Filmvestival Locarno: Streit um die Filmförderung geht weiter
Bundesrat Pascal Couchepin äusserte sich an der Pressekonferenz in Locarno zur Aufsichtsbeschwerde der beiden Filmproduzentenverbände SFP und Garp gegen die Sektion Film. Das Departement werde die Vorwürfe prüfen.
Bundesrat Pascal Couchepin äusserte sich an der Pressekonferenz in Locarno punkto Aufsichtsbeschwerde des Schweizerischen Verbandes der Filmproduzentinnen und –produzenten (SFP) und der Gruppe Autoren, Regisseure und Produzenten (Garp). Sein Departement werde die Vorwürfe prüfen, der Konflikt werde aber nicht öffentlich ausgetragen, so der Kulturminister.
Die beiden Berufsverbände SFP und Garp hatten am 30. Juli eine Beschwerde beim Bundesamt für Kultur (Bak) eingereicht. Adressiert war diese an den Direktor Jean-Fréderic Jauslin und richtete sich gegen die Sektion Film. Die Vorwürfe betreffen Verstösse gegen diverse Vorschriften bei der selektiven Filmförderung. So sei unter anderem die gesetzliche Ausstandspflicht von Mitgliedern des Begutachtungsausschusses missachtet worden, heisst es in einem Communiqué der Verbände. Zudem wird die «mangelhafte Geschäftsführung» kritisiert. Mehrfach sei willkürlich mit Höchstbeiträgen umgegangen worden. Zudem habe der Leiter der selektiven Förderung gewissen Projekten «willkürlich die Förderung versagt» und Verfügungen von hängigen Geschäften verschleppt.
Die beiden Berufsverbände SFP und Garp hatten am 30. Juli eine Beschwerde beim Bundesamt für Kultur (Bak) eingereicht. Adressiert war diese an den Direktor Jean-Fréderic Jauslin und richtete sich gegen die Sektion Film. Die Vorwürfe betreffen Verstösse gegen diverse Vorschriften bei der selektiven Filmförderung. So sei unter anderem die gesetzliche Ausstandspflicht von Mitgliedern des Begutachtungsausschusses missachtet worden, heisst es in einem Communiqué der Verbände. Zudem wird die «mangelhafte Geschäftsführung» kritisiert. Mehrfach sei willkürlich mit Höchstbeiträgen umgegangen worden. Zudem habe der Leiter der selektiven Förderung gewissen Projekten «willkürlich die Förderung versagt» und Verfügungen von hängigen Geschäften verschleppt.





