive

Die Vermarkterin Goldbach Media kauft die Bieler Internetagentur Orange8 Interactive. Damit will sie ihre Kompetenz im Performance-Marketing ausbauen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

 Die Vermarkterin Goldbach Media kauft die Bieler Internetagentur Orange8 Interactive. Damit will sie ihre Kompetenz im Performance-Marketing ausbauen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Orange8 Interactive wurde 1998 gegründet und ist auf die Konzeption und Realisierung von E-Marketing-Lösungen spezialisiert. Die 30 Mitarbeiter beschäftigende Agentur wird auch zukünftig von Managing Director Bramwell Kaltenrieder, Mike Schwede und Mathis Marugg gemeinsam geführt. Laut Mitteilung von Orange8 Interactive gründet die Agentur neu eine eigene Einheit mit dem Schwerpunkt Performance-Marketing und eröffnet in Zürich einen Standort.
Goldbach Media will gemäss Communiqué mit dem Zukauf die Synergien zu Adlink, Suchtreffer und der europaweit tätigen Adlink-Gruppentochter Affilinet nutzen. Sie beabsichtigt, das Performance-Marketing auch in den neuen osteuropäischen Märkten einzuführen.

TBS Identity bewirbt Grossbauprojekt von Allreal und Helvetia

Die Zürcher Agentur für Kommunikation und Design TBS Identity hat im Rahmen einer Konkurrenzpräsentation ein Mandat von Allreal und Helvetia gewonnen.

 Die Zürcher Agentur für Kommunikation und Design TBS Identity hat im Rahmen einer Konkurrenzpräsentation ein Mandat von Allreal und Helvetia gewonnen. Das Generalunternehmen Allreal und die Schweizer Allbranchenversicherung Helvetia werden im Gebiet Dietlimoos in Adliswil/ZH ein Grossbauprojekt realisieren. TBS entwickelt und realisiert das gesamte Standortbranding des Projektes mit insgesamt gegen 460 Wohneinheiten im Grünen. Das Mandat beinhaltet sämtliche Kommunikationssmassnahmen rund um Verkauf und Vermietung der ab Februar 2010 bezugsbereiten Wohnungen.

Le Temps lädt Leser zur Messe für Buch und Presse ein

Die Zeitung Le Temps lädt ihre Leserinnen und Leser zur 22. Internationalen Messe für Buch und Presse in Genf ein. Sie will sich damit bei ihnen für ihre Treue bedanken.

 Die Zeitung Le Temps lädt ihre Leserinnen und Leser zur 22. Internationalen Messe für Buch und Presse in Genf ein. Sie will sich damit bei ihnen für ihre Treue bedanken, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Der Ausgabe vom 26. April wird ein Gutschein über 24 Franken für zwei Messe-Eintritte beigelegt sein. Gesamthaft werden 65’000 Gutscheine verteilt: Sowohl über die abonnierten wie auch über die an den Kiosken verkauften Zeitungen. Auch die Zeitungen, welche von Fluggesellschaften und TGV angeboten werden, enthalten das Treuegeschenk.Eingelöst werden können die Gutscheine an der Kasse der Messe für Buch und Presse, welche vom 30. April bis 4. Mai 2008 im Genfer Palexpo stattfindet.

Advico Y&R für Werbeinnovationen geehrt

Da die Juroren des One Show Festivals in New York nun auch die Nominationen in der Kategorie «Innovation in Advertising» bekannt gegeben haben, kann Advico Y&R weitere Shortlistplätze einheimsen: für Leica und die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft .

 Da die Juroren des One Show Festivals in New York nun auch die Nominationen in der Kategorie «Innovation in Advertising» bekannt gegeben haben, kann Advico Y&R weitere Shortlistplätze einheimsen: Die Agentur ist in dieser Sparte mit Kampagnen für Leica und die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft im Rennen um Edelmetall. Auf der Shortlist landete Advico Y&R bereits schon mit dem Tonstudio NJP, Leica und Pavillon Nouvel.

Gratisauflagen werden transparenter

Auflagen Ab 1. Juli wird bei der Beglaubigung von Gratisauflagen nach fünf Vertriebsarten unterschieden.

 
Auflagen Ab 1. Juli wird bei der Beglaubigung von Gratisauflagen nach fünf Vertriebsarten unterschieden. 
Eines vorweg: Die neue Regelung gilt erst für die Erhebungsperiode 2008–2009 (Stichtag 30. Juni 2009). Die Auflagenbeglaubigung für die Erhebungsperiode Juli 2007 bis Juni 2008 (mit Stichtag 30. Juni 2008) läuft nach bisherigem Wemf-Auflagenreglement weiter.
Die wichtigste Änderung, die für alle Titel gilt: Ab der Erhebungsperiode 2008–2009 gelten alle geprüften Titel als «Wemf/SW-beglaubigt». Auf die Bezeichnung «Auflagenbestätigung Post» wird in Zukunft verzichtet. Bisher waren Titel, die «bloss» über eine Auflagenbestätigung Post verfügten, im Auflagen-Bulletin der Wemf nicht enthalten. Und die VSW-Datenbank wies sie als «nicht Wemf-beglaubigt» aus. Das gilt auch dieses Jahr noch. Diese Ungleichbehandlung wird aber beseitigt. Künftig gibt es nur noch eine Beglaubigungskategorie («Wemf/ SW-beglaubigt») und eine entsprechende Publikation bei Wemf und VSW.
Die zweite Änderung betrifft Gratisauflagen. Diese werden künftig nach fünf Vertriebsarten ausgewiesen, nämlich nach Gratis-Abo, Haushaltstreuung, Selbstbedienung, Handverteilung und Zielversand. Ziel sei es, bei Gratisauflagen mehr Transparenz zu schaffen, sagt Roland Achermann, bei der Wemf Bereichsleiter Auflagenbeglaubigung. Doch er betont: «In ihrer Gesamtheit bleiben die Gratisauflagen mit den Vorjahren vergleichbar.»
Die Rubrik Gratis-Abo beinhaltet den regelmässigen Versand an Gratis-Abonnenten, wofür zur Beglaubigung eine Abrechnung der beauftragten Verteilorganisation (Post oder Private) nötig ist. Unter Haushaltstreuung wird die Verteilung in Briefkästen verstanden (Gratisanzeiger und Amtsblätter), was ebenfalls mit einer Abrechnung belegt werden muss. Mit Selbstbedienung sind Boxen an Haltestellen oder in Bus und Tram gemeint. Deren Remissionen müssen nach Erscheinungsdaten angegeben werden, wobei sich die Wemf Stichproben vorbehält. Mit Handverteilung wird die Distribution über Kolporteure verstanden. Auch hier müssen Remissionen gemeldet werden. Bleibt noch der Zielversand, eine Kategorie, die vor allem den Fachzeitschriften wichtig ist: Man meint damit den Postversand nach (eingekauften) Adressen, etwa zur Abo-Gewinnung. Gemäss Reglement sind diese Exemplare allerdings nur dann anrechenbar, wenn der Versand regelmässig über eine bestimmte Zeit erfolgt.
Mit der neuen Segmentierung der Gratisauflagen könnten allerdings auch Zuordnungsprobleme entstehen. So ist unklar, welcher Vertriebsart etwa die Distribution von .ch zugeordnet werden soll. Mancherorts wird .ch bündelweise in Hauseingänge und auf Treppen gelegt, teilweise aber auch in Briefkästen. Vermutlich falle die Verteilung in Hauseingänge eher unter die Rubrik Selbstbedienung, meinte Achermann. Doch dies sei noch abzuklären. Offen ist auch, wie der Vertrieb bezeichnet wird, der über Boxen in Firmen erfolgt (etwa bei Cash Daily). Hier kommen je nach Situation entweder Gratis-Abo oder Selbstbedienung in Frage.
Parallel zum neuen Reglement wurde auch ein neues, einheitliches Preismodell erarbeitet. Dieses basiert einerseits auf einer detaillierten Prozesskostenrechnung und andererseits auf verursacherorientierten Aspekten (etwa Vertrieb über mehrere Kanäle, Erscheinungsrhythmus).
Der Vorstoss zur Reglementsänderung kam übrigens aus der Projektgruppe «Q-Publikationen» des Verbandes Schweizer Presse. Diese gelangte mit verschiedenen Anträgen an die Wemf, welche die Anliegen prüfte und bearbeitete. «Uns war wichtig, dass die Vergleichbarkeit der Auflagen mit jenen der Vorjahre insgesamt gewährleistet bleibt», sagt Achermann.
Markus Knöpfli
Unterschied trotz EinheitTrotz einheiltlicher Preisliste
und einheitlichem Beglaubigungsausweis – ein Unterschied bei der Auflagen-Erhebung bleibt bestehen: Die Titel der Presse-Typologien 1000 (Tages-/ regionale Wochen-/Sonntagspresse) und 2000 (Publikums-/Finanz- und Wirtschaftspresse) werden weiterhin von Revisionsgesellschaften kontrolliert, die Typologien 3000 (Spezialpresse) und 4000 (Fachpresse) hingegen von der Wemf. (mk)
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