Arbeitsgericht heisst Klage gegen Ringier Print Zofingen gut
Ringier Print Zofingen hat bei der Auslagerung der Bereiche Logistik und Gebäudereinigung gegen das Mitwirkungsgesetz verstossen. Das Arbeitsgericht Zofingen hiess eine Klage von Comedia gut. Ringier zeigt sich überrascht und will die schriftliche Begründung abwarten, bevor sie weitere Schritte prüft.
Ringier Print Zofingen hat bei der Auslagerung der Bereiche Logistik und Gebäudereinigung gegen das Mitwirkungsgesetz verstossen. Das Arbeitsgericht Zofingen hiess am Mittwoch eine Klage der Mediengewerkschaft Comedia gut. Das Unternehmen hatte im Januar 2007 angekündigt, die Logistik mit 47 Mitarbeitenden und die zehn Teilzeitangestellten der Gebäudereinigung an externe Firmen auszulagern.
Ringier Print habe gemäss Arbeitsgericht die Rechte der Personalkommission in Sachen Konsultationspflicht nicht eingehalten, teilte die Gewerkschaft nach der Verhandlung mit. Das Konsultationsrecht umfasse mehr als die blosse Information.
Comedia habe die Verantwortlichen von Ringier nach eigenen Aussagen mehrmals auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und Verhandlungen und Konsultationen verlangt.
Bei Ringier sorgt das Urteil für Überraschung. Man warte die schriftliche Begründung ab und werde dann prüfen, ob man das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen werde, so Konzernsprecher Marco Castellaneta auf Anfrage der Werbewoche.
Ringier Print habe gemäss Arbeitsgericht die Rechte der Personalkommission in Sachen Konsultationspflicht nicht eingehalten, teilte die Gewerkschaft nach der Verhandlung mit. Das Konsultationsrecht umfasse mehr als die blosse Information.
Comedia habe die Verantwortlichen von Ringier nach eigenen Aussagen mehrmals auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und Verhandlungen und Konsultationen verlangt.
Bei Ringier sorgt das Urteil für Überraschung. Man warte die schriftliche Begründung ab und werde dann prüfen, ob man das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen werde, so Konzernsprecher Marco Castellaneta auf Anfrage der Werbewoche.
