The House: Web-Applikationen für Klubschule

The House Agency hat zwei Web-Applikationen für die Klubschule Migros realisiert

Die Klubschule Migros bietet mit über 600 Kursen und Lehrgängen ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsangebot an – gegliedert in sechs Sparten (Sprachen, Bewegung & Gesundheit, Kultur & Kreativität, Informatik & Neue Medien, Management & Wirtschaft und Ausbildung für Ausbildende).

Unter Klubschule.ch/digitalbusiness hat The House, aufbauend auf der Expertise und Infrastruktur der Bildungslandschaft, ein interaktives Informations- und Orientierungstool für den Bereich Digital Business etabliert. Dieser Bereich erfreut sich in der heutigen Zeit an einer immer stärkeren Nachfrage. Das Tool soll Usern einen schnellen Überblick über das Angebot verschaffen und als Entscheidungshilfe dienen. Die Applikation führt über eine Rubriken-, Themen- und Freitext-Suche direkt zu den relevanten Kursen, die wiederum nach Erfahrungslevel (Grundlagenkurse, Aufbau- und Expertenkurse) gegliedert sind.

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Unter der Domain Klubschule.ch/bildungslandschaft hat The House eine Web-Applikation für Desktop und Tablet realisiert, welche die diversen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten übersichtlich strukturiert. In Anlehnung an ein interaktives Beratungstool, wurde die Applikation nach Bildungslevel gegliedert. So wird dem User schnell klar, welche Ausbildungen für die weiterführende Karriereplanung zur Verfügung stehen. Die interaktive Bildungslandschaft richtet sich sowohl an Menschen, die an einer beruflichen Weiterentwicklung interessiert sind, als auch an die Ausbildungsberater in den Klubschulen.

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Beide Anwendungen werden mit einem gemeinsamen Content Management System (Contao) durch den Kunden selbstständig verwaltet. Ein Katalog-Modul ermöglicht zudem die einfache Administration der beiden Plattformen. Für die Umsetzung des Auftritts wurde auf das Framework Bootstrap zurückgegriffen. Das Intro der Bildungslandschaft basiert auf HTML5.

Verantwortlich bei Klubschule Migros: Sabina Cadalbert (Leitung Kommunikation), Manuela Handschin (Projektleitung), Ursula Brunner (Produktverantwortung Digital Marketing), Roland Ernst (Produktverantwortung Digital Design). Verantwortlich bei The House: Stephan Ziegler (Art Director Digital), Marlene Böhmann (User-Experience), Kevin Perlinger (Screen Designer), Manuel Griestock (Graphic Design) Jasmin Kaltenegger (Head of Production), Johannes Leonhard (Senior Multimedia Producer), Guy Collé (Development), Andreas Jorgella (Beratung).

Lab2: Neukonzeption von Helvetia-Magazin Viva

Basierend auf einer sanften Überarbeitung der Corporate-Design-Grundlagen, liefert Lab2 Kommunikation & Design eine visuelle Neukonzeption zum Mitarbeitenden-Magazin Viva der Helvetia Versicherungen.

Die Neuerungen betreffen die Magazinstruktur sowie den visuellen Auftritt. Das Magazindesign basiert auf neu definierten Corporate-Design-Basiselementen die beim Schweizer Versicherer zukünftig auch über weitere Kommunikationsebenen Einzug halten werden. Das neue viva! liegt schweizweit seit Ende September 2015 in drei Sprachen auf. Das neue Design wird auch für die Magazine der ausländischen Tochtergesellschaften von Helvetia adaptiert werden.

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Verantwortlich bei Helvetia Versicherungen: Martin Nellen (Leiter Corporate Communications & Brand Management), Andreas Notter (Leiter Corporate Publishing), Isabella Awad (Senior PR Editor). Verantwortlich bei Lab2 Kommunikation & Design: Roland Hess (Konzeption & Art Direction), Jürg Neuenschwander (Konzeption & Beratung). Grafische Umsetzung und Publishing: Beat Lüscher (Gestalter), Levin Geser (Grafiker), Die Gestalter, St. Gallen.

 

Komet: Service-Wochen im Shoppyland

Das Einkaufscenter Shoppyland in Schönbühl bietet eine Vielzahl an Services – vom Kinderparadies bis zum Gratis-WLAN. Der gute Service ist nun das Thema einer von Komet umgesetzten Promotion.

Während den «Service-Wochen» erhalten die Kunden bei jedem Einkauf ab 20 Franken in allen Geschäften im Shoppyland ein Los. Zu gewinnen gibt es Services wie einen Privatkoch oder einen Personal Trainer. Zusätzlich werden die Kunden mit spontanen Services wie einer Autofensterwäsche, kostenloser Schuhputzaktion oder einem Einpackdienst überrascht.

Auf der Promotions-Website erfahren die Teilnehmer sofort, ob und was sie gewonnen haben. Eine Kampagne mit der Shoppy-Ente bewirbt die Promotion on- und offline.

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Verantwortlich bei Shoppyland: Karl Gorsatt (Centerleiter Shoppyland), Rahel Waelti (Marketing & Kommunikation), Diana Weber (Administration). Animation/Bildcomposing: Elefant Studios.
 

Bold erweitert die Geschäftsleitung

Mit Bruno Gerber begrüsst die Geschäftsleitung von Bold keinen Unbekannten in ihren Reihen: Der 32-jährige Art Director arbeitet bereits seit drei Jahren in der Berner Full-Service-Agentur mit digitalem Fokus.

Er prägte in dieser Zeit unter anderem die aktuellen Kampagnen von Swisscom SmartCare und dem Nachtbus Moonliner sowie das Re-Design der Marken Kursaal Bern und APP Unternehmensberatung massgeblich mit.

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Die drei Agenturgründer Philippe Hansen (Geschäftsführer), Tino Niederberger (Art Director) und Lindo Ganarin (Creative Director) begrüssen Bruno Gerber (Art Director) in der Geschäftsleitung von Bold

Fehler vermeiden beim Social Media Marketing

Der österreichische Speaker und Social-Media-Experte Dominik Fürtbauer kennt und nennt die zehn grössten Fallen bei der Kundenbindung im Netz.

Soziale Netzwerke wie Facebook sind längst nicht mehr nur Plattformen für den privaten Austausch. Unternehmen nutzen sie auch für zeitgemässes Marketing – oder sie sollten dies zumindest tun, sagt Dominik Fürtbauer. Der Speaker und Social-Media-Experte aus Österreich warnt allerdings vor allzu unbedarftem Vorgehen. Wie fürs klassische Marketing gebe es auch für das im Netz Regeln. Besonders wichtig sei es, die zehn grössten Fehler zu vermeiden, erklärt Fürtbauer. Zugleich lasse sich daraus lernen, wie Kundenbindung und –Werbung in den sozialen Medien gelingen kann.

«Chefsache Social Media Marketing» heisst das Buch, das Dominik Fürtbauer gemeinsam mit dem Redner und Ratgeber-Autor Peter Buchenau geschrieben hat. Es thematisiert die optimale Nutzung von sozialen Medien für Unternehmen jeder Art. Bevor man sich jedoch in die Feinheiten funktionierenden Marketings per Facebook und Co. vertiefe, gelte es, die häufigsten Fallen zu erkennen, sagt Fürtbauer. «Nur dann ist es möglich, nicht gleich am Anfang zu viele Ressourcen zu verschwenden oder gar kontraproduktiv zu agieren.» Der folgenschwerste Fehler von allen sei allerdings, überhaupt nichts in die Präsenz etwa auf Facebook zu investieren, die sozialen Medien also zu ignorieren. Das Argument, die jeweilige Zielgruppe sei dort nicht vertreten, lässt Fürtbauer nicht gelten. «Jüngere Menschen nutzen so gut wie alle Social Media und sie sind die Käufer von morgen!»

Als zweiten Irrtum nennt Fürtbauer den Glauben an die geringe Lebensdauer von Facebook, Twitter und anderen Plattformen. Weil wir uns sowohl auf der beruflichen als auch auf der privaten Ebene immer stärker vernetzen, wird die damit verbundenen Annehmlichkeiten niemand mehr missen wollen. In den sozialen Medien spricht jeder mit jedem, was weit entfernt ist von klassischer Werbung. Diese einfach auf Facebook zu übertragen, indem man dort seine aktuellen und potenziellen Kunden lediglich informiert, hält Fürtbauer für den Kardinalfehler Nummer drei. In den Social Media müsse sich ein Unternehmen einen Expertenstatus aufbauen, vor allem aber eine Vertrauensbasis zu den Nutzern schaffen. Es geht um das Etablieren einer Community von wirklich Interessierten, nicht um die Maximierung der Zahl derer, die passiv Informationen konsumieren.

Geld und Strategie nötig

Naive Vorstellungen vom Marketing per Social Media führen zu drei weiteren Fehlern. Viele Unternehmer sind der Meinung, Kundengewinnung und –Bindung auf Facebook zum Nulltarif betreiben zu können. Tatsächlich aber kosten Kampagnen sowie die dafür nötigen Experten natürlich Geld und Arbeitszeit. Zudem führen spontane, wenig überlegte Aktionen selten zum Erfolg. Vielmehr sind ebenso wie in anderen Medien ausgefeilte Strategien eine unverzichtbare Basis, für die man wiederum Wissen um den Markt, die Zielgruppe und die optionalen Arten der Performance in sozialen Medien braucht. Ergo: «Reüssieren wird nur, wer sich Profis ins Boot holt, statt laienhaft zu agieren», ist Fürtbauer überzeugt.

Der siebte Fehler besteht für Fürtbauer in der unkontrollierten Verbreitung immer derselben Botschaft. Als Gegenmittel empfiehlt er, die Facebook-Seite und deren Inhalte so zu pushen, dass sie die Kern-Zielgruppe erreicht, was sich durch eine exakt passende Ansprache und ständige Variation realisieren lässt. Eng damit «verwandt» ist der achte Fehler, nämlich das Langweilen der Facebook-Fangemeinde. Zu vermeiden ist dies, indem alle Messages den User zu einem Statement auffordern und ihn so in die Community einbinden. Das erfordert eine Wortwahl, die Spannung erzeugt und neugierig macht. Und vor allem gilt es, ständig eine der wichtigsten Lehren zum Social Media Marketing vor Augen zu haben: Kommunikation ist keine Einbahnstrasse.

Klasse statt Masse

Schliesslich darf Erfolg von Social Media Marketing nicht mit einer möglichst grossen Zahl an Facebook-Freunden gleichgesetzt werden. Für die Effizienz ist vielmehr die Zusammensetzung der Fangemeinde entscheidend oder, genauer gesagt, die Grösse der Schnittmenge von Freunden und anvisierter Zielgruppe. Ob man die richtigen Nutzer auf die eigene Seite lockt, zeigt einem deren Verhalten. Besuchen sie den Auftritt häufig und sind sie dort auch aktiv, geben sie also Kommentare ab und liken sie Posts, dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit echtes Interesse an den Angeboten des Unternehmens vorhanden.

Wer auf solche Fans Wert legt, der begeht sicher nicht den zehnten Fehler, die Unterschätzung des Potentials aktiver Facebook-Freunde. «Der Kunde von heute begnügt sich nicht mit dem Kaufen von Produkten, er will sie mitgestalten», sagt Fürtbauer. Und genau das erlaubt ihm ein Anbieter, der auf Facebook Diskussionen moderiert und die Meinung der Kunden ernst nimmt. Er hat durchschaut, was Social Media Marketing zum Absatzturbo macht: Menschen mitreden lassen, auf sie eingehen, ihre Anregungen aufnehmen.

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Herger Imholz: Küche mit urbanem Garten

Die Designagentur Herger Imholz gestaltete den kompletten Markenauftritt des neu eröffneten Restaurants The Artisan in Zürich-Wipkingen.

Unter dem Motto «Kitchen & Urban Garden» wurde der gesamte Markenauftritt für The Artisan konzipiert, gestaltet und dem Thema entsprechend in Szene gesetzt. Dazu gehören im klassischen Sinne die Briefschaften sowie diverse andere Gestaltungs- und Werbemassnahmen. Von der Signaletik über die Menükarte bis hin zur Website im Responsive-Design. Die klare und unmissverständliche Designsprache hält sich an die Ausrichtung und Philosophie des neu eröffneten Restaurants. Unkomplizierte und hochwertige Kochkunst, welche mit Produkten aus der Region punkten soll.

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Verantwortlich bei The Artisan: Luca Tribò (Gastgeber, Partner), Mark Thommen (Head Chef, Partner). Verantwortlich bei Herger Imholz: Dani Bürgisser (Art Direction), Mathias Bamert (Strategie- und Projektleitung).
 

So erkennen Sie echte Kundenbewertungen

Amazon hat in den USA mehr als 1000 Rezensenten verklagt, die sich für positive Bewertungen bezahlen liessen. Wie erkennt man, dass hinter einer Bewertung auch eine echte Meinung steckt? Das erläutert Johannes Lemm, Experte für Kundenbewertungen bei Trusted Shops.

1. Wie erkenne ich, dass Kundenbewertungen echt sind?
Johannes Lemm: Es gibt eine Reihe von einfachen Indizien, die schon beim blossen Betrachten eines Bewertungsprofils auffallen. So ist zum Beispiel ein differenziertes Bewertungsbild glaubwürdiger als makellose Lobeshymnen. Es ist unrealistisch, dass absolut jeder Kunde zufrieden ist. Deshalb finden sich insbesondere bei einer sehr hohen Anzahl an Bewertungen immer auch kritische Stimmen. Gibt es Antworten des bewerteten Unternehmens zu den Rezensionen, spricht dies ebenfalls für die Echtheit. Es zeigt, dass der Adressat der Bewertungen sich aktiv mit den Anliegen seiner Kunden auseinandersetzt. Und bestenfalls gibt es zu einer Bewertung ein öffentliches Autorenprofil – idealerweise sogar mit Name und Profilbild. Dies erhöht grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit, dass sich hinter der Bewertung ein echter Kunde verbirgt. Vor allem, wenn im Autorenprofil ersichtlich ist, dass ein Kunde verschiedene Online-Shops bewertet hat, spricht dies dafür, dass er nicht im Auftrag eines Händlers bewertet, sondern ein glaubwürdiger Power-Shopper ist.

2. Welche Folgen drohen einem Händler, der Kundenbewertungen manipuliert?
Kundenbewertungen zu fälschen oder zu manipulieren, verstösst gegen geltendes Recht. Händlern, die Kundenbewertungen manipulieren, können Strafen von mehreren tausend Euro drohen – im Wiederholungsfall sogar im sechsstelligen Bereich. Sollte man als Verbraucher den Eindruck von Manipulation haben, bieten viele Portale die Möglichkeit, auffällige Kommentare oder Bewertungen zu melden. Denn sowohl Shop- als auch Portalbetreiber sollten ein Interesse an der Bekämpfung gefälschter Bewertungen haben – auch weil sie die Seriosität der eigenen Marke untergraben.

3. Sind negative Bewertungen zu einem Produkt grundsätzlich ein Signal dafür, dass man es nicht kaufen sollte?
Schlechte Bewertungen eines Produktes bedeuten nicht zwangsläufig, dass ein Produkt nicht in Frage kommt. Zwei negative Bewertungen zum Beispiel, die 100 positiven gegenüber stehen, haben nur wenig Aussagekraft. Darüber hinaus kann es helfen, sich auch die Inhalte genau anzuschauen. Negative Bewertungen sind häufig ausführlicher geschrieben als positive. Und vielleicht gibt es sogar eine Reaktion des Händlers, die eine plausible Erklärung für die schlechte Bewertung aufzeigt. Ausserdem: Nicht jedes Produkt passt für jeden. Es gibt Produkte, wie z.B. Matratzen oder Bürostühle, wo es sehr auf das persönliche Empfinden ankommt, ob sie gefallen.

4. Was sind Gründe für negative Shop-Bewertungen?
Auffallend viele negative Shop-Bewertungen können darauf hindeuten, dass etwas nicht stimmt; wenn zum Beispiel die Ware mehrmals nicht oder nur sehr spät geliefert wurde, wenn es Probleme beim Umtausch gibt oder bei der Rückerstattung des Geldes. Über solche Faktoren geben jedoch nur authentische Bewertungen Auskunft.  Darum überprüfen wir  bei Trusted Shops die Echtheit der Bewertungsprofile auf unserem Portal. Dazu setzen wir zum einen auf maschinelle Prüfungen mit unserem innovativen Review Scanner, der automatisch Auffälligkeiten bei Bewertungen erkennt, wie zum Beispiel ungewöhnliche Häufungen von ausschliesslich positiven Bewertungen für einen Shop. Zudem untersucht unser mehrsprachiges Review-Team alle Auffälligkeiten. Das schafft ein nachhaltiges Vertrauen bei den Käufern.

Grand Prix und Gold für Schweizer Produktionsfirmen

Mit Lichtspiele und dem SBB-Film «The Heartbeat of Switzerland» konnte sich in Cannes erneut eine Schweizer Produktionsfirma den Grand Prix sichern. Boutiq, Seed und Blush Films gewinnen Gold.

Die Gewinner der 6. Cannes Corporate Media & TV Awards, einem der weltweit wichtigsten Festivals der Wirtschaftsfilmbranche, wurden am 15. Oktober im Palm Beach Cannes bei einem exquisiten Awards Gala Dinner ausgezeichnet. Mehr als 270 Gäste reisten dafür aus aller Welt in die Filmmetropole Cannes. Der internationale Wettbewerb konnte sich auch in diesem Jahr über eine Rekordanzahl von 772 Einreichungen aus aller Welt freuen. Eine 60-köpfige, internationale und hochkarätige Expertenjury wählte die besten 152 Beträge aus, um mit Trophäen in Schwarz, Silber und Gold ausgezeichnet zu werden. Eine vollständige Gewinnerauflistung ist auf der Festival-Website abrufbar.

Der Grand Prix Film 2015 – der grosse Abräumer des Abends

Die Filmproduktionsfirma Lichtspiele «The Film Agency» wurde für ihren Imagefilm «The Heartbeat of Switzerland» für die Schweizerischen Bundesbahnen mit dem Grand Prix für den besten Film des Festivals ausgezeichnet. Neben diesem Weissen Delphin wurde der Beitrag auch mit jeweils einem Goldenen und Silbernen Delphin und zwei Schwarzen Delphinen für Beste Regie und Beste Kamera bedacht. Damit konnte Lichtspiele «The Film Agency» auch den seit diesem Jahr erstmals vergebenen Blauen Delphin, für die beste Produktionsfirma des Jahres, ergattern.

Die Jury befand, dass der Imagefilm einen sofort fesselt und Aufmerksamkeit erregt. Die Machart sei vorbildhaft – die Geschichte toll, das Skript und der Soundtrack perfekt und der Schnitt emotional. Das Gesamtkonzept und die Umsetzung begeisterten die internationalen Juroren.

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Alexander V. Kammel (Festivaldirektor), Peter Beck (Jurypräsident; Geschäftsführer Beck & Friends), Marco Valpiani (Geschäftsführer und Produzent Lichtspiele «The Film Agency») (v.l.)

«Der Film soll eine Ode an den Menschen, die Bahn und die SBB sein. Den Rahmen für die eindrücklichen Close Up’s und Makro-Einstellungen bildet dabei die poetische Annäherung an den Bahnalltag durch ein eigenes Gedicht und dem Herzschlag als Zentrum der Geräuschkulisse.». So beschreibt Marco Valpiani, der Geschäftsführer von Lichtspiele, den preisgekrönten Film. Ein Anliegen des Films war, das traditionelle Unternehmen, welches seit Jahrzehnten die Nation mobil macht, im Fluss hält und verbindet als Herzschlag der Schweiz spürbar zu machen. Um dem Film eine maximale Authentizität zu verleihen, wurde der im Soundmix zu hörende Herzschlag aus über 200 Herztönen von Mitarbeitern generiert, welche landesweit aufgezeichnet und anschliessend im Tonstudio mit der komponierten Musik zu einer unverkennbaren Soundkulisse zusammengeführt wurden.

Boutiq gewinnt mit Zweifel Gold

Die Filmproduktionsfirma Boutiq wurde für ihren Unternehmensfilm «The Test» für die Firma Zweifel mit dem Goldenen Delphin in der Kategorie «Besucher-Filme» ausgezeichnet. «Internationale Auszeichnungen dieser Art sind wichtige Beweise, dass Schweizer Unternehmensfilme auch im Ausland hohes Ansehen geniessen. Für die Boutiq ist es eine besondere Freude, für einen Realbild-Film ausgezeichnet zu werden, da wir für Animationsfilme bekannt sind», meint der Mitinhaber von Boutiq, Philipp Zünd, der auch Vorstandsmitglied der Swissfilm Association ist.

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Seed: Gold für innovatives Portrait

Ein aussergewöhnliches filmisches Portrait des neuen Swiss Life CEO Patrick Frost wird an den Cannes Corporate Media & TV Awards in der Kategorie Interne Kommunikation mit einem goldenen Delphin ausgezeichnet. Das Besondere: Personen aus Patrick Frosts Umfeld charakterisieren ihn anhand von selbst gewählten Metaphern. Visualisiert werden die Metaphern mit Plastilin-Objekten im Stop Motion-Verfahren. Regie führte Simon Koller, die Stop Motion-Animationen erschufen Walking Frames. Eingesetzt wurde der Film im Rahmen der internen Kommunikation von Swiss Life, um den Mitarbeitenden den damals neuen CEO vorzustellen.

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Gold für Blush Films und Pilatus

Die Zürcher Produktionsfirma Blush Films gewinnt Gold mit dem Film «We are Pilatus» für den Flugzeughersteller Pilatus Aircraft. Pilatus Aircraft ist der einzige Schweizer Flugzeugbauer, dessen Flugzeuge in der ganzen Welt verkauft werden. Für den Coporate Movie von Pilatus porträtierte Blush Kunden in der ganzen Welt, die Dreharbeiten dauerten rund ein Jahr. Atemberaubende Aufnahmen im Amazonas, in den Schweizer Alpen, beim Ayers Rock in Australien oder in der Wüste von Dubai: dieser abwechslungsreiche und einzigartige Film entführt den Zuschauer in die Welt von Pilatus. (hae)

Die Schweizer Silber-Gewinner:
 

Produktion Agentur Film Kunde
Safran Films Safran Films Jim & Julie Gstaad Palace (2 x Silber)
WirzFraefelPaal FCB Zürich Thank you, Farmers Nespresso
Avista – SPC Tetra Hand Surgery Schweizer Paraplegiker Zentrum
Stories Wirz Putzwägeli Zürich Tourismus

 

 

Apple-Chef: 6,5 Millionen zahlende Kunden im neuen Musik-Dienst

Apple hat in gut drei Monaten 6,5 Millionen zahlende Kunden für seinen neuen Streaming-Musikdienst gewonnen. Weitere 8,5 Millionen Nutzer seien noch in der dreimonatigen Gratis-Probezeit, sagte Konzernchef Tim Cook.

«Es läuft richtig gut», sagte Cook am späten Montag auf einer Konferenz des Wall Street Journal. Apple setzte bisher auf den Verkauf von Musik zum Herunterladen und stieg erst Ende Juni ins Geschäft mit Streaming ein, bei dem die Songs direkt aus dem Netz abgespielt werden. Der Markteintritt war mit Spannung erwartet worden, denn Apple hat insgesamt rund 800 Millionen Kunden. Apple verzichtete auf eine werbefinanzierte Gratis-Version seines Musikdienstes und richtete stattdessen ein kostenpflichtiges Internet-Radio ein. Musik-Streamingdienste gelten als schnell wachsendes Geschäftsfeld. Apple steht hier mit seinem Angebot in Konkurrenz zu Diensten wie Spotify, Pandora und Tidal. Auch Google bietet einen Musik-Streamingdienst an. Der aktuelle Streaming-Marktführer Spotify aus Schweden kommt nach jüngsten Zahlen auf 20 Millionen zahlende Abo-Kunden und insgesamt 75 Millionen Nutzer. Apple liegt in etwa auf einer Höhe mit dem französischen Konkurrenten Deezer, der die Zahl von 6,3 Millionen Abo-Kunden nennt. Aus den Unterlagen für den Deezer-Börsengang ging jedoch jüngst hervor, dass gut die Hälfte von ihnen nicht monatlich aktiv ist. (SDA)

Nehmen Sie an der Umfrage rechts teil: Nutzen Sie den Dienst?

Zu guter Letzt: Wohnungsbesichtigung reloaded

Die Welt der Ideen ist klein. So erinnert zum Beispiel eine neue Kampagne der New Yorker Agentur Bravo/Y&R stark an eine, die im vergangenen Jahr bereits von Streuplan realisiert wurde. Zufall?

Das Thema «Wohnen in erbärmlichen Umständen» ist gerade tagesaktuell. Die Medien berichten über Zürcher «Gammel-Häuser», deren heruntergekommene Grüsel-Wohnungen zu Wucherpreisen an Sozialhilfeempfänger vermietet werden. Noch schlimmer sind die Lebensumstände für viele Menschen in der dritten Welt. Streuplan hat für SOS-Kinderdorf deshalb im vergangenen Dezember eine vielbeachtete Kampagne realisiert. Verwunderte und schockierte Zürcher wurden bei einer Wohnungsbesichtigung mit den desolaten Lebensumständen, denen Kinder in Not ausgesetzt sind, konfrontiert:

Die Kampagne fand weltweit Beachtung, wurde auf Youtube bis anhin über 218'000 mal angeschaut und auf zahlreichen internationalen Werbeportalen vorgestellt. Jetzt erlebt die Idee dank der New Yorker Agentur Bravo/Y&R mit der Kampagne «Pop-up Slum» eine wundersame Wiedergeburt:  

Was sagt Streuplan dazu? «Krass» findet der CEO und verantwortliche Creative Director Thomas Back die Ähnlichkeit, als ihn die Werbewoche mit der Kampagne konfrontiert. Und nimmt das Ganze mit Humor. «Wir fassen das als Kompliment auf – schon geil, dass man in New York eine kleine Schweizer Agentur kopiert». (hae)

SVP blitzt mit Beschwerden gegen «Club» ab

Der «Club» zum Thema Flüchtlinge des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) war nicht einseitig. Zu diesem Schluss kommt der SRG-Ombudsmann Achille Casanova. Er lässt damit die Zürcher SVP-Nationalräte Natalie Rickli und Gregor Rutz abblitzen.

Rickli und Rutz vermissten in der Gesprächsrunde zum Thema «Flüchtlinge» vom 4. August eine kritische Stimme. Es habe niemand mitdiskutieren können, der die Asylpolitik des Bundes kritisch beurteile. Zudem sei die Position bürgerlicher Politiker immer wieder als negativ und verwerflich qualifiziert worden. Die Zuschauer hätten den Eindruck erhalten, dass bürgerliche Politiker unter  dem Titel «Asylpolitik» lediglich Wahlkampf betreiben würden, während linke Kräfte lösungsorientiert arbeiteten. Mit ihrer Kritik gelangten sie an den SRG Ombudsmann Achille Casanova. Dieser  teilt die Ansicht von Rickli und Rutz jedoch nicht, wie aus der am Dienstag  veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht.

Ombudsmann: Keine Wahlsendung

Die Auswahl der Gäste und der gewählte Blickwinkel seien zulässige redaktionelle Entscheide, die innerhalb der journalistischen Freiheit liegen würden. Das Publikum habe sich in dieser Sendung durchaus eine eigene Meinung bilden können. Das Vielfaltsgebot beziehe sich zudem nicht auf einzelne Sendungen, sondern auf  das gesamte Programm. Bei Wahlsendungen würden strengere Massstäbe angewendet,  da müssten auch in einzelnen Sendungen und Beiträgen beide Seiten gezeigt  werden. Da der beanstandete «Club» jedoch zweieinhalb Monate vor den Parlamentswahlen  ausgestrahlt worden sei, könne die Sendung nicht als Wahlsendung betrachtet  werden. (SDA)
 

Neue Auflagen für Kleinkredit-Werbung ab 2016

Ab 2016 dürfen Kreditinstitute nicht mehr aggressiv für Kleinkredite werben. Das hat das Parlament beschlossen. Damit sollen vor allem Jugendliche besser vor Verschuldung geschützt werden. Speziell auf Junge gemünzte Werbung soll ganz untersagt werden.

Das Verbot ist im Entwurf einer Branchenvereinbarung vorgesehen, den der Verband Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) und der Leasingverband ausgearbeitet haben. Im Gesetz ist das Verbot aggressiver Werbung nämlich nur als Grundsatz festgehalten. Was als aggressiv gilt, kann die Kreditbranche selber definieren. Untersagt ist gemäss dem Entwurf, bei Konsumenten den Eindruck zu erwecken, dass Kleinkredite besonders rasch und ohne detaillierte Kreditfähigkeitsprüfung vergeben werden. Das schliesst Werbung mit «Expresskrediten» oder «sofort Bargeld» aus.

Auch mit ökonomisch offensichtlich nicht sinnvollen Argumenten darf nicht geworben werden. Dazu gehört etwa die Aufnahme eines Kleinkredits zum Abbau von Schulden. Kredite zur Finanzierung von Ferien oder Festen dürfen ebenfalls nicht angepriesen werden. Die Kreditinstitute verpflichten sich mit der Vereinbarung auch, umfassend über die Risiken von Kleinkrediten zu informieren und weitere Präventionsmassnahmen zu unterstützen. Nach Angaben von VSKF-Geschäftsführer Robert Simmen hat sich das Bundesamt für Justiz insgesamt positiv zum Entwurf geäussert. Einige Kritikpunkte seien noch «in Bearbeitung». Simmen betont aber, dass eine Genehmigung durch das Bundesamt nicht nötig sei.

Die neuen Regeln gelten ab nächstem Jahr. Der Bundesrat hat am Dienstag entschieden, die vom Parlament im letzten März beschlossene Änderung des Konsumkreditgesetzes, die der Vereinbarung zu Grunde liegt, per 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Die Konvention soll gleichzeitig in Kraft treten. Ab Anfang nächstem Jahr gilt auch das 14-tägige Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen. Diese Gesetzesänderung hat das Parlament letzten Juni nach jahrelangen Diskussionen beschlossen.

Zunächst ging es darum, das geltende Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften auf Telefonverkäufe auszudehnen. Dann wurde lange über ein Widerrufsrecht auch bei Käufen im Internet gestritten. Dies stellte sich aber als nicht mehrheitsfähig heraus. Schliesslich setzte sich ein Minimalkonsens durch. Vom 14-tägigen gesetzlichen Widerrufsrecht bei Telefon- und Haustürgeschäften ausgenommen sind unter anderem Käufe unter 100 Franken. (SDA)

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