Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den Sonntag teilweise gutgeheissen. Er beanstandet, die Zeitung habe ein Zitat eines UBS-Pressesprechers zum Rücktritt des damaligen UBS-Präsidenten Marcel Ospel in sinnwidriger Weise überspitzt. Durch das veränderte Zitat habe die Leserschaft den unzutreffenden Eindruck erhalten, der Rücktritt Ospels nach spätestens einem Jahr sei bestätigt worden.
Der Sonntag hatte Ende Februar berichtet, Ospel trete also doch spätestens nach einem Jahr zurück. Dabei berief sich der Autor auf ein Statement eines UBS-Sprechers. Es habe sich in Wahrheit jedoch um ein ausweichendes Non-Statement gehandelt, schreibt der Presserat in einer Stellungnahme vom Freitag.
Der UBS-Sprecher habe geschrieben, Ospel hätte sich «bereit erklärt, sich nochmals für ein Jahr wählen zu lassen. Darüber hinaus habe er keine Pläne». Während die Zeitung das Zitat im Wirtschaftsteil und in der Onlinefassung unverändert wiedergab, veränderte sie auf der Frontseite diesen Satz zu: «für die Zeit danach habe er definitiv keine Pläne mehr».
Der Sonntag berief sich auf den Standpunkt, dass alles, was im Artikel stehe, inzwischen eingetreten sei und dass das Zitat ihres Sprechers sinngemäss wiedergegeben worden sei. Zudem sei der Rücktritt Ospels vor der Publikation durch eine weitere UBS-Quelle bestätigt worden.
Für den Presserat ist jedoch nicht entscheidend, ob Ospel in der Folge tatsächlich zurückgetreten ist oder nicht. Massgebend für die berufsethische Beurteilung sei die Situation, wie sie sich für den Sonntag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung präsentiert habe. Ausserdem hätte die Zeitung die erwähnte weitere UBS-Quelle im Artikel nennen müssen.